damit wir uns auch in Zukunft einen guten Sozialstaat leisten können! Und das stimmt, ein Finanzierungsangebot, ein Vorschlag Ihrerseits fehlt.
Wie Sie noch in einem Antrag im letzten Jahr selbst in der Begründung bemerkt haben, wird auf Bundesebene wie auf Landesebene gehandelt. Hier begrüßen Sie den ASMK-Beschluss zur Kindergrundsicherung, auch wenn Ihnen ein Grobkonzept noch nicht ausreicht. Klar ist aber auch, die Parteien, die sich für eine Kindergrundsicherung aussprechen, haben noch relativ abstrakte Vorstellungen, wie diese denn nun konkret aussehen soll. Auf Bundesebene spricht sich ja nicht nur DIE LINKE für eine Kindergrundsicherung aus, sondern auch Teile der SPD und nun auch die GRÜNEN. Die Vorstellung des Konzeptes liegt wenige Tage zurück.
In der Debatte am 14. September letzten Jahres hier im Plenum sprachen Sie von der Forderung der LINKEN zur letzten Bundestagswahl, die Kindergrundsicherung auf 573 Euro festzulegen – eine Forderung des „Bündnis Kindergrundsicherung“. Heute liegt der Betrag, den, ich glaube, das war der Kinderschutzbund, fordert, bei 619 Euro. Und in einem Beitrag bei „Deutschlandfunk“ habe ich gehört, 2017 wurde von einem finanziellen Gesamtaufwand von 20 Milliarden Euro jährlich gesprochen.
Und wir, meine Damen und Herren, beschlossen und beschließen Maßnahmen, die aktiv Kinderarmut bekämpfen werden, durchaus auch in Milliardenhöhe im Bund und in Höhe Hunderter Millionen im Land, und das jährlich. Die Geschwisterkindregelung zur Elternbeitragsbefreiung ab 2019 und die Elternbeitragsbefreiung ab 2020 durch die Steuerzahler des Landes MecklenburgVorpommern ist doch die kurzfristig wirkende, größte familienpolitische Leistung gegen Kinderarmut in Familien mit geringem Einkommen überhaupt.
Sie wiesen ja sogar noch auf den Koalitionsvertrag im Bund hin, in dem das Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut festgehalten ist. Im Bund und hier im Land werden aktuell doch gerade große sozialpolitische Projekte verwirklicht. Das Starke-Familien-Gesetz ist beispielgebend zu nennen. Hier werden Familien mit kleinen Einkommen gestärkt und eben jene Bedingungen verbessert, die Sie für Kinder fordern. Eine Neufassung des Kinderzuschlags
und die Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe können doch als guter Fortschritt gesehen werden. Der Kinderzuschlag wird von 170 auf 185 Euro erhöht und auch für Alleinerziehende geöffnet. Der Kinderzuschlag sorgt dafür, dass Eltern, die erwerbstätig sind, aber ein geringes Einkommen haben, jedoch nicht Leistungen des Arbeitslosengeldes II, also Hartz IV, beziehen müssen.
Ab Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen und Einkommen der Eltern auf die Berechnung des Kinderzuschlags. Es wird dann kein abruptes Herausfallen mehr geben aus dem Kinderzuschlag, wenn die Eltern etwas mehr Geld verdienen. Dadurch wird ein zusätzlicher Weg geschaffen, Familien zu helfen, die in versteckter Armut leben. Weiterhin wird die Anrechnungsquote bei Unterhaltszahlungen abgesenkt von 50 auf 45 Prozent. Und eben dieser Bereich ist mit am problematischsten. Es geht eben um jene rund 1,7 Millionen Kinder, deren Eltern im Arbeitslosengeld II aufstocken müssen.
Auch die BuT-Mittel steigen, das hat Frau Bernhardt schon gesagt, und zwar auf ganze 50 Prozent im Schulstarterpaket für Lernmaterial von 100 auf 150 Euro. Und die Summe wird dynamisiert. Für das Mittagessen und die Schülerbeförderung fallen bei den BuT-Mitteln die Eigenanteile. Zudem wird die Lernförderung ausgedehnt. Auch wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist, kann diese nun genutzt werden. Und diese Maßnahmen bedeuten nicht nur eine Ausweitung der Umverteilung von Steuergeldern, wie von Ihnen gefordert, und die Einsparung von Bürokratieaufwand für die Eltern, aber auch für die öffentliche Hand.
In der Bundesrepublik haben wir im Übrigen 167 familienpolitische Leistungen. In kaum einem anderen Land der Welt gibt es für Familien dermaßen viele Leistungen. Das ist doch ein riesiger Erfolg.
