Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, der Grund für den Antrag der AfD ist klar, die Wiedereinreise des strafrechtlich verurteilten und ausreisepflichtigen Clanchefs Ibrahim Miri. Miri war im Juli 2019 in den Libanon abgeschoben worden und ist im Oktober 2019 illegal wieder eingereist und hat in Bremen einen erneuten Asylantrag gestellt. Das Aufenthaltsgesetz hat da aber auch schon die nötigen Bestimmungen. Ich glaube, das hatte Herr Förster aber auch so gesagt. Die erneute Einreise nach Abschiebung – also Abschiebung, nicht freiwilliger Ausreise – ist demnach schon nicht mehr geboten oder nicht mehr erlaubt und die Stellung eines erneuten Asylantrages ebenso nicht. Das deckt das Aufenthaltsgesetz bereits ab.
Und dieser Fall hat im Bundesinnenministerium dann auch Anlass dazu gegeben, dass sich dort erneut mit den Gesetzen und den Regelungen beschäftigt wird und dass man besonders auch die Abschiebungen vereinfachen wird und will, und dazu gehört auch zum Beispiel die Verschärfung von Haftmöglichkeiten. Die Abschiebehaft soll also ohne weitere Voraussetzungen möglich sein. Das bedeutet, wenn ein Abgeschobener, der schon nicht freiwillig ausgereist ist, dann wieder einreist und trotz bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots wieder in die Bundesrepublik einreist und hier aufhältig ist, soll das demnächst ausreichen, um einen Haftgrund zu begründen. Und, meine Damen und Herren, das finde ich auch richtig so.
Ich habe nur leider so ein bisschen das Gefühl, sehr geehrte Damen und... – nein, nur Herren von der AfD, Entschuldigung –,
dass entweder Sie oder Ihre Referenten den ganzen Tag schauen, was bearbeitet das Bundesministerium gerade oder was stellen,...
... oder was stellen andere Länderparlamente, wie wir ja gestern schon festgestellt haben, für Anträge in ihren Parlamenten. Gestern wurde ein Antrag der SPD einfach mal von der AfD hier eingebracht, heute sagen Sie sich, oh, Mensch, super, das Bundesinnenministerium bearbeitet gerade die neuen gesetzlichen Regelungen für das
Nee, das ist nicht, wie man Politik macht, zumindest macht man so keine Oppositionspolitik. Wieso machen Sie, wieso reichen Sie ständig Anträge ein, in denen Sie die CDU-Politik aufgreifen? Das frage ich Sie mal!
(Dr. Ralph Weber, AfD: Warten Sie doch die nächste Wahl ab! Dann haben Sie die Oppositionsrolle. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Ich weiß nicht, ich müsste die Anträge im Grunde mal zählen, in denen Sie schon Dinge eingebracht haben, die im CDU-Wahlprogramm stehen. Ich würde auch gern mal die Dinge zählen...
Nee, da freue ich mich nicht drüber, weil Sie Ihre Arbeit nicht machen. Sie erzählen immer großartig, dass wir das alles nicht können und dass wir das immer alles nicht machen, und ich muss mich hier ständig hinstellen und Ihnen sagen, dass wir es machen und dass wir es können. Und wir beweisen Ihnen das auch ständig.
(Beifall Christian Brade, SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Freuen Sie sich doch, dass es die Hintertür ist, weil Sie es mit Ihrer Koalition nicht hinkriegen. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
Um dann aber auch noch mal kurz auf den Punkt 1 Ihres Antrages einzugehen, da sprechen Sie von den Grenzkontrollen. Da muss ich Ihnen auch ganz klar sagen, Herr Förster, das dürften Sie seit Ihrer letzten Kleinen Anfrage auch wissen: Der Grenzschutz der Außengrenzen liegt für die Bundesrepublik Deutschland bei der Bundespolizei, also sprich, das Bundesinnenministerium ist zuständig und die EU-Mitgliedsstaaten haben zusammen gemeinsame Außengrenzen, und die schützen sie gemeinsam und zusammen.
Unsere Zuständigkeit liegt trotzdem im Bundesinnenministerium und wir haben Frontex auf EU-Ebene. Und da sage ich Ihnen auch ganz klar und da mache ich auch keinen Hehl draus, Frontex hat noch nicht die Wirkung, die es haben sollte.
