Wenn die beiden Herrn Minister in der Abstimmung Ihre Debatte einstellen würden, könnten wir weiter abstimmen.
Ich rufe noch mal auf die Ziffer II.3. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.3 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Stärkung der externen Evaluation von Schulen in MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/3713. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3773 vor.
Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Stärkung der externen Evaluation von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/3713 –
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dem einen oder anderen wird auffallen, dass wir diesen Antrag auch im April schon mal einreichen wollten in einer leicht anderen Form. Damals waren wir davon ausgegangen, dass es eine externe Evaluation in den letzten Jahren gar nicht mehr gegeben hat an den hiesigen Schulen. Das ist falsch, es gab schon welche. Wir werden gleich noch darüber sprechen, wie viele. Es waren aber so wenige, das Geheimnis lüfte ich jetzt schon mal, das waren so wenige, dass sie dann tatsächlich durch die Lappen gehen konnten. Wir haben das dann korrigiert in dem vorliegenden Antrag und Frau Oldenburg hat in der Zwischenzeit auch noch mal eine Kleine Anfrage dazu gestellt. Ich denke, darüber werden wir auch noch mal sprechen heute.
Worum geht es? Es geht um die externe Evaluation von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und wir haben als Aufhänger, wenn Sie so wollen, das Thema „Schulische Inklusion“ genommen. Das ist nicht der einzige Grund, aber es ist ein bedeutender Grund, vielleicht im Moment gerade der bedeutendste Grund aus unserer Sicht, weil doch mit der Inklusion zahlreiche Probleme verbunden sind und Fragen, die diskutiert werden müssen. Wir sind der Meinung, dass man damit die Schulen nicht alleinlassen kann oder sollte, sondern dass tatsächlich durch eine externe Evaluation dadurch Unterstützung zu leisten ist, inwieweit die Inklusion durchgesetzt werden kann, mit welcher Unterstützung, auch finanzieller Art und so weiter. Das heißt, es geht um ein Thema der Unterstützung.
Wir hören ja bei Themen der Evaluation, die wir immer sehr gern beantragen aus unserer Fraktion, wir wollen alles messen und wiegen, und dann hören wir immer sehr gern, davon wird das Schwein nicht fetter, je öfter man es wiegt. Aber ich hoffe, dass wir das in diesem Fall
mal anders sehen, auch in dem Kreise der SPD, denn es geht nicht darum, ein Schwein zu wiegen, sondern es geht darum, den Schulen zu helfen.
Wir haben bei der Evaluation die Abteilung des Instituts für Qualitätsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern in der Verantwortung, die Teil der Abteilung Bildungsplanung und Schulentwicklung des Ministeriums ist. Die gesetzliche Grundlage sind das Schulgesetz und die Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Selbstständigen Schulen. Hier möchte ich nur darauf hinweisen, dass diese Verordnung am 31.12.2019 außer Kraft tritt. Das heißt, da braucht es dann auch eine neue Verordnung, damit das überhaupt so in der Form weiterlaufen kann.
Die externe Evaluation besteht aus drei Elementen, einmal der schulbasierten Schuleinschätzung, deren eintägigen Besuch und der vollständigen Evaluation. Und die Landesregierung gibt selbst zu, dass das Verfahren zur datenbasierten Selbsteinschätzung noch nicht so weit entwickelt ist, dass eine begründete Ersteinschätzung, ob eine Schule prinzipiell risikobehaftet ist oder nicht, überhaupt zuverlässig vorgenommen werden kann.
Wir reden hier im Landtag immer wieder mal von der Qualitätssteigerung, Qualitätsentwicklung in unserem Bildungssystem und wir schätzen es so ein, dass die externe Evaluation dazu ein notwendiges Instrument der Qualitätssicherung ist. Laut Homepage sieht die Landesregierung das ja ganz genauso. Das heißt, der Dissens ist da wahrscheinlich gar nicht so groß, sondern es geht einfach nur darum, ob es möglich ist, diese Evaluation wieder häufiger stattfinden zu lassen. Ich hatte schon auf die Kleine Anfrage von Frau Oldenburg kurz hingewiesen, ich will ihr da auch nicht vorgreifen.
Also das Wichtigste ist, dass wir tatsächlich im Schuljahr 2017/2018 landesweit nur 18 Schulen von den knapp 500 überhaupt kontrolliert haben. In 14 Schulen fand ein eintägiger Schulbesuch statt, an vier Schulen die vollständige Evaluation. Und das ist aus unserer Sicht eben einfach viel zu wenig. Darüber müssen wir uns verständigen, wie man das wieder ausbauen könnte, sodass dann auch tatsächlich eine echte Unterstützung für die Schulen möglich ist. Deswegen will ich es eigentlich an der Stelle auch gar nicht so in die Länge ziehen. Ich bin erst mal gespannt, wie die Koalitionsfraktionen und die anderen Fraktionen sich dazu äußern, ob wir da eventuell relativ schnell auf einen gemeinsamen Nenner kommen können.
