Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Bitte schön, Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst freue ich mich, dass wir uns einem hoch digitalen Thema hier analog widmen, weil ich überzeugt davon bin, dass Sie solche erheblichen Umsteuerungsprozesse nur hinkriegen, wenn sie tatsächlich oben gewollt sind. Das gilt für alle Ministerien, das gilt für alle Kommunalverwaltungen und es gilt selbstverständlich auch für die Gesetzgebungsprozesse.
Wir sind seit Längerem – zunächst im Innenministerium, seit 2017 in unserem Hause – auf einem Weg, uns viele Dinge anzuschauen und Stück für Stück umzusteuern. Das geht zwischenzeitlich auch bundesweit und – angesprochen wurde es eben in der Einbringungsrede – das ist vor allen Dingen das Onlinezugangsgesetz, ein ganz schräger Name, der nichts anderes meint als ein Gesetz, das bundesweit eine Vorgabe macht, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen, zu gut Deutsch, alles, was ich bisher beantragen muss in Papier und so weiter, wenigstens auch als Computerdienstleistung angeboten werden müssen. Ich soll also zu Hause sitzen können und die guten Dinge bei den jeweiligen Behörden online beantragen können.
Das Gesetz geht aber noch einen Schritt weiter und sagt, du sollst nicht nur ein PDF-Dokument im Computer ausfüllen und wegschicken können per E-Mail, sondern du sollst hinterher auch alle danach liegenden Prozesse mit der Behörde online abwickeln können, also auch deren Nachfragen an mich, deren Antworten an mich, all das soll entsprechend digital erfolgen. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 2017, bindet alle 16 Bundesländer, alle Kommunen und auch den Bund selber, ist einhergegangen mit einer Grundgesetzänderung und führt dazu …
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD – Torsten Renz, CDU: Ah, das hat er die ganze Zeit schon gesehen, aber erst zu spät Bescheid gesagt!)
Ja, ich habe gedacht, ich schinde ein bisschen was raus und dann rühre ich mich. Ich war beeindruckt, dass ich in null Sekunden schon so viel gesagt habe. Irgendwann wurde ich doch misstrauisch ob meiner Sprachgeschwindigkeit.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Torsten Renz, CDU, Stephan J. Reuken, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD)
In der Sache bindet es auch mit der Grundgesetzänderung alle staatlichen Ebenen. Und um auch vielleicht mal ein Gefühl reinzugeben, was bisher in Deutschland und damit auch in unserem Bundesland passiert ist beim OZG: Bis Ende 2022 hat man sich also vorgenommen, 575 Leistungsbündel – so nennen die Beteiligten das, also immer so zusammengefasste Themenfelder, die bei den verschiedenen Behörden beantragt werden – in den Computer zu bringen. Die sind aufgeteilt worden auf 14 große Themenblöcke und diese Themenblöcke hat man immer auf Bundesländer verteilt. Das heißt, jedes der 16 Bundesländer und der Bund haben sich für ein Thema bereit erklärt zu sagen, das nehmen wir federführend für alle anderen uns vor.
Und auch das steckt ja in Ihrem Antrag als Wunsch drin, berechtigter Wunsch: Jedes Bundesland macht das zusammen mit den Bundesländern, die wollen, aber vor allen Dingen in einer Weise, dass hinterher die anderen es übernehmen dürfen. Hier im Lande nennt das Finanzministerium so ein Vorgehen „efa“, einer für alle. Die Idee also: Einer gibt Geld aus und programmiert und alle anderen können es hinterher bei sich übernehmen.
Die Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die mit mir gemeinsam im Energieausschuss regelmäßig unterwegs sind, wissen, dass dieses Bundesland dabei die Federführung für den großen Baubereich übernommen hat. Wir haben also für das große Themenfeld „Bau“ in Mecklenburg-Vorpommern quasi diese „efa“-Eigenschaft. Wir entwickeln hier mit verschiedenen Kommunen gemeinsam die digitalen Prozesse, eine Baugenehmigung komplett im Computer mit Antwortmöglichkeiten und so weiter, und hinterher, wenn wir es einmal durchprogrammiert haben, bieten wir den anderen Bundesländern beziehungsweise deren Kommunen an, dass sie diese dann programmierten Schritte ihrerseits übernehmen können.
