Protocol of the Session on March 11, 2020

assistenten, jeweils 75.000 bis 120.000 Euro im Jahr Entgelt,

und den Betrieb der Station, je nach Situation vor Ort,

aber in jedem Falle fünfstellig,

das Ganze bei einem Erlös von – Landesbasisfallwert

des Jahres 2014, liegt also schon ein bisschen zurück, aber es sollen ja auch authentische Zahlen und nicht gegriffene sein – 3.117 Euro pro Geburt, bedarf es 394 Geburten im Jahr, um kostendeckend aus gesundheitsökonomischer Sicht arbeiten zu können.

Im Jahr 2014 – weil das also die belastbaren und vorhandenen Zahlen in diesem Zusammenhang sind – hatten wir in Wolgast 357 Geburten, in Anklam 280 und an der Unimedizin in Greifswald 800. Keine kommt also auf diese Voraussetzungen. Und wir haben insofern ein Konfliktfeld: die höchstmögliche Zahl der Geburten bei dieser Personalkonstellation, die qualitativen und personellen Mindeststandards, die vorgegeben sind, die Erlössituation und die Zahl der Geburten, die tatsächlich stattgefunden haben. Die Geburtshilfe ebenso wie die Gynäkologie sind jedoch Teil der Daseinsvorsorge.

Wir hatten am Montag dieser Woche – Herr Brade war dabei, Herr Ehlers war dabei und ich –, wir waren auf Einladung der Bürgermeisterin in Crivitz vor Ort, haben Rede und Antwort gestanden und haben uns auch zu diesen Fragen geäußert und haben schon gesagt, dass wir hier eine Verortung in der Grund- und Regelversorgung sehen. Das wiederum würde aber erhebliche Konsequenzen haben aus gesundheitsökonomischer und gesundheitspolitischer Sicht.

Es gilt auch – das will ich an dieser Stelle betonen – das Grundrecht nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Und es gibt zugleich – das sind alles Maßstäbe, die wir setzen – rechtliche Rahmenbedingungen und Maßgaben, denen wir unterliegen. Es gilt die Wahlfreiheit des Geburtsortes. Zu Recht haben wir uns dazu bekannt, das hat aber wiederum Konsequenzen und unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kriegen wir die Konflikte nicht gelöst.

Zu Recht titelte eine Zeitung: „Die Lösung des Problems“ – in diesem Fall, den ich hier jetzt skizziere und ein Stückchen weit auch einenge, thematisch – „liegt in Berlin.“ Es geht also um die grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Die Entscheidungen treffen andere – aus fachlicher Sicht, auch aus politischer Sicht –, aber wir müssen im Grunde genommen die Situation vor Ort bewerten und feststellen, dass nach und nach diese Probleme auftraten und es sozusagen zu konstatieren ist, dass immer so in einer Art Feuerwehraktion dann versucht wird, Lösungen zu finden. Erfreulicherweise gab es die Kooperation jeweils der Krankenkassen, Ministerien, der Träger vor Ort. Also man suchte dann immer Lösungen, aber das waren auch immer Provisorien beziehungsweise es ist im Moment in einem Stadium, das uns überhaupt nicht zufrieden sein lässt.

Zweites Beispiel, das ich ansprechen möchte: die Kinder- und Jugendmedizin. Kinder und Jugendliche gehören zu den drei Patientengruppen mit besonderen Bedarfen. Es ist also ausdrücklich in der Fachwelt so definiert. Im Unterschied zu der Erwachsenenmedizin müssen Abteilungen der Kinder- und Jugendmedizin ein weitaus höheres Leistungsspektrum bedienen. Während in der Abteilung der Erwachsenenmedizin durchschnittlich 200 DRGs, Fallpauschalen also, angewandt werden, umfasst das Leistungsspektrum einer Kinderklinik 400 bis 500 solcher DRGs.

