Protocol of the Session on November 13, 2019

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

aber Sie können ja gern noch andere Besucher dieser Abendveranstaltung fragen, wie denn ihr Eindruck war

(Torsten Renz, CDU: Ich hatte doch die Anregung gegeben, mal mit älteren, erfahrenen Menschen zu sprechen.)

und wie sehr herausgekommen ist das eine Paar Schuhe und das andere Paar Schuhe.

Und in Richtung von Herrn Borschke möchte ich noch mal loswerden, Herr Borschke, ich finde das immer so schade, dass es bei Ihnen immer nur schwarz und weiß gibt.

(Marc Reinhardt, CDU: Na, bei Ihnen aber auch.)

Wenn ich sage, ich freue mich darüber, dass ein Lebensmitteleinzelhändler für seine Märkte entscheidet, dass er einen gewissen Lieferanten von Fleisch aus Tierwohlgründen auslistet und dafür eine Alternative anbietet, dann heißt das nicht automatisch, dass das Grünmalerei ist und der jetzt nur noch Öko anbietet oder was auch immer.

(Ralf Borschke, AfD: Das habe ich nicht gesagt.)

Doch, doch, doch! In die Richtung gingen schon Ihre Äußerungen.

Es ist auch kein ausländisches Produkt. Wenn Sie sich vielleicht mit der Region und dem Edeka-Markt auseinandersetzen – wahrscheinlich hätten zwei Klimpereien bei einer Suchmaschine Ihnen geholfen –, dann wissen Sie, dass er einen konventionellen Lieferanten aus Norddeutschland weiterhin auch hat, der einfach etwas mehr auf Tierwohl achtet, als es nach seinem Geschmack die Firma Wiesenhof macht, und wo er auch ganz klar sagt, okay, die 50 Cent pro Kilogramm kriegt er seinen Kunden trotzdem an Mehrkosten verkauft, auch in einer Region wie Tribsees oder Franzburg, wo sicherlich nicht der Rubel rollt und rollt und rollt.

Und wenn Sie daraus machen, dass wir hier die Ökolobbyisten – oder was auch immer Sie sich da in Ihrem Kopf ausdenken – sind,

(Peter Ritter, DIE LINKE: DKP! DKP! – Zuruf von Ralf Borschke, AfD)

dann haben Sie einfach nicht verstanden beziehungsweise sind nicht im mindesten dazu bereit, einfach mal sich zu informieren. Und das bestätigt wieder alles das, was Sie hier die letzten drei Jahre abgeliefert haben, das ist nämlich einfach nur schwach.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: -sinn!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/4305. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. –

(Thomas Krüger, SPD: Das ist unser Antrag!)

Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/4305 bei Zustimmung der Fraktionen von CDU und SPD, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 37 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung: Zusammen leben in MecklenburgVorpommern – Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten – Zweite Fortschreibung, auf Drucksache 7/4178.

Unterrichtung durch die Landesregierung Zusammen leben in Mecklenburg-Vorpommern – Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten – Zweite Fortschreibung – Drucksache 7/4178 –

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Karen Larisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 17. Mai 2017, Drucksache 7/543, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Überarbeitung, Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes. Dieser Landtag hat unseren Antrag abgelehnt.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Böse!)

Und eigentlich wollten wir uns heute dafür bedanken, dass dann die Landesregierung unserem Antrag ja so im Nachgang mit der Evaluierung und Fortschreibung des Konzeptes doch noch zugestimmt hat – also Opposition

ist nicht immer Mist, man kann auch was erreichen –, aber so richtig ist uns das nicht möglich,

(Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Torsten Renz, CDU)

und zwar wegen des kompletten Ausschlusses der Opposition aus dem Prozess der Fortschreibung des Konzeptes.

