(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Was haben Sie für ein Rechtsverständnis als Jurist? – Glocke der Vizepräsidentin)
aber Sie nehmen sich, Sie nehmen sich das Recht heraus, die nächste Generation dermaßen zu belasten, dass sie nicht mehr wirtschaftlich in vernünftige Verhältnisse kommen wird. Sie belasten die kommende Generation, und zwar, das hoffe ich, dass die kommende Generation Ihnen, oder besser gesagt die jungen Leute Ihnen das noch anrechnen. – Danke schön!
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Die einzige Belastung der kommenden Generation sind Sie und Ihre Politik.)
Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5354 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Mir liegt vor ein Antrag auf Abgabe einer persönlichen Bemerkung nach Paragraf 88. Bitte schön, Herr Schneider!
Auf dem Weg zum Rednerpult möchte ich darauf hinweisen, dass in Paragraf 88 geregelt ist, dass der Redner nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf seine Person vorgekommen sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen kann.
Ja, ich greife das auf und möchte mal mit dem Märchen aufräumen, das unter anderem der Herr Ehlers wieder verbreitet hat.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Landsleute! Dann wiederhole ich das noch mal: Ich bin unter anderem von Herrn Ehlers heute darauf angesprochen worden, warum ich zu dieser Sondersitzung des Landtages im April Maske und Handschuhe getragen habe.
Das habe ich getan, um andere davor zu schützen, dass sie möglicherweise die Krankheit, die ich kurz vorher durchgemacht habe, auch durchmachen müssen, und die hatte nichts mit Covid-19 zu tun. Das war eine Frage der Höflichkeit. Ich habe die Regeln respektiert, die mir empfohlen wurden, zu sagen, pass mal ein bisschen auf, versucht mal so ein bisschen, das ist alles ein bisschen unklar. In der Familie hatten wir eine schwere Erkrankung, eine schwere Atemwegserkrankung, ich selber war krank. Das war Höflichkeit, hatte mit Covid-19 nichts zu tun.
Im Übrigen habe ich jetzt eine ärztliche Maskenbefreiung und trage diese Maske auch nur aus Höflichkeit anderen Leuten gegenüber. Ich bin zweimal negativ getestet worden. Insofern besteht da keinerlei Gefahr. Ich trage die Maske auch nur aus Höflichkeit anderen gegenüber.
nehmen würde, wenn ein Mensch vor seiner Zeit geht. Das weise ich entschieden zurück! Ich habe ein christliches Menschenbild und das ist getragen von der Achtung vor dem Leben im Allgemeinen. – Vielen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie einen Blick in die Tagesordnung werfen, dann werden Sie feststellen, dass um 11.40 Uhr die Eidesleistung der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes geplant war, allerdings nach Tagesordnungspunkt 19. Gerade haben wir den Tagesordnungspunkt 18 absolviert. Von daher schlage ich Ihnen vor, dass wir die Eidesleistung vor den Tagesordnungspunkt 19 ziehen. Da ich jetzt keinen Widerspruch dazu sehe, ist das so beschlossen.
Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 20: Eidesleistung der stellvertretenden Mitglieder des Landeverfassungsgerichtes.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes Frau Köster-Flachsmeyer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben am Mittwoch unter Tagesordnungspunkt 6 die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes in geheimer Wahl bestimmt. Die Ministerpräsidentin des Landes hat den Gewählten heute die nach Paragraf 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehenen Urkunden ausgehändigt.
Frau Jeannette von Busse und Herr Klaus Mohr sind anwesend. Ich heiße Sie im Namen des gesamten Landtages herzlich willkommen! Die Gewählten haben mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie die Wahl annehmen.
Nach Paragraf 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Stellvertreter vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Dieser Eid ist in Paragraf 4 des Landesrichtergesetzes festgelegt.
Ich werde die Verpflichtung in der Weise vornehmen, dass ich Ihnen den Eid vorspreche und Sie bitte, danach einzeln ans Mikrofon zu kommen, die rechte Hand zu heben und die Worte nachzusprechen: „Ich schwöre es.“ Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden. Ich bitte alle hier Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfas
sung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“