Nach Rücksprache mit Herrn Kahlfuss, den ja alle kennen, die ein bisschen was mit Fischerei zu tun haben, wusste ich, dass da noch gefischt werden darf. Und damit hatte das BSH auch dann nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz die Möglichkeit, eine Verfügung zu erlassen nach diesem komischen Gesetz – Hohe-See-Einbringungsgesetz – und die Aktion von Greenpeace zu unterdrücken, also zu verbieten. So ist das Ganze gelaufen, bis die Verfügung zum Verbot der Einbringung der Steine vor Bornholm auf dem Adlergrund passiert ist.
Und, meine Damen und Herren, unsere Fraktion war nach dieser Aktion – die ich total verurteile, muss ich sagen, weil das ist nicht das erste Mal, dass Greenpeace mit solchen Aktionen auf Sachen aufmerksam gemacht hat, die ja gar nicht stimmen,
egal, in welchem Meeresgebiet, ob das vor der Arktis ist, ob das in der Nordsee war, ich selber habe sie schon unten im Mittelmeer gesehen, also das sind Aktionen, die an Terrorismus grenzen
Entschuldigen Sie den Ausdruck, Frau Dr. Schwenke, aber wenn man diese Leute sieht und bei diesem Jahresumsatz, was da für Geld reingeschossen wird, auch von Unternehmen, da kann man bloß zu diesem Schluss kommen.
Wir haben übrigens von der Fraktion gleich anschließend auch gehandelt. Unsere Arbeitskreisleiterin Frau Schlupp, die hat an die verantwortliche Umweltministerin geschrie
ben wegen der Verklappung der Steine, an Svenja Schulze, hat leider bis heute keine Antwort von ihr bekommen.
Sie hat auch an den Verkehrsminister Herrn Scheuer geschrieben, weil durch die Verklappung dieser Steine auch die Verkehrssicherheit für die Seeschifffahrt nicht mehr gegeben war. Leider haben wir bis dahin auch noch keine Antwort.
Das sind alles Gebiete, die außerhalb unserer Zuständigkeit liegen. Aber wir warten auf die Antwort.
Ich möchte Schluss machen, weil diese Aktion mich emotional auch sehr berührt hat. Ich war froh, dass ich beim BSH Leute gefunden habe, die sehr schnell darauf reagiert haben.
Und leider sind Sie, Herr Borschke, mit dem Antrag hier im Landtag falsch. Wenden Sie sich an die Leute, die den Rechtsstaat im Bund durchsetzen können! Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil wir den Leuten, den Menschen bei uns im Land vorgaukeln würden, vormachen würden, worauf wir keinen Einfluss haben! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist so oder so ähnlich in verschiedenen Kommunalparlamenten auch schon diskutiert worden – sehr kontrovers, aber auch immer im Interesse der Fischerinnen und der Fischer. Lassen Sie mich bitte zu Beginn erklären, dass auch wir diese rechtswidrige Blockadeaktion von Greenpeace gegen die Hochseefischerei entschieden ablehnen! Ich bin mir sicher, dass die Justiz auch dafür sorgen wird, dass die Gesetze des Landes, welche auch für Greenpeace gelten, angewandt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Rechtsstaat dadurch durchgesetzt wird, so rum, bedarf keiner Feststellung des Landtages. Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie hat am 27.07. Greenpeace verboten, auf dem Gebiet des Adlergrunds in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee Steine zu versenken. Diese Entscheidung wurde auf Basis des Hohe-See-Einbringungsgesetzes, also Paragraf 4 Satz 1 in Verbindung mit Paragrafen 1, 3 Absatz 4, getroffen. Wir haben es gehört, ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro wurde angedroht.
Aber für die AWZ – auch das haben wir gehört – ist der Bund verantwortlich. Alle Regelungen müssen von der Bundesregierung in Absprache mit den betroffenen An
rainerstaaten getroffen werden. Die EU hat sich auf eine Gemeinsame Fischereipolitik geeinigt und damit wurde die Kompetenz, auch für die kommerzielle Fischerei, an die EU abgegeben. Derzeit, auch das haben wir eben gehört, wird in diesem betroffenen Bereich vornehmlich von Polen und Dänen gefischt. Und selbst wenn Deutschland Regelungen erlassen würde, könnten andere Länder weiterfischen.
Derzeit läuft auf EU-Ebene ein Anhörungsverfahren, welches sehr langwierig ist, mit den Anrainerstaaten, dass die grundberührende Fischerei in Schutzgebieten verboten werden soll. Dem Sachverhalt, dass die Sicherheit der Schifffahrt in diesem Gebiet gefährdet sei, kann auch nicht zugestimmt werden, da die Wassertiefen in dem Bereich zwischen 10 und 25 Metern groß sind. Allerdings – ja, auch das haben wir schon gehört – besteht für die Schleppnetzfischerei schon eine Gefahr, da sich hier die Netze in den Steinen verhaken können. Das Bundesamt für Naturschutz wird entscheiden und verfügen, ob die Steine beseitigt werden müssen. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass dadurch nicht noch mehr Schaden verursacht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer Information des Bundesamtes für Naturschutz nach – als für das Schutzgebiet zuständiger Naturschutzbehörde – ist das Versenken der Steine kontraproduktiv und verändert die Meeresbiotope in unzulässiger Weise. Das BfN räumte auch ein, dass die Fischerei in dem Gebiet ein massives Problem sei. Regelungen könnten jedoch nur im EU-Kontext, in Abstimmung mit den Anrainerstaaten, getroffen werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Riffstruktur sind demnach vorgesehen. Dafür sei aber auch eine ausführliche Planung von Steinschüttungen in Riffbereichen und nicht in einer ungeplanten Ablage von einzelnen Steinen auf einer Sandbank notwendig. Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich ahne, obwohl hier eine große Einmütigkeit vorzufinden war in der Diskussion, dass alle das verurteilen, dass Sie aber auch schon fleißig darüber nachgedacht haben, wie man einer Zustimmung ausweichen kann –
offensichtlich in der Weise, dass Sie sagen, das Land ist hier nicht die Verfolgungsbehörde. Das ist völlig richtig.
Ich lese den Antrag noch mal vor: Ziffer 1 beinhaltet die Feststellung, dass wir das hier verurteilen, nicht gut finden, Ziffer 2, dass die Rechte der Fischer zu wahren sind. Und Ziffer 3 sagt: „Die zuständigen Stellen sind gehalten, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und für etwaige Schäden haftbar zu machen. Des Weiteren ist der Ausgangszustand durch die Verursacher wiederherzustellen.“
dieser Antrag sagt nicht, dass irgendwelche Landesbehörden das machen sollen. Es ist die klare Schlussfolgerung, dass wir als Landtag hier fordern, dass hier auch eingegriffen wird. Wer sich dem jetzt entzieht, obwohl Sie hier an sich verbal Übereinstimmung bekundet haben, der sucht eigentlich nur einen Weg, hier nicht Farbe bekennen zu müssen. So einfach ist das!
Wir haben alles gesagt. Wir sind dafür nicht zuständig! Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständigen Stellen,