Protocol of the Session on November 13, 2019

Die Stärkung der Aufsichtsratsmandate ist hier ein sehr guter Schritt, um die gebotene Kontrollfunktion auch ausüben zu können, und dies dürfte im Interesse aller in diesem Lande sein.

Ansprechen möchte ich auch noch den Prozess der Landeshochschulentwicklungsplanung, dieser wurde deutlich sinnvoller gestaltet. Zunächst werden nun Eckwerte, also zu erreichende Ziele definiert, danach werden Land- und Hochschule gemeinsam daraus die Zielvereinbarung entwickeln und anschließend werden diese Zielvereinbarungen in Hochschulentwicklungsplänen operationalisiert. Selbstverständlich, die Hochschulen können und sollen ihre Gremien in diesem Prozess selbstständig einbinden.

Die Stärkung der Interessensvertretungen von Doktoranden, studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften war überfällig. Bislang wurden diese Gruppen nicht ausreichend repräsentiert. Dies wurde nun geändert. Aufgehoben wurde die Unvereinbarkeit von Personalratsmandat und Gremiumsmitgliedschaft. Engagierte Mitarbeiter werden somit in Ihrem Engagement nicht mehr gebremst. Wissenschaftliche Redlichkeit wurde ausdrücklich im Entwurf verankert. Bei Fehlverhalten drohen nun Exmatrikulation oder die Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das Ansehen der Wissenschaft wird damit wieder deutlich erhöht.

Wie Sie sehen, war der Entwurf des Gesetzes schon zu Beginn des parlamentarischen Prozesses sehr gut. Nachdem der Gesetzentwurf der Landesregierung im Mai das

Parlament erreicht hat, haben wir uns dafür eingesetzt, dass in umfangreichen und intensiven Anhörungen alle Interessengruppen, die es an den Hochschulen gibt, ihre Meinungen und Änderungswünsche zu dem Gesetzentwurf abgeben können. Daher wurden zwei Anhörungen mit 48 Personen durchgeführt. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an alle, die bei diesem Erfolg mitgewirkt haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Deutlich muss gesagt werden, dass die Anzuhörenden bereits in den Anhörungen viel Lob für den Entwurf hatten – also nicht nur Kritik, sondern auch sehr viel Lob.

(Torsten Renz, CDU: Auch bei den Jusos?)

Ja, auch da.

Aber selbstverständlich gab es in den Anhörungen natürlich auch noch weitere Änderungswünsche. Und nach intensiver Prüfung aller Änderungswünsche – jeder einzelne wurde diskutiert – haben sich die Koalitionspartner aus SPD und CDU auf einige Änderungsanträge im Bildungsausschuss verständigt, die ich noch einmal ganz kurz darlegen möchte.

Der erste Änderungsantrag betrifft den Paragrafen 37, der Regelungen zum Verschieben und Wiederholen von Prüfungen trifft. Prüfungen mussten zu sogenannten Regelprüfungsterminen angetreten werden. Erfolgte keine Anmeldung zur Prüfung, wurden die Prüflinge automatisch zwangsangemeldet und bei Nichtablegen der Prüfung drohten sogenannte Fristfünfen. Wir schaffen den Paragrafen 37 nun ab, der die sogenannten Regelprüfungstermine und damit verbundenen Fristfünfen regelte. Und dies ist eine wirklich große Errungenschaft für die Studierenden und bringt deutlich mehr Flexibilität bei der Planung des eigenen Studiums und stärkt somit auch die Eigenverantwortung im Studium.

(Torsten Renz, CDU: Die werden noch lascher dann.)

Die Gründe für das Nichtanmelden zu einer Prüfung sind vielfältig gewesen, so, wie auch Menschen vielfältig sind. Und wir sorgen nun dafür, dass das Studium diese Vielfalt der Menschen nicht mehr beschneidet, sondern individuelle Lerngeschwindigkeiten, außeruniversitäres Engagement, Arbeiten und so weiter besser ermöglicht. Bislang wurden durch die bestehenden Regelungen gerade die Engagierten bestraft und nicht der Faulpelz, für den der Paragraf 37 ursprünglich gedacht war. Nach der Bologna-Reform der Hochschulwelt ist Paragraf 37 allerdings ein Relikt. Und wir haben uns nun für die – das muss man auch deutlich sagen – liberalste Lösung aller deutschen Länder entschieden. Hier sind wir mal ganz vorne dabei.

Trotzdem erzeugt diese neue Regelung keine ewigen Studierenden, davor muss sich auch niemand fürchten. Nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester gibt es eine verpflichtende Studienberatung, um die Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit herauszuarbeiten. Neben der Möglichkeit, über diese Studienberatung ewige Studierende zu identifizieren, bietet diese verpflichtende Studienberatung aber auch die Möglichkeit, mit den Studierenden über ihre Probleme ins Gespräch zu kommen, und kann notwendige Hilfe

und Unterstützung anbieten. Und dieser Vorteil wurde bislang noch gar nicht thematisiert. Es ist zu erwarten, dass die Verwaltungen der Hochschulen durch den Wegfall der Regelprüfungstermine und deren Einhaltung deutlich entlastet werden. In den Anhörungen haben fast alle Anzuhörenden die Abschaffung des Paragrafen 37 gefordert. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach, und zwar vollständig, nicht halbgar und wohldurchdacht.