Dabei gibt es bundesweit fest vorgegebene Arbeitsschritte. Der Bund bezahlt sogenannte Digitalisierungslabore. Die Idee ist also, ich bilde so ein Stück weit einen geschützten Raum, wo ich genau diese Prozesse digital entwickle, gehe damit hinterher mit quasi Testpersonen in diese Themenfelder rein, gucke, ob das wirklich anwenderfreundlich ist, ob man es wirklich umsetzen kann, und erst, wenn das abgeschlossen ist, geht das in den realen Echtbetrieb. Wenn Sie hineingucken, werden Sie feststellen, dass die Landeshauptstadt Schwerin die Baugenehmigung beispielsweise seit wenigen Wochen, ich glaube, es war im November, tatsächlich komplett digital anbietet. Zu gut Deutsch: Ich kann mich als Planungsbüro in meinem Büro an den Rechner setzen und für meinen Kunden, für den ich ein Haus geplant habe, den gesamten Bauantrag digital stellen. Ich kann alle Unterlagen, die beim Bauantrag dabei sein müssen, hinten dranhängen digital und es wird dann nicht nur digital bis ins Bauamt geschickt und die drucken jetzt tagelang den Antrag aus, sondern auch innerhalb des Rathauses in Schwerin ist das alles, was danach kommt, digital abgebildet. Jedes der Ämter wird nur noch digital beteiligt, macht alles am Computer, die Akte wird digital geführt.
Da hängt im Übrigen ein bisschen mehr dran, als man sich das immer so vorstellt. Mancher denkt, das kann nicht so schwer sein, ein paar Formulare in den Computer zu bringen. Wenn Sie das tun, müssen Sie auch immer überlegen, wie groß müssen eigentlich die Bildschirme sein, damit die Papierpläne, die wir bisher immer ausgefaltet haben, um im Detail anzugucken, welche Bauplanung dahintersteht, damit die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Schwerin die auch in einer vernünftigen Größenauflösung ansehen können.
Ob hoch oder quer, ist mir wurscht. Die Schweriner haben sich anders entschieden. Die haben einfach einen Raum mit Riesenmonitoren ausgerüstet und entsprechende transportable Systeme beschafft, sodass ich von meinem Computer dann, wenn ich raufgehen will, das in dieses Großraumbüro schiebe, gehe da rüber, mach sogar mit Hand an den Monitoren meine Anmerkungen, wie ich es auf Papier machen würde. Wenn ich damit durch bin, schiebe ich mir das in meine Akte zurück, kann damit dann, wenn ich den Plan groß brauche, auf Großmonitoren arbeiten und kann umgekehrt hinterher an meinem Arbeitsplatz genau das weiter umsetzen.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist mit uns gemeinsam mittenmang, das Gleiche zu tun. Auch da ist die Idee, die Baugenehmigung beantragen digital, es wird fortgesetzt mit entsprechend anderen Prozessen. Und auch da die Idee, hinterher übernehmen bundesweit andere Bundesländer diese digitalen Antragsmöglichkeiten im Baugenehmigungsbereich.
Zweite große Überschrift: Womit wir es angeboten haben, ist das Serviceportal, das wir im Juni/Anfang Juli eröffnet haben. Idee war – auch das schreibt das Onlinezugangsgesetz im Übrigen vor –, die Idee ist, dass ich als Bürgerin oder Bürger nicht mehr bei der Seite der Hansestadt Rostock, weil ich gerade den Kollegen Rainer Albrecht vor mir habe, oder aber in Güstrow bei der Stadtverwaltung rauf muss und dann optimalerweise noch beim Landkreis Rostock und hinterher beim Land auf irgendeiner Landesbehörde und dann beim Bund, sondern es gibt einen digitalen Zugangspunkt, dessen Adresse ich mir merke, wo ich ein eigenes Kundenkonto digital habe, mich als Christian Pegel mit meinem Passwort anmelde, und von da aus kann ich genauso die Hundesteuer beantragen bei der Kommune wie auch die entsprechenden Kraftfahrzeugdinge beim Kreis erledigen, und das Kindergeld bei den entsprechenden Landesbehörden geht von da aus auch.
