Das Kernproblem der Kinderarmut sind die fehlenden Zweit- und Drittkinder. In den Großstädten wachsen bereits 30 Prozent der Kinder als Einzelkinder auf. Das ist weder gut für diese Kinder noch für die Gesellschaft.
Unser Antrag zielt darauf ab, eine Ungerechtigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes auszuräumen, um es somit jungen Eltern, jungen Familien zu erleichtern, sich für mehrere Kinder in nicht zu großem Abstand zu entscheiden. Konkret heißt dies für den Normalfall des Basiselterngeldes: Wird das zweite Kind innerhalb von drei Jahren nach der Geburt des ersten Kindes beziehungsweise innerhalb von zwei Jahren nach Bezug des Elterngeldes geboren und hat die Mutter in dieser Zeit wegen des ersten Kindes in Teilzeit gearbeitet, dann erhält sie dasselbe Elterngeld wie bei dem ersten Kind, und nicht wie jetzt wegen der geringeren Teilzeitbeschäftigung nur ein geringeres Elterngeld.
Natürlich könnte man viel über weiter greifende Änderungen für eine Verlängerung des Elterngeldes um mehrere Monate nachdenken. Hier geht es allein um eine maßvolle Korrektur beziehungsweise Verbesserung im bestehenden System. Dem sollten Sie sich nicht verschließen. Wir beantragen Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss. – Vielen Dank!
von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, und ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Bitte schön, Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erkenne die löbliche Absicht des Antrages, und losgelöst von anderen sozialrechtlichen Leistungen und haushaltspolitischen Fragen ist die von Ihnen in Grundzügen vorgeschlagene Ausgestaltung des Elterngeldes ein respektabler Ansatz. Das sage ich ausdrücklich. Dennoch, und jetzt kommt das Aber, ist nicht jede Verbesserung einer steuerfinanzierten Sozialleistung umsetzbar und darf ordnungspolitisch nicht losgelöst von anderen sozialrechtlichen Leistungen gesehen werden. Außerdem darf die Hauptzielrichtung des Bundeseltern- und Elternzeitgesetzes, kurz BEEG, inklusive der Reform nicht aus dem Blick geraten.
Was meine ich damit? Durch das 2007 eingeführte BEEG erfolgte eine Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen mit einer nachhaltigen finanziellen Absicherung der Eltern und Kinder in der Frühphase der Familie von 12 bis maximal 14 Monaten. Damit reagierte der Bund auf veränderte Lebensentwürfe von Frauen und Männern, es sollte mehr Mut zu Kindern machen und einen Beitrag zur Sicherung ihrer Zukunft leisten.
Der Fokus lag auf dem Schonraum, damit Familien ohne finanzielle Nöte in ihre Familienleben hineinfinden, sich vorrangig der Betreuung ihrer Kinder mit einem am individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für finanzielle Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes widmen können. Die elterngeldrechtliche Einkommensberechnung dient dem Ziel, möglichst repräsentativ das Einkommen vor der Geburt, den durchschnittlichen wirtschaftlichen Standard abzubilden. Dies ist für das Elterngeld als Einkommensersatzleistung von zentraler Bedeutung. Deshalb soll im Rahmen der Einkommensberechnung möglichst ein Wert berechnet werden, der den durchschnittlichen wirtschaftlichen Standard vor der Geburt wiedergibt.
Zu diesem Zweck wurde mit dem zwölf Monate umfassenden Bemessungszeitraum ein verhältnismäßig langer Zeitraum gewählt. Mit der BEEG-Reform 2014 stand mit dem Elterngeld Plus und der deutlichen Verlängerung des möglichen Elterngeldbezugszeitraums auf bis zu 32 Monate ausdrücklich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Partnerschaftlichkeit im Fokus. Mit dem Elterngeld Plus wurden Anreize geschaffen, Partnerschaftlichkeit zwischen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexibler als bisher zu ermöglichen. Die gemeinsame Bewältigung der vielfältigen Anforderungen in Familie und Beruf soll erleichtert werden und für Mütter eine frühere Wiederaufnahme einer nicht geringfügigen Erwerbstätigkeit in Teilzeit und für Väter die Verringerung der Erwerbstätigkeit lohnender machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran werden dann auch inhaltliche Unterschiede zum vorliegenden Antrag in der Ausrichtung des Elterngeldes deutlich. Das
Elterngeld Plus soll gerade eben Mütter bewegen, in den Beruf zurückzukehren. Hinzu kommt, mit dem Partnerschaftsbonus für vier Monate und dem relativ hohen Stundenkorridor von 25 bis 30 Stunden pro Woche ist hier auch eine verhältnismäßig hohe Teilzeit gefordert. Beides trägt dazu bei, in Abhängigkeit von der individuellen Lebensplanung eine nicht geringfügige Erwerbstätigkeit und eine frühe Rückkehr in den Beruf zu fördern.
