Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass ich im Juni 2018 einen Beteiligungsbericht beantragt habe. Und ich habe diesen Antrag dann während der Debatte zurückziehen können, weil überraschenderweise die Landesregierung schon selber einen in Vorbereitung hatte.
Das zeigt eigentlich sehr schön, wie hoch die Übereinstimmung damals schon war, ohne dass ich es gewusst hätte.
Mit dem Beteiligungsbericht 2014 bis 2016 hat die Landesregierung erstmals eine für die Öffentlichkeit einsehbare vollständige Übersicht über die Geschäftsentwicklung der Beteiligungen des Landes vorgelegt. Damit hat die interessierte Öffentlichkeit deutlich mehr Informationen über die Beteiligungen des Landes als zuvor erhalten.
Die Beratungen im Finanzausschuss haben gezeigt, dass die Vorlage des Beteiligungsberichtes auch für den Ausschuss durchaus Anlass war, sich mit einigen Beteiligungen einmal näher zu befassen. Und da möchte ich noch mal ganz gezielt darauf aufmerksam machen: Der Beteiligungsbericht als solcher ist natürlich nur die halbe Miete. Entscheidend waren dann die Diskussionen in den Ausschüssen, vor allen Dingen im Finanzausschuss. Wir haben dort sehr interessante Gespräche geführt mit den Unternehmensleitungen der Beteiligungen, die eingeladen wurden.
Und ich will die Gelegenheit nutzen, ganz besonders auf die Hafengesellschaften hinzuweisen: Wismar, Rostock und Sassnitz-Mukran. Das war hochinteressant, dass die Herren hier vorgestellt haben, wie die Geschäftsentwicklung ist, welche Herausforderungen auf die Häfen zukommen, gerade auch im Wettbewerb des Ostseeraums mit den polnischen Häfen. Also man hat einfach eine Fülle von Informationen bekommen und konnte damit die strategische Bedeutung dieser Landesbeteiligungen entsprechend würdigen und einsortieren.
Das ist genau das, was der Vorredner auch, der Herr Hersel, ja eingefordert hatte, die Landesbeteiligungen müssten ein besonderes Interesse des Landes verkörpern. Genau das ist es ja, es ist die strategische Bedeutung dieser Beteiligungen, beispielhaft jetzt der Hafengesellschaften. Da geht es eben nicht nur darum, ein Logistikstandort zu sein, der Waren umschlägt von Landverkehrsstrecken auf Seeverkehrsstrecken, sondern das ist ja gerade für uns der Nukleus von Industrieflächen. Dort siedeln sich vorrangig Industriebetriebe an, gewerbliche Wirtschaft an, die unser Land MecklenburgVorpommern nach vorne bringen.
Das gilt jetzt vielleicht nicht für alle Beteiligungen gleichermaßen. Von daher ist es auch sinnvoll und richtig, die immer wieder durchzusprechen, so, wie wir das halt gerade auch im Finanzausschuss getan haben. In vielen deutschen Großstädten sind derartige Beteiligungsberichte nicht nur vorgeschrieben, sondern auch seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit. Dabei sind seit der Auslagerung maßgeblicher wirtschaftlicher Leistungen der Kommunen aus dem Kernhaushalt die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Beteiligungsberichte deutlich gestiegen.
Für meine Fraktion ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch das Land regelmäßig über seine Beteiligungen berichtet, und zwar in erster Linie, um der Öffentlichkeit eine übersichtliche Informationsmöglichkeit zu bieten. Um die Aussagekraft des Beteiligungsberichtes zu steigern, hat sich das Finanzministerium im Zuge der Beratungen im Finanzausschuss dazu bereiterklärt, künftig weitere Kennzahlen abzubilden, insbesondere zur Vergütung, zur Zahl der Auszubildenden und zur Tarifbindung.
Auch in zukünftigen Beratungen wird daher zu prüfen sein, ob der Beteiligungsbericht um weitere Aspekte oder Kennzahlen ergänzt werden kann. Denn das ist ja genau der zweite wichtige Bereich des Beteiligungsberichtes, dass man über die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen einschätzen kann, wie die Risiken in den jeweiligen Beteiligungen sind, denn schließlich geht es letzten Endes immer um Steuergeld, wenn das Land investiert. Da ist auch das Parlament als Kontrollinstanz natürlich gefordert, zu sehen, ob die Risiken angemessen berücksichtigt werden und ob angemessen gegengesteuert werden kann.
Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen, das Ganze ist natürlich noch kein Beteiligungscontrolling. Das ist eben für uns einfach ein Anlass, sich mit den Beteiligungen zu beschäftigen. Das eigentliche Controlling im Finanzministerium erfolgt natürlich viel kurzfristiger anhand von Kennziffern, die dann vielleicht monatlich oder quartalsweise gemeldet werden.