Bei Kindern jüngeren Alters fällt generell ein deutlich höherer Pflegeaufwand an. Hinzu kommen längere Gesprächszeiten mit Angehörigen einerseits und der jungen Patientin beziehungsweise dem jungen Patienten andererseits. Die Personalkosten der Behandlungen sind demzufolge 30 Prozent höher als in der vergleichbaren Erwachsenenmedizin. Der Anteil der planbaren Krankenhausleistung bei Kindern macht lediglich 20 Prozent aus. Die Notfallquote wiederum macht 50 Prozent aus und ist somit sehr hoch.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kinder haben alle – da sind wir uns, denke ich, völlig einig – ein Recht auf qualifizierte medizinische Versorgung. Dies wohnortnah zu sichern, ist unsere politische Verantwortung. Wie kann das gelingen? Aus unserer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten: zum einen kinderspezifisches DRGSystem. Das schlägt mit einem Änderungsantrag die Fraktion der AfD vor. Wir haben uns natürlich damit auseinandergesetzt und wollen gerade einen anderen Weg gehen. Sie selbst, das hat uns ein Stückchen weit verwundert, haben in den vergangenen Monaten das DRG-System kritisiert, gerügt, gesagt, das gehöre abgeschafft. An dieser Stelle suchen Sie – nee, abgeschafft, das nicht, ich will nicht was unterstellen, was Sie nicht gesagt haben, aber zumindest stark unter Kritik gestellt –

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ja.)

und wählen jetzt aber wiederum diesen Weg. Sie sagen, das soll dann ausfinanziert gestaltet werden, aber dieses DRG-System in seiner Grundanlage ist eine Pauschale, die mal auskömmlich sein kann und mal unauskömmlich ist. Sie ist latent immer..., es besteht latent immer die Gefahr, dass man quersubventionieren muss, wenn man aufgrund der von mir vorhin beschriebenen Situation mit den Ressourcen, ob nun bei der Geburtshilfe oder bei der Kinder- und Jugendmedizin, nicht klarkommt.

Wir schlagen vor, die beiden Bereiche komplett aus dem System herauszulösen und die Berechnung nach Istkostensatz zu ersetzen. Das halten wir auch für gerechtfertigt, weil es sich, wie gesagt, um eine der drei Patientengruppen mit besonderen Bedarfen handelt, wo es also eine besondere Fürsorge, auch der politischen Seite und der fachpolitischen Seite, gibt. Wir sind also für Letzteres, würden den Änderungsantrag, der dann sicherlich noch begründet wird, aber aus jetziger Sicht ablehnen und bedanken uns für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

Nanu!

(Minister Harry Glawe stellt das Rednerpult ein.)

Herr Koplin ist doch ziemlich klein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war ein wohltuender Vortrag, der diesmal nicht von Emotionen getragen wurde, sondern doch von dem Bemühen, einmal die Fragen zu beantworten, sind DRGSysteme, die jetzt sozusagen gelten und zur Abrechnung geführt werden, zeitgemäß.

Herr Koplin, Sie haben richtig vorgetragen, dass man in den letzten Jahren in besonderer Weise in der Gyn/Geb und in der Pädiatrie auf der Bundesebene überall in den Ländern Probleme hat, mit den jeweiligen DRGs auszukommen. Von daher ist auch die Beschreibung weitestgehend richtig, was zum Beispiel eine Geburt an DRGs und damit an Kosten für das Krankenhaus darstellt an Einnahmeseite, also 3.117 Euro. Das ist aber eine der Fallpauschalen, es gibt auch andere Fallpauschalen, die sind bei 900. Andererseits ist es völlig richtig, dass wir auch feststellen müssen, dass die Geburten seit 1990 sich auf ein Maß um 12.000 bis 13.000 pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern eingependelt haben. 1990 waren es noch knapp 28.000. Das ist natürlich die eine Seite.

Die andere Seite ist, die medizinische Kunst hat deutlich zugenommen, gerade im Bereich der Pädiatrie und der Jugendlichen. Heute sind deutlich geringere Verweildauern in den Krankenhäusern üblich und vieles, was vor 20 Jahren noch zu Verweildauern von fünf bis acht Tagen beigetragen hat, ist heute mit dreieinhalb Tagen oder

zwei Tagen im Krankenhaus durch die moderne Medizin an Behandlung möglich. So weit erst mal zu meinem Vorwort.

