Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihren sachlichen Vortrag, was die Finanzsituation des Landes angeht und die Zukunftsplanungen. Ihr Angebot für die Grundzentren – da handelt es sich ja wirklich nicht nur um Einzelfälle, also wir haben aus fast allen Grundzentren Briefe gekriegt – nehme ich sehr gern auf und an. Und wir werden das natürlich aufmerksam verfolgen, ob das, was Sie hier ankündigen, dann auch in der Realität umgesetzt wird.
Was ich allerdings nicht ganz glaube, ist, dass erst jetzt mit der Vorlage dieses Doppelhaushaltes sich die Finanzsituation des Landes so grundsätzlich positiv entwickelt hat, als dass man jetzt erst anfangen könnte, die Investitionen zu tätigen. Ich glaube, die gleiche Situation oder eine ähnliche Situation hatten wir vor zwei Jahren, als wir den jetzt gültigen Doppelhaushalt verabschiedet haben, denn diese revolutionäre Umwälzung hat nicht
erst in den letzten anderthalb Jahren stattgefunden, dass Sie jetzt sagen können, jetzt können wir Geld ausgeben. Wir hätten das eine oder andere auch schon beim letzten Doppelhaushalt machen können beziehungsweise zu Beginn der Legislaturperiode, als meine Fraktion einen Nachtragshaushalt gefordert hat und konkret vorgeschlagen hat, an welcher Stelle wir jetzt bereits anfangen müssen zu investieren. Ich habe es heute früh schon gesagt, zum Beispiel Fachhochschule Güstrow. Wir haben zwei Jahre lang, zwei Jahre lang verschenkt, aber okay, das ist dann Ihre Entscheidung.
Auch das Personalentwicklungskonzept, was auf rot-rote Zeiten zurückgeht, vor allen Dingen auch bei der Polizei, dass das ausgesetzt wird, findet ja unsere Unterstützung, aber ich will auch hier eines deutlich sagen, was meine feste Überzeugung ist, gerade bei der Polizei: Hätte es die Flüchtlingskrise mit den dramatischen Auswirkungen und den dramatischen Mehrbelastungen für die Polizei nicht gegeben, es wäre auch hier im Land niemand auf die Idee gekommen, den Personalabbau bei der Polizei zu stoppen und obendrauf zu legen.
Das ist ja nicht nur eine Entscheidung, die bei uns im Land getroffen wurde, das ist ja bundesweit. Bundesweit hat man mit der Flüchtlingskrise erkannt, es geht nicht mehr. Wir haben unsere Sicherheitsbehörden geschrumpft, dass das Wasser ihnen bis zum Hals steht. Deswegen ist die Entscheidung richtig, aber das ist sozusagen keiner gönnerhaften Entscheidung, sondern notwendigen Rahmenbedingungen geschuldet. Insofern glaube ich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Aber auch das habe ich heute früh gesagt, es wird am Ende nicht ausreichen mit dem, was jetzt eingestellt ist, die Personalprobleme bei der Polizei insgesamt zu lösen und die Zufriedenheit der Beamtinnen und Beamten auch gänzlich herzustellen. Das wollte ich dann an dieser Stelle noch mal sagen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung auf den Drucksachen 7/3899 und 7/3900(neu) sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2024 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung auf Drucksache 7/3898 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Agrarausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle nach zwei sehr intensiven Beratungspunkten bedanken für die konstruktive und sachliche Debatte. Wir werden in der Abfolge beraten, wie wir mit der Tagesordnung weiter verfahren, da wir jetzt schon in der Zeit ziemlich hängen und schauen müssen, wie wir das bei der Wichtigkeit der nun auch folgenden Gesetzentwürfe dann auch eintakten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3394, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss), Drucksache 7/4084.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3394 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 61 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kann man eigentlich so eine Rede zu Protokoll geben? Mal sehen.
Weil wir ja intensiv das auch im Finanzausschuss und den Ausschüssen insgesamt diskutiert haben, beredet haben – das ist ja die Zweite Lesung –, möchte ich mich zunächst mal für die konstruktiven Beratungen bedanken. Es geht ja darum, dass wir den Betrieb für Bau und Liegenschaften sozusagen wieder integrieren in das Finanzministerium. Es geht darum, mehr in der Fläche präsent zu sein. Es geht darum, dass wir auch mehr Personal freisetzen, indem wir Bürokratie einsparen, um tatsächlich Bauten planen und umsetzen zu können, meine Damen und Herren.
