Protocol of the Session on March 9, 2017

Antrag der Fraktion DIE LINKE Gleichstellung von Frauen und Männern überall – Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm endlich vorlegen – Drucksache 7/289 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist so albern, nein, eigentlich ist es traurig, denn auch in den letzten zehn Jahren gab es, als ich als gleichstellungspolitischer Sprecher meiner Fraktion hier nach vorne gegangen bin, von der Fensterfront die gleichen dümmlichen Zwischenrufe.

(Enrico Komning, AfD: Wir haben doch noch gar nicht gerufen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern war Frauentag. Fast alle Rednerinnen und Redner haben die Frauen und ihr Engagement in diesem Land gewürdigt. Ich bin gespannt, was heute am Ende dieser Debatte zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für MecklenburgVorpommern davon übriggeblieben ist. Ja, es die dritte oder vierte Klappe zu diesem Thema, ich gebe die Hoffnung nicht auf. Aber es ist meine letzte Legislaturperiode in diesem Landtag und vielleicht machen Sie mir eine Freude und wir kriegen das noch hin.

(Torsten Renz, CDU: Man weiß es nicht, Herr Ritter, man weiß es nicht.)

Man weiß es nicht, man weiß es nicht. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt eben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Torsten Renz, CDU: Oder schriftlich schon mal niederlegen.)

Der Frauentag ist der Tag, der symbolisch für den Kampf der Rechte der Frauen steht, der seit Jahrhunderten in männerdominierten Gesellschaften geführt wird. Was für Männer selbstverständlich war und ist, ist es für Frauen noch lange nicht. Mit welchem Recht eigentlich, frage ich? Was berechtigt das eine Geschlecht dazu, sich über das andere zu erheben?

Frauen mussten sich elementare Rechte wie den Zugang zu Bildung, das Wahlrecht und die Selbstbestimmung im

persönlichen und familiären Leben allen Widerständen zum Trotz und mit hohen persönlichen Entbehrungen erst erkämpfen. Es sei gemahnt und daran erinnert, die Errungenschaften zu würdigen und zu verteidigen, vor allem angesichts der Versuche in der Gegenwart, das Recht der Frau auf Selbstbestimmung, auch in westlichen demokratischen Gesellschaften, wieder einzuschränken: so die Verwehrung des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung durch ein Verbot, das deutliche Erschweren von Abtreibungen, wie etwa in Polen oder den USA, oder die Legitimierung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Russland.

Es ist noch nicht lange her, dass in einigen Lebensbereichen erste Rechte für Frauen, wenn auch noch in bescheidenem Maße, eingeführt wurden. So wurden in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts erste Rechte zum Arbeitsschutz von Arbeiterinnen formuliert und eine Art Mutterschutz gewährt. Dabei ging es zunächst um die Einführung des 11-Stunden-Tages und das Verbot der Arbeit von Frauen unter Tage sowie um drei Wochen Ruhepause nach der Geburt eines Kindes, allerdings zunächst unbezahlt.

Erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist es Frauen gestattet, Hochschulen zu besuchen. 1918 erhielten sie endlich das Wahlrecht. Aber noch bis 1958 hatte der Ehemann das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder. Auch wenn der Mann seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen bis 1962 kein eigenes Bankkonto eröffnen. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen. Noch später kam die Selbstbestimmung bei der Erwerbstätigkeit. Bis 1977 war es den Frauen in der Bundesrepublik nicht erlaubt, einen Arbeitsvertrag ohne Erlaubnis des Ehemannes zu unterzeichnen. Und erst 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt worden.

Viele Rechte wurden erkämpft, aber gleichberechtigt bedeutet noch lange nicht gleichgestellt und das ist das Problem, um welches wir uns heutzutage kümmern müssen. Es ist notwendig, an verschiedenen Hebeln anzusetzen, um gleiche oder gleichwertige Bedingungen für Frauen und Männer zu erreichen. Denn pro forma können zwar die gleichen Rechte bestehen, aber strukturelle Hürden können Frauen weiterhin daran hindern, dieses Recht uneingeschränkt wahrzunehmen, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Beispiel ist die viel zitierte gläserne Decke beim beruflichen Aufstieg von Frauen und beim Besetzen von Führungspositionen.

