Protocol of the Session on May 13, 2020

… wenn das da verboten worden wäre. Ich kann es aber nicht mehr nachvollziehen an der gesamten Ostseeküste. Und da hatten auch wir in der Fraktion wirklich strittige Diskussionen, ob das alles noch zu rechtfertigen ist.

Also warum wir beteiligt werden sollten als Landtag, als Ausschuss, ist, dass tief greifende Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, dass Verfahren transparent gemacht werden, dass Entscheidungen nachvollziehbar sind und wir das auch nach draußen im gesamten Kollektiv vertreten können.

Ob, fragte Herr Schulte, wäre denn im Ausschuss überhaupt sozusagen, wir könnten es ja auch ablehnen. Nun, Herr Schulte, ich denke mal, dass wir alle so verantwortungsbewusst sind, dass wir eine Beratung im Ausschuss erstens schnell vornehmen würden in der Krisenzeit und dass wir sie vornehmen würden. Ich glaube, man könnte es nach außen niemandem vermitteln, wenn wir sagen würden, wir verweigern jetzt hier eine Ausschussberatung. Das könnten wir nicht vermitteln. Insofern ist es unsere Verantwortung, dass wir auch in Krisenzeiten schnell in Ausschüssen und in Landtagen handeln.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Wo das nun stattfindet – an beide gerichtet oder an alle drei sozusagen im Landtag oder im Ausschuss –, darüber können wir wirklich in den Ausschüssen reden. Da sind wir auch offen, gerne auch im Landtag. Da haben

wir überhaupt nichts dagegen, uns der Öffentlichkeit zu stellen. Wir dachten bloß, Gesundheitsausschuss und Rechtsausschuss sind sozusagen dort, wo die Fachpolitiker sitzen und sich tief greifend, ernsthaft, schnell mit diesen Gesetzen auseinandersetzen.

(Dietmar Eifler, CDU: Frau Bernhardt, das haben wir doch gemacht! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Doch, Herr Liskow, dieses Gesetzes bedarf es trotzdem, weil die Informationen in den Fachausschüssen, wir haben es im Sozialausschuss draufsetzen lassen, Corona-Maßnahmen, und das Sozialministerium hat seit letzter Woche wirklich auch sehr gut darüber berichtet, was gelaufen ist und wie, aber ich kriege dort Informationen, ich werde nicht einbezogen in Stellungnahmen oder ich kann nichts ändern, an dem, was das Sozialministerium erlassen hat. Ich kann es nicht. Welchen Antrag, welches Recht habe ich im Ausschuss zu sagen, Frau Sozialministerin, ich möchte jetzt aber, dass Sie es so oder so handhaben? Haben wir beispielsweise beim Bildungs- und Teilhabepaket einen großen Nachholbedarf, dass dort unbedingt anders gehandelt wird über Anträge im Ausschuss?

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Welche Bindung hätten die für den Landtag und nach außen?

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich sehe da meine Probleme. Also das ist es bei mir derzeit, wo ich Nachholbedarf sehe. Wir kriegen die Informationen in den Ausschüssen, aber werden nicht einbezogen.

Wir haben das Warum und das Ob geklärt, jetzt das Wie. Da haben Sie, denke ich, insbesondere Herr Renz und Herr Schulte, große Bedenken, was überhaupt die Zweckmäßigkeit des Verfahrens betrifft und wie man die Beteiligung, wo Sie ja, denke ich, auch gesehen haben, dass wir da Nachholbedarf haben, handeln können.

Herr Schulte, Sie meinten, gerade in Krisenzeiten muss die Landesregierung schnell handeln und kann deshalb nicht immer warten, dass der Ausschuss einbezogen wird. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Am Anfang einer Krise muss schnell gehandelt werden. Und deshalb haben wir gesagt, okay, nachträglich ist dann diese Stellungnahme möglich.

Mittlerweile befinden wir uns acht Wochen nach Beginn der Krise. Frau Ministerpräsidentin hat heute von einer neuen Normalität gesprochen, und ich glaube, dieser Zustand wird auch noch weiter anhalten. Grundrechtseingriffe werden weiterhin stattfinden oder gelockert werden, wir werden in die eine oder andere Diskussion immer wieder verfallen. Deshalb finde ich, bei dem M-VPlan zum Beispiel – das ist ein Superbeispiel gewesen –, dass wir da am Anfang mitbeteiligt worden wären, genauso wie es mit den Kommunen geschehen ist, dass sie auch zu Recht von uns fordern, was sind denn eure Lösungsvorschläge. Genau das ist es sozusagen, wo ich sehe, dass es jetzt nicht mehr alleine nur bei der Exekutive bleiben kann, sondern eben auch der Landtag einbezogen werden muss und wir sozusagen die Möglichkeit haben der Einbeziehung, der Stellungnahme in den Ausschüssen.