Die Idee ist also ein Sammelpunkt, wie Sie es im Übrigen von Ihrem E-Mail-Account oder vom Onlinebanking kennen. Ich kann in einem Onlinebankkonto mich anmelden und kann von da aus genauso Kontoauszüge angucken wie Überweisungen tätigen, alles entsprechend aus einem Account. Wir haben die Voraussetzung geschaffen, sie steht allen Kommunen und Kreisen offen. Zurzeit sind dort knapp 50 wirklich volldigitalisierte Prozesse drauf und knapp 400 teildigitalisierte Prozesse. Zu gut Deutsch, aus Sicht des Bürgers ist es völlig wurscht, mal füllt er ein PDF-Dokument aus, aber am Computer, und mal füllt er eine Computermaske aus, ebenfalls am Computer. Aus Sicht des Bürgers ist also der Vorteil, ich kann mich am Rechner entsprechend aktiv zeigen. Der Unterschied ist
nur, ob aufseiten der Verwaltung hinterher noch gedruckt werden muss und dann mit Papier bearbeitet wird oder ob auch die Verwaltung es komplett digital nachvollzieht.
Aber noch mal: Der Anfang ist gemacht. Die Einladung lautet jetzt an alle beteiligten kommunalen Träger, machen Sie gerne mit. Am Ende macht es nur Sinn, wenn es uns aus einer Hand gelingt – also ein Account, wo ich alles drüber erledigen kann –, von da aus loszusteuern. In diesem Account kann ich mich als Bürger auch erst mal kundig machen mit Schlagworten. Ich mag mitbekommen haben, ich habe ein Kind bekommen und dann erinnere ich mich, es gibt irgendwie Geld dafür. Selbst wenn ich das Fachwort „Kindergeld“ nicht kenne, reicht es, ähnlich wie bei einer Suchmaschine, mit wenigen Begriffen zu suchen, und dann bietet mir der Rechner im Zweifel die verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen, die es dafür gibt, an.
Diese eben genannte Plattform reicht im Übrigen noch weiter – auch da war ja der Wunsch, macht etwas, was alles zusammenfasst, damit wir keine Doppelarbeit erzeugen –, diese Plattform wendet sich eben auch an die kommunalen Verwaltungen und an die Landesverwaltung. Ich habe da nämlich Möglichkeiten, solche Onlineformulare aus Bausteinen zusammenzusetzen, damit nicht jeder alle Räder neu erfinden muss. Also auch an der Stelle bieten wir zwischenzeitlich Möglichkeiten. Die gemeinsam nutzbar zu machen und in diesem Landtag auch noch mal deutlich nach vorne zu stellen, dass wir es aus Landesverwaltungssicht wollen, dass alle mitmachen, aber auch auf der kommunalen Seite den Wunsch haben, ist der Teil, für den ich dankbar bin oder dass genau das dieser Antrag anbietet.
Wir als Haus im Übrigen sind beim Thema Wohngeld ebenfalls mit mehreren Bundesländern dabei. Die Idee ist, auch das Wohngeld möglichst zeitnah online anzubieten. Mit mehreren benachbarten Bundesländern entwickeln wir einen entsprechenden Onlineantragsmodus. Wichtig dabei ist – noch mal –, dass nicht nur der Antrag online funktioniert, sondern optimalerweise hinterher auch die gesamte Bearbeitung und die gesamte Rückkoppelung mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Dann bin ich jetzt auf der Verwaltungsseite gewesen. Ich freue mich, dass Sie sagen, macht a) weiter und macht gerne mehr. Ich will aber auch deutlich betonen, all das kostet nicht unerhebliches Geld. Das wird immer wieder beim Haushaltsgesetzgeber auf der Agenda stehen müssen. Wenn man das will, glaube ich, dass man langfristig Geld spart,
aber Sie haben am Anfang Aufwendungen, weil Sie den normalen Papierprozess mit Beamtinnen und Beamten fortsetzen müssen,
und trotzdem müssen Sie dann schon jetzt den Aufwand betreiben, um solche neuen Prozesse anzustoßen. Noch mal: Mittelfristig bin ich von der Kostenersparnis überzeugt. Ich bin vor allen Dingen bei der Einbringungsrede von Herrn Liskow Junior deutlich dabei. Franz-Robert Liskow hat gesagt, am Ende wird das auch eine Fachkräftefrage sein. Jawohl, wir werden gar nicht darüber diskutieren müssen, ob das zum Arbeitsplatzabbau führt,
die Sorge habe ich nicht, sondern die Frage ist, ob wir in zehn Jahren, in zwölf Jahren noch die Fachkräfte in der Zahl kriegen, wie wir sie brauchen,
und dann werden uns solche Prozesse helfen, dass wir mit den weniger Kräften, die wir dann nur noch haben werden, die Aufgaben erledigen werden.