Und weil es vorhin in der Haushaltsdebatte eine Rolle gespielt hat, natürlich leiden wir auch hier darunter, dass das Personalkonzept in den letzten Jahren, zu dem wir alle gestanden haben, Personal reduziert hat. Und deswegen haben wir entsprechende Organisationsmaßnahmen getroffen, um eben für den Bau mehr Personen freizusetzen. Ich will für die Zukunft sagen: weniger Bürokratie, mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Umsetzung. Aber wir wollen auch als Finanzministerium diese Reform dazu nutzen, dass wir kostenstabil bauen, dass wir in der vorgegebenen Zeit bauen. Da sind wir noch nicht so gut, wie ich mir das vorstelle, aber ich glaube, es wird wichtig sein, das gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der neuen Struktur dann auch entsprechend umzusetzen. Und insofern bitte ich um entsprechende Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Die Landesregierung erwartet, dass der Landtag heute nach der Zweiten Lesung das Gesetz zur Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Und wie die Dinge stehen, wird diese Erwartung wohl auch durch eine Mehrheit erfüllt werden. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, werden aber gegen den Gesetzentwurf stimmen. Im Folgenden möchte ich erläutern, warum.
Zunächst lassen Sie mich einen kurzen Rückblick machen. Die Errichtung des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern, kurz BBL M-V, wurde per Gesetz 2001 ins Leben gerufen. Damit wurde die Zuständigkeit für die Landesbaumaßnahmen und die Liegenschaftsbewirtschaftung mit gewissen Einschränkungen aus dem Kernhaushalt des Landes in einen Extrahaushalt ausgegliedert, wodurch er aber trotzdem noch zur Landesverwaltung gehörte. Die Organisationsstruktur wies eine Zentrale in Rostock und vier gleichberechtigte regionale Geschäftsbereiche in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald auf.
Nach der Landtagswahl 2011 wurde die Zuständigkeit für das Sondervermögen BBL vom damaligen Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung zum Finanzministerium verlagert. 2013 wurde durch ein Änderungsgesetz die Struktur innerhalb des BBL dahin gehend verändert, dass die vier Geschäftsbereiche aufgelöst und ein Geschäftsbereich mit der Spezialisierung auf Hochschule und Klinikbau, und zwar in Rostock mit Außenstelle Greifswald, und zwei Geschäftsbereiche für einen allgemeinen Landes- und Bundesbau und Bewirtschaftung in Neubrandenburg und Schwerin mit Außenstellen in Rostock und Greifswald gebildet wurden. Ziel war die Effizienzsteigerung bei den Hochschulen und Klinikbauaufgaben. Diese fachliche Konzentration war berechtigt, weil damals die großen Klinikbaumaßnahmen voll anliefen.
Das nun vorliegende Gesetz soll das Sondervermögen aus dem Extrahaushalt wieder zurück in den Kernhaushalt des Landes führen. Und die erste Frage, die man sich als Abgeordneter bei derartigen Veränderungen stellen sollte, ist, warum. Im Gesetzentwurf wird folgende Begründung angegeben: Der Landeshochbau und der Mittelabfluss bei den Investitionen sollen beschleunigt werden. Wie könnte es anders sein? In einem ersten Schritt hatte die Landesregierung bereits haushaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet, um die Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung zu erhöhen. Zusätzlich ließ die Landesregierung prüfen, ob organisatorisch-strukturelle Veränderungen in der Staatshochbauverwaltung im Finanzministerium eine zusätzliche Beschleunigung des Baugeschehens ermöglichen könnten. Das Ergebnis der Prüfung lautete offenbar:
Erstens. Die Gründung des BBL war ein Erfolg. Die gewollte Effizienzsteigerung und Personalreduktion wurden erreicht.
Und zweitens. Eine beabsichtigte Baubeschleunigung braucht jedoch eine Stärkung der baudurchführenden
Ebene und eine Optimierung der Organisationsstruktur. Irgendwie klingt das auch so wie damals, als es ausgegliedert wurde.
Bei der Organisationsstruktur wurde vor allem kritisiert, erstens, ich zitiere, „die tatsächlich umgängliche Doppelstruktur“, Zitatende, im Finanzministerium und dem BBL. Diese war bei der Gründung ursprünglich offenbar nicht erkannt worden und soll nun wieder beseitigt werden. Und zweitens, für den Extrahaushalt gelten die Regelungen des HGB, welches die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer verpflichtend vorschreibt. Zumindest das war bei Gründung des Sondervermögens bekannt.