Es liegt noch ein Änderungsantrag der Linksfraktion vor, die einen wichtigen Aspekt noch mal konkretisiert. Diesem Antrag stimmen wir zu, das ist in Ordnung. Es ist noch mal eine gute Ergänzung des Antrages, und jetzt freue ich mich auf die Debatte. – Danke.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen.
Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Martin.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eines ist hier wohl allen klar, wenn wir über Schulevaluation reden, dass es dann natürlich darum geht, für eine gute Schule vor Ort zu sorgen. Es muss darum gehen, Schule zu verbessern und immer wieder an die Notwendigkeiten anzupassen. Damit das gelingen kann, ist klar, muss man sich erst mal vor Ort anschauen, wie die Situation ist, und ganz konkret auch an den einzelnen Schulen. Das wünschen sich auch viele Schulen, Sie haben es erwähnt, denn sie wollen genau wissen, wo sie stehen. Sie brauchen Unterstützung und sie wollen wissen, wie sich die Anstrengungen, die sie vor Ort aufwenden, bisher niederschlagen.
Evaluation ist also ein Instrument für die Schulentwicklung und klar kein Selbstzweck. Vor diesem Hintergrund gehe ich gern mit, wenn Sie sagen, dass dieses Instrument zu stärken sei. Gelingende Evaluation braucht Ressourcen und außerdem den Austausch mit anderen Evaluationsteams, so haben Sie es geschrieben.
Wir sind gerade dabei, die externe Schulevaluation sowohl inhaltlich als auch personell weiter zu verbessern. Dieses Vorhaben ist auch Teil der Schulgesetznovelle. Sie haben es gerade erwähnt, da muss bis Ende des Jahres auch etwas verändert werden. In den kommenden Jahren streben wir an, die Arbeit der Evaluatoren vor allen Dingen auf festere Füße zu stellen. Ziel ist, dass die Schulen zum einen mehr Konstanz erfahren und dass zum anderen verhindert wird, dass wir für diese Arbeit Lehrkräfte aus dem Schulbetrieb abziehen, abordnen müssen. Wir tun dafür im Moment viel, dass wir die Evaluationsteams gut aufstellen können, das gelingt uns auch. Natürlich gehört es schon lange zu der Arbeit dieser Evaluationsteams dazu, dass die sich mit anderen Teams austauschen, in der Bundesrepublik, aber auch über nationale Grenzen hinweg. Diesen Austausch gibt es.
Aktuell überarbeiten die Kolleginnen und Kollegen in dem Institut für Qualitätsmanagement das Konzept, nach dem wir hier in M-V unsere Schulen evaluieren, denn je treffsicherer die Evaluation, desto mehr unterstützt sie natürlich die Schulen und dient ihrem eigentlichen Ziel, nämlich das Leitbild von gutem Unterricht so gut wie möglich umzusetzen, Schule für Schule, Schritt für Schritt und nicht von oben irgendwie verordnet, sondern getragen aus den Schulen heraus, von den Schulleitungen und dem Lehrerkollegium. Und wenn ich sage, wir überarbeiten oder das IQ M-V überarbeitet gerade das Konzept, dann meine ich vor allen Dingen, dass es um ein inhaltliches Feintuning geht.
Sie fordern in Ihrem Antrag, dass wir alle drei Bestandteile der externen Evaluation, also die datenbasierte Einschätzung, den eintägigen Schulbesuch und die vollständige, also die tiefer greifende Evaluation zu verpflichtenden Teilen machen, dass also alle sozusagen eine
Verpflichtung sehen, nicht nur einen Teil davon. Ich halte das für falsch, denn gerade wenn es um das Wie der Evaluation geht, müssen wir mit unterschiedlichen Instrumenten auf unterschiedliche Situationen vor Ort reagieren. Die Probleme an den Schulen sind eben nicht alle über einen Kamm zu scheren. Deshalb ist ganz bewusst die Evaluation so angelegt, dass mit unterschiedlichen Instrumenten auch auf unterschiedliche Probleme in den Schulen reagiert werden kann. Alles andere würde wohl den Aufwand auch erhöhen, in einem Maße, der nicht angemessen ist, um vor Ort wirklich praktisch auf die Probleme eingehen zu können.
