Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 24 bis 26 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 24 bis 26 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Nummer 27 betrifft, vor. Über den lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 27 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 27 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Wer Artikel 1 Nummer 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 28 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 28 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Nummer 29 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 29 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 29 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, Ablehnung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Wer Artikel 1 Nummer 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? War das eine Zustimmung, Frau Weißig? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig, Ablehnung der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 30 und 31 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 30 und 31 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD
und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und AfD und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 32 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Nummer 32 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 32 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 32 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Wer Artikel 1 Nummer 32 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 32 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 33 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Streichung der Nummer 33 betrifft, vor. Über den lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 33 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 33 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, Ablehnung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, die fraktionslose Abgeordnete Weißig und bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Wer Artikel 1 Nummer 33 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 33 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 34 und 35 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 34 und 35 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 36 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367, soweit er die Streichung der Nummer 36 betrifft, vor. Über den lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Streichung der Nummer 36 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, soweit er die Nummer 36 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, Ablehnung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Da alle Änderungen im Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367 abgelehnt wurden, erübrigt sich die Abstimmung über die Ziffer 13 im Änderungsantrag.
Wer in Artikel 1 der Nummer 36 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 36 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 36 bis 43 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 36 bis 43 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und beider fraktionsloser Abgeordneter angenommen.
Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4365 abstimmen, der die Änderung des Paragrafen 280, 82 Landeshochschulgesetz betrifft, ich wiederhole, Paragraf 82. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4365 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 44 bis 61 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 44 bis 61 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsaus
schusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, AfD, der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/4325 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/4325 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD und CDU, Ablehnung durch die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der AfD, die fraktionslose Abgeordnete Weißig und bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer das auch tun möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Arppe angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes, auf Drucksache 7/4009, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung auf Drucksache 7/4331. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/4370 und 7/4371 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4373 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg- Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4009 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung (9. Ausschuss) – Drucksache 7/4331 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sowie der abschließende Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz vor. Dieser Entwurf wurde in Erster Lesung am 4. September dieses Jahres im Landtag diskutiert und anschließend zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Die Ministerin für Soziales hatte in ihrer Rede zur Einbringung auf die grundsätzlichen Ziele verwiesen, die mit der Gesetzesinitiative erreicht werden sollen: mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung. Dazu gliedert sich der Gesetzentwurf in drei Abschnitte. Der erste regelt die Finanzierung der Spitzenverbände neu, wobei die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel jeweils über den Haushalt geregelt wird. Im zweiten Abschnitt wird eine Neustrukturierung der sozialen Beratung vorgenommen, indem die Verantwortung für die Planung und Gestaltung dieser Leistungen auf die kommunale Ebene übertragen wird. Das Land wird dabei über Zuweisungsvereinbarungen finanziell unterstützen. Schließlich führt der dritte Abschnitt eine Transparenz- und Zuwendungsdatenbank ein, in der durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und das Sozialministerium Informationen bezüglich der Herkunft, des Einsatzes und der Verwendung von Finanzmitteln transparent dargestellt werden sollen.
Der Sozialausschuss hat in vier Sitzungen den Gesetzentwurf beraten, wobei eine dieser Sitzungen für eine öffentliche Anhörung genutzt wurde. Für die Stellungnahmen der Sachverständigen und der Experten sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form möchte ich erneut recht herzlich danken. Aus den Erkenntnissen der Anhörung wurden im Verlauf der weiteren Beratung durch die Fraktionen mehrere Änderungsanträge entwickelt.
Ebenfalls im Ausschuss im Anschluss an die öffentliche Anhörung wurden dem Ausschuss seitens des Sozialministeriums Vorschläge für Änderungen am Gesetzentwurf zugeleitet, die von den Fraktionen ganz oder teilweise für die bereits erwähnten Änderungsanträge übernommen wurden. Die Anhörung wurde mit Sachverständigen von den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, mit dem Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag, dem Bund der Steuerzahler sowie einem Vertreter der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt. Letzterer konnte dem Ausschuss über die positiven Erfahrungen im Land Berlin in Bezug auf eine Zuwendungs- und Transparenzdatenbank berichten.
Grundsätzlich wurden der Abschnitt zur Transparenz- und Zuwendungsdatenbank in der Anhörung positiv bewertet und die darin vorgesehenen Instrumente als hilfreich zur Schaffung von mehr Vertrauen in die Freie Wohlfahrtspflege eingeschätzt. Auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Transparenz, wie etwa der
„Initiative Transparente Zivilgesellschaft“, wurde eine Verbesserung gesehen, da es sich schließlich um eine staatlich kontrollierte Maßnahme handelt. Lediglich die festgelegte Grenze von 25.000 Euro als Betrag der Zuwendung, ab dem ein Eintrag in die Datenbank notwendig wird, wurde durch den Bund der Steuerzahler als willkürlich und unbegründet kritisiert. Darüber hinaus wurde durch einige Expertinnen und Experten darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Datenbanken zwar zu mehr Transparenz verhelfen mag, Kriminalität und Missbrauch im Zusammenhang mit Fördermitteln sich dadurch aber wohl nicht vollständig ausschließen und verhindern lassen. Ebenfalls größtenteils begrüßt wurde der Abschnitt zur Neuregelung der Spitzenverbandsförderung im Gesetzentwurf.