Ich will darauf hinweisen, dass bereits die Gesundheitsministerien aller Bundesländer eine Arbeitsgemeinschaft gebildet haben, um dafür zu sorgen, dass die DRGs überprüft werden und in besonderer Weise auf die Gynäkologie und Geburtshilfe und andererseits auf die Pädiatrie überprüft werden. Da gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich unter Führung des Landes Schleswig-Holstein mit diesen Themen beschäftigt, und diese Arbeitsgruppe ist im November 2019 eingesetzt worden. Von daher gehe ich davon aus, dass insgesamt dieses Thema dann auch bald zu einer Empfehlung kommen wird, um dann den Gemeinsamen Bundesausschuss auch dazu zu bringen, im Bereich der DRGs nachzubessern, um da den neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Und das gilt für die Frauenheilkunde und Geburtshilfe genauso wie auch für die Kinder- und Jugendmedizin.

Meine Damen und Herren, hier im Land ist es natürlich ein Problem, dass das eine oder andere an Fachärzten oder auch an Hebammen fehlt. Sie haben richtig beschrieben, wie sich das in den einzelnen Krankenhäusern der letzten Jahre dargestellt hat. Am Krankenhaus Wolgast haben wir ja am Ende die Gyn/Geb geschlossen und für die Kinder- und Jugendmedizin eine Tagesklinik eingerichtet, die sektorenübergreifend tätig ist. Ich glaube, dass mittlerweile weitestgehend dort auch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen stattfindet, und das hoch qualifiziert. Für Neustrelitz ist in besonderer Weise in letzter Zeit immer das Problem gewesen, dass Hebammen gefehlt haben, und dadurch musste sich Neustrelitz das eine oder andere Mal auch abmelden vom Dienst und dann mussten die großen Krankenhäuser wie Neubrandenburg oder auch Greifswald die Versorgung mit übernehmen. Das ist aber auch richtig, denn es kann nicht sein, dass der Patient oder die Patientin mit Kindern oder zur Geburt dann in ein verwaistes Haus fahren, wo keine Geburten stattfinden können, weil Personal fehlt. Von daher ist es auch richtig gewesen, dass die Rettungsdienste et cetera darüber informiert sind.

Wichtig wird sein, dass für die Zukunft in besonderer Weise Ärzte, Pädiater und Gynäkologen über Fort- und Weiterbildung geworben werden, um diese Lücken zu schließen. Dasselbe gilt für die Hebammen. Nur ist es so, dass man nicht an allen Standorten zurzeit, wie von Ihnen auch richtig beschrieben, fünf Ärzte oder sechs Ärzte mit Oberarzt plus Pflege, neun, ich sage mal, Krankenschwestern, die in besonderer Weise die Kinderpflege absichern – die sind in der Regel noch vorhanden, aber was nicht vorhanden ist, das sind die Hebammen und deren Ausbildung. Und am Standort in Neustrelitz war es ja so, dass ein Teil der Hebammen krank war und andere auch schwanger, die dann sozusagen krankgeschrieben worden sind. Dadurch ist eben auch Neustrelitz in Schwierigkeiten gekommen.

Es ist insgesamt richtig, dass wir bei diesem Thema „DRGs und Fallpauschalen“ auf der Bundesebene darauf hinwirken müssen, dass eine deutlichere Verbesserung der Kostensituation eintritt und dass man die Fallpauschalen dann auch auskömmlich ansiedelt, denn wir können nicht so weitermachen. Und ich gehe davon aus, dass wir in nächster Zeit in dieser Frage einen Vorschlag aus dieser Arbeitsgruppe hören werden.

Von daher glaube ich, dass Ihr Antrag nicht falsch ist, aber ich will sagen, dass daran gearbeitet wird und wir als Land Mecklenburg-Vorpommern auch diese Arbeitsgruppe mitbegleiten. Ich denke, wir werden ein Ergebnis erzielen, das weitestgehend dann auch Zufriedenheit darstellen sollte, in besonderer Weise natürlich mit Blick auf die DRGs, die dann auch dem wahren Leben angepasst werden sollen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Würdisch, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste!

Der Herr Minister Glawe könnte einem fast leidtun,

(Minister Harry Glawe: Was?! Das glaube ich ja nicht! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

aber in gewisser Weise tun Sie mir doch nicht leid, weil Sie nämlich nicht den Eindruck machen, als wenn Sie schwach wären.

(Minister Harry Glawe: Siehst du, sage ich doch!)

Insofern will ich nur sagen, Sie sind wirklich gebeutelt,

(Minister Harry Glawe: Gebeutelt?)

insofern, wenn man sieht, mit welchen Problemen Sie derzeit zu tun haben. Das sind einmal das Coronavirus, dann die Probleme mit den Kinderkliniken und den Geburtskliniken und auch die Landarztproblematik. Sie haben eine ganze Menge zu erledigen.