Und warum es uns nicht reicht, dass Sie – natürlich richtiger und besonders lobenswert ist das – Vereine, Gruppeninitiativen und auch Selbstorganisationen bei der Erarbeitung des Konzeptes einbinden, so ist es doch so, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist der Souverän, der Souverän bei der Beschlussfassung aller Strategien und auch bei der Beschlussfassung des Haushaltes. Und natürlich, Integration auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft kostet Geld, und wir möchten dieses Geld dafür nutzen, und dafür möchten wir als Opposition auch eingebunden werden. Und darum ist es enorm wichtig, dass auch Abgeordnete der Opposition gemeinsam mit den Aktiven der Zivilgesellschaft, mit den Aktiven der Vereine und Verbände am Konzept arbeiten. Wie sollen wir denn sonst erkennen, was gut und wichtig ist? Wie sollen wir wissen, ob genug Mittel für die tatsächlich notwendigen Dinge im Haushaltsentwurf stehen?

Und als Beispiel kann ich hier natürlich die Konferenz am gestrigen Tage nennen. Eine Einladung haben wir abermals nicht erhalten zu dieser Integrationskonferenz. Das ist erst mal aus unserer Sicht Missachtung der Migrantinnen und Migranten, denn denen enthalten Sie damit die Chance vor, mit uns ins Gespräch zu kommen, und zum anderen ist das kein fairer Umgang mit der Opposition. Wir konnten unsere Sichtweisen, Ideen und Fragen nicht einbringen. Und Sie wollten ja augenscheinlich – das ist hier unser Eindruck – auch die vier Monate einfach mal so verstreichen lassen, denn dann nämlich stimmt der Landtag ja stillschweigend einer Unterrichtung zu. Sie ist damit automatisch erledigt. Das wollen wir aber nicht. Wir wollen Planungssicherheit, also wir wollen einen Beschluss nach ausführlichen Diskussionen in den Ausschüssen.

Es gibt viele gute Ansätze, viele sehr gut durchdachte Ideen der Initiatoren und Nennung der Bedarfe in diesem Konzept, und trotzdem werden wir dieser Unterrichtung über die Zweite Fortschreibung nicht zustimmen, und wir erklären sie auch nicht für erledigt, sondern wir beantragen die Überweisung in die Ausschüsse und möchten darüber diskutieren. Es gibt in vielen Bereichen Klärungs- und Nachbesserungsbedarf, es gibt Unzulänglichkeiten und Unterfinanzierung. Und hier schließen wir uns dem Flüchtlingsrat an, denn dieser wünscht auch einen Beschluss, denn nur eine Unterrichtung ist ja kein Beschluss und damit kann sich niemand darauf berufen.

Die Erkenntnis, dass Integration ein wechselseitiger Prozess einer Aufnahmegesellschaft und der Zugewanderten ist, ist wichtig, das müssen Sie uns nicht erklären. Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe und so verstehen wir sie auch, und so muss sie auch umgesetzt werden, und zwar in den Kommunen, im Land und in der Zivilgesellschaft. Es geht um Menschen und es geht nicht um Verwaltung. Was nützen uns schöne Worte, wenn die konkrete Umsetzung und die Untersetzung mit Landesmitteln zu wünschen übrig lassen und die Landespolitik eher auf Abschiebung als auf Integration setzt? Denn laut

Haushaltsplanentwurf ab 2021 sollen 1,4 Millionen Euro für die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt ausgegeben werden. Die Zuschüsse für die Förderung von Projekten der Integration und des Zusammenlebens stagnieren jedoch weiterhin bei 1 Million. Und von vielen kleinen Initiativen und sehr kleinen ehrenamtlichen Projekten können die Mittel des Integrationsfonds überhaupt nicht abgerufen werden, weil die Förderrichtlinie viel zu starr ist und die Landkreise hier ganz eigene Dinge mit machen. Das geht so nicht!

Zudem sieht die Landesregierung nach wie vor keine Notwendigkeit, den Grundsatz der allgemeinen Schulpflicht insbesondere für Flüchtlingskinder über die Erstaufnahmeeinrichtung hinaus tatsächlich zu verwirklichen. Zwar steht in der Konzeption der Satz, ich zitiere, „Schulplätze für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund … werden bedarfsgerecht vorgehalten“, doch in der Realität ist es teilweise so, dass Kinder monatelang auf Wartelisten stehen und nicht beschult werden können, weil es überhaupt gar nicht ausreichend freie Plätze an örtlichen Schulen gibt. Auch setzt das Konzept auf den Schwerpunkt des Spracherwerbs. Um die Förderung aber überhaupt in Anspruch nehmen zu können, muss ja grundlegend erst mal die Garantie auf einen Schulplatz erforderlich sein, damit die Kinder von Anfang an Zugang zu Schulbildung und Spracherwerb haben, denn Kinder lernen in der Schule am besten.