Ein weiteres Beispiel ist das Entgelttransparenzgesetz des Bundes, das in den Medien und von der hiesigen Landesregierung hoch gelobt wird, jedoch nicht die notwendigen Veränderungen bringt, weil die Möglichkeiten, die es hätte, nicht genutzt werden. Es ist ein Gesetz, das vorgibt, die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern voranzubringen. Es ist aber nahezu wirkungslos in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem in kaum einem Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beschäftigung finden. Auch die zweihunderter Marke in diesem Gesetz ist für unser Land nahezu unrealistisch. In Island hingegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde gestern ein Gesetz angekündigt, das gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen wird. Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten müssen in Island nachweisen, dass die Angestellten gleichen Lohn für

gleiche Arbeit erhalten, unabhängig vom Geschlecht. Das kleine Island kriegt das hin, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Auch ist die Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern mit dem in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gleichstellungsreformgesetz der Landesregierung in weite Ferne gerückt. Es hat nichts mit einer modernen Gleichstellungspolitik zu tun, denn höchstens mit einem „Weiter so“, weil es bestimmte Berufsgruppen privilegiert, aber keine Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft herbeiführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichstellungspolitische Regelwerke sind oft noch wie der angekündigte Sturm, der als laue Windböe leise verpufft: kraftlos, wirkungslos, ergebnislos, ähnlich wie die Ankündigungen und Paukenschläge der Landesregierung, allen voran unser Ministerpräsident. Nichts als Schall und Rauch sind davon übriggeblieben. Ich hätte mir schon die Energie gewünscht beim Erhalt der Funktion der Parlamentarischen Staatssekretärin für Gleichstellung in diesem Land, wie sie aufgewandt worden ist für die Schaffung des Postens des Staatssekretärs für Vorpommern.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wollen und müssen wir ändern! Deshalb fordern wir erneut ein Programm, das den Rahmen für das Voranbringen der Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Ebenen und Bereichen gibt. Es ist eine Bündelung von Maßnahmen und ein Programm, das die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure befördert.

Zur Ausgangssituation: Frauen und Männer verfügen noch nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen über gleiche Bedingungen, Chancen und Möglichkeiten, ihr Leben nach ihrem Willen zu gestalten. Die Voraussetzungen sind nach wie vor ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Es besteht deshalb ein grundlegendes Gerechtigkeitsdefizit. Ohne die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen wird es keine gerechte Gesellschaft geben. Das zeigt sich insbesondere an verhärteten Rollenzuschreibungen im privaten wie im öffentlichen Leben, an schwer überwindbaren hierarchischen Systemen, zum Beispiel im Job oder in der wissenschaftlichen Karriere, oder an dem ungleich verteilten Zugang zu Ressourcen, zum Beispiel auch zu öffentlichen Haushaltsmitteln. Wie oft haben wir an dieser Stelle über das Gender Budgeting gesprochen? Wie oft haben wir Versprechungen gehört, dass wir uns auf den Weg machen? Wie oft wurden diese Versprechungen gebrochen? Wir haben bis heute keinen geschlechterspezifischen Haushalt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellungspolitik hat das Ziel, allen Menschen im Land die gleichen Möglichkeiten einer selbstbestimmten Lebensweise zu eröffnen und strukturelle Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Hierfür brauchen wir geeignete Mittel. Die vorhandenen Instrumente in der Landespolitik reichen dazu nicht aus. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist ein solches Mittel, dessen Wirksamkeit bereits in mehreren Bundesländern bewiesen wurde. Es soll in weite Teile der Gesellschaft hineinwirken und von weiten Teilen der Gesellschaft gemeinsam erarbeitet werden. Mit dem Programm sollen praxisnahe und alltagstaugliche Handlungsempfehlungen, Maßnah

men und Projekte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen entwickelt werden. Sie sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen und Ebenen greifen und in die Fläche hineinwirken. Festgefahrene Prozesse, strukturelle Sackgassen und tradierte Rollenbilder sollen damit aufgedeckt und durchbrochen werden.

Handlungsfelder eines solchen Rahmenprogramms sind unter anderem: Kindheit und Jugend, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Wissenschaft, berufliche Entwicklung, Familie, Zeitverwendung, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, Erwerbsverhältnisse, Medien, die gleichstellungspolitische Ausrichtung des Landeshaushaltes, Vergabe öffentlicher Aufträge, Seniorinnen und Senioren, Alterssicherung, bürgerschaftliches Engagement, Sport und Kultur, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Bekämpfung der Armut, soziale Sicherung, Partizipation und vieles andere mehr, kurz: das gesamte gesellschaftliche Leben in unserem Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ziel ist es, den Prozess der landesweiten Implementierung von Gender-Mainstreaming weiterzuentwickeln sowie die Geschlechtergerechtigkeit in allen Lebensbereichen voranzubringen.

