Protocol of the Session on May 13, 2020

Lassen Sie uns fortfahren!

Also die Fraktion DIE LINKE hat diesen Antrag, wie ich bereits ausgeführt habe, zurückgezogen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 7/4961 ein Antrag zum Thema „Änderung der Pachtverträge für landeseigene Flächen – Landtag beteiligen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das ist offensichtlich der Fall. Bitte, Herr Borschke.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Im September laufen die ersten Pachtverträge aus. Unsere Landwirte brauchen aber Planungs- und Rechtssicherheit. Den Verbänden muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinung dazu einzubringen. Das Thema ist jetzt aktuell. Erst am 07.05., also letzte Woche Donnerstag, wurden wir offiziell über die Änderung der Pachtverträge informiert. Und nicht zuletzt ist es wichtig, die Änderung der Pachtverträge hat auch Auswirkungen, finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, und wir sehen daher die Dringlichkeit durchaus gegeben. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Wie ich sehe, aus den Reihen der SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Aßmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nicht nur in der letzten Woche im Agrarausschuss war das Thema hier in diesem Hohen

Hause, sondern auch bereits vorher wurde medial darüber Bericht erstattet. Also eine Dringlichkeit ist allein schon vom Zeitpunkt her nicht gegeben. Zudem wurde das Haus eben im Ausschuss beteiligt. Ich möchte betonen, dass keine einzige Fraktion in der Sitzung des Agrarausschusses einen Beschluss seitens des Ausschusses verlangt hat oder beantragt hat, dass auch keine einzige Fraktion gesagt hat, dass entsprechend hier das Parlament als Ganzes noch einbezogen werden möchte. Und ich möchte betonen, dass wir die Dringlichkeit auch deswegen ablehnen, weil wir keine Gefahr sehen, dass hier gesellschaftspolitisch oder auch wirtschaftspolitisch irgendwelche Gefahr in Verzug ist, die die Aufsetzung mit dieser Dringlichkeit hier rechtfertigen würde. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete!

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten nicht zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes MecklenburgVorpommern“, Drucksache 7/4615, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/4808. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4964 vor.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4615 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/4808 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/4964 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Ihnen liegt auf Drucksache 7/4808 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strategiefondserrichtungsgesetzes vor. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 81. Sitzung am 29. Januar 2020 in Erster Lesung behandelt und zur

Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf selbst ist sehr überschaubar und enthält nur eine einzige Gesetzesänderung. Danach soll künftig nicht mehr allein der Finanzausschuss über die Aufteilung der Zuweisungen an das Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ entscheiden, sondern der Landtag als Ganzes einen Beschluss hierzu fassen. Mit dieser Änderung wollen die Einreicher des Gesetzentwurfes einen Hinweis des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern aufgreifen, welches bekanntlich in seinem Urteil zu diesem Sondervermögen die besondere Rolle des Plenums bei Entscheidungen über Einnahmen und Ausgaben hervorgehoben hat.

Der Finanzausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf auf Antrag der Fraktion DIE LINKE eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Dabei war sowohl seitens des Ausschusses als auch seitens der Anzuhörenden zu berücksichtigen, dass der Gegenstand der Beratungen im Finanzausschuss lediglich das vorliegende Änderungsgesetz mit der von mir benannten einen Änderung und nicht das Ursprungsgesetz zur Errichtung des Strategiefonds war.

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Anzuhörenden und dem Landesrechnungshof für ihre schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken. Die Professoren Dr. Zeh und Dr. Korioth sowie der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern haben die mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Stärkung des Parlaments ausdrücklich begrüßt. Zudem haben die Professoren Dr. Zeh und Dr. Korioth erklärt, dass nach der geplanten Änderung des Strategiefondserrichtungsgesetzes, also nach der Einführung der zwingenden Beteiligung des Plenums als Ganzes, ein eventuell noch angestrengtes Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht aus ihrer Sicht keine Aussicht auf Erfolg mehr hätte. Durch diese Gesetzesänderung wird der entsprechende Hinweis des Landesverfassungsgerichts aus dem ersten Urteil zur Bedeutung des Plenums berücksichtigt und rechtlich umgesetzt.

Neben diesen Feststellungen wurde seitens anderer Anzuhörender allerdings auch teils erhebliche Kritik im Rahmen der schriftlichen Anhörung geäußert. So hat der Bund der Steuerzahler unter anderem festgestellt, dass auch der vorliegende Gesetzentwurf möglichen Antragstellern keinen gleichberechtigten Zugang zur Projektförderung ermöglicht. Begründet wurde diese Einschätzung damit, dass es kein geregeltes Verfahren, keine öffentlichen und frei zugänglichen Informationen zu den Antragsvoraussetzungen oder den zu erfüllenden Bedingungen gibt. Auch ist der Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger genauso unklar wie die zuwendungsfähigen Ausgaben selbst. Darüber hinaus wurden im Regelfall auch keine neuen Förderrichtlinien erlassen. Insofern bestehen aus Sicht des Bundes der Steuerzahler erhebliche rechtliche Bedenken, die an der Verfassungsmäßigkeit des Strategiefonds zweifeln lassen.

