Zudem wurden zur Sicherstellung, dass die zum Abschuss Berechtigten sofort über die Aussetzung der allgemeinen Verfügung in Kenntnis gesetzt werden können, zum Beispiel, wenn GW924m erlegt worden wäre oder ein weiterer Wolf im Zulassungsgebiet auftaucht, weitere verbindliche Bedingungen an die Genehmigung geknüpft. Ich zitiere erneut:
die Option zur Teilnahme an der Entnahme erhalten oder über den Fortgang der Bemühungen informiert bleiben wollen, müssen eine persönliche E-MailAdresse hinterlegen, die in einen vertraulichen Verteiler aufgenommen wird.“
„damit notwendige Informationen – z. B. die Aussetzung der Allgemeinverfügung im Nachgang zur gelungenen Entnahme des Wolfes bzw. im Falle des Nachweises eines zweiten Tieres – ohne zeitlichen Verzug übermittelt werden können.“
überprüfen, dass auch während entsprechender Entnahmebemühungen jederzeit ausreichend Empfang (Smartphone) “
Insbesondere der letzte Punkt hat mich an lustige Geschichten aus meiner Kinderzeit denken lassen. Zur Sicherheit habe ich Wikipedia konsultiert und konnte dort lesen, ich zitiere: „Der Begriff Schildbürgerstreich findet in der Umgangssprache für aberwitzige und irreführende Regelungen oder Auswüchse der Bürokratie Verwendung.“ Zitatende. Ich finde, diese Beschreibung bringt die Sache auf den Punkt.
Und ich meine damit nicht nur die Wahrscheinlichkeit, in jedem Bereich des Genehmigungsgebietes ausreichend Netz zu haben.
Die Vorstellung, ein jeder läuft mit einem Smartphone vor der Nase durch den Wald und wechselt die Richtung, sobald der Empfang, so vorhanden, schlechter wird, und versucht dabei, ein intelligentes Tier wie den Wolf aufzuspüren, ist geradezu aberwitzig.
(Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Der Wolf merkt das und beißt zu. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
dann prüft er seine Mails, und wenn der Wolf solange gewartet hat, dann hat er die Möglichkeit zu schießen.
(Vincent Kokert, CDU: Das macht der Wolf auch. Der stellt sich da solange hin. – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)
Erwartungsgemäß war deshalb der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung in Schleswig-Holstein auch kein Erfolg beschieden.
(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Was?! Wer ist da in der Regierung? CDU, ne? – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
und nachdem in 2019 das Land Schleswig-Holstein bereits 70.000 Euro für ihn ausgegeben hatte, verließ er es in Richtung Mecklenburg-Vorpommern.
Schließlich gab es hier keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, als er am 26.10. bei Grambow erneut Nutztiere riss. Der zuständige Minister sagte daraufhin eine schnelle Prüfung auf Erteilung einer solchen zu, die aber noch nicht abgeschlossen war, als GW924m am 19.11. auf Usedom auftauchte und erneut zuschlug.
Am 29.11. hat die Prüfung im Ministerium dann doch etwas ergeben, nämlich, man sei originär gar nicht zuständig, sondern die Landkreise,
(Minister Dr. Till Backhaus: Das habt ihr doch durchgesetzt! Was soll denn dieser Quatsch?! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
auf Usedom der Landkreis Vorpommern-Greifswald, auf seinem Weg dahin wohl der Landkreis Rostock beziehungsweise der Landkreis Vorpommern-Rügen. Nun vermutet man, dass GW924m nach Polen weitergezogen sei.
(Vincent Kokert, CDU: Das hofft man, aber wissen tut man das nicht. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Aber warum sollte man eigentlich, wenn er in Mecklenburg-Vorpommern nur regelmäßig die Landkreise wechseln müsste, also schneller als die Prüfung der Genehmigung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung und deren Erteilung
und danach nach der Aufhebung bei Verlassen des Landkreises die zu erwartende Neugenehmigung im jeweiligen Landkreis.
Oder solange wir im Landkreis keine flächendeckende Breitbandabdeckung haben oder aber im Falle vom Landkreis Vorpommern-Greifswald,
wo wir ja Wolfsrudel haben, insbesondere in einem Bereich, wo auch die Netzabdeckung nicht so besonders ist, wo trotzdem eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden könnte, wenn er dann anhand spezifischer Merkmale zu identifizieren wäre, dann
allerdings müsste der Jäger mit der Ausnahmegenehmigung nicht nur die Netzanbindung und die E-Mails checken, sondern auch noch feststellen, dass zweifelsfrei dieser Wolf dann bei anderen Wölfen zu erkennen ist,