Protocol of the Session on May 13, 2020

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Neuorientierung in Europa bedarf es jetzt auch in diesem Staatsvertrag, der noch älteren Datums ist, entsprechender Nachjustierungen. Die Frage, welches Datenschutzrecht im Zweifel Anwendung findet, wenn es keinem konkreten Bundesland zuzuordnen ist – bei sechs tragenden Bundesländern ja nicht ganz einfach –, die Frage, welcher Datenschutzbeauftragte im Zweifel die Oberaufsicht hat, wenn es kein Land speziell betrifft, all diese Fragen müssen jetzt nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung und den entsprechenden ausführenden Gesetzen der Länder umgesetzt werden.

Zweitens. Alle Bundesländer haben die DatenschutzGrundverordnung in eigene Landesdatenschutzgesetze umgesetzt. Die sind nicht eins zu eins identisch. Auch daran muss jetzt der Dataport-Staatsvertrag entsprechend den sechs Bundesländerregelungen angepasst werden. Von daher haben wir da schon einige speziellere Dinge. Und ein kleines Bonbon für die Steuerrechtsbegeisterten bei der Frage, ob es eigentlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen ab 2021 sind oder nicht, die Dataport für seine Gesellschafter erbringt, ist ebenfalls beabsichtigt, eine Zuspitzung der bisherigen Dienstleistungsformulierungen zu verwenden, die die sechs Bundesländer hoffen lässt, dass man damit nicht in eine Situation gerät, wo das quasi als umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen gilt, sondern es quasi wie ein eigenes staatliches Rechenzentrum weiterhin behandelt werden kann.

Das ist so ein bisschen das Paket der Regelungen, die in diesem Staatsvertrag zur Anpassung gebracht werden. Unterschrieben worden ist er Ende November 2019, selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch Ihr Haus. Auch hier würde ich die Details in den Ausschuss verweisen wollen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Machen wir auch gern.)

Auch hier hat der Ältestenrat vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Widerspruch kann ich dazu nicht erkennen, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4900 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie der EU 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 7/4927.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/4927 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Bitte schön, Herr Glawe.

Entschuldigung.

(Das Rednerpult wird desinfiziert.)

Ich wollte Ihnen jetzt die Arbeit nicht wegnehmen.

(Andreas Butzki, SPD: Es wird noch gewischt, Herr Minister.)

Bitte?

(Andreas Butzki, SPD: Es wird noch gewischt, Herr Minister.)

Ja, ja, ja! Ist doch gut, dass man an die Gesundheit denkt in diesem Haus.

(Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr richtig!)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, die EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass einer neuen Berufsreglementierung in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass diese Richtlinie so umgesetzt werden soll, dass den europäischen Anforderungen an die Umsetzung Genüge getan wird. Das heißt, es wird eins zu eins umgesetzt, aber nicht mehr.

Lassen Sie mich zunächst erläutern, worum es in dieser Verhältnismäßigkeitsrichtlinie der EU geht und was sie für uns in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. Die Richtlinie bezieht sich auf gesetzliche Regelungen zur Berufszulassung und zur Berufsausübung. Bezogen auf die Berufsausübung sind folgende gesetzliche Grundlagen zu berücksichtigen: So ist die Berufsfreiheit in Deutschland ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert diese Berufsfreiheit ebenfalls und die unternehmerische Freiheit ist auch in Deutschland garantiert. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit sind weitere Grundprinzipien des Binnenmarktes.

Unter diesen Voraussetzungen dürfen nationale Bestimmungen, die den Zugang zu sogenannten reglementier

ten Berufen regeln, keine ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Hindernisse für die Ausübung schaffen. Dies betrifft natürlich auch alle entsprechenden Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern, die sogenannte reglementierte Berufe regeln. Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, also der Europäischen Union.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: MecklenburgVorpommern darf keine berufsreglementierenden Vorschriften erlassen, die diesem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Bereits in der Richtlinie 2005/36 der EU, des Europäischen Parlamentes und des Rates wurde eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten eingeführt, diese Verhältnismäßigkeit, den eigenen Gesetzentwurf den eigenen Richtlinien dann auch anzupassen. Die Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, sind zu überprüfen.