Ich würde mir mal erlauben, einen Punkt zurückzuspringen, weil das auch in diesem Antrag eine Rolle spielt, nämlich die Frage, wie man eigentlich ins Gesetzgebungsverfahren schon frühzeitig reingeht. Da ist ja die Aufforderung, achtet bitte schon beim Gesetzerarbeiten darauf, dass die sich hinterher im Computer auch digital umsetzen lassen. Ja, da wäre ich sehr für. Ich würde mich allerdings zurückhaltend begeistert äußern, wenn das nur so ein formaler Punkt ist, dass es jetzt eine dick geschriebene Schrift mehr in den Gesetzesbegründungen gibt, wo dann immer ein Passus reinkommt, wir haben geprüft und konnten nichts feststellen, sondern das müssen Prozesse sein, die tatsächlich auch bei der Bearbeitungs- und Umsetzungsfrage ansetzen. Und dann werden auch die Arbeitsweisen dieses Landtages und der Ausschüsse ein Stück weit miteinander erörtert werden müssen, weil es dann keinen Sinn macht, dass wir am Ende ein Gesetz bekommen, wo manchmal kluge politische Kompromisse drin sind, die aber in der Umsetzung dazu führen, dass du Verwaltungsverfahren da dranhängen musst, die im Computer nie und nimmer vernünftig umsetzbar sind.
Der Bundestag macht das im Übrigen, die Bundesregierung, die haben den Normenkontrollrat gebeten, genau das einmal zu überprüfen, wie muss eigentlich – so ein bisschen dänisches Modell –, wie muss eigentlich ein Gesetzgebungsverfahren vorne schon Leute beteiligen, damit ich hintenraus ein Verfahren habe, das ich tatsächlich im Computer umgesetzt kriege und das trotzdem noch den politischen Willen umsetzt, den ich mir wünsche. Von daher glaube ich, dass es einen klugen Prozess auch in den Ausschüssen geben muss zu sagen, wie erarbeiten wir möglicherweise vorne schon Gesetze so, dass sie hinten dann tatsächlich verwaltungsmäßig einfach – in Anführungszeichen – umsetzbar sind und vor allen Dingen im Computer digitalisierbar sind.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Beratung, wünsche uns gemeinsam einen langen erfolgreichen Weg, denn das ist nichts, was sich mit einer Sitzung abhaken lässt, sondern was uns, wenn wir es konsequent wollen, in der Zukunft bei jedem Gesetz, bei jeder Rechtsverordnung begleiten müsste. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und viel Erfolg.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! In schöner Regelmäßigkeit beraten wir zum digitalen Wandel in Mecklenburg-Vorpommern und in genauso schöner Regelmäßigkeit bekommt Minister Pegel einhelligen Rückenwind aus diesem Hohen Haus, und das ist auch gut so. Es freut mich persönlich sehr, dass man
derart offen mit der nicht aufzuhaltenden Digitalisierung umgeht, auch allen Unkenrufen zum Trotz, es ginge alles viel zu langsam und zu umständlich.