Und noch etwas: Bei relativ kurzer Geburtenfolge bietet Paragraf 2a BEEG die Möglichkeit, zusätzlich einen Geschwisterbonus zu erhalten. Sie sind darauf eingegangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das Elterngeld mit all seinen Facetten ist ein Erfolgsmodell, das international vorbildlich ist. Mehr geht natürlich immer, denn genau das zeigt sich auch gerade in der Corona-Krise. Mit dem gerade vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf von Franziska Giffey wird verhindert, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistungen zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen, als vorgesehen war. Familien entstehen beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise also keine Nachteile. Das ist in diesen schwierigen Zeiten eine sehr gute Nachricht für alle jungen Eltern, auch für die jungen Eltern in MecklenburgVorpommern. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute ein Antrag der AfD-Fraktion vor, der sich mit der Höhe des Elterngeldes zwischen den Geburten zweier Kinder befasst. Im Kern kritisiert die AfD-Fraktion, dass, wenn ein Elternteil zwischen der Geburt zweier Kinder ab einem bestimmten Zeitraum in Teilzeit arbeitet, dieser Teilzeitlohn als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für das zweite Kind herangezogen wird.
Meine Damen und Herren von der AfD, dieser Antrag ist aus meiner Sicht unglaubwürdig und wir haben dazu eine andere politische Meinung. Es ist sinnvoll, Familien zu fördern und dazu zu unterstützen, Kinder zu bekommen, ein kinderfreundliches Umfeld zu bekommen. Es ist durchaus sinnvoll, über die Verlängerung der Elternzeit zu reden. Es ist auch sinnvoll, über den Mindestsatz des Elterngeldes zu reden und dieses gegebenenfalls zu erhöhen. Was wir jedoch ablehnen, ist, dass für die Eltern Anreize zur Arbeit, wenn auch nur Teilzeitarbeit, geschaffen werden sollen in einer Zeit, die eigentlich dem Kind gewidmet sein sollte, und genau darum geht es in Ihrem Antrag. Sie möchten, dass, wenn zwei Kinder in einem Abstand von drei Jahren geboren werden, und Eltern, ein Elternteil in dieser Zeit Teilzeit arbeitet, das Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes als Maßstab für die Berechnung des Elterngeldes gelten soll. Sie wollen sozusagen dies befördern, dass in Teilzeit gearbeitet werden soll, indem Sie Anreize bieten.
Unterm Strich werden hierbei die gegenteiligen Positionen unserer Parteien oder Fraktionen überaus deutlich. Wir wollen, dass die Eltern diese Zeit in Elternzeit mit
einem entsprechenden Elterngeld verbringen können, wenn sie es möchten. Sie hingegen wollen, dass die Eltern diese Zeit in Teilzeitarbeit verbringen, und das ist der Hintergrund dieses Antrages. Das können Sie gern nachher richtigstellen, Herr Förster, aber so verstehen wir Ihren Antrag.
Wir halten eine intensive Betreuung für die Eltern sehr wichtig. Wir fordern zudem, dass die Elterngeldkürzungen, die 2011 stattgefunden haben, zurückgenommen werden, und so vor allem Alleinerziehende oder Empfänger von Hartz IV von dem Elterngeld auch leben können, dass es eben nicht auf Transferleistungen angerechnet wird. All das sind Forderungen, die aus unserer Sicht familienfreundlich sind und geeignet, ein kinderfreundliches Umfeld zu fassen.
Ihr Antrag liest sich auf den ersten Blick auch familienfreundlich, ist aber unserer Auffassung nach ein Zugeständnis an den wirtschaftsliberalen Flügel Ihrer Partei. Statt die Elternzeit zu nutzen, sollen die Eltern dazu animiert werden, in Teilzeit zu arbeiten. Der Antrag zielt darauf ab, Menschen für die Wirtschaft bereitzustellen. Die Entwicklung in der Erziehung der Kinder steht dabei nur hinten an.