(Minister Harry Glawe: Ich brauche Zuspruch von Ihnen! – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich weiß, ich weiß. Ich will auch nur sagen, meine Hochachtung, wenn Sie diese Probleme alle lösen!

Herr Koplin, vielen Dank für die nüchterne, sachliche Art der Einbringung, die Sie hier gemacht haben! Das lässt mich hoffen für den Rest der Debatte. Viele der Zahlen, die Sie hier dargestellt haben, ersparen mir sozusagen, meinen Vortrag mit diesen Zahlen auch zu belegen, sondern ich möchte eigentlich nur sagen, ja, der Professor Fleßa aus Greifswald ist ein guter Gesundheitsökonom. Insofern finde ich es gut, dass wir auf dieser Basis auch wirklich fundiert debattieren können.

Wir wollen nicht drum herumreden, wir haben natürlich in den Bereichen erst jetzt mit den Auswirkungen der Politik der Regierungskoalitionen der vergangenen 10, 20, 30 Jahre zu tun. Das sind die Auswirkungen, mit denen wir heute alle konfrontiert werden. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Und ich denke auch, da wird man nicht drum herumreden können. Aber wir müssen das Problem lösen, und zwar möglichst konstruktiv und ohne, ich will mal sagen, parteipolitische Instrumentalisierung.

Herr Koplin, Sie haben völlig recht, eines der Probleme sind die Fallpauschalen für die schlechte Ausfinanzierung der Geburtshilfe und der Kinderkliniken. Seit Einführung ist das im Grunde bekannt, das haben die Kinderkliniken immer schon thematisiert. Es wurde aber eigentlich durch internen Kostenausgleich aufgefangen. Es wurde aber nicht an den Ursachen wirklich gearbeitet.

Und ich finde es erfreulich, Herr Minister, wenn Sie jetzt darstellen, dass gerade in dem Bereich, dass jetzt diese Mängel erkannt wurden und dass dort daran gearbeitet wird in einer entsprechenden Fachgruppe, um diese Mängel abzustellen. Das ist ja auch genau das, worauf unser Änderungsantrag abzielt. Wir sind nämlich der Meinung, dass die Arbeit, die in das DRG-System gesteckt wurde – und ich will auch ganz deutlich sagen, das DRG-System ist nicht nur negativ zu bewerten, sondern hat durchaus viele positive Komponenten, und zwar eine Leistungsorientierung, in das Gesundheitswesen eingebracht –, und das hat durchaus zu einer Kostendämpfung geführt. Dass es dort Verwerfungen gibt, das muss man konstatieren und muss da gegenarbeiten, aber es wäre falsch, wenn wir jetzt völlig das Kind mit dem Bade ausschütten und ganz von vorne mit einem nicht bekannten – oder Sie sagen ja, Sie wollen die Istkostenfinanzierung haben –, wenn wir aber jetzt sozusagen zurückgehen in das Kostenerstattungsprinzip: Das Kostenerstattungsprinzip wurde verlassen, weil die Kosten im Gesundheitswesen ausuferten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Damals ist man dazu übergegangen und hat gesagt, okay, dann machen wir jetzt Tagespauschalen, Bettenpauschalen. Das hat auch nicht zu dem Ergebnis geführt, dass eine Kostendämpfung wirklich erreicht wurde. Und ich muss ja sagen, selbst das DRG-System hat diese Kostendämpfung nicht erreicht, weil wir nämlich ständig steigende Kosten für die Patienten erleben. Das sind die Selbstbeteiligungen, das sind die Kosten beim Apothekenbereich, das sind die Krankenkassenbeiträge und so weiter.

Das heißt, wir haben es wirklich mit einem Problem zu tun, das nicht einfach so vom Tisch gewischt werden kann, nämlich erstens, die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen generell, und zweitens, wir wollen die Versorgungssicherheit trotzdem erhalten, und zwar mit stabilen Kosten. Und diesen Spagat zu erreichen, das ist nicht ganz einfach und da muss man wirklich ernsthaft nach den Ursachen suchen. Da wird man auch, ich sage mal, die Scheuklappen ablegen müssen und allen Seiten nach dem Motto „Klarheit und Wahrheit“ sagen müssen, wo die Probleme wirklich liegen.