Meine Damen und Herren, die legitime Debatte zum Unterbindungsgewahrsam wurde von unserer Landesregierung mit der Nazikeule abgeschmettert. Das ist eine nicht hinnehmbare Verharmlosung des NS-Unrechtsstaates.
Und der Innenminister sollte sich hüten, erneut in die Schmutzkiste der politischen Diskussion zu greifen, da in vielen Ländern die CDU selbst den Unterbindungsgewahrsam gefordert hat.
Diese gesetzliche Regelung, die sowohl im CSU-geführten Bayern als auch im SPD-geführten Innenministerium Niedersachsens bereits Realität ist, sollte auch unserer Landespolizei zur Verfügung stehen. Vergessen wir nicht: Es geht darum, unsere Bürger vor Terroristen aller Schattierungen zu schützen!
Kommen wir nun zu der sehr stark diskutierten Frage, ob Journalisten im neuen SOG ihren Quellenschutz verlören. Der Chefredakteur der „Schweriner Volkszeitung“, Michael Seidel, und ich sind ganz sicher nicht immer einer Meinung. Er gehört aber zu den Journalisten, die ich für ihre ehrliche Diskussionsbereitschaft schätze. Seine Kritik am SOG halte ich für begründet und erlaube mir, Herrn Seidel zu zitieren: „Eine der ehernen Regeln des Berufs ist der Quellenschutz. Der erlaubt es Journalisten, ihren Informanten, die oft aus Angst vor Sanktionen anonym bleiben wollen, absolute Vertraulichkeit zuzusichern.“
„Ohne das Vertrauen, dass der Journalist ihre Identität bis zum Äußersten geheim hält, … gäbe es kaum Menschen, die bereit sind, Informationen über Missstände in Behörden, Unternehmen, Verbänden oder Kirchen preiszugeben.“ Zitatende.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Reden Sie ab sofort nicht mehr von der Lügenpresse, oder wie kann ich das verstehen?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind mitten in der Debatte und ich bitte doch jetzt darum, dass der Redner fortfahren kann.
Es geht also nicht darum, unseren Sicherheitsbehörden zu unterstellen, sie würden die neue Gesetzeslage bewusst ausnutzen. Es geht darum, dass an dieser Stelle des Gesetzes das Vertrauen einer demokratischen Kontrollinstanz angekratzt wird.
Meine Damen und Herren, es ist verwunderlich, dass das Innenministerium die Kritik des Deutschen Journalistenverbandes einfach als unbegründet zurückweist. Jedenfalls konnten wir im Rahmen des sehr langen Gesetzgebungsprozesses vonseiten des Innenministeriums keine umfassende Auseinandersetzung mit den konkreten Kritikpunkten des Journalistenverbandes feststellen. Und die AfD kann das als Rechtsstaatspartei nicht einfach ignorieren.
wir stehen fest an der Seite der Journalisten, die eine immens wichtige Aufgabe im öffentlichen Meinungsbildungsprozess erfüllen.
Herr Innenminister, die Bedenken der vierten Gewalt werden auch nach der heutigen Abstimmung nicht verschwunden sein. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird wahrscheinlich folgen.
Wir warnen deshalb davor, dass über den juristischen Umweg das SOG erneut auf die Tagesordnung des Parlamentes kommen wird.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion wird dem Gesamtpaket des neuen SOG heute zustimmen. Ich bitte das Parlament zur Stärkung des Vertrauens in die Institutionen um Zustimmung zu unseren beiden Änderungsanträgen. Dabei denken wir in erster Linie an den Schutz unserer Bürger. Und unsere Beamten dürfen auf zeitgemäße Antworten der Legislative nicht warten müssen.
Unser Fazit ist klar: Ja zu einem modernisierten Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das unsere Landespolizei effektiver arbeiten lässt! Ja zu Maßnahmen, die Terror, Kindesmissbrauch und schwere Kriminalität besser bekämpfen lassen! Nein zu einem Vertrauensverlust gegenüber Journalisten und ihrer kritischen Arbeit zum Wohle unserer Demokratie! Nein zu einem Ombudsmann, der nur aufgrund einer linken Kampagne installiert wird
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange, sehr lange hat es gedauert, bis wir dieses Gesetz endlich in Zweiter Lesung beraten können. Die Änderungen, die an diesem Gesetz im Rahmen der Beratungen eingearbeitet wurden, betrafen nur Kleinigkeiten. Deswegen bin ich der Meinung, das einzig Schlechte an diesem Gesetz ist, dass es nicht schon letztes Jahr in Kraft getreten ist. Ich möchte aber nicht kleinlich sein, besser ein spätes SOG als gar kein SOG.
Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber hat die Pflicht, Regelungen zur Gefahrenabwehr zu schaffen. Dabei hat er sowohl die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger als auch die öffentliche Sicherheit zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. In dieser Abwägung sind neue technische Möglichkeiten bei kriminellen Handlungen, die aktuelle Gefahrenlage und die vom Bundesverfassungsgericht bestimmten rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Freiheitsrechte dürfen nur dort eingeschränkt werden, wo es für die Gefahrenabwehr zwingend erforderlich und verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ich betone das deswegen, weil vielfach überhaupt gar nicht verstanden wurde, dass das SOG kein Instrument zur Strafverfolgung ist. Dafür gibt es unter anderem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz dient der Gefahrenabwehr.