Wir sind es ja gewohnt, dass Sie hin und wieder Merkwürdigkeiten hier vorlesen. Aber wenn Sie jetzt Herrn Koplin mittelbar und so beklagend hier vortragen, die Anträge sind ja in den Ausschüssen abgelehnt worden, trotzdem hat Herr Koplin sie netterweise und seiner Aufgabe entsprechend dargelegt, und da wir sie alle wieder einbringen, möchte ich Sie nur daran erinnern, dass wir eben im Landtag beratende und keine beschließenden Ausschüsse haben. Und wenn man seine Anträge ernst nimmt und sie im Ausschuss abgelehnt sind, ist man deswegen gezwungen, sie hier wieder einzubringen. Vielleicht sollten Sie sich daran mal erinnern
und der Opposition vorgehalten, sie würden das Haar in der Suppe suchen. Das liegt nun allerdings in der Natur der Sache, denn es ist alles relativ.
(Jochen Schulte, SPD: Was gucken Sie mich jetzt dabei an?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ralph Weber, AfD: Was bleibt ihm denn anderes übrig, wenn er Frau Tegtmeier anspricht?)
Und wenn die Suppe dann so dünn ist wie das vorliegende Gesetz, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn von uns in der Debatte noch mal Änderungsanträge auf die Tagesordnung gesetzt werden, die Sie mit wenig Geschick in den Ausschüssen, besser gesagt ohne Begründung abgelehnt haben.
Und so habe ich auch heute hier leider kein Argument gehört, warum Sie unsere Änderungsanträge wiederum ablehnen.
Aber ein interessantes Argument habe ich vernommen von Ihnen, und das macht mir Mut für unser gutes Transparenzgesetz, Kollege Schulte, wenn es nämlich darum geht, den Nachweis zu bringen, wer im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren bei der Regierungsanhörung schon an Gesetzen mitgewirkt hat. Insofern nehme ich Ihre Argumente gern auf, dass es also wichtig ist, dass
man die Dinge, die im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren, bevor sie den Landtag erreichen, schon mal beachtet. Dazu braucht es aber die Kenntnis vor allen Dingen der Oppositionsfraktionen, die im Vorfeld schon an Gesetzen mitgearbeitet haben.
Insofern ist es also eine wunderbare Grundlage, wenn wir uns in das Anhörungsverfahren zu unserem Fußabdruckgesetz oder guten Transparenzgesetz begeben. – Deshalb herzlichen Dank für Ihre Argumentation, Frau Tegtmeier.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes auf Drucksache 7/4009. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4331 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4373 vor, soweit er den Paragrafen 1 betrifft. Über den lasse ich zunächst abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4373, soweit er den Paragrafen 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig abgelehnt.
Wer im Artikel 1 dem Paragrafen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, DIE LINKE und beiden fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Nein, angenommen, Entschuldigung!
Ich wiederhole noch mal: bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU und Gegenstimmen aller anderen Anwesenden angenommen.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Sozialministerium sagt mit seiner PM, das ist alles schon beschlossene Sache.)
(Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes hält sein Handy hoch. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, deswegen ja! Also hier ist eine PM raus. Das Sozialministerium hat, also …!)
(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Dann geben Sie doch eine persönliche Erklärung ab, ist doch okay! – Zuruf von Ministerin Stefanie Drese)
Also ich unterbreche die Sitzung, wenn Sie sich jetzt nicht an die Disziplin halten. Wir sind in der Abstimmung!
Also zu Artikel 1 Paragraf 3 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4373 vor, soweit er den Paragrafen 3 betrifft.
Über den lasse ich zunächst abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4373, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig abgelehnt.
(Unruhe auf der Regierungsbank – Torsten Renz, CDU: Das Ministerium spricht noch die Pressemitteilung ab, die zu früh raus ist.)
Wer im Artikel 1 dem Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Bitte noch mal, das habe ich nicht ganz genau mitbekommen. –
(Dr. Ralph Weber, AfD: Nichtteilnahme, wir sind ja lernfähig. – Peter Ritter, DIE LINKE: Links wirkt! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD)
Damit ist Artikel 1 Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten, Nichtteilnahme an der Abstimmung der Fraktion der AfD