Gestern sagten Sie, Frau Drese, zum Beispiel, dass zwei Lehrkräfte in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgehalten werden – also zukünftig – zur Unterrichtung der Kinder in der Erstaufnahmestelle. Im Konzept steht aber nur – für uns als Opposition muss ich das also so wahrnehmen –: pädagogische Angebote mit pädagogischem Personal. Das kann ja nun irgendwie alles bedeuten. Das könnte bedeuten, dass Musikpädagogen Mathematik unterrichten, dass Kunstpädagogen Sport unterrichten oder dass staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher Deutschunterricht geben. Also Sie drücken sich schriftlich nicht so exakt aus, sodass die Opposition, die Sie nicht eingebunden haben, überhaupt nicht weiß, was Sie wollen.

In den vergangenen Jahren, also seit 2015, wurde die dezentrale Unterbringung auch zurückgefahren und somit zum Beispiel auch die Beratung und Betreuung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Sie könnten Ermessensspielräume einfach besser nutzen und Sie müssen endlich in den Landkreisen die Betreuungsschlüssel senken. Zum Beispiel im Landkreis Rostock hatten wir im letzten Sozialausschuss die Information, der Schlüssel in der Beratung der Integrationslotsen ist 1 : 200. Das bedeutet, uns fehlen einfach die Mittel, um noch mehr Integrationslotsen einzustellen. Und die Vereine, die die Migrationsberatung anbieten, haben überhaupt kein Geld, um die verdammten 50 Prozent Eigenmittel davon aufzubringen.

Auch das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse muss dringend, wirklich dringend verbessert werden. Der Entwurf ist auch oft sehr einseitig, er schaut entweder nur auf die eine Gruppe, entweder nur auf die Frauen oder nur auf die Männer, oder er vergisst sie glatt. Zum Beispiel Schwangere in Erstaufnahmeeinrichtungen kommen überhaupt nicht vor. Ich habe ganz wenig dazu gefunden.

Aber ich will der Diskussion in den Ausschüssen nicht vorgreifen, ich möchte Ihnen nur so viel sagen: Immer,

wenn es um Menschen geht, wenn es darum geht, eine inklusive Gesellschaft voranzubringen und sie zu gestalten, dann geht es nicht um die Kosten, dann geht es nicht darum, was es uns kostet, weil das ist eine Nützlichkeitsdebatte, es geht einzig und ausschließlich um die Würde des Menschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Bitte schön, Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Land ist in den letzten Jahren bunter geworden. Die Zuwanderung, die Mecklenburg-Vorpommern zuletzt erfahren hat, zeugt von einer gewissen Dynamik. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung liegt inzwischen immerhin bei 6,4 Prozent und hat sich damit innerhalb von nur zwei Jahren nahezu verdoppelt. Menschen ausländischer Herkunft kommen aus über 160 unterschiedlichen Ländern, und dies nach wie vor aus unterschiedlichen Motiven. Die Suche nach Schutz und Zuflucht war vor allem in den Jahren 2015/2016 ein vorherrschendes Motiv. Daneben zählen aber ebenso die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung, Beschäftigung oder der Wunsch, bei der Familie zu sein, zu den Gründen der Zuwanderung.

Mecklenburg-Vorpommern will und soll ein weltoffenes Land sein und bleiben. Wir wollen die vielfältigen Chancen nutzen, die Zuwanderung bietet – ob in der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur, im Tourismus, im Sport oder im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen. Dazu müssen und wollen wir uns der Aufgabe der Integration stellen. Um planvolles Agieren zu ermöglichen, haben wir unsere Integrationskonzeption fortgeschrieben und am 10. September 2019 im Kabinett verabschiedet. Uns allen ist klar, Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Ohne den Gestaltungswillen und die Einsatzfreude vieler Menschen, egal, ob in der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft oder der Zivilgesellschaft, wird es kaum gelingen, Integration erfolgreich voranzubringen. Wir brauchen daher einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, welche neuen Strategien und Akzente erforderlich sind.

