Protocol of the Session on January 29, 2020

Wenn man jetzt Ihrer Argumentation folgen würde in Bezug auf den Antrag der AfD, dann müsste man ja nun auch der Regierung in Berlin und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen genauso ausländerfeindliche Motive vorwerfen, denn da wird ja ebenfalls der Eindruck erweckt, dass jeder orientalische Friseur, der hier in Deutschland seinen Salon aufmacht, in Wirklichkeit bloß Geld wäscht für irgendwelche kriminellen Clans. Das zeigt doch eigentlich die ganze Absurdität Ihrer Argumentation, die man so eigentlich auch gar nicht bezeichnen kann. Das ist paranoides Gewäsch, was da von Ihnen kommt

(Thomas Krüger, SPD: Das ist ja wohl wirklich unparlamentarisch jetzt!)

und hat mit dem eigentlichen Sinn des Antrages überhaupt nichts zu tun. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen auf Drucksache 7/4208.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 14 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 14 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4208 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen ansonsten aller anderen Fraktionen des Hauses und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4208 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Zuwendung für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen zur Förderung der Pflegebereitschaft, auf der Drucksache 7/4209.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Zuwendung für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen zur Förderung der Pflegebereitschaft (Landespflegefördergeldgesetz) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4209 –

In der 73. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzesentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hört, hört! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Wenn die Pflegesituation in Deutschland nicht schon eskaliert ist, dann liegt das daran, dass etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Familienangehörigen oder engen Freunden versorgt wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Ja, so ist das System angelegt, ja.)

Aber auch hier wird die Lage immer prekärer, denn zwei wesentliche Faktoren wirken negativ zusammen. Zum einen lösen sich die traditionellen Familienstrukturen immer mehr auf, die Probleme der Demografie wurden schon aufgezeigt. Individualismus und Hedonismus sind dafür verantwortlich.

(Torsten Renz, CDU: Was war das Letzte?)

Zum anderen spart die Pflegekasse bei Familienmitgliedern. Pflegende Angehörige werden in der Bezahlung und in der Rentenversicherung benachteiligt.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Ein Familienangehöriger mit Pflegegrad 5 kann seinem Angehörigen, der ihn sozusagen rund um die Uhr pflegt, gerade mal 901 Euro zukommen lassen. Geht der Betroffene in ein Pflegeheim, muss die Pflegekasse allerdings dafür 2.005 Euro berappen, meine Damen und Herren. Das ist weder zu erklären, noch ist es gerechtfertigt. Der pflegende Familienangehörige wird auch in der Rentenversicherung benachteiligt, da eine fremde Fachkraft kein entsprechendes höheres Gehalt und damit Rentenansprüche erwirbt.

Wenn all diejenigen, die sich heute noch zu Hause pflegen lassen, die Pflegeheime frequentieren würden, bräche ein Pflegenotstand aus, meine Damen und Herren? Nein, der bräche nicht aus. Es wäre noch viel schlimmer: Anarchie und Chaos würden ausbrechen in unserem Land. Es ist erstaunlich, dass bislang aufgrund dieser Ungleichbehandlung im Übrigen noch niemand erfolgreich zu den Gerichten gezogen ist.

Da Ehe und Familie eigentlich unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, unserer Verfassung, stehen sollten, ist diese geübte Praxis zumindest sehr fragwürdig, meine Damen und Herren. Und dazu hatten wir bereits die Erste Lesung zu unserem Antrag. Wir wollen ein Landespflegefördergeld für pflegende Angehörige zu Hause haben. Sie haben es gehört, auch heute hier, dieser Antrag wurde noch nicht mal in den Ausschuss überwiesen, wie es hier so der Brauch und Sitte ist in diesem Haus, aber nur bei der AfD.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Und worum geht es eigentlich? Wir haben 29.468 Personen der Pflegestufe 2, 11.861 der Pflegestufe 3, 3.467 der Stufe 4 und 671 der Pflegestufe 5, die von Familienangehörigen zu Hause betreut werden. Das ist eine wahre soziale Entlastung unseres Staates, meine Damen und Herren, und dafür sollte man Danke sagen. Und dafür sollte man die pflegenden Angehörigen unterstützen.

Und da haben wir das letzte Mal hier gehört von Frau Drese, wir haben ja hier die Nachbarschaftshilfe auf den Weg gebracht. Nein, das ist überhaupt gar kein Ersatz für solche Geschichten. Die Nachbarschaftshilfe, da handelt es sich um 25 Stunden Hilfeleistung im Monat. Diese wird vergütet ebenfalls. Vorher hatte man gesagt, bei uns kann man es nicht bezahlen. Das wird hier vergütet. Allerdings müssen diese Leute ein Anmeldeprozedere durchführen, müssen sich schulen lassen extra, die Leute, die das allerdings ehrenamtlich und von Herzen sowieso machen und die ganze Zeit gemacht haben, die

wiederum nicht, sie können aber nicht ohne Weiteres davon profitieren.

Dann haben wir den Generalverdacht gehört von unserer Sozialministerin Frau Drese, die den Missbrauchsvorwurf hier schon mal in den Raum geschmissen hat. Also das würde ja zu Missbrauch einladen, wenn man pflegenden Angehörigen zu Hause auch noch Geld geben würde. Wenn es Ihnen wirklich um Kontrolle geht, Frau Drese, dann setzen Sie sich mehr dafür ein, dass die AWO kontrolliert wird,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

aber nicht bei unseren Bürgern, die hier sehr viel leisten in diesem Bereich!

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Gespräche mit dem Landesverband von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und dem Gehörlosenverband haben übrigens ergeben, dass es sehr befürwortet wird, dieses Landespflegegeld, und dass man sehr wohl guckt, was die AfD hier macht, und das auch würdigt und kommuniziert, meine Damen und Herren. Das finden wir gut. Die Nichtüberweisung dieses Antrags und auch die Nichtbefassung dann damit von den Parteien DIE LINKE, der SPD und auch der CDU zeigt die Wertschätzung für die vielen fleißigen Leute, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sie haben hier einmal noch die Möglichkeit, diesem Antrag zuzustimmen heute, denn die Prognose sagt eigentlich nichts Gutes.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

2035 werden wir hier 110.000 Pflegebedürftige im Land haben. Jetzt haben Sie schon keine Fachkräfte, um das sicherzustellen, die momentane Pflegesituation zu bewältigen. Es geht ohne die Familie nicht in unserem Land. Stärken Sie damit auch die Familie! – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Was hat der Abgeordnete Dr. Jess von der AfD hier am Mikrofon gesagt? Er hat gesagt, wir werden weiter liefern.

Herr Dr. Jess, das ist ja nicht das Entscheidende. Das Entscheidende ist, was Sie liefern.

(Dr. Gunter Jess, AfD: Aha!)

Und das, was Ihr Kollege hier gerade abgegeben hat, war ja krudes Zeug.

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Zum Abschluss hat er gesagt, wir werden aufgefordert, dem Antrag zu zustimmen. Also wenn ich das richtig sehe, geht es hier nicht um einen Antrag, sondern es geht um einen Gesetzentwurf.

(Stephan J. Reuken, AfD: Haarspalterei ist das!)

Dann hat er die AfD wieder in die bekannte...

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Ganz ruhig bleiben! Bleiben Sie locker, dann ist das Leben leichter!

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Dann hat er die AfD in die altbekannte Opferrolle manövriert und hat gesagt, nur die Anträge und Gesetzesentwürfe der AfD werden abgelehnt