In der Regel kommt die eintägige Evaluation zum Einsatz. Sie ist für die Schulen vorgesehen, die Probleme im Schulalltag haben, die das anzeigen. An diesem Tag kann dann das Evaluationsteam in der Schule erfassen, an welchen Punkten sich Schule, der Unterricht, die Lehrerinnen und Lehrer noch weiterentwickeln können, und entsprechende Impulse geben. Daraus entstehen dann Zielvereinbarungen, schulische Fortbildungsprogramme oder es wird ein vielleicht nicht so gut aufgestellter Prozess auch umorganisiert. Welche Schritte aus der Evaluation erfolgen, bestimmt dann übrigens nicht das Bildungsministerium oder das IQ, sondern zuallererst einmal die Schule vor Ort selbst. Im Übrigen – und das können Ihnen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen bestätigen – kann sich auch nach diesen eintägigen Evaluationsbesuchen die weitere Begleitung über Monate hinziehen, wenn eben der Bedarf dafür da ist.
Die mehrtägige Evaluation hat eine andere Zielgruppe. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Schule mit vielschichtigen, also komplexen Problemen zu kämpfen hat. Anders als die eintägige Evaluation ist das Vorgehen hier nicht standardisiert, sondern das Evaluationsteam stimmt alles daher genau auf die Spezifika dieser einen Schule ab, um die Probleme vor Ort intensiver zu beleuchten. Wir reden hier also über zwei alternative Bausteine der externen Evaluation, die jeweils bei Bedarf eingesetzt werden in der jeweiligen Schule. Das zu ändern, also so, wie Sie es anraten, die gesamte Spannbreite
von externer Evaluation verpflichtend zu machen, halten wir für nicht zutreffend und nicht für sinnvoll. Das ist ein bisschen so, als wenn man erkältet ist und, obwohl das Nasenspray schon geholfen hat, noch Antibiotika obendrauf nimmt. Das ist vielleicht nicht ganz sinnvoll.
Zuletzt noch dies: Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist aufgehängt an den Herausforderungen, die die Inklusion für die Schulen und Lehrkräfte bedeutet. Das suggeriert einen direkten Zusammenhang zwischen externer Evaluation, also die Evaluatoren kommen, wenn irgendwas mit Inklusion nicht klappt. Das ist nicht zutreffend. Die Schulevaluation als Instrument ist keinesfalls allein auf die Frage der Inklusion abgestellt. Diese Evaluation legt das auch nicht als Kriterium an, gelingende Inklusion. Wenn die Evaluatoren in die Schulen gehen, dann legen sie ihrer Arbeit das Leitbild guter Schule zugrunde und tragen es in die Schulen. Individuelles Lernen und individuelle Begleitung, professionelles didaktisches Handeln, auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmter Unterricht und passgenaue Medienangebote, das sind die Bausteine dieses Leitbildes und natürlich sind das gleichzeitig auch Bausteine von gelingender Inklusion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, viel hilft viel, stimmt nicht immer, wenn es um Schulevaluation geht, dann jedenfalls nicht. Die externe Schulevaluation stärken, ja, da sind wir uns einig, aber bitte in sinnvollen Schritten, die für die individuelle Situation der Schulen vor Ort auch angemessen sind. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! „Vertraue, aber prüfe nach“, lautet ein altes russisches Sprichwort. Das wurde durch Lenin erweitert in: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“. Und gemäß diesem Grundsatz möchte nun die Fraktion der Freien Wähler/BMV in großem Maßstab an allen Schulen verpflichtend einführen, dass regelmäßige mehrtägige Evaluationen der Schulen durch externe Evaluationsteams abgehalten werden. Damit solle eine Hilfestellung bei ihrer Qualitätsentwicklung gegeben werden. Diese sei vor allem für die Umsetzung der Inklusion nötig. Dazu solle dann, wieder ganz im Leninʼschen Sinne, eine Art Planwirtschaft an den Schulen eingeführt werden, nämlich Zielvereinbarungen mit der Schulbehörde geschlossen werden, wie es in der Begründung des Antrages der Freien Wähler/BMV heißt. Und diese Planziele sollen dann auch noch durch regelmäßige Unterrichtsbegleitung kontrolliert werden.
Der Antrag ist sicherlich gut gemeint, aber er basiert auf mehreren grundlegenden Fehlentscheidungen und Fehleinschätzungen. In Paragraf 39a Absatz 4 des Schulgesetzes ist festgelegt, ich zitiere: „Der Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung … wird regelmäßig durch interne und externe Evaluation an den Schulen überprüft.“ Zitatende. Damit ist aber, wie ich gleich zeigen werde, keineswegs die Verpflichtung zu einer regelmäßigen Schulinspektion durch externe Evaluationsteams gemeint. Der Antrag der Freien Wähler/BMV möchte die externe Evaluation jetzt aber generell zu einer solchen Schulinspektion machen.
