Bereits in der Koalitionsvereinbarung haben wir uns für diese Legislatur ein Ziel gesetzt, all denjenigen Geflüchteten, die bei uns bleiben wollen und dürfen, einen guten Start in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen.
Hierbei setzen wir nicht auf Ausgrenzung und Angst, sondern auf eine zukunftsfeste, regelbasierte und pragmatische Integrationspolitik. Wir wollen zugewanderten Menschen eine Perspektive eröffnen, die sie mit Selbstbewusstsein teilhaben lässt am öffentlichen Leben und auf deren Grundlage sie sich aus Überzeugung zu unserer Grundordnung bekennen.
Im Mai 2017 haben wir hier im Landtag über die damals beginnende Fortschreibung des Landesintegrationskonzeptes debattiert, das uns nun vorliegt. Und mir als sozialpolitischer Sprecherin meiner Fraktion war und ist dabei ein breiter methodischer Ansatz besonders wichtig, der die große Bandbreite der bei der Integration zu lösenden Aufgaben abdeckt.
Und, liebe Karen Larisch, ich finde es gut, Lebenslagen und auch Personengruppen hier mal gesondert zu betrachten, denn das ist doch eigentlich auch sonst euer Ansatz.
Für meine Fraktion ist Integration kein Selbstläufer, sondern muss aktiv gestaltet werden, und zwar politischgesellschaftlich vor Ort in den Kommunen, im Job oder auch im Sportverein. Auch beginnen die Chancen und Herausforderungen, die Zuwanderung mit sich bringen, keineswegs erst mit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015. Bis 2014 hat sich der Anteil von Menschen mit ausländischem Pass, insbesondere aus osteuropäischen EU-Staaten, deutlich erhöht. Lebten 1991 noch 10.000 Personen in Mecklenburg-Vorpommern, waren es 2012 insgesamt 34.000 und heute rund 78.000 mit Migrationshintergrund.
Gemessen an der Gesamtbevölkerung, Herr Ritter, ist der Anteil im Bundesvergleich verschwindend gering.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Gut, dass Sie es noch mal sagen. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Im Jahr 2006 haben wir landesseitig bereits eine erste Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten vorgelegt. Um diese auch,
Entschuldigung, um diese auch auf zeitaktuelle Herausforderungen anzupassen, wurde 2011 dann eine Erste Fortschreibung beschlossen. Acht Jahre, die inzwischen vergangen sind, sind in der Migrationspolitik unter dem Eindruck eines weiter zusammenwachsenden EUArbeitnehmermarktes, der Arbeitsmigration und nicht zuletzt der Flüchtlingskrise 2015 eine lange Zeit. Die im September 2019 vom Kabinett beschlossene Zweite Konzeption zielt daher darauf ab, Erreichtes festzustellen, aktuelle Aktivitäten einzubeziehen und Handlungsziele für die Zukunft zu definieren. Integration ist bekanntlich keine Einbahnstraße, sondern muss auf Basis gemeinsamer Werte gemäß dem Prinzip „Fördern und Fordern“ gelebt werden. Integration stellt eine gesamtgesellschaftliche ressortübergreifende Aufgabe dar.
Es ist richtig, dass auch die fortgeschriebene Integrationskonzeption in nahezu allen Bereichen des Zusammenlebens klare Ziele festlegt. Handlungsfelder, in denen wir die Integrationsziele des Landes aktiv voranbringen wollen, gibt es nahezu unzählige, beispielsweise Migrations- und Flüchtlingsberatung, Spracherwerb und Sprachvermittlung, frühkindliche Bildung und Erziehung, Integration in den Arbeitsmarkt oder die gesellschaftliche Integration. Ein Beispiel: Wir als CDU-Fraktion erachten das Erlernen der deutschen Sprache auf mindestens einem B2-Niveau für essenziell,
ebenso wie die Vermittlung unserer Werte, und dies unabhängig davon, ob die Personen in MecklenburgVorpommern bleiben oder nicht. Und es ist geradezu offensichtlich, dass gerade bei den Deutsch- und Integrationskursen noch – vorsichtig formuliert – Optimierungsbedarf besteht.