Das habe ich hier, glaube ich, an anderer Stelle auch noch mal genauso gesagt. Und ich erwarte auch, dass in der nächsten Zeit Frontex gestärkt wird, dass die EU dort mehr Mittel reinsteckt, um Frontex aufzubauen, auch die Aufgaben zu erweitern, wobei ich aber weiß, dass gerade, auch wenn es um Kompetenzen geht, ist dieses mit den EU-Mitgliedsstaaten schwer zu vereinbaren, weil
immer der nationale Staat natürlich mit seinen Rechten im Vordergrund steht. Dennoch habe ich viel Hoffnung, da die gemeinsamen Interessen innerhalb der EU bestehen, dass auch hier demnächst einiges passieren wird, und das natürlich zum Guten.
Wir lehnen Ihren Antrag aufgrund der von mir benannten Gründe deshalb ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Fritz in Schwerin. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Herrn Seehofer: Das Schengen-Abkommen, wenn ich das richtig sehe, soll die Freizügigkeit im EU-Raum sichern, ist aber nicht dafür da oder kann nicht herangezogen werden, um Einreisen von außen, also jetzt von Migranten, die hier Asyl beantragen wollen, zu rechtfertigen.
Am Schluss stand ja ganz deutlich die Ankündigung, dass die Initiative von dem Innenminister Seehofer von unserem Innenminister unterstützt wird. Inwieweit er da für die Koalition spricht, weiß ich nicht. Unser Anliegen war ja genau das, wir haben gar nicht das Fass aufgemacht, wo Sie mit anfingen, Frau Larisch, das gesamte Migrationsproblem. Der Antrag bezog sich allein auf einen Aspekt in diesem Bereich, nämlich auf die Wiedereinreise trotz Einreisesperre. Allein darum ging es. Und inwiefern man daraus ableiten will, wir würden den Rechtsstaat infrage stellen, das Asylrecht infrage stellen, das ist geradezu ein Witz.
Uns ging es darum – und das Wort fiel ja heute schon bei anderen Tagesordnungspunkten –, Rückenwind festzustellen oder zu erzeugen für unseren Innenminister, für die Landesregierung, wenn es denn so ist, dass sie das Vorhaben von Seehofer unterstützt. Was wir aber wirklich ernüchternd feststellen können, von Wind kann keine Rede sein. Die CDU hat relativ klar das Vorhaben unterstützt und von der SPD nichts als Ablehnung, und von der LINKEN ganz zu schweigen, das ist ohnehin klar. Also das, was der Innenminister vielleicht auch selbst erwartet hätte, dass dieses Parlament ihn darin unterstützt, ihm Rückenwind gibt, davon kann ja wohl danach überhaupt keine Rede sein.
Sie sagen, Asylrecht, ja. Haben Sie schon mal den Asylartikel zu Ende gelesen? Denn seit 1993, glaube ich, war
es, steht dann am Ende – Absatz 2, glaube ich, ist es –, dass auf Asyl sich nicht berufen kann, wer aus einem EU-Staat oder sicheren Drittstaat und so weiter einreist.
Auf den Punkt gebracht: Da sich seit dieser Neufassung, dem berühmten Asylkompromiss von damals, die Verhältnisse geändert haben, gibt es, sind wir rundum umgeben von EU-Staaten, von sicheren Drittstaaten. Und nach der Verfassung, Verfassungsrecht ist also,
Verfassungsrecht ist, dass sich niemand auf Asyl berufen kann, der aus einem sicheren Drittstaat in Deutschland einreist. Das ist die Realität. Und wenn man das betont, dann stellt man nicht das Asylrecht oder die Verfassung infrage, im Gegenteil, man fordert die Durchsetzung und das Anerkennen der Verfassung.
Es gibt ja nicht nur die AfD, sondern es gibt auch genug Verfassungsrechtler, die in der Migrationspolitik – insbesondere, wie sie 2015 betrieben wurde – einen finsteren Verfassungsbruch sehen.
Und dann kam ja die ganze Palette wieder: Also Fluchtursachen bekämpfen vor Ort – ja, Sie wissen doch ganz genau, da könnte man doch tun, was man will, dass wir weder in der Lage sind, auch die EU nicht in der Lage ist, die Fluchtursachen wirklich vor Ort lang nachhaltig so zu beseitigen oder zu bekämpfen, dass hier niemand mehr herkommt.