Wer als Familie Hilfe annehmen möchte bei entsprechender Bedürftigkeit, bekommt sie auch. Ich gebe zu, Bürokratie ist immer noch ein Hindernis. Und als Christdemokraten müssen wir auch sagen, Kinder aus einer bedarfsorientierten Lösung aus dem finanziellen Gesamtrahmen der Familie herauszulösen, das halten wir doch für sehr problematisch, und ich glaube auch, das ist wirklichkeitsfremd. Auch wir erkennen an, dass familienpolitische Leistungen nicht bei allen Kindern gleichermaßen ankommen. Deshalb gilt es, den Weg zu verbessern, Kinder bestmöglich zu unterstützen. Ja, und es ist richtig, wie Sie schreiben, dass die Ausgabe von Familienleistungen niederschwellig sein muss. Was wir aber nicht verstehen, warum sie denn aus Ihrer Sicht reichen Familien die gleichen familienpolitischen Leistungen geben wollen wie den armen. Ich glaube, das ist weder sozial noch wirtschaftlich. Ihr Konzept beinhaltet aber eben immer wieder auch nur die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben.
Familien sind zu befähigen, ein gutes Einkommen zu erwirtschaften, damit eben jene Abhängigkeit von öffentlichen Leistungen nicht entsteht. Und an dieser Stelle möchte ich auf Maßnahmen verweisen, die die Landesregierung schon fährt, wie sie sich auch in Ihrer Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3349 wiederfinden: die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aktivierung
von Langzeitarbeitslosen, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, die Ausweitung des Berufswahlverfahrens, um nur einige zu nennen. Wir rufen dazu auf, das bestehende System einer bedarfsorientierten Vergabe von Transferleistungen mit uns gemeinsam weiterzuentwickeln und im Sinne der Armutsbekämpfung noch zielgerichteter zu gestalten.
Sie können es sich denken, meine lieben Kollegen von der Linksfraktion, Ihren Antrag lehnen wir ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Ralph Weber, AfD: Wir klatschen jetzt mal, weil Ihre Fraktion noch schläft. – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute Morgen mit einem sehr ernsten Thema, und ja, selbstverständlich möchten auch wir, dass Deutschland und M-V noch kinderfreundlicher werden. Über Kinder- und Elternunfreundlichkeit könnte ich aktuell ein Lied singen, das wollen Sie sicher nicht, allerdings liegt das leider meist eher am Verhalten und Denken der Mitmenschen, meiner Mitmenschen.
Nun gut, kommen wir zum Antrag und der wichtigen und richtigen Kindergrundsicherung. Alle Kinder verdienen gleiche Chancen, unabhängig vom Status ihrer Eltern. Dabei sind wir uns, denke ich, alle einig. Dabei sollte ein neues System vor allem einfacher und bürgerfreundlicher sein. Dieses so zu gestalten, muss gut vorbereitet sein. So sollten Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibeträge und andere pauschalen Gelder der Kindergrundsicherung nicht entgegenstehen. Die bestehende Arbeitsgruppe, auch von der Ministerin bereits angesprochen, auf Bundesebene ist dabei, ein schlüssiges Konzept, eine Kindergrundsicherung zu erarbeiten, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Ich denke, eine Aufforderung, zügiger zu arbeiten, macht nun wenig Sinn, wenn es in diesem Jahr noch vorgelegt wird. Wir wollen dieses Ergebnis jedenfalls erwartungsvoll abwarten und natürlich auch kritisch begleiten.
Eine Kinderkarte, wie hier gefordert, halten wir für zu pauschal, denn sie stellt Kinder von gut verdienenden Eltern noch mal besser. Frau Friemann-Jennert hat diverse Leistungen, die das Land auszahlt, bereits aufgezählt, und diese sollten wir eben auch nicht kleinreden. Wir werden diesen Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Schön ist es erst mal, in der Debatte zu erleben, dass Sie alle das Thema Kinderarmut für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt anerkennen. Das war nicht
immer so. Wenn ich mich an frühere Diskussionen hier im Landtag erinnere, wurden häufig haarsträubende Vergleiche mit Afrika gezogen, wo wir einfach nur dachten, was soll das jetzt. Insofern erst mal schön, dass wir das Problem als solches anerkennen.
wieso denn für alle, Frau Friemann-Jennert. Frau Friemann-Jennert, weil uns jedes Kind gleich viel wert ist im ersten …
dass sie häufiger bei den reicheren Eltern ankommen als bei den Kindern aus ärmeren Familien. Und das finde ich nicht zum Lachen, Frau Friemann-Jennert,
Bei diesem Dschungel an Familienleistungen hilft es auch nicht, Frau Drese, wenn wir da irgendwo eine Plattform, eine elektronische einrichten. Das behebt das Problem nicht, weil die Familien nicht beraten werden
hinsichtlich der 167 Familienleistungen, sondern sie können auch da wieder auf die ganzen verschiedenen Leistungen treffen, ohne aber zu wissen, wofür was da ist. Insofern bleiben wir dabei, es braucht eine niederschwellige Beratung in Familienunterstützungspunkten, die einfach Familien beraten und in diesem Dschungel einfach auch die Lotsen sind, damit die Kinder, die es brauchen, auch die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.