Neben dem Lob für die Bemühungen zur Transparenz gab es jedoch auch einiges an Kritik seitens der Sachverständigen. Sie bezog sich größtenteils auf den Abschnitt 2 des Gesetzentwurfes, also auf die Veränderungen in der sozialen Beratung. Durch die kommunalen Verbände wurde hier zunächst der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes bemängelt, da die geplante Neustrukturierung der sozialen Beratungslandschaft einen hohen Arbeitsaufwand für die auf kommunaler Ebene angesiedelten Sozialämter mit sich bringt. Durch das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die damit verbundenen Veränderungen sind an dieser Stelle die Kapazitäten bereits gebunden, so wurde argumentiert.
Außerdem liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Erkenntnisse aus der Evaluation des Modellprojektes zur Neugestaltung der Beratungslandschaft in Vorpommern-Greifswald vor. Abgesehen von den konkreten Ergebnissen des Projektes lässt sich jedoch bereits jetzt sagen, in diesem Landkreis wurde eine Vorbereitungszeit von etwa drei Jahren benötigt. Eine ähnlich lange Vorbereitungszeit wird deshalb auch in den übrigen Landkreisen für nötig gehalten. Dementsprechend wurde die Verabschiedung des Inkrafttretens von Abschnitt 2 des Gesetzentwurfs gefordert. Dieser Forderung ist die Fraktion DIE LINKE auch mit einem Änderungsantrag nachgekommen, der jedoch abgelehnt wurde.
Neben dem zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Gesetzes wurde in der Anhörung auch mehrfach der Haushaltsvorbehalt für die Finanzierung der Spitzenverbände und der sozialen Beratung kritisiert. Hier wurde ein Widerspruch gesehen zum Ziel der verlässlichen Förderung in der Freien Wohlfahrtspflege. Eine Finanzierung nach Maßgabe des Haushalts könnte zudem die in manchen Bereichen ohnehin schon hohen Eigenanteile der Träger noch weiter erhöhen. In letzter Konsequenz könnte dies zur Beendigung einiger Beratungsangebote führen, wenn aufgrund fehlender Finanzierungshilfen die Eigenanteile zu weit ansteigen müssten.
Die Vorgaben im Gesetzentwurf zu tarifvertraglichen Regelungen wurden zwar generell positiv aufgenommen, da dies beispielsweise für die Fachkräftegewinnung sehr hilfreich sein kann, dennoch gab es auch diesbezüglich Bedenken im Hinblick auf die Refinanzierung von Tarifleistungen. Durch einige Träger wurde hier angemerkt, nur auf Kosten der Eigenmittelanteile einen angemessenen Tarif zahlen zu können, aber gleichzeitig aufgrund der Vorgaben im neuen Gesetz im Nachteil zu sein, wenn kein Tarif gezahlt wird.
Durch die Vertreter der kirchlichen Träger ist außerdem angemerkt worden, dass die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Gesetzentwurf nicht konkret benannt werden. Diese kirchlichen Regelungen wurden anschließend an die Anhörung durch einen Änderungsantrag der Koalition ergänzt.
Schließlich wurde in der Anhörung das Fehlen von einheitlichen qualitativen Standards für die soziale Beratung bemängelt. Nach Aussage der Sachverständigen steht dies im Zusammenhang mit dem Fehlen von einer landesweit flächendeckenden standardisierten Sozial- und Bedarfsplanung für die Beratungslandschaft. Eine solche Planungsleistung wird den Landkreisen und kreisfreien Städten durch den Gesetzentwurf nicht vorgeschrieben. Der Umfang und die Qualität der Beratungsleistung vor Ort hängen somit auch von den kommunalen Haushalten ab, wodurch keine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse garantiert werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits vor der Anhörung hat die Fraktion der AfD im Sozialausschuss die Neustrukturierung der Beratungslandschaft kritisiert und dies mit einer nicht ausreichenden Wahrnehmung der Steuerungsfunktion durch das Sozialministerium begründet. Im Nachgang zur Anhörung wurden diesbezüglich Änderungen beantragt, mit denen der Abschnitt zur Übertragung der Verantwortung für die soziale Beratung auf die kommunale Ebene ersatzlos gestrichen werden sollte. Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Auch weitere Änderungsanträge der Fraktion der AfD, mit denen etwa die Spitzenverbände mehr Kontrollfunktionen erhalten sollten und die Eigenbetriebe und Beteiligungen der Träger zur Eintragung in die Transparenzdatenbank verpflichtet werden sollten, wurden abgelehnt, ebenso wie der Vorschlag, die Grenze der Förderung für einen Eintrag in die Datenbanken auf 10.000 Euro abzusenken.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, mit denen anstatt des Haushaltsvorbehalts konkrete Beträge in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollten, fanden ebenfalls keine Zustimmung im Ausschuss. Gleiches gilt für einen Antrag, mit dem die Auszahlung der Finanzhilfen für die Spitzenverbände bereits am 31. Januar erfolgen sollten und nicht erst bis zum 30. April.