Im Zuge der Beratungen im Finanzausschuss wurde auch diskutiert, in welchem Turnus der Beteiligungsbericht zukünftig erstellt werden soll. Natürlich sind damit auch Kosten verbunden. Und der Finanzausschuss wie auch jeder andere Ausschuss des Landtages kann im Rahmen der Selbstbefassung jederzeit eine Beteiligung auch ohne Beteiligungsbericht näher in den Blick nehmen. Aus Sicht der CDU-Fraktion wird es dem Beteiligungsbericht jedoch nicht gerecht, wenn man ihn ausschließlich auf die Erfordernisse der parlamentarischen Kontrolle der Landesbeteiligungen reduziert. Daher haben wir uns für die vorliegende Empfehlung eingesetzt, den Beteiligungsbericht zukünftig in einem zweijährigen Turnus und dabei möglichst nicht in einem Haushaltsaufstellungsjahr vorzulegen.
sich bei der Erstellung an den Prozessen großer Kommunen zu orientieren, bei denen weite Teile des Beteiligungsberichtes aus Zulieferungen der Beteiligungen erstellt werden, die vom jeweiligen Controlling zuvor lediglich noch auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen. Bei entsprechenden Vorgaben und Standards für die Darstellung der Beteiligung, des Geschäftsverlaufs, zukünftiger Ausrichtungen sowie zu Geschäfts- und Kennzahlen et cetera kann der Bericht dann selbst sehr aufwandsarm und praktisch als Nebenprodukt des Beteiligungscontrollings entstehen, welches durch die Landesregierung ohnehin betrieben werden muss und, wie wir gehört haben, auch sogar noch verbessert wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der vorangegangen Beiträge kann ich mich kurzfassen: Es hat sich gezeigt, dass die Forderung nach einem Beteiligungsbericht gerechtfertigt war. Damit ist stärker als bisher der Fokus auf alle Fragen zu den Beteiligungen des Landes gelegt. Wir haben uns in den Ausschüssen angemessen Zeit genommen, um uns zu informieren, um nachzufragen und nachzuhaken, mitunter auch sehr kritisch und mit Erkenntnisgewinn.
Allerdings weiß ich nicht, wo der Kollege Hersel gewesen ist, offensichtlich nicht bei den Beratungen des Finanzausschusses zu den Beteiligungen,
denn dann hätte er wahrnehmen müssen, dass wir nicht ein einziges Mal die Höhe der Vergütungen der Geschäftsführer beklagt hatten.
Ich danke namens meiner Fraktion auch insbesondere den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, die für alle Fragen zur Verfügung standen. Auch für mich war es besonders interessant, die Darlegungen der Geschäftsführer unserer drei großen Häfen zu hören, zur wirtschaftlichen Situation und zur Perspektive, gerade im Hinblick auf den drohenden Brexit und die Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland als einem sehr wichtigen Handelspartner.
Meine Damen und Herren, insbesondere auch für die Öffentlichkeit ist der Beteiligungsbericht grundsätzlich eine sehr gute Informationsquelle und sorgt auf jeden Fall für mehr Transparenz. In der derzeitigen Form ist er übersichtlich, wenn auch nicht in allen Informationen
vollständig, denn noch sind zum Beispiel nicht alle Geschäftsführergehälter veröffentlicht. Aber das wird sich hoffentlich ja auch ändern, wenn die gesetzlichen Grundlagen es zulassen. Bisher ist es so, dass erst bei neu abzuschließenden Verträgen mit Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern die Veröffentlichung der Gehälter verpflichtend ist.
Meine Damen und Herren, dem Antrag der Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss haben wir zugestimmt. Ab dem Jahr 2022 soll alle zwei Jahre ein Beteiligungsbericht vorgelegt werden. Dies halten auch wir für sinnvoll. Genauso wird von uns befürwortet – wir hatten das damals auch angeregt –, dass weitere Kennzahlen veröffentlicht werden, zum Beispiel eben die Zahl der Auszubildenden. Weitere nannte Herr Wildt hier an dieser Stelle schon.
Wir empfehlen auch, dass der Beteiligungsbericht in Teilen verständlicher geschrieben wird, insbesondere die Vorbemerkungen. Warum und mit welchem Ziel hält das Land welche Beteiligungen? Worin liegt der Vorteil für eine Beteiligung? Ich denke, andere Länder sind da durchaus schon ein Stück weiter.
Meine Damen und Herren, wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen und freuen uns auf die Befassung mit den künftigen Beteiligungsberichten, die dann vor allem für die Öffentlichkeit noch aussagekräftiger sein werden. – Vielen Dank.