Sie haben gewusst, dass sie nichts machen wird. Sie hat mit den Zuschüssen in Notlagen geratener Studierender lange nichts gemacht, hat blockiert, sie hat bei der BAföG-Regelung blockiert. Und wenn es um die Digitalisierung geht, ist da ja ein wichtiges Thema, da habe ich auch nicht viel Hoffnung, dass da aus Berlin was kommt.
Deswegen muss ich sagen, das kann man nun alles bedauern, ich sage, da müssen wir als Land dann unsere eigenen Hausaufgaben machen. Sie haben ja das Angebot ausgesprochen, zur Digitalisierung weiter zu sprechen. Da bin ich voll bei Ihnen. Das können wir dann gerne machen, auch mit Unterstützung meiner Fraktion. Da haben wir schon fast eine Mehrheit zusammen, die SPD kriegen wir auch noch,
und dann wird das was. Und dann kriegen wir auch die Digitalisierung in unserem Land an den Hochschulen noch vorangebracht, und dann haben wir doch ein tolles Semester hinter uns gebracht. – Vielen Dank! Der Überweisung stimmen wir natürlich zu.
Und um es jetzt auch noch mal zu sagen, bis der Abgeordnete seinen Platz hier vorne eingenommen hat, begrüße ich eine weitere Schülergruppe des Gymnasiums Grimmen. Herzlich willkommen hier zur Landtagssitzung im Plenarsaal!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich einmal ganz herzlich für die Debatte zu unserem Gesetzentwurf hier zur Änderung des Landeshochschulgesetzes bedanken. Ich habe in der Debatte wahrgenommen, dass Sie den grundsätzlichen Ansatz dieses Gesetzentwurfes komplett unterstützen, und wenn ich mir das so richtig überlege, dann sind auch Sie richtig dafür, denn die angebrachten Gründe, die Sie anbrachten, waren zum einen auf einen anderen Sachverhalt bezogen oder zum Zweiten sagten Sie einfach, es käme einfach zu spät. Und so redet jemand, der an der Stelle keinen handfesten Grund dagegen hat. Die Frage ist doch nicht, ob man zu spät dran ist, sondern, ob wir rechtzeitig sind. Und ja, wir sind rechtzeitig.
Bedanken möchte ich mich bei Ihnen, weil Sie diesen gerafften Gesetzgebungsprozess dieses Gesetzentwurfes mittragen, damit wir eben rechtzeitig sind. Und vorbehaltlich Ihrer Zustimmung gleich können wir diesen Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss heute Abend überweisen und dann den Gesetzentwurf am Freitag in der Zweiten Lesung hier im Landtag abschließend behandeln.
Weil, wir müssen, damit das auch ganz klar ist, warum wir so zügig sein müssen, die Antragsfrist für das BAföG für die Fachhochschulen des Landes – nicht die Universitäten, aber die Fachhochschulen –, die läuft zum 30.09. ab. Das heißt, daher ist diese Eile notwendig.
So, aber so gut ich auch diesen Gesetzentwurf, unseren Gesetzentwurf finde, möchte ich nicht verhehlen, dass aus meiner Sicht eine einheitliche Bundeslösung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz noch eleganter gewesen wäre, um auch einige Spezialfälle, wie beispielsweise Leistungsnachweise nach dem 4. Semester, zu erreichen. Und dies ist leider mit der Bundesbildungsministerin nicht möglich gewesen. Herr Kolbe hat ja gerade schon dazu ausgeführt. Denn wie Ihnen bekannt ist, hat Frau Karliczek nicht an eine Reform des BAföG sich herangetraut, um den Studierenden, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, zu helfen. KfWKredite sind schon genannt worden und auch die von der
SPD-Bundestagsfraktion geforderte, der geforderte Nothilfefonds über 100 Millionen Euro. Hätte Frau Karliczek sich hier an der Stelle frühzeitiger bewegt, hätten wir eine allumfassende elegante Lösung übers BAföG-System gehabt.
weil uns nämlich unsere Studierenden nicht egal sind. Und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5350(neu) zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer möchte dem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 25. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für das Jahr 2019, auf Drucksache 7/4868, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/5377.
Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 25. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2019 – Drucksache 7/4868 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Um Ihnen einen aktuellen und auch vollständigen Überblick über das Petitionsaufkommen hierzulande zu verschaffen, legt nicht nur der Petitionsausschuss Ihnen jährlich einen Tätigkeitsbericht vor, sondern auch der Bürgerbeauftragte. Seine Unterrichtung wurde im Benehmen mit dem Ältestenrat in der Amtlichen Mitteilung vom 24. April dem Petitionsausschuss federführend zur Beratung und allen anderen
Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen. Ich darf Ihnen daher auf der Drucksache 7/5377 die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses zum 25. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2019 vorlegen.
In der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. August hat der Bürgerbeauftragte seinen Bericht vorgestellt und auf die Themen und Problemfelder verwiesen, die die Schwerpunkte in seiner Petitionsarbeit bilden. Wie bereits in den Jahren davor lag auch im Jahr 2019 dieser Schwerpunkt im Bereich des Sozialrechts. Dieser Tätigkeitsschwerpunkt entspricht auch dem gesetzlichen Auftrag des Bürgerbeauftragten, die Bürger in sozialen gesetzlichen Angelegenheiten zu beraten. Dabei wurde deutlich, dass vor allem der im SGB I formulierte Anspruch auf Beratung über soziale Rechte und Pflichten nicht immer hinreichend erfüllt wird.