Auch der Landesrechnungshof hat verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf vorgetragen. Insoweit wurde insbesondere auf den Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung verwiesen, wonach das Initiativrecht für Gesetzentwürfe oder Änderungsvorlagen zum Haushaltsgesetz oder zum Haushaltsplan ausschließlich der Landesregierung zusteht. Danach muss nach Einschätzung des Landesrechnungshofes die

Landesregierung den geänderten Wirtschaftsplan zwingend selbst in den Landtag einbringen. Hierzu wurde zudem angemerkt, dass der Wirtschaftsplan selbst nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Teil des Haushaltsplans bleiben soll und insofern keinen Extrahaushalt neben dem eigentlichen Landeshaushalt darstellt. Darüber hinaus hat der Landesrechnungshof erklärt, dass es sich nach seiner Auffassung beim Strategiefonds auch nicht um ein Sondervermögen im Sinne des Artikels 61 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung handelt. Daher kann auch nicht im Wege dieser Ausnahmeregelung vom ausschließlichen Initiativrecht der Landesregierung abgewichen werden.

Im Ergebnis der Beratungen hat die Fraktion der AfD erklärt, dass sie diese verfassungsrechtlichen Bedenken des Landesrechnungshofes teilt und auch darüber hinaus an ihrer grundsätzlichen Kritik am Verfahren der Verteilung von Haushaltsmitteln über den Strategiefonds festhält. Um aber zumindest den Bedenken des Landesrechnungshofes abzuhelfen, hat die Fraktion der AfD beantragt, sowohl die Zweckbestimmung im Paragrafen 2 als auch das Verfahren zur Bewirtschaftung der Mittel im Paragrafen 4 des Strategiefondserrichtungsgesetzes abzuändern. Danach wäre die Bewirtschaftung des Sondervermögens ausschließlich durch das Finanzministerium erfolgt, ohne dass es einer Aufteilung der Mittel durch den Finanzausschuss oder des Plenums bedurft hätte.

Die Fraktion DIE LINKE hat erklärt, dass sie den Strategiefonds insgesamt weiterhin ablehnt und auch der vorliegende Gesetzentwurf an dieser grundsätzlichen Kritik nichts ändert. Daher habe man auch keine Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf gestellt. Im Finanzausschuss, haben wir heute gehört, kommt noch ein Änderungsantrag.

Die Fraktion der SPD hat hierzu erklärt, dass den Koalitionsfraktionen die grundsätzliche Kritik der Oppositionsfraktionen und des Landesrechnungshofes am Strategiefonds bekannt ist, man diese aber nach wie vor nicht teilt und daher am vorliegenden Gesetzentwurf festgehalten wird.

Im Ergebnis der Diskussion wurde der Änderungsantrag der Fraktion der AfD bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt. Anschließend hat der Finanzausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und DIE LINKE beschlossen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes auf Drucksache 7/4615 zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie nunmehr abschließend um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Zwischen den Fraktionen bestand Einvernehmen, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Da der erste Redner nun auch der letzte Redner war, habe ich es nicht extra angesagt, zumal zwischen den Fraktionen ja vereinbart war, dass keine Aussprache vorzusehen ist. Unbeschadet dessen treten wir in eine

kurze Sitzungsunterbrechung ein, da durch ein Büroversehen der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4964 nicht vollständig verteilt wurde, sodass wir jetzt darauf warten, bis ein vollständiger Antrag verteilt wird, und dann werden wir in die Abstimmung eintreten. Die Sitzung ist unterbrochen für, ich hoffe, fünf Minuten.

Unterbrechung: 17.13 Uhr

__________

Wiederbeginn: 17.22 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir mit der unterbrochenen Sitzung fortfahren können.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und frage der guten Ordnung halber, ob Zeit für eine Lesepause gewünscht wird.

(Jens-Holger Schneider, AfD, und Dr. Ralph Weber, AfD: Ja.)

Es handelt sich um den Absatz 3. Die anderen Punkte haben Ihnen ja vorgelegen.

Drei Minuten für die Fraktion der AfD, reichen drei Minuten? – Wenn das der Fall ist, dann warten wir jetzt drei Minuten, damit jeder den vollständigen Antrag vor sich hat und ihn lesen kann, bevor wir in die Abstimmung eintreten. Das heißt, wir beginnen um 17.25 Uhr mit der Abstimmung.

Unterbrechung: 17.23 Uhr

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Wiederbeginn: 17.25 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass jeder genügend Zeit hatte, sich die noch nicht verteilte Änderung durchzulesen. Von daher treten wir jetzt in die Einzelberatung ein.

(allgemeine Unruhe)

Ich bitte um entsprechende Aufmerksamkeit.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 7/4615. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4808 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, ansonsten Gegenstimmen angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.