Gemäß Paragraf 39a Absatz 6 des Schulgesetzes regelt die oberste Schulbehörde das Verfahren der internen und externen Evaluation durch Rechtsverordnung. Die Schulqualitätsverordnung legt in Paragraf 5 Absatz 1 nur für die interne Evaluation einen Zyklus von mindestens drei Jahren fest. Für die externe ist kein Mindestzeitraum genannt. Gemäß Paragraf 6 dieser Verordnung erfolgt die externe Evaluation, ich zitiere, „auf der Grundlage der vom Institut für Qualitätsentwicklung … festgelegten Maßstäbe und Verfahren“. Zitatende.
Dieses Institut, das IQ M-V, wiederum hat ein Konzept der inneren und externen Evaluation herausgegeben, wonach es drei Bestandteile der externen Evaluation gibt, Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, ich wiederhole es gern noch mal, und jedes dieser Bestandteile auch für sich genommen als externe Evaluation gilt.
Die erste Stufe ist eine datenbasierte Schuleinschätzung. Diese wird, wie es in dem Konzept heißt, sukzessive für
jede Schule in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Die externe datenbasierte Schuleinschätzung reicht also formal aus, um die Forderungen des Schulgesetzes nach regelmäßiger externer Evaluation zu erfüllen. Erst, wenn die Schule aufgrund der erhobenen Daten deutliche Problemfelder aufweist, auch das ist erwähnt worden, kommt es zu einem eintägigen Schulbesuch mit Kurzhospitation, Schulrundgang und Gesprächen mit Lehrern, Schulleitungen, Schülern und Eltern. Reicht dies wiederum nicht aus, kann eine sogenannte vollständige Evaluation durchgeführt werden, die dann auf drei Tage angesetzt ist. Allerdings hat die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zugegeben, ich zitiere: „Das Verfahren der datenbasierten Schuleinschätzung ist gegenwärtig noch nicht so weit entwickelt, dass eine begründete Ersteinschätzung, ob eine Schule prinzipiell risikobehaftet ist oder nicht, zuverlässig vorgenommen werden kann.“ Zitatende. Hier wäre also noch einige Arbeit zu leisten.
Der vorliegende Antrag geht aber einen anderen Weg und will alle drei Bestandteile der externen Evaluation verpflichtend für jede Schule festlegen. Man fragt sich, warum denn überhaupt noch diese Dreigestalt gelten soll. Warum sollten die Evaluationsteams mal für einen Tag und dann noch einmal für drei Tage an die Schule kommen? Die datenbasierte Auswertung geschieht doch sinnvollerweise für viele Schulen gleichzeitig, um die abweichenden Problemfälle zu erkennen, nicht isoliert und erst an die Vor-Ort-Inspektion gekoppelt. Und vor allem ist die Forderung des Antrages überhaupt nicht praktisch durchführbar.
Die Anzahl der Schulen, die evaluiert werden müssen, übersteigt um ein Vielfaches die praktischen Möglichkeiten. Die Antragsteller haben den Aufwand solcher Inspektionen völlig unterschätzt. Im Schuljahr 2017/2018 – Frau Ministerin hat ebenfalls schon darauf hingewiesen, ich wiederhole es gern – fanden zum Beispiel in unserem Bundesland nur an vier Schulen mehrtägige Evaluationen und an 14 Schulen eintägige Schulbesuche statt, und dies bei über 560 allgemeinbildenden Schulen. Sicherlich könnte dies mit zusätzlichem Personal noch ausgeweitet werden, aber nicht verhundertfacht. Eine regelmäßige vollständige Evaluation aller Schulen ist illusorisch. Außerdem ist es sinnvoller, Lehrkräfte für unsere Schüler einzusetzen.
In der Begründung des Antrages wird dann sogar noch ausgeführt, dass zwischen den Schulen und der Schulbehörde Zielvereinbarungen geschlossen und durch regelmäßige Unterrichtsbegleitung – das heißt vor allem wohl durch weitere externe Hospitationen – überprüft werden sollen. Dies für alle Schulen einzuführen, ist nun völlig unrealistisch. Hinzu kommt, dass die Antragsteller auch die Möglichkeiten, die eine externe Evaluation bietet, stark überschätzt haben. Die Wortwahl des Antrages erweckt besonders in seiner Begründung den Eindruck, dass sich die Antragsteller die Qualitätssicherung in einer Schule analog zu der in einem Industriebetrieb vorstellen. Eine Schule ist allerdings keine Fabrik, in der man die Abläufe und die Produkte mit technischen Parametern
exakt bestimmen kann. Es sind nicht Maschinen, sondern Menschen, die in komplizierten Interaktionen zueinanderstehen.