Ein weiterer Änderungsantrag beschäftigt sich mit dem Paragrafen 62. Darin sind die Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren definiert. Bislang konnte nur eingestellt werden, wer höchstens sechs Jahre im Vorfeld an einer Hochschule gearbeitet hatte. Wenn angehende Juniorprofessoren aber die maximale Zeit für eine Promotion von sechs Jahren ausgeschöpft haben und vor oder nach der Promotion als Hilfskraft an der Universität oder Hochschule gearbeitet haben, war eine Einstellung nicht mehr möglich. Da wir als Land ja gerade die Guten und Engagierten anziehen wollen, erscheint die bisherige Regelung nicht mehr zweckmäßig und wir erhöhen die Beschäftigungszeiten von sechs auf neun Jahre, um den Kreis der möglichen Kandidaten zu erhöhen.

Ein weiterer Änderungsantrag betrifft Bautätigkeiten durch die Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald. Es wurde beklagt, dass die notwendigen kleineren Arbeiten nicht flexibel genug und nicht in angemessener Zeit und Qualität durchgeführt würden. Daher ermöglichen wir nun eine gemeinsame Bauleitung zwischen Unimedizin und Land. Weiterhin bitten wir die Landesregierung im Rahmen der BBL-Reform, die Bauherreneigenschaften zu prüfen.

Ich möchte an der Stelle auch noch mal kurz erläutern, warum es einige Änderungswünsche nicht in den Gesetzentwurf geschafft haben.

Der Block der Personalvertretungsthemen: Die noch offenen und berechtigten Änderungswünsche bezüglich Personalvertretungen sind unserer Ansicht nach teilweise besser im Personalvertretungsgesetz des Landes M-V aufgehoben und müssen dort Berücksichtigung finden. Die Erkenntnisse, die wir in den Anhörungen im Bildungsausschuss gewonnen haben, stellen wir hierzu sehr gerne zur Verfügung.

Der studentische Prorektor, also eine direkte studentische Vertretung im Rektorat: Dies, muss ich sagen, hätte ich mir persönlich ausdrücklich gewünscht, aber nach intensiven Beratungen sind wir zu der Einsicht gelangt, dass dies ein zu starker Eingriff in die akademische Selbstverwaltung wäre. Gleichwohl bin ich aber der Ansicht, dass die Rolle des studentischen Prorektors einer Hochschule sehr guttut, damit das Rektorat direkter über die Belange der Studierenden informiert ist. Und ich möchte daher die Hochschulen des Landes ausdrücklich ermutigen, einen studentischen Prorektor einzurichten. Das Gesetz bietet diese Möglichkeit bereits.

Es gab auch Änderungsanträge, die die Gleichstellung von Mann und Frau nicht förderten, sondern torpedierten, wie die Abschaffung des Kaskadenmodells. Dies hätte eine Gleichstellung – das muss man sagen – ganz deutlich behindert, und deswegen werden wir diesen ablehnen. Eine Auslese der Besten, wie gerne behauptet, ist davon überhaupt nicht betroffen. Wir wollen das Potenzial an den Hochschulen nutzen und das Potenzial, das dort liegt, nicht behindern.

(Torsten Renz, CDU: Durch die Kaskadenregelung.)

Herr Kolbe, einerseits – das fand ich ja ganz interessant – sprechen Sie von zu engen Rahmenbedingungen für die Hochschulen, andererseits, durch Ihre Änderungsanträge schränken Sie die Hochschulautonomie an der Stelle eher ein. Deswegen können wir diesen Punkten, auch wenn wir das beim studentischen Prorektor gerne getan hätten, nicht folgen.

Und wie Sie sehen, haben wir einen ohnehin guten Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen noch weiter verbessert, um unsere Ziele – gute Arbeit in der Wissenschaft, Stärkung der Forschung und Lehre und Gleichstellung – umzusetzen. Und ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, damit das Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft treten kann, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Abgeordneter.

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, mein Kollege Kolbe hat hier eine sehr gute und eine sehr überzeugende Rede gehalten,

(Torsten Renz, CDU: Das muss ich auch sagen.)

vor allen Dingen, was die Begründung der Änderungsanträge angeht. Und ich habe das an den Reaktionen aus dem Hohen Haus heraus gemerkt, dass man großes Interesse hatte an diesen Änderungsanträgen.

Der Kollege Renz stellte die Frage, warum wir nicht eine namentliche Abstimmung machen. Ich finde, das ist eine gute Idee. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, beantrage ich hier namens meiner Fraktion eine namentliche Abstimmung zu dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4362,

(Julian Barlen, SPD: Damit meinte Herr Renz sich selber.)

falls Sie noch mal nachschauen wollen, um welchen Änderungsantrag es sich hier handelt, damit Sie nicht wieder überrascht sind wie bei der Abstimmung zum Schulgesetz, wo Sie an der einen oder anderen Stelle nicht wussten, worum es geht.

(Torsten Renz, CDU: Nee, nee, nee, das stimmt gar nicht.)

Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Geset

zes zur Änderung des Hochschulrechts auf Drucksache 7/3556.

Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4325, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Damit... Ach so, Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Nummer 2 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Nummer 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Nummer 3 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD und damit der Streichung der Nummer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe und ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig abgelehnt.

Wer Artikel 1 Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des

Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.

Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4362 abstimmen. Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Änderungsantrag auf Drucksache 7/4362 eine namentliche Abstimmung beantragt.