(Vincent Kokert, CDU: Ja, das werden wir noch öfter sehen und hören! – Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)
Das war der erste Gedanke, der mir in den Kopf kam, als ich Ihren Landtagsantrag sah. Und wir alle wissen hier – Frau Julitz hat auch schon deutlich geäußert, dass wir es alle wissen –, dass die CDU vor wenigen Wochen einen inhaltlich gleichen Parteitagsbeschluss gefasst und damit erhebliche Diskussionen in Deutschland ausgelöst hat. Und nun haben wir die Diskussion auch hier bei uns im Landtag. Okay, dann führen wir sie.
Auffällig ist, dass Ihr Antrag und unser Parteitagsbeschluss nicht nur inhaltlich gleich sind, nein, Sie benutzen für Ihren Antrag sogar fast identisch die Worte unseres Parteitagsbeschlusses.
Kommen wir zunächst zur Faktenlage, die dem Parteitagsbeschluss zugrunde liegt. Vor dem Jahr 2000 musste ein Ausländer für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit 15 Jahre in Deutschland gelebt haben und mit der Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
1999 sollte diese Regelung dann unter einer rot-grünen Bundesregierung abgeschafft und die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen werden. Die CDU erzwang damals über den Bundesrat die Optionspflicht. Wir hätten also bereits seit dem Jahr 2000 grundsätzlich die doppelte Staatsangehörigkeit, wenn es die CDU damals nicht verhindert hätte.
Im Jahr 2014 wurde unter schwarz-roter Bundesregierung diese Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern weiter abgeschwächt – auch dies ein Kompromiss, der ohne Regierungsbeteiligung der CDU weitaus größere Folgen gehabt hätte.
Gucken wir uns doch mal das Wahlprogramm der Bundes-SPD aus dem Jahr 2013 an. Darin steht wörtlich und teilweise sogar fett gedruckt – also ein für die Genossen wohl sehr wichtiger Punkt –, wenn ich darf, zitiere ich: „Deutschland ist ein Einwanderungsland …“ Weiter heißt es: „Jetzt müssen wir den nächsten Schritt tun und ein Einbürgerungsland werden.“
„Dazu gehört eine Modernisierung des Staatsangehörigkeits- und Wahlrechts. Deshalb wollen wir die doppelte
Und schließlich heißt es noch, ich zitiere weiter: „Die Optionspflicht, die junge Menschen mit der Volljährigkeit zwingt, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, werden wir abschaffen und insgesamt die doppelte Staatsbürgerschaft von Bürgerinnen und Bürgern akzeptieren.“
wäre also bereits im Jahre 2000 und spätestens im Jahr 2013 in Deutschland die grundsätzliche doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt worden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da brauchen wir ja die AfD gar nicht mehr, wenn die CDU alles macht. – Vincent Kokert, CDU: Ja, richtig, so ist es. Das wäre in unserem Sinne.)
oder die jetzt geltende abgeschwächte Optionspflicht reden, sondern über die doppelte Staatsangehörigkeit. Gut also, dass Sie uns haben!
Und nun zu unserem Parteitagsbeschluss: Was sagt dieser Parteitagsbeschluss, der mit einer knappen Mehrheit gefasst wurde, aus? Er zeigt das Stimmungsbild in der Partei der CDU. Er zeigt das Verständnis der CDU von Staatsangehörigkeit. Staatsangehörigkeit ist mehr als ein Stück Papier. Es ist ein Zeichen von Loyalität.
Gleichstellung von Mann und Frau, das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Achtung der Menschenrechte – wer in Deutschland leben will, muss auch die Grundwerte unseres Landes anerkennen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Warum kann man das mit der doppelten nicht?)
Diese Anerkennung ist Pflicht für die Einbürgerung in Deutschland und fester Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens. Und das soll auch weiterhin so bleiben.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: So ist es. – Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)
Der Parteitagsbeschluss zeigt deutlich, dass sich die CDU und auch meine Fraktion ausdrücklich für die
Vermeidung von Mehrstaatigkeit aussprechen. Dieser Grundsatz im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht muss weiterhin erhalten bleiben. Eine Staatsangehörigkeit muss die Loyalität zu dem Staat umfassen, zu dem man gehören will.
Die Debatte über die Idee Ihres Antrages ist nicht neu. Der Bundestag hat nach dem Parteitagsbeschluss bereits darüber debattiert, andere Landtage haben nach dem Parteitagsbeschluss bereits darüber debattiert, die Presse hat bereits hoch und runter darüber berichtet, die Innenminister der CDU haben sich weit vor dem Parteitagsbeschluss mit einem ähnlichen Grundsatz positioniert. Sie sprechen mit Ihrem Antrag also ein Problem an, welches die CDU bereits ausdrücklich benannt hat.
Anders bei der CDU, meiner Fraktion: Wer in Deutschland leben will, muss auch die Grundwerte unseres Landes anerkennen und respektieren. Wenn wir also über das Staatsangehörigkeitsrecht reden, dann müsste,
(Thomas Krüger, SPD: Das heißt, jemand mit einer deutsch-österreichischen Staatsbürgerschaft kann das nicht, ja?! – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)
dann muss der nächste Schritt sein, dass wir denen, die unsere Werte offen ablehnen, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen lassen können.
Es muss auch in Deutschland möglich sein, Ausländern, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,