Wer schon einmal selbst am Arbeitsplatz einen Digitalisierungsprozess begleitet oder erfahren hat, weiß, wie anstrengend das sein kann. Die technische Ausrüstung ist dabei noch der kleinste Aspekt. Vielmehr muss man schauen, wie man das eigene System möglichst kompatibel an Kunden und Lieferanten anbindet. Die eigenen Kollegen kommen mit dutzenden Fragen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Umso schöner ist es aber, wenn sich das System nach einer aufreibenden Eingewöhnungsphase eingespielt hat. Das gilt in der Wirtschaftswelt wie auch in der Verwaltung. Insofern ist dieser „Rückenwindantrag“ zu begrüßen.
Unter II. werden Punkte aufgeführt, die für Fachleute trivial erscheinen. Aber wenn Eckpunkte wie „modularisierte Software“ oder notwendige Bedingungen wie „bruchfreie Bearbeitung“ nicht festgezurrt werden, ist eine Digitalisierung eines gigantischen Verwaltungsapparates schlichtweg nicht umsetzbar.
Meine Vorredner haben es schon ausgeführt, bis Ende 2022 sollen Hunderte Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden. Das Ziel ist ambitioniert, aber schaffbar. Allerdings tun sich viele Kommunen derzeit noch schwer. Oftmals fehlt es ihnen an finanzieller Ausstattung und insbesondere das Personal für den Digitalisierungsprozess fehlt. Insoweit irritiert uns die im Feststellungsteil getroffene Annahme, man könne möglicherweise, wenn auch langfristig, mit einer digitalen Verwaltung dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Das ist aus unserer Sicht fahrlässig. Richtig ist, dass sich in sogenannten Routineberufen künftig weniger Menschen finden werden. Das heißt aber nicht, dass es keine Arbeit mehr gibt. Der Arbeitsmarkt wandelt sich schlichtweg.
Das ist eine riesige Herausforderung, denn künftige Generationen müssen auf diese Transformation vorbereitet werden. Das bedeutet konkret, dass naturwissenschaftlichtechnische Fächer in den Schulen einen stärkeren Fokus benötigen. Ebenso benötigen berufsbildende Schulen eine bessere Ausstattung, um die neuen Fachkräfte auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. So gesehen ist die Digitalisierung keine Antwort auf den Fachkräftemangel, sondern sie verschärft ihn sogar noch. Das sollten wir an dieser Stelle auf alle Fälle im Blick haben.
Das Gesamtbild des Antrages trübt der Feststellungsteil dadurch aber nicht, und da wir auch nicht das Haar in der Antragssuppe suchen, um ihn zwanghaft ablehnen zu können, können wir hier guten Gewissens zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stärkung der digitalen Verwaltung bei uns im Land wollen wir heute mit Ihnen diskutieren, und einerseits freue ich mich, dass die Koalition die Möglichkeit hat, gerade noch mal
über diesen wichtigen Schritt zu diskutieren, den wir ja, wie auch schon gesagt wurde, an verschiedenen Stellen schon einmal besprochen haben. Dies scheint ein guter Punkt zu sein, um sich noch einmal umzuschauen, wo wir herkommen, wo wir eigentlich hinwollen. Digitale Verwaltung beschränkt sich nämlich nicht nur auf das reine Schaffen digitaler Infrastruktur, sondern es bedarf insbesondere eines Umdenkens und einer Umsteuerung auch in Verwaltungsvorgängen und Verwaltungsabläufen.
Der Umbau einer papierbasierten Verwaltung auf eine rein digitale Verwaltung ist nicht nur hinsichtlich der dahinterliegenden Software ein komplexer Prozess, denn jeder Verwaltungsakt ist in der Regel ein über Jahre und Jahrzehnte gewachsener Prozess, aus dem man sich erst einmal herausdenken muss, um die Chance des Neuen erkennen zu können. Länder wie Estland werden bei der Digitalisierung gerne als Vorreiter genannt und deren Prinzipien Once-Only oder der Nachvollziehbarkeit und vieler anderer gerne herangezogen.
Dazu muss man sich aber jetzt einmal vorstellen, dass besonders Estland 1989 am Reißbrett angefangen hat. Losgelöst von der damaligen Sowjetunion hatte das Land die Chance, seine Verwaltung von Grund auf und bei null angefangen neu zu gestalten und neu aufzubauen.