Die Vorteile der neuen Regelung sollen sein, erstens die Möglichkeit der Verlagerung der eingesparten Verwaltungsdienstposten in die baudurchführende Ebene – konkrete Zahlen sind allerdings nicht benannt – und zweitens die flexible Umsetzung von Personalressourcen bei hohem Arbeitsanfall, insbesondere beim Hochschul- und Klinikbau. Irritierend ist, dass eine Verlagerung von Zuständigkeiten der Standorte nicht geplant ist und somit auch keine Aufgabenverlagerung. Die wenigen Mitarbeiter – eine Zahl ist nicht benannt – aus der Zentrale in Rostock, die keine weitere Verwendung in der neuen Struktur finden, sollen in anderen Bereichen der Landesverwaltung untergebracht werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, mir fehlt das konkrete Konzept hinter diesem Gesetz. Die Frage, wie das verwaltungstechnisch vorgeschriebene Vergabe- und Vertragsverfahren des öffentlichen Bereiches, die VOB, mit der neuen Struktur beschleunigt werden kann, bleibt im Grunde unbeantwortet. Auch das Problem der Auslastung unserer Bauindustrie als mögliche Ursache von Verzögerungen ist völlig unberücksichtigt geblieben. Inhaber von kleineren und mittleren Baubetrieben haben mir gesagt, dass sie möglichst vermeiden, sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beteiligen. Der Aufwand wäre einfach zu hoch und der Verdienst zu gering.
Die Neuregelungen dieses Gesetzes gehen nicht an die eigentlichen Ursachen der Probleme heran. Es scheint eher ein periodisch wiederkehrendes Rein und Raus zu sein, das heißt Ausgliederung, Eingliederung, ohne dass dadurch wirkliche Effizienzpotenziale generiert werden. Es bringt vor allem Unruhe in die Mitarbeiterstrukturen ohne wirklichen wirtschaftlichen Effekt. Das sieht man daran, dass trotz der Beseitigung der oben beschriebenen Doppelstrukturen keine Personaleinsparung der Landesverwaltung eintritt. Die versprochene Aufstockung der bauausführenden Bereiche ist nicht wirklich erkennbar.
Was allerdings erkennbar ist aus dem Haushalts- plan 2020/2021, das ist eine Hebung etlicher Leitungsstellen der umbenannten SBL-Ämter aus der A-Tariftabelle in den Beamtenstatus. Das dürfte zwar der Landesregierung auf der Beliebtheitsskala einige Punkte bringen, der Problemlösung dient diese Maßnahme eher nicht, sondern verschärft die zukünftigen Probleme mit den Pensionslasten.
Vielmehr sollte man auch in dieser Organisation, ob sie nun BBL oder SBL-Amt heißt, eine Aufgabenkritik analy
sieren, ob sich das Land nicht auf die Bauherreneigenschaft konzentrieren und die bauausführenden Bereiche weitgehend in Privatwirtschaft anlegen sollte.
Ich will zum Fazit kommen. Die Gründe der Landesregierung für den Wechsel von BBL M-V zu SBL-Ämtern überzeugen uns nicht. Ein konkretes Konzept, wie welche Mängel abgestellt werden sollen und welche Effizienzpotenziale dadurch gehoben werden könnten, sind nicht erkennbar.
Damit macht die ganze Aktion eher den Eindruck, als ob die Stärkung des Machtzentrums Staatskanzlei vorangetrieben werden soll, ohne dass die Ursachen der beschriebenen Mängel angegangen werden. Da machen wir nicht mit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Jess, leider konnte ich Ihren Ausführungen inhaltlich nicht so folgen, wie Sie es höchstwahrscheinlich gedacht haben. Wir haben uns, glaube ich, sehr intensiv mit der Problematik beschäftigt, nicht erst jetzt im letzten Jahr, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg. Und auch bei der Einrichtung dieses Sondervermögens war ich ja schon Mitglied des Landtages und habe es damals etwas kritisch gesehen und trotzdem die Notwendigkeit damals mit unterstützt, weil wir gedacht haben, wir können mit der Struktur, die damals geschaffen worden ist, wirklich den Bau bei den Universitätsklinika und Ähnliches beschleunigen.