Dieser Prozess bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten eine Überprüfung sämtlicher Rechtsvorschriften zu allen in ihrem Hoheitsgebiet bestehenden reglementierten Berufen vornehmen müssen. Im Ergebnis des Prozesses wurde allerdings auch sichtbar, dass die Mitgliedsstaaten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sehr unterschiedliche Anforderungen stellten und sehr unterschiedlich kontrolliert wurde. Das ist, denke ich, auch eine Erkenntnis, die wir seit Jahren haben.

Ziel der Union und der EU ist es jedoch, dass Schranken bei der Aufnahme und Ausübung bestimmter abhängiger oder selbstständiger Tätigkeiten abgebaut werden, um auf Unionsebene ein gemeinsames, für alle gültiges Verfahren zu haben, das die Kommission den Mitgliedsstaaten nunmehr vorgibt in Form eines Rasters. An dieses Raster haben sich alle Staaten zu halten, natürlich auch Mecklenburg-Vorpommern. Von daher ist es richtig, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung jetzt unter diesen Prämissen dann auch angepasst werden muss.

Wenn bestehende Berufsreglementierungen überprüft werden und neue Berufsreglementierungen erlassen werden, ist dieser Grundsatz eben des Rasters einzuhalten. Dieses Raster ist in besonderer Weise seit dem 30.07.2018 schon vorgegeben. Unsere Richtlinie muss jetzt angepasst werden. Wir haben dazu noch Zeit, bis, wenn man so will, zum 31. Juli. Von daher ist es jetzt auch richtig, dass wir diese Dinge hier im Landtag haben und damit eine Befassung in den jeweiligen Ausschüssen nötig wird.

Es geht einmal um das Volksabstimmungsgesetz, um das Heilberufsgesetz und, wie Kollege Pegel schon sagte, auch um das Architekten- und Ingenieurgesetz. Das sind die Dinge, die in besonderer Weise hier in den nächsten Wochen beraten werden müssen. Und ich denke, dass das Heilberufsgesetz natürlich auch eine besondere Herausforderung hier im Landtag immer ist, weil dann auch viele Interessen noch mal abgewogen werden müssen.

Meine Damen und Herren, das war ein kurzer Ausflug in die Aufgabe, die vor dem Ausschuss steht oder vor den Ausschüssen steht. Ich würde damit sozusagen meine Einbringung beenden wollen und freue mich auf die Gespräche in den jeweiligen zuständigen Ausschüssen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4927 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag ebenfalls einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Landeskurzarbeitergeldgesetz für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/4918.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Landeskurzarbeitergeldgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/4918 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Die AfD-Fraktion möchte ein Landeskurzarbeitergeld, weil wir es brauchen für unser Land. Wir hatten das auch schon kundgetan, als es um den Nachtragshaushalt ging, und das war unsere Position, die wir dort eingereicht haben, die in abgeschwächter Form dann auch Einzug in das Papier gefunden hat. Allerdings hatte man sich dann eher auf den Bund berufen und auf den Bund gehofft.

Die Corona-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung getroffenen gesundheitspolitischen Maßnahmen bringen erhebliche soziale und wirtschaftliche Belastungen mit sich. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem am 30. März 2020 veröffentlichten Sondergutachten von einer Schrumpfung des deutschen Bruttoinlandsprodukts um 2,8 Prozent als wahrscheinlichstem Szenario aus. Wir wissen, dass die Zahlen alle längst überholt sind und diese hier sogar sprengen.