Meine Herren von der AfD, Sie müssen sich eigentlich mal darüber klar werden, was Sie familienpolitisch wollen. Auf der einen Seite wollen Sie Ihr klassisches Familienbild erfüllt haben, wo die Erziehung und Entwicklung die Aufgabe der Familien ist, oder besser gesagt, der Frau ist. Wenn Sie das wollten, müssten sie ein erhöhtes Elterngeld und vor allen Dingen eine längere Elternzeit verbringen, ohne dass sie eben auf weitere Jobs angewiesen sind. Auf der anderen Seite wollen Sie, dass Eltern nach der Geburt ihrer Kinder frühzeitig wieder arbeiten wollen, und so lese ich das, beziehungsweise Anreize dafür schaffen. Dies ginge dann automatisch mit einer Unterbringung der Kinder in Kindertagesstätten einher, sprich, der Entwicklung und Erziehung der Kinder durch Erzieherinnen und Erzieher, übrigens derselben Kindertagesstätten, die gern von Herrn de Jesus Fernandes als Verwahranstalten bezeichnet werden. Wir können aus diesen Gründen Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für eine Neuregelung des Bemessungszeitraumes des Elterngeldes einzusetzen. Nach Ansicht der Antragsteller sei die aktuelle Regelung ungerecht, wonach sich die Bemessung des Elterngeldes in der Regel nach der Höhe des Einkommens in einem Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt des Kindes richtet. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn zwischen der Geburt von zwei Kindern mehr als 14 Monate liegen und dazwischen eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen wurde. Dann berechne sich das Elterngeld nach Höhe des Einkommens vor der Geburt des zweiten Kindes, also auf den Zeitraum während der Teilzeitbeschäftigung. Diese Regelung stelle eine Benachteiligung dar. Das Elterngeld soll sich statt
dessen stets nach dem Monatseinkommen von 12 Monaten vor der Geburt des ersten Kindes richten, sofern in einem Zeitraum von drei Jahren ein weiteres Geschwisterkind geboren wird.
Erstens. Mit Einführung des Elterngeldes Plus am 1. Juli 2015 sollte auch die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung vereinfacht und honoriert werden. Also es berücksichtigt sehr wohl auch unterschiedliche Lebensmodelle. Seitdem ist es möglich, die gemeinschaftliche Elternzeit von 14 auf 28 Monate zu verdoppeln. Die Höhe des Elterngeldes bleibt also gleich, dabei gleich, also genauso hoch wie beim Basiselterngeld mit Teilzeit. Mit dem Partnerschaftsbonus kann die Elternzeit noch einmal um vier Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden haben. Demnach kann Elterngeld unter bestimmten Bedingungen bis zu 32 Monate bezogen werden, dessen Höhe sich nach dem Monatseinkommen von zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes bemisst. Teilzeitbeschäftigte werden bei dieser Regelung begünstigt, denn Eltern, die während der Elternzeit beispielsweise keiner Teilzeitbeschäftigung nachgehen, erhalten beim Elterngeld Plus nur die Hälfte auf der Höhe des Basiselterngeldes und haben auch keinen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus.
Nach einem Bericht des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2018 haben sich seit der Einführung die Bezugszahlen von Elterngeld Plus positiv entwickelt. Knapp ein Drittel der Eltern haben dies zum damaligen Zeitpunkt in Anspruch genommen. Die Zahlen für 2019 fielen noch einmal positiver aus. Davon äußern rund 77 Prozent der Befragten nach Angaben des Ministeriums ihre Zufriedenheit über das Elterngeld Plus. Interessant auch, vor allem Eltern, die Beruf und Familie besser vereinbaren wollen, bewerten das Elterngeld Plus besonders gut, rund 88 Prozent.
Zweitens. Darüber hinaus berücksichtigt die aktuelle Elterngeldregelung bereits jetzt, ob sich weitere Geschwisterkinder im Haushalt befinden. Sollte ein Geschwisterkind das dritte Lebensjahr beziehungsweise zwei Geschwisterkinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich das Elterngeld um zehn Prozent, also mindestens 75 Euro im Monat bei Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 bei Elterngeld Plus. Weiterhin erhalten Geringverdiener prozentual bereits jetzt mehr Elterngeld. Liegt das Nettoeinkommen bei 1.000 Euro, beträgt das Elterngeld 67 Prozent der Summe. Liegt das Nettoeinkommen jedoch darunter, so steigt der Prozentsatz. Bei einem Nettoeinkommen von 900 Euro beträgt der Prozentsatz demnach 72 Prozent, bei 800 Euro 77 und bei 700 82 Prozent.