Um diesen Konsens zu befördern, haben wir Integrationsakteure im Land frühzeitig beteiligt. Neben der Landesregierung und den Kommunen sind Träger der Integrationsarbeit im Land, Interessenvertretungen der Migrantinnen und Migranten, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Unternehmerverband, der DGB und die Bundesagentur für Arbeit und andere mit Integration befasste Institutionen und Vereine beteiligt worden. Gestern fand, wie gesagt, besagte Fachkonferenz dazu in Schwerin statt, zu der die Fraktionen über die Vorsitzenden eingeladen waren.

Was ist neu an unserer Konzeption? Zunächst einmal sind durchgängig in allen Kapiteln gute Praxisbeispiele aufgenommen worden. Diese positiven Beispiele sollen lebendige Einblicke in die vielen Aktivitäten im Land und Impulse für andere Regionen geben. Wir tragen mit dieser Konzeption auch der neuen Situation Rechnung, dass der Anteil derjenigen, die erst am Anfang ihres

Integrationsprozesses stehen, aufgrund der Flüchtlingszugänge der letzten Jahre stark zugenommen hat. Im Zuge von Migration durch Flucht sind etliche Abläufe und Verfahren angepasst und neue Maßnahmen und Angebote geschaffen worden. Wir orientieren uns eng an diesen Entwicklungen.

Vorangestellt haben wir unserem Konzept Grundprinzipien, die unser Leitbild beschreiben. Wir bekennen uns darin zu einer Politik der Wertschätzung kultureller und religiöser Vielfalt und gegenseitiger Anerkennung, in der Respekt und Toleranz selbstverständlich sind. Wir sehen mit Sorge, dass sich diskriminierende, antisemitische, islamophobe und anderweitige von Intoleranz geprägte Haltungen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zeigen. Die Verantwortung der Gesellschaft von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für das Zusammenleben und die erfolgreiche Integration ist von zentraler Bedeutung. Dies wollen wir schon im Titel „Zusammen leben in Mecklenburg-Vorpommern“ deutlich machen.

Es geht darum, was uns als Gesellschaft zusammenhält: die Beachtung der Grundregeln des Zusammenlebens, das Gefühl der Zugehörigkeit, chancengleiche Teilhabe und Perspektiven für alle. Die Themen Orientierung und Wertevermittlung haben daher in der Konzeption einen besonderen Stellenwert. Die Akzeptanz der durch das Grundgesetz vorgegebenen Rechts- und Wertevorschriften ist die Basis für ein friedliches Zusammenleben. Dazu gehören die unveräußerlichen Menschen- und Freiheitsrechte und die gegenseitige Wertschätzung. Diese Werte sind nicht verhandelbar. Sie zu verteidigen, ist eine ernste Angelegenheit und bedeutet auch Arbeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich freue mich besonders, dass wir auch in den Jahren 2020/2021 weiterhin Fördermittel aus dem Integrationsfonds bereitstellen können, wenn der Landtag dem Haushaltsentwurf insoweit folgt. Der Schutz der Menschen vor Diskriminierung ist von zentraler Bedeutung. Dafür müssen Benachteiligungen und Formen der Alltagsdiskriminierung wahrgenommen und abgebaut werden. Die Beratung von Diskriminierung betroffener Menschen und ihre Unterstützung wollen wir durch die Kooperation und Vernetzung der einschlägigen Anlaufstellen bedarfsgerecht ausgestalten. Die Landesregierung wird zudem eine Antidiskriminierungsstelle einrichten.

Als große, übergreifende Aufgabe haben wir in der Konzeption die interkulturelle Öffnung verankert. Vorrang hat die Öffnung der Regelsysteme vor allem des öffentlichen Dienstes. Hier steht das Land in der Pflicht, aber auch die Kommunen haben signalisiert, dass wir an einem Strang ziehen müssen. Dafür müssen entsprechende Prozesse in der Verwaltung planmäßig vorangebracht werden. Wir wollen zum Beispiel im Rahmen von Auswahlverfahren interkulturelle Konzepte grundsätzlich berücksichtigen und den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes erhöhen. Unser Anliegen ist auch, Fortbildungsangebote zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten in der Verwaltung intensiver zu nutzen.