Bleibt die Forderung nach dem Aufbau einer volljuristischen Fakultät an der Universität Rostock. Der Studiengang Rechtswissenschaft wurde 2008 an der Universität Rostock geschlossen und die Ausbildung der Juristen in diesem Land an der Universität Greifswald gebündelt. Dies geschah in finanziell sehr angespannten Zeiten des Landes, um die vorhandenen Strukturen zur Ausbildung effizienter zu nutzen. 2008 war dies ein notwendiger, wenn auch ärgerlicher Schritt. Seit 2008 hat sich die finanzielle Lage des Landes nicht zuletzt auch durch das viel gescholtene Landespersonalkonzept deutlich verbessert. Die derzeit gute finanzielle Situation mit einem Jahresüberschuss muss allerdings nicht zwangsläufig dauerhaft stabil bleiben. Wir sind auch hier abhängig von konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft, die wir nicht beeinflussen können, und dies können wir derzeit auch beobachten.
Daher gilt es aus meiner Sicht, bei der Neuschaffung von Daueraufgaben, wie der Wiedereinführung einer volljuristischen Fakultät, verantwortungsvoll zu handeln. Bevor wir also wieder doppelte Strukturen in diesem Land schaffen, erscheint es mir zunächst zielführender, die Ausbildung der Juristen an der Universität Greifswald mit allen Mitteln zu verbessern. Die Absolventenquote ist nicht zufriedenstellend. Dieses Vorgehen dürfte deutlich kostengünstiger und somit effizienter sein als die sofortige Neueinrichtung einer Juristischen Fakultät an der Universität Rostock. Sicherlich wäre aber auch ein wiedereingeführter Studiengang der Rechtswissenschaften in Rostock für die Universität Rostock und die Hansestadt wünschenswert, um durch eine volljuristische Fakultät wieder mehr Studiengänge anbieten zu können und somit als Universität und auch Stadt interessanter für eine breitere Schicht an Studienanfängern zu werden.
Allerdings muss auch gesagt werden, dass das Problem der fehlenden Absolventen der Rechtswissenschaften anerkannt ist und auch gelöst werden muss. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen muss regelmäßig geprüft werden. Sollten die Maßnahmen zur Erhöhung der Absolventenquote in Greifswald nicht den gewünschten Erfolg bringen, dann, aber auch dann erst müssen auch andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Wir lehnen daher Ihren Antrag heute ab und ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Stamer, Sie reden von verantwortungsvollem Handeln. Ich hoffe, wir sehen uns nicht in zehn Jahren hier wieder und stehen vor einer ähnlichen Situation wie bei den Lehrern und sagen dann, hätten wir damals mal anders gehandelt.
Ich bin skeptisch, ob die von Ihnen eingeschlagenen Maßnahmen reichen werden, den Bedarf an Juristen in Zukunft zu decken. Ich befürchte, es wird nicht reichen. Deshalb, Herr Pegel, sehe ich es eben nicht so, dass die
Landesregierung mit allein der Qualitätsverbesserung in Greifswald auf dem richtigen Weg ist. Die Qualitätsverbesserungen in Greifswald waren notwendig und sind notwendig. Wenn man sich allein in der „Wirtschaftswoche“ das Ranking der Universitäten anschaut und die Universität Greifswald auf Platz 40 von 40 untersuchten Universitäten ist, denke ich, sagt das alles aus.
Will man sozusagen Greifswald zukunftsfähig machen, sind hier dringende Qualitätsverbesserungen, nicht nur Bibliotheken, sondern auch Lehrstühle unbedingt notwendig, darüber nachzudenken. Deshalb bin ich skeptisch, ob das allein der richtige Weg ist.
Wir meinen, die Hansestadt Greifswald wird allein nicht ausreichen. Ich glaube – die Zahlen, die hatte ich noch mal deutlich gemacht in meiner Einbringungsrede, die Sie dargestellt haben –, dass wir den Bedarf mit Greifswald allein und mit der Senkung der Abbruch- und Durchfallquote eben nicht retten werden. Viel besser wäre es auch deutschlandweit, um insgesamt MecklenburgVorpommern als Hochschulstandort, als Universitätsstandort attraktiv zu gestalten, wenn man Rostock eben eröffnen würde, zwischen beiden Fakultäten Schwerpunkte bilden würde, Rostock aufgrund seiner Wirtschaft, aufgrund seiner Lage Wirtschaftsrecht, Greifswald beispielsweise aufgrund der Lage zur Metropolregion in Stettin internationales Recht, und so, dass auch eine Konkurrenzsituation zwischen beiden Universitäten vermieden werden würde, insgesamt die juristische Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken.
Das würde auch nicht die großen finanziellen Mittel bedeuten, die insgesamt hier immer vorgetragen werden als Daueraufgabe. Ich glaube, wenn wir hier sparen, sparen wir einfach am falschen Ende. Wir sparen am Rechtsstaat in Mecklenburg-Vorpommern. Wir hatten das zusammen mit der Universität Rostock einmal besprochen. Insgesamt wäre es jetzt, würden wir jetzt von circa 600.000 Euro pro Jahr reden, die notwendig wären, um wieder einen Staatsexamenslehrgang in Rostock …
Na, gehen Sie mal hin, Herr Albrecht! Sie wohnen ja vor Ort. Ich glaube, für Sie ist es der kürzeste Weg. Unterhalten Sie sich mit den Dekanen! 600.000 Euro, von denen wir hier reden, ich glaube, das sind nicht die riesenfinanziellen Mittel, um wirklich einen Rechtsstaat zu gefährden.