Drittens. Der Bundestag hat zudem aus aktuellem Anlass erst kürzlich vorübergehende Änderungen beim Elterngeld beschlossen, von denen viele werdende Eltern gerade in dieser schwierigen Zeit profitieren werden. Einkommensverluste im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 wirken sich demnach nicht negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus, da diese Monate für die Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. In diesen Zeitraum entfällt zudem die Anrechnung von Lohnersatzleistungen, also Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld, auf die Höhe des Elterngeldes. Weiter
hin wurden Flexibilisierungen bei der Inanspruchnahme der Elternzeit beschlossen, aber dies nur am Rande.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht sind die aktuellen Regelungen des Elterngeldes hinsichtlich der Bemessung, des Bemessungszeitraumes und der Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung zwischen der Geburt von zwei Kindern keineswegs ungerecht. Im Gegenteil, die beschriebenen Regelungen zum Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus begünstigen Eltern, die sich entscheiden, während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen. Auf der anderen Seite sind bereits Instrumente vorhanden, die ein geringeres Einkommen vor der Elternzeit auffangen, der Geschwisterbonus und die Mehr-Elterngeld-Regelung für Geringverdiener.
Wir werden daher den vorliegenden Antrag auch ablehnen, denn bereits jetzt ist das Elterngeld eine der zentralen Familienleistungen in Deutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr insgesamt fast 37 Milliarden Euro an 1,8 Millionen Elterngeldbezieher ausgezahlt. Insbesondere das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus tragen wesentlich zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und gleichen auf der anderen Seite Einkommensverluste aus. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee, Eltern noch weiter zu entlasten und noch familienfreundlichere Bedingungen zu schaffen, ist gut. Und zu meinem Erstaunen ist das Familienbild, das Herr Förster heute vermittelt hat, besser, als ich es sonst aus der Fraktion kenne.
Der Antrag sieht vor, das Elterngeld zwischen zwei Geburten trotz Teilzeitarbeit nicht nachteilig auszulegen. Dieses soll für Kinder bis zu einem Altersabstand von drei Jahren gelten. Ganz allgemein gelten die zwölf Monate vor Geburt beziehungsweise die zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz begonnen hat, als Bemessungszeitraum. Nicht in diesem Bemessungszeitraum zählen beispielsweise Zeiten, in denen Frauen aufgrund der Schwangerschaft erkrankt sind und weniger oder gar kein Einkommen bezogen haben. Beim zweiten, dritten – das ließe sich fortführen – Kind sind diese zwölf Monate vor Geburt des Kindes auch die Bemessungsgrundlage. Sollte in den zwölf Monaten Bemessungszeitraum Elterngeld für ein Geschwisterkind gezahlt worden sein, zählt dies nicht mit hinein und wird übersprungen. So weit, so gut. Das ist auch im Antrag beziehungsweise in der Begründung ähnlich nachzulesen.
Herr Förster hat es dann heute Abend gerade gesagt – im Antrag steht leider nichts dazu und wird verschwiegen –, dass es genau für diesen Fall und für diese be
Dieser wird gezahlt, sofern das ältere Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren im Haushalt sind und leben. Der Geschwisterbonus wird in Höhe von zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes gewährt. Mindestens beträgt dieser Bonus 75 Euro.
In Deutschland sind Kinder eben keine Privatsache. Unser Land ist sogar ziemlich gut aufgestellt. Im internationalen Vergleich ist unsere Elternzeit und unser Elterngeldmodell im Übrigen ganz weit vorn mit dabei. Nehmen wir Länder wie die USA beispielsweise, die weder bezahlten Mutterschutz noch Elternzeit, geschweige denn Kindergeld oder Elterngeld zahlen. Kinder sind dort reine Privatangelegenheit. Im EU-Vergleich sind es Länder wie Spanien oder Portugal, die so schlecht aufgestellt sind, dass Eltern wenige Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen müssen, weil es auch dort keine Leistungen gibt.
Insofern, ich habe es gerade gesagt, ist Deutschland sehr gut aufgestellt. Wir werden den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!