Jahrelange Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wie Hamburg, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt, verdeutlichen, dass Gleichstellungspolitische Rahmenprogramme den Abbau von Benachteiligungen und die Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in der geteilten Gesamtverantwortung von Staat und Gesellschaft deutlich voranbringen. Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates im vergangenen Jahr in Waren, bei der Gäste aus Sachsen-Anhalt zugegen waren und wo wir uns zu der Problematik „Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm“ verständigt haben, hat deutlich gemacht, welche Vorteile ein solch erarbeitetes Programm für die Landespolitik bringt.

Wir fordern dieses Programm nicht zum ersten Mal. Bereits im Jahr 2015 haben wir im Landtag einen Antrag gestellt. Er wurde abgelehnt. Im Rahmen der Befassung mit dem Gleichstellungsreformgesetz der Landesregierung, das nach unserer Sicht am Ende nur ein „Reförmchen“ wurde, haben wir mehrere Anträge, so auch einen Entschließungsantrag für die Erarbeitung eines Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms in MecklenburgVorpommern, gestellt – auch abgelehnt.

Das Rahmenprogramm ist ein weiterführendes Instrument zur bestehenden Gleichstellungskonzeption des Landes, die Gleichstellung als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe auf Landesebene regelt. Sie soll auch für die Jahre 2017 bis 2021 ein weiteres Mal fortgeschrieben werden – eine gute Zeit also, uns an die Arbeit zu machen und mit den gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat ums Wort gebeten die Sozialministerin. Frau Ministerin Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dem politischen Anliegen des vorliegenden Antrages schließe ich mich an. Die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen ist eine wichtige und unerlässliche Querschnittsaufgabe auf dem Weg zu einer gerechteren Gesellschaft. Diese Aufgabe betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche und Politikfelder und sie kann nur umgesetzt werden, wenn alle daran mitarbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, die allermeisten hier im Hohen Haus streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungsmöglichkeiten für Frauen und Männer an, in der die Chancen und Risiken im Lebenslauf gleich verteilt sind. Das haben die regierenden Parteien auch im Koalitionsvertrag nachdrücklich deutlich gemacht. Insgesamt 15 Ziffern des Koalitionsvertrages beziehen sich auf diese Thematik. So setzen wir uns für gleiche Chancen für Frauen und Männer beim Aufstieg in wissenschaftliche Spitzenpositionen ein, wir setzen uns für gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer ein und begrüßen den Gesetzentwurf des Bundes zu mehr Transparenz von Entgeltstrukturen. Davon profitieren in M-V rund 72.000 Frauen in 309 Unternehmen. Das Gesetz strahlt natürlich auch auf kleinere Unternehmen aus.

Wir wollen mehr Frauen in Führungspositionen: in der Wirtschaft, in der Politik, im Ehrenamt. In der Landesverwaltung gehen wir mit gutem Beispiel voran. Noch nie arbeiteten so viele Frauen als Staatssekretärinnen und Abteilungsleiterinnen wie zurzeit. Wir setzen uns weiter für die bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflegearbeit für Frauen und Männer ein, damit sie gleiche Verwirklichungschancen haben. Frauen benötigen vor allem Unterstützung im Erwerbsleben und Entlastung bei der Betreuungsarbeit. Männer brauchen mehr Möglichkeiten bei ihrer Teilhabe am Familienleben. Wir arbeiten weiterhin daran, Mädchen und Jungen das breite Berufswahlspektrum aufzuzeigen. Mit geeigneten Maßnahmen unterstützen wir alle Jugendlichen bei einer individuellen Berufs- und Studienwahl, damit sie sich nicht nur auf die traditionellen Berufe festlegen, weder die Mädchen noch die Jungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, an diesen Zielen arbeiten wir beständig und durchaus erfolgreich. Und wie bereits erwähnt, glaube ich, dass eine breite Mehrheit hier im Haus diese Ziele gemeinsam mit mir verfolgt. Worin wir uns von der Linksfraktion unterscheiden, meine Damen und Herren, das ist der Weg dorthin. DIE LINKE glaubt an Pläne und Festschreibungen und hat diesen Antrag hier heute platziert. Das ist alles legitim, muss aber nicht richtig sein. Ich weiß, es gibt Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Brandenburg, die ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erstellt haben. Dass sie damit besser vorangekommen sind, kann ich nicht erkennen. Ich habe nicht das Gefühl, wenn ich in Halle oder Potsdam bin, dass die Welt der Frauen durch das existierende

Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm eine andere ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Brandenburg spricht aber eine andere Sprache.)