Was ich noch mal zurückweisen möchte, das hatte ja auch die Bildungsministerin schon in der letzten Landtagsdebatte vorgebracht, dass man jetzt andere Probleme hätte, wie die Lehramtsausbildung, die Hebammenausbildung et cetera. Ich finde es einfach falsch, die einzelnen Fachrichtungen gegeneinander auszuspielen. Für mich ist das eher ein Armutszeugnis seitens des Bildungsministeriums, wenn gesagt wird, wir haben uns jetzt erst mal um andere Studiengänge, um andere Ausbildungsgänge zu kümmern und haben jetzt sozusagen nicht die große Zeit oder die finanziellen Kapazitäten, um uns auch noch um die Juristen zu kümmern. Ich glaube, das ist das falsche Signal, was wir nach draußen geben könnten, und ich denke, dass Sie von dieser Argumentation auch abrücken sollten.
Zu dem viel beschworenen Good-Governance-Studiengang in Rostock: Ich glaube, dass auch hier nicht die großen Durchbrüche möglich sind. Bisher haben wir jährlich zehn Absolventen, die von Rostock nach Greifswald wechseln. Wenn Sie sich vorstellen, dass sie dort vier Jahre studieren, dann noch mal zwei Jahre in Greifswald studieren müssen, um irgendwann mal das Staatsexamen in der Tasche zu haben, ist es für einen jungen Menschen einfacher, wenn er schon nach Rostock geht, gleich nach Hamburg et cetera, in andere Universitätsstädte zu gehen, dort innerhalb von vier, fünf Jahren in der Regelstudienzeit sein Erstes Staatsexamen zu machen und dann sein Referendariat abzuschließen. Für uns als Mecklenburg-Vorpommern würde das bedeuten, dass wir junge Menschen erst in andere Bundesländer gehen lassen und uns nicht um unseren eigenen Nachwuchs kümmern. Ich finde, das ist ein falsches Zeichen, das wir damit jungen Leuten signalisieren würden.
Von daher, ja, wir haben in unserem Antrag auch den Good-Governance-Studiengang mit drin und dass die Kooperation verbessert werden soll, aber aus unserer Sicht ist das eher eine vorübergehende Lösung. Die Dauerlösung wären an beiden Standorten zwei vollwertige Juristische Fakultäten.
Herr Stamer, ich habe noch eine Hoffnung an Sie, und ich würde mir wünschen, dass wir das auch irgendwann mal schriftlich festhalten: Sie sagten ja, wir werden das regelmäßig prüfen, ob Greifswald wieder die Abbruchquote verbessern könnte, die Durchfallquote senken könnte, und wenn es sich zeigt, dass wir nachsteuern müssen, werden wir nachsteuern. Da habe ich meine Bedenken. Wir haben heute früh gerade den Hochschulentwicklungsplan verabschiedet, der bis 2025 gilt. Ich glaube, es wird sehr schwierig, aufgrund einer Prüfung davon Abstand zu nehmen. Ich kenne die Prozedere hier im Landtag, dass es immer sehr schwierig ist, überhaupt Mehrheiten zu finden für solche Änderungen von Plänen.
Von daher bin ich auch sehr skeptisch, was die regelmäßige Prüfung angeht, und würde mir wirklich wünschen, dass ich etwas schriftlich dafür in der Hand hätte. Erst dann würde ich richtig darauf vertrauen wollen. Und insofern bleiben wir natürlich bei unserem Antrag und hoffen weiterhin auf Ihre Zustimmung. – Danke!
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4747. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –
Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4747 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die an dieser Stelle vorgesehene Beratung des Tagesordnungspunktes 25 entfällt mit dem im Zusatztagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: a) Nachwahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in MecklenburgVorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 7/4768, in Verbindung mit b) Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 7/4769, in Verbindung mit c) Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 7/4770.
Nachwahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V)
Nachwahl eines Mitglieds und eines stell- vertretenden Mitglieds der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)
Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erteile hier gerade einige Hinweise, die für die Wahl wichtig erscheinen.
Herr Dr. Jess, ich hoffe, auch Sie werden meinen Ausführungen folgen, damit es dann bei der anstehenden Wahl keine Unklarheiten gibt.
Zum Tagesordnungspunkt 26 a): Nach Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Gremiums vom Landtag gewählt. Nach dem gestern beschlossenen und nach Inkrafttreten des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dieses Gremium künftig nach Paragraf 48h Absatz 2 gewählt. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern, die Zusammensetzung regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
Zum Tagesordnungspunkt 26 b): Nach Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Arti- kel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G10-Kommission vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind mindestens 36 Stimmen, auf sich vereint.
Zum Tagesordnungspunkt 26 c): Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die der Landtag gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz aus seiner Mitte wählt. Diese Wahl fand in der 8. Sitzung des Landtages am 8. März 2017 statt. Der Abgeordnete Torsten Renz ist aus diesem Gremium ausgetreten, deshalb ist eine Nachwahl eines Mitglieds erforderlich.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Zugestimmt ist einem Wahlvorschlag, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält.
Es bestand Einvernehmen, alle Wahlen in einem Wahlgang mit verschiedenfarbigen Stimmzetteln durchzuführen. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch dazu, dann ist das so beschlossen.
Für die Nachwahl des Mitglieds des Gremiums nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz erhalten Sie einen weißen Stimmzettel. Für die Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G10-Kommission erhalten Sie einen grünen Stimmzettel. Für die Nachwahl eines Mitglieds für die Parlamentarische Kontrollkommission erhalten Sie einen blauen Stimmzettel. Die Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Für den weißen, grünen und blauen Stimmzettel ist jeweils eine Wahlurne, die farblich gekennzeichnet ist, vorbereitet. Ich gehe dann davon aus, dass weiß zu weiß, grün zu grün und blau zu blau erfolgt.