Zur Reduzierung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie empfiehlt der Sachverständigenrat eine Reihe wirtschaftspolitischer Maßnahmen. Zur zügigen Wiederbelebung der Wirtschaft muss nach Auffassung des Sachverständigenrats die Konsumnachfrage sichergestellt sein. Hierzu ist eine Stabilisierung der Einkommen notwendig. Eines der dazu geeigneten Instrumente ist das Kurzarbeitergeld. Es begrenzt Einkommensausfälle von Arbeitnehmern und fungiert als automatischer Stabilisator in Zeiten niedriger Arbeitsnachfrage.

Nach derzeitiger Rechtslage beträgt das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent, für alle anderen 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Am 22. April 2020 hat der Koalitionsausschuss der SPD und CDU dann beschlossen, das Kurzarbeiter

geld ab dem vierten Bezugsmonat auf 77 beziehungsweise 70 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 87 beziehungsweise 80 Prozent ohne Kinder zu erhöhen.

Das Kurzarbeitergeld – sowohl nach derzeitiger Rechtslage als auch im Falle der Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses – ist nicht ausreichend, um in Mecklenburg-Vorpommern seine Funktion der Stabilisierung der Einkommen und damit der Konsumnachfrage zu erfüllen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dies liegt an den niedrigen Nettoverdiensten der Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern. Aus niedrigen Nettoverdiensten folgen logischerweise noch niedrigere Kurzarbeitergelder. Ich will hier, wir haben eine Tabelle hier angefügt an unseren Gesetzentwurf, aber ich kann einfach mal auf ein praktisches Beispiel zurückkommen. Ich war gestern beim Friseur. Wir wissen alle, die Friseure müssen,...

(Minister Harry Glawe: Sieht gut aus!)

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

... mussten auch schließen, sie dürfen jetzt begrenzt aufmachen, das heißt, auch dort arbeitet jetzt immer nur die Hälfte der Leute, der Rest ist immer noch in Kurzarbeit, und wir wissen alle, dass das nicht unbedingt die bestbezahlten Posten in M-V sind. Und ich habe gefragt, wie viele Einbußen denn die Person hat, und es sind mit Trinkgeld, was er ja sonst dann auch noch hat, 800 Euro weniger gewesen. Und das ist doch gravierend, denke ich, wenn das normal auch schon nicht hoch ist.

(Torsten Renz, CDU: Aber den Gesetzentwurf hatten Sie doch schon viel früher eingereicht, ne?)

Die privaten Haushalte geben in Deutschland circa 74 Prozent ihres ausgabefähigen Einkommens für private Konsumausgaben aus. Und das ist der Knackpunkt, meine Damen und Herren: Wenn Sie die Wirtschaft hier wieder hochfahren wollen und die Gastronomie und die Tourismusbranche, dann brauchen wir aber auch Leute, die ihr Geld ausgeben können, und das ist bei uns in M-V eben schwer. Dies ist allerdings ein Durchschnittswert für private Haushalte, wie gesagt.

Der Anteil der Konsumausgaben am Einkommen steigt mit dem sinkenden Einkommen. Werden untere Einkommensgruppen von Einkommensrückgängen getroffen, müssen sie diesen Rückgang in der Regel sofort ganz oder teilweise mit der Reduzierung der Konsumausgaben kompensieren. Dies trifft auf die Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern in besonderem Maße zu. Die wirtschaftspolitisch notwendige Stabilisierung der Konsumnachfrage in Mecklenburg-Vorpommern ist daher auch mit dem Kurzarbeitergeld, wie es jetzt ist, nicht ausreichend gegeben.

Als besonders dramatisch ist die Situation der Arbeitnehmer im Gastgewerbe hervorzuheben. Hier sind die Nettoverdienste ohnehin gering, gleichzeitig ist diese Branche durch die gesundheitspolitischen Maßnahmen

zur Eindämmung der Pandemie nahezu vollständig zum Erliegen gekommen.

(Minister Harry Glawe: Na, na!)