Ich befürchte sogar, die allermeisten Frauen dort werden von einem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm gar keine Kenntnis haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns entschieden, andere Wege zu gehen, um Verbündete für gleichstellungspolitische Dialoge zu gewinnen. Ein zentrales Instrument ist und bleibt für mich die Konzeption der Landesregierung zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben diese Konzeption in der letzten Legislatur das vierte Mal fortgeschrieben, also den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Und nun geht es nicht einfach darum, diese erneut fortzuschreiben, da wären wir wieder bei den Formalien, sondern wir haben erst einmal den Dialog mit den einzelnen Häusern geführt und sie danach befragt, wie sie ihre Vorhaben umgesetzt haben, und sie gebeten, uns zu berichten. Der Bericht zur Umsetzung der Vierten Gleichstellungskonzeption liegt im Entwurf vor und ist im Moment in der Ressortabstimmung. Es scheint nur auf den ersten Blick so, dass diese Gleichstellungskonzeption auf die Ministerien und Politikfelder der Landesregierung beschränkt sind.

Zunächst erreichen wir damit, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern mitgedacht wird. Die einzelnen Ministerien zeigen auf wann, wo und wie sie das tun. Doch für wen und mit wem setzt man denn als Landesregierung diese Inhalte um? Politik wird für die Menschen in unserem Land gemacht, das heißt, umgesetzt werden konnten die Vorhaben in den einzelnen Ressorts der Landesregierung nur mit den Verbündeten in unserem Land: mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, mit den Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Verbänden und Institutionen, mit den Schulen, Hochschulen und Kommunen im Land.

Sehr geehrte Damen und Herren, neben der Gleichstellungskonzeption für die Landesverwaltung haben wir weitere Instrumente und Maßnahmen entwickelt, um den gleichstellungspolitischen Dialog mit vielen Akteurinnen und Akteuren im Land zu führen. Im Rahmen der von mir verantworteten ESF-Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben werden ganz konkret Projekte gefördert, die zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Das sind zum Beispiel Berufsorientierungswerkstätten für Mädchen und Jungen, die eine klischeefreie Berufswahl unterstützen sollen, das sind unsere Projekte zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft, in der Wissenschaft und in der Kunst.

Die außerordentlich hohe, auch finanzielle Beteiligung von Unternehmen am Mentoring-Programm „Zukunft durch Aufstieg“ für Frauen in der Wirtschaft belegt das Interesse in unserem Land, moderne Personalpolitik umzusetzen. Gemeinsam mit den Hochschulen und Universitäten des Landes setzen wir die Mentoring

Programme für Wissenschaftlerinnen und Absolventinnen um, um gezielt Frauen für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Wirtschaft zu gewinnen. Gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern und dem Landesfrauenrat unterstützen wir öffentlichkeitswirksame Aktionen anlässlich des Equal Pay Days, um auf die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern hinzuweisen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wird uns aber helfen.)

Mit dem Projekt „Selbstverständnis Entgeltgleichheit“ in Trägerschaft des Instituts für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH Neustrelitz soll das öffentliche unternehmerische Bewusstsein für die Bedeutung von Entgelttransparenz und Lohngerechtigkeit bei der Fachkräftegewinnung gestärkt werden. Unternehmen stehen immer mehr vor der Herausforderung, familienfreundliche Angebote zu unterbreiten. Hier unterstützen wir ebenfalls mit Projekten aus der oben genannten Richtlinie. Insbesondere geht es darum, für eine Personalpolitik zu werben, die auch die Rolle des Mannes bei der Familienarbeit stärkt. Für die Alltagsbewältigung sind zudem auch im nicht betrieblichen Umfeld, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, in der Daseinsvorsorge oder beim ÖPNV flexiblere Zeitkonzepte notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist der Weg, den wir in Mecklenburg-Vorpommern gehen, um mehr Geschlechtergerechtigkeit im Land herzustellen. Das ist unser Rahmen für ein gleichstellungspolitisches Handeln und der ist sehr verbindlich und durchaus erfolgreich.