Wir – da sind sich die integrationspolitischen Sprecher und Sprecherinnen der Unionsfraktionen einig – fordern einheitliche Standards, sowohl beim Spracherwerb als ebenso bei der Sprachmittlung, um etwa die Kommunikation von neu Zugewanderten gegenüber den Behörden abzusichern. Auch ist es unbefriedigend, dass die Erfolgsquote der erfolgreich absolvierten Deutsch- und die Integrationskurse der einzelnen Träger im Ländervergleich nicht erhoben wird. Auch ist es nicht hinnehmbar, dass vier Jahre nach der ersten Flüchtlingswelle eine Evaluierung der Integrationskurse noch immer nicht stattgefunden hat. Hier sollte die Landesregierung den Bund in geeigneten Arbeitsformaten auffordern.
Und als frauenpolitischer Sprecherin meiner Fraktion missfällt mir zudem, dass der Anteil der Frauen in den Integrationskursen nicht dem Prozentsatz der zugewanderten Frauen entspricht.
So verpflichtet sich die Landesregierung, darauf hinzuwirken, den Zugang zu bestehenden Angeboten, die deutsche Sprache zu lernen, zu erleichtern. Auch ist es richtig, Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen, die Deutsch als Zweitsprache erlernen, besonders zu unterstützen.
Integration, meine Damen und Herren, findet auf kommunaler Ebene statt, und da ist es erstrebenswert, das vom Bundesministerium Bildung und Forschung geförderte Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ fortzusetzen und dafür beim Bund zu werben. Die positiven Erfahrungen der beiden im Landkreis Vorpommern-Greifswald geförderten Bildungskoordinatorenstellen sollten ausgebaut werden.
Ein weiteres beispielhaftes Handlungsfeld ist die Integration in den Arbeitsmarkt, die wir weiter voranbringen müssen, und hier insbesondere bei der Beseitigung von Hemmnissen. Es ist bekannt, dass die Menschen, die neu zu uns kommen, über unterschiedliche Ausbildungsniveaus verfügen und sich die Anerkennung oftmals langwierig gestaltet. Ein aus meiner Sicht guter Vorschlag wäre es, die duale Ausbildung in den Berufsschulen bei Bedarf um ein viertes flexibles Schuljahr zu verlängern, wodurch Auszubildende das erste Jahr flexibel auch zwei Jahre besuchen können. Erfahrungen aus der Praxis verdeutlichen, dass besonders der Start in eine neue Ausbildung für Menschen mit Migrationsbiografie eine besondere Herausforderung darstellt. Hier könnten wir gezielt Abhilfe leisten.
Die fortgeschriebene Integrationskonzeption stellt außerdem heraus, dass besonders bei zugewanderten Frauen die Integration in den Arbeitsmarkt schwieriger verläuft im Vergleich zu Männern. Um Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt von Migrantinnen und Migranten zu erzielen, werden wir mit einem Bündel von Maßnahmen die Erfolgschancen auch erhöhen. Dazu zählen insbesondere die Angebote von Bildung und Qualifizierung, eine weiter zu beschleunigende Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse oder durch den Abbau von Intoleranz und Diskriminierung, beispielsweise über die Initiierung von Maßnahmen über den Integrationsfonds.
(kurzzeitiger Ausfall der Beleuchtung – allgemeine Unruhe – Andreas Butzki, SPD: Das Licht geht schon aus.)
Ja, aber jeder hat hier die Möglichkeit, seinen Beitrag zu leisten, und das mache auch ich, und deswegen gestatten Sie mir, dass ich die zwei Minuten dann auch noch rede.
Also selbstverständlich ist das auch in MecklenburgVorpommern so, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschärfen wird, und da werden wir auch auf ausländische Fachkräfte zurückgreifen müssen.
Mir ist es wichtig, dass bei der beruflichen Integration sich die beteiligten Akteure auch interkulturell öffnen und dass wir alle sensibilisieren für bestehende besondere Ausgangslagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, rückblickend kann festgestellt werden, dass wir landesseitig bereits in unterschiedlichen Politikfeldern in den vergangenen Jahren vielfältige Instrumente etabliert haben, die der Integration von zugewanderten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern dienlich waren. Schwerpunkt der Konzeption ist es nunmehr, genau diese Maßnahmen weiter zu verfestigen und die Startchancen für neu bei uns lebende Menschen zu verbessern. Dieser Weg ist zielführend, eine zusätzliche Ausschussbefassung erachten wir daher für nicht notwendig. Die Überweisung lehnen wir ab, und wir beantragen die Erledigterklärung der Unterrichtung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! SPD und CDU haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine Fortschreibung dieser Landeskonzeption vorzulegen. Unter breiter Beteiligung aller Akteure im Landesintegrationsrat in verschiedenen Arbeitsgruppen wurde nun diese