Sie sagten weiterhin, Herr Schulte, Rechtsverordnungen müssen ständig auf Grundrechtseingriffe überprüft werden, und das macht die Landesregierung selber. Und ich denke, hier braucht es einfach den Dreiklang der Gewalten. Die Landesregierung hat – und das glaube ich ihr auch – intern geprüft, auch mit dem Justizministerium, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Und sie werden zu dem Ergebnis gekommen sein, okay, die sind gerechtfertigt. Gerichte, die nur dann tätig werden, wenn Bürger sie anrufen – und sie wurden nur in zwei Fällen erst mal angerufen –, werden, wie gesagt, nur dann tätig, wenn sie angerufen werden.

(Torsten Renz, CDU: Da sind unzählige Verfahren anhängig.)

Wir wären sozusagen als Landtag das zweite Korrektiv, was die Landesregierung immer wieder auch reflektiert, ist das noch in Ordnung, was ihr da macht. Und insofern ist es für mich ein Dreiklang der Gewalten. Und nicht die Landesregierung und die Gerichte, die dann im Nachhinein die Maßnahmen sozusagen überprüfen, sondern wir eben auch als Landtag, der sagt, he, da könnte man das und das besser machen, wie wir es dann auch über die Medien gemacht haben. Ich finde, dieser Streit über die Medien hätte nicht sein müssen. Ich hätte es besser gefunden, wir hätten es im Ausschuss im Landtag gemacht, weil wir dann diese große Ausschlachterei in den Medien verhindern könnten und gemeinsam nach außen, so, wie wir es beim Nachtragshaushalt, beim Sozialfonds wirklich gut geschafft haben, auch alles gemeinsam vertreten könnten. Das sind für mich die großen Vorteile der Einbeziehung vom Parlament. Wir könnten nach außen hin breit aufgestellt auftreten.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

So, jetzt muss ich mal gucken, ob ich noch etwas vergessen habe. Moment!

Zu Herrn Renz würde ich noch etwas sagen. Sie meinten ja, wie gesagt, wir müssen nicht mitsprechen, in Einzelfällen sei das nicht notwendig. Ich habe mir letzte Woche im Bundestag die Rede Ihres Kollegen Herrn Amthor angeschaut und fand die wirklich gut.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und ich habe ihn so verstanden, dass gerade auch bei Grundrechtseingriffen das Parlament beteiligt werden muss. Und insofern, Herr Renz, ist das sozusagen die Widerspiegelung auf Sie. Es geht um Grundrechtseingriffe, genau das hat er gesehen, und genau da sollte auch das Parlament mit entscheiden.

Zweitens meinten Sie, Herr Renz, dieses Verfahren würde ersetzt werden, wenn wir zum Beispiel Minister in unsere Fraktion einladen. Ich glaube nicht, dass das die Beratungen in den Ausschüssen oder die Beratungen im Landtag ersetzt. Genau deshalb haben wir ja Ausschusssitzungen oder Landtagssitzungen, weil wir nicht intern in unserer eigenen Wolke bleiben wollen und mit den Ministern zusammen diskutieren wollen, sondern das in breiten Diskussionen erörtern wollen, die Fragen und Probleme.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Herr Renz, Sie verstehen mich schon. Wir wollen nicht in unserer eigenen …

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ja, dann steht das in meiner Rede, habe ich auch kein Problem mit. Wir wollen das nicht in unserem eigenen Dunstkreis besprechen, sondern sind natürlich an Ihrer Meinung auch interessiert, was Sie dazu meinen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall Egbert Liskow, CDU: Oh, oh, oh! – Zurufe von Torsten Renz, CDU, Jens-Holger Schneider, AfD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Genau das können wir in den Ausschüssen beziehungsweise Landtagen durchführen. Insofern möchte ich Sie noch mal dazu sozusagen hinbringen. Wir sehen alle, dass die Beteiligungsmöglichkeiten des Landtages auch bei Rechtsverordnungen in Krisenzeiten oder außerhalb von Krisenzeiten sozusagen reformbedürftig sind. Das könnten wir in den Ausschüssen bei einer Überweisung beraten. Und insofern bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4935 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Renz, Sie wurden so gelobt. Heben Sie doch mal die Hand!)

Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2019 (Teil 2) – Kommunalfinanzbericht 2019, Drucksache 7/4520, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/4942.

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2019 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2019 – Drucksache 7/4520 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/4942 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Ihnen liegt auf Drucksache 7/4942 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Kommunalfinanzbericht 2019 des Landesrechnungshofes vor. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.

Der Finanzausschuss hat den Kommunalfinanzbericht in insgesamt sechs Ausschusssitzungen mit Vertretern des Landesrechnungshofes, des Finanz- und des Innenministeriums intensiv beraten. Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht unter anderem ausgeführt, dass auch 2018 alle Gebietskörperschaftsebenen des Landes erneut im Plus waren. Ferner wurde ausdrücklich positiv hervorgehoben, dass die Kassenkredite deutlich rückläufig sind und insgesamt sogar nur noch 28 der 748 Kommunen des Landes Kassenkredite in Anspruch genommen haben.

Im Rahmen seines Kommunalfinanzberichtes hat der Landesrechnungshof uns allen wieder eine Auswahl einzelner Prüfungen vorgelegt. Diese betrafen unter anderem die zwischenzeitlich erfolgte Novellierung des FAG M-V, den aktuellen Stand der Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse, die kommunale Zusammenarbeit mit einer kleinteiligen Gemeindestruktur, eine Prüfung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt,

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

eine Prüfung zur Planung und Umsetzung der Erhaltung kommunaler Ingenieurbauwerke, eine Prüfung zur Organisation und Aufgabenwahrnehmung der unteren Kommunalaufsicht sowie verschiedene Prüfungen im Zusammenhang mit kommunalen Beteiligungen. Auch wenn jetzt Ihr Interesse geweckt sein sollte, kann ich allein aus Zeitgründen an dieser Stelle nur auf drei Punkte etwas näher eingehen. Im Übrigen muss ich Sie auf meinen schriftlichen Bericht verweisen.

Im Rahmen der Beratungen der Textzahlen 156 bis 167 hat der Landesrechnungshof zunächst begrüßt, dass sich die Situation bei der Umsetzung des neuen kommunalen Haushaltsrechts insgesamt gesehen weiter verbessert hat.

(Der Abgeordnete Peter Ritter pfeift.)

Allerdings ist der Jahresabschluss für 2017 im Herbst 2019 erst von vier Landkreisen festgestellt worden. Als besonders positiv wurde die Hansestadt Rostock hervorgehoben, die allein seit dem vorangegangenen Kommunalfinanzbericht bereits vier der noch offen gewesenen Jahresabschlüsse festgestellt hat. Leider stellt die Hansestadt Stralsund weiterhin das Schlusslicht. Sie verfügt bisher lediglich über zwei festgestellte Jahresabschlüsse für die Jahre 2012 und 2013. Mehrere Ausschussmitglieder haben deutlich gemacht, dass diese Situation mehr als unbefriedigend ist, zumal der Finanzausschuss im Oktober 2018 beim Rechnungsprüfungsamt in Stralsund vor Ort war und ihm dort zugesichert worden war, dass man die festgestellten, ursächlich personellen Probleme nunmehr lösen werde.

Die Koalitionsfraktionen haben zu diesem Berichtsteil beantragt, dass das Innenministerium weiter auf die schnellstmögliche Nachholung der noch offenen Jahresabschlüsse drängen und notfalls auch Rechtsaufsichts

mittel anwenden soll. Zudem soll der aktuelle Stand der kommunalen Jahresabschlüsse ab sofort halbjährlich dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Diese Entschließung hat der Finanzausschuss einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Beratungen der Textzahlen 168 bis 178 hat der Landesrechnungshof ausdrücklich kritisiert, dass nur noch die beiden kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte verpflichtend einen Gesamtabschluss aufstellen müssen. Dieser Mangel wird zudem nicht durch die Pflicht zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes ausgeglichen. Um diesen Transparenzverlust aber zumindest teilweise kompensieren zu können, hat der Landesrechnungshof angeregt, dass das Innenministerium Empfehlungen für den Inhalt des Beteiligungsberichtes machen sollte. Diese Anregung hat die Fraktion der AfD aufgegriffen und beantragt, das Innenministerium aufzufordern, zeitnah konkrete Regelungen und Handreichungen für die Kommunen zur Erstellung von Beteiligungsberichten zu erarbeiten. Diesen Entschließungsantrag hat der Finanzausschuss aber bei der Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.