Weitere Anlässe zur Beschwerde liegen in der langen Dauer von Verfahren und in fehlenden Betreuungsplätzen in Kindertages- und Horteinrichtungen. Nach Darstellung des Bürgerbeauftragten ist zudem eine Zunahme an sozialrechtlicher Anfrage von Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen. Hier ist vor allem die Bedarfsfeststellung von Eingliederungsleistungen nach den neuen Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes zu nennen. Vor dem Hintergrund, dass fast die Hälfte der Eingaben und Anfragen auf soziale oder sozialrechtliche Themen im Jahr 2019 entfiel, empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, den Bürgerbeauftragten in seinen Tätigkeiten in diesem Themenbereich zu bestärken.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Bürgerbeauftragten liegt darin, die Interessen von Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen. Damit diese Menschen ungehindert Zugang zu allen Informationen haben und uneingeschränkt am Leben teilhaben können, hat der Bürgerbeauftragte auf die Notwendigkeit hingewiesen, die digitale Welt barrierefrei zu gestalten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, die Landesregierung darin zu unterstützen, die digitale Barrierefreiheit sowie die barrierefreie Informationsvermittlung und Kommunikation voranzubringen.
Mit der weiteren Empfehlung, den 25. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären, schließe ich meine Ausführungen und bitte Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Ich danke Ihnen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erzählen, zu erteilen.
Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das auch beschlossen und ich bitte jetzt Herrn Matthias Crone ans Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Für die Gelegenheit, nach den Beratungen in den Ausschüssen über den 25. Jahresbericht hier im Plenum noch einmal auf einige Punkte einzugehen, die vielleicht auch über das Jahr hinaus zu betrachten oder zu aktualisieren sind, danke ich.
Es fällt mir – das muss ich zugeben – nicht ganz leicht, auf die Probleme von 2019 zurückzublenden, wo doch die Fragen nach Recht und Eingriffen in Rechte, nach Hilfe und Unterstützung seither in einer viel dramatischeren und existenziellen Weise flächendeckend aufgeworfen wurden. Die Frage nach Abwägung zwischen Rechtsgütern, zwischen Gesundheit und Freiheit etwa, stellt sich heute mit einer elementaren Wucht, die 2019 ja gar nicht vorhersehbar war. Und doch: Auch die Themen und die Einzelfälle des Jahres 2019 haben jetzt noch ein Recht auf Beachtung, zumal in ihnen durchaus Probleme aufscheinen, die uns über das Jahr hinaus beschäftigen werden oder beschäftigen sollten.
Erstens: Kurabgaben. Es gibt nach wie vor – auch in diesem Jahr – eine Reihe von Beschwerden hierzu, die sich vor allem auf die Fragen des kostenlosen Gemeingebrauchs beziehen, der Tagesbesuche in Nachbargemeinden, der Kleinteiligkeit von Erhebungsgebieten und auf Verwandtenbesuche in Kurorten. Auch fehlende Ermäßigungen in einigen Gemeinden für Menschen mit Behinderungen wurden kritisiert. Es ist gut, dass mittlerweile das Innenministerium durch einen Erlass die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Abgabepflicht geklärt hat. Das Wandern am Ufer also, Einkäufe oder Arztbesuche sind natürlich kein Fall für die Kurtaxe, und jetzt kann es auch jeder nachlesen. Der Erlass stellt zudem klar, dass Tagesbesucher eines Erholungsortes nur dann abgabepflichtig werden, wenn sie mit vertretbarem Verwaltungsaufwand erfasst werden können.
Was offen bleibt, ist das Problem der Kleinteiligkeit der Gebiete und aus meiner Sicht auch der Umstand, dass das Kommunalabgabengesetz Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen nicht wenigstens so lange verbindlich vorsieht, wie keine komplett barrierefreie Infrastruktur im Kurort besteht, und ich glaube, es gibt sie auch derzeit noch nirgends. Da ist es fast schon – ich muss es mal ein bisschen schärfer ausdrücken – schäbig, dass es Seebäder gibt, die eine Ermäßigung verweigern.
Zweitens ein ganz kleines Problem, das aber auch Signalwirkung hat: die Amtsanwälte in der Justiz. Sie fordern Gleichbehandlung bei der Besoldung. Diese kleine Gruppe – es sind nur 16 Personen – erhält im Gegensatz zu den anderen Beamten derselben Besoldungsgruppe, nämlich A12, keine allgemeine Stellenzulage. Das hat einen sehr formalen Grund im Besoldungsrecht, es ist also gesetzlich momentan noch nicht möglich. In der
Erörterung im Ausschuss dazu sind wir noch nicht weitergekommen, aber der Gesetzgeber, der Landtag hat ja die Möglichkeit, in dieser Frage eine Lösung zu schaffen und damit die verfassungsrechtlich aus meiner Sicht gebotene Gleichstellung herzustellen und ein Ärgernis der Gerechtigkeit zu beseitigen.