Protocol of the Session on June 19, 2019

Und jetzt lassen wir die Klimaschutzdebatte mal beiseite. Ich würde die Klimaschutzdebatte mal beiseitelassen und Ihnen noch ein Angebot unterbreiten. Das ist hier schon gesagt worden, am Ende mündet Klimaschutzpolitik in Umweltpolitik, nichts anderes. Der Klimaschutz ist vielleicht die Auswirkung von guter Umweltpolitik. Gute Umweltpolitik, Herr Förster, ist Heimatschutz. Und deswegen, jeder, der sich zu dieser Heimat bekennt und ein bisschen moralisches Bewusstsein hat, muss sich eigentlich dafür aussprechen, dass wir sorgsam mit unseren Lebensgrundlagen und denen anderer Menschen umgehen.

Und ich möchte dieses Motiv mit dem berühmten deutschen Philosophen – ich möchte ein Zitat bringen –, mit dem berühmten deutschen Philosophen und Erfinder des kommunistischen Kängurus Marc-Uwe Kling beschließen, Zitat: „Ja, wir könnten jetzt was gegen den Klimawandel tun, aber wenn wir dann in 50 Jahren feststellen würden, dass sich alle Wissenschaftler doch vertan haben und es gar keine Klimaerwärmung gibt, dann hätten wir völlig ohne Grund dafür gesorgt, dass man selbst in den Städten die Luft wieder atmen kann, dass die Flüsse nicht mehr giftig sind, dass Autos weder Krach machen noch stinken und dass wir nicht mehr abhängig sind von Diktatoren und deren Ölvorkommen. Da würden wir uns“ aber ganz „schön ärgern.“ – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz und zu Erleichterungen bei der kommunalen Haushaltswirtschaft nach der doppischen Buchführung (Doppik-Erleichterungsgesetz), Drucksache 7/3222, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/3751. Der hierzu eingereichte Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3769 ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz und zu Erleichterungen bei der kommunalen Haushaltswirtschaft nach der doppischen Buchführung (Doppik-Erleichterungsgesetz) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3222 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/3751 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/3769 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz und zu Erleichterungen bei der kommunalen Haushaltswirtschaft nach der doppischen Buchführung (Doppik-Erleichterungsgesetz), auf Drucksache 7/3222.

Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3751 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/3751 zuzustimmen wünscht, den

bitte ich nun um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/3751 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge, Drucksache 7/3408, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/3752. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3768, ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3770, ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler BMV auf Drucksache 7/3772 sowie ein Änderungsantrag des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, auf Drucksache 7/3771 vor.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3408 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/3752 –

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV – Drucksache 7/3768 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/3770 –

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV – Drucksache 7/3772 –

Änderungsantrag des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD – Drucksache 7/3771 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Franz-Robert Liskow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach der Beratung im federführenden Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen haben wir heute den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zur Zweiten Lesung vorliegen. Lange haben wir bei dem Thema um eine gute Lösung gerungen. Mehrere Anhörungen gab es dazu im Ausschuss. Jeder Eigentümer im Land war schon mal von einer Erhebung von Straßenausbaubeiträgen betroffen oder wäre es in naher Zukunft gewesen. Diese große Anzahl der Betroffenen lässt sich auch schon an der Zahl der übergebenen Unterschriften der Volksinitiative erahnen. So waren die Straßenausbaubeiträge in den letzten Monaten Thema in

vielen Kommunen, sie waren Thema bei den Menschen. Und wenn sie ein Thema bei den Menschen sind, dann ist es natürlich auch ein Thema im politischen Raum.

Der Innenausschuss hat sich in den letzten Monaten mehrfach mit diesem Thema auseinandergesetzt und wir sind schließlich zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen grundsätzlich anderen Umgang mit Straßenausbaubeiträgen geben soll. Alle Varianten, die in der Bevölkerung und deutschlandweit diskutiert wurden, haben wir auch im Innenausschuss diskutiert. Manchem ging die Lösung des Gesetzentwurfes noch nicht weit genug und es gab dann im Rahmen der Ausschussberatungen auch eine Reihe von Änderungsanträgen der anderen Fraktionen zum Gesetzentwurf.

Die Anhörung im Innenausschuss hat aber auch deutlich gezeigt, dass das Vorgehen, das die Koalition im Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, eine grundsätzlich sehr gute Herangehensweise ist, und rechtlich positiv bewertet wurde sie auch noch. Die Anknüpfung an die Stichtagsregelung wird voraussichtlich weniger Probleme in der Anwendung mit sich bringen als andere mögliche Varianten. Das hat meine Fraktion natürlich dazu bewogen, an unserem Gesetzentwurf festzuhalten.

Die Straßenausbaubeiträge werden für die Bürger unseres Landes abgeschafft, und dies rückwirkend zum 01.01.2018. Wir entlasten in Zukunft zahlreiche Bürger. Wir entlasten die Gemeindeverwaltungen, die jetzt gegenüber dem Bürger nicht mehr Bescheide erstellen müssen. Wir entlasten Verwaltungsgerichte, die jetzt nicht mehr über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden entscheiden müssen.

Was wir aber durch die Abschaffung erst mal nicht entlasten, das sind die Haushaltskassen der Gemeinden. Und genau in diesem Punkt war es uns als CDU-Fraktion wichtig, weiterhin zu handeln. Der Kommunalhaushalt darf nicht der Leidtragende der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sein.

(Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)

Das hätte nämlich zwangsläufig zu verfallenden Straßen geführt, was nicht Sinn und Zweck einer solchen Regelung sein kann. Deshalb war es uns sehr wichtig, eine Kompensationsmöglichkeit zu schaffen. Auch dieses Vorgehen wurde im Rahmen der Anhörung nicht bemängelt.

Natürlich führt eine Übergangsregelung zu Ungerechtigkeiten und Begehrlichkeiten. Aber eine grundsätzlich neue Herangehensweise, so, wie wir sie heute hier beschließen, so ein Paradigmenwechsel führt immer zu einer Ungleichbehandlung mit der Vergangenheit. Wir haben deshalb versucht, mit einer neuen Härtefallregelung mehr Entscheidungsspielraum in den Kommunen zugunsten der Anlieger zu bringen. Auch dies ist Bestandteil unseres Gesetzentwurfes. Wir haben aus der Anhörung heraus noch ein paar klarstellende Formulierungen eingeführt. So äußert sich der Gesetzgeber jetzt auch zu Teileinrichtungen. Die Härtefallregelung wird genauer gefasst und das Ministerium für Inneres und Europa wird ermächtigt, das Erstattungsverfahren gegenüber den Gemeinden mittels einer Rechtsverordnung zu definieren.

Meine Fraktion ist deshalb sehr zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die Straßenanlieger wer

den entlastet, und dies wird nicht auf dem Rücken der Gemeinden erfolgen. Das war das Ziel der CDU-Fraktion und dieses Ziel haben wir erreicht. Es gibt zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr in MecklenburgVor-pommern. Ich denke, wir haben eine gute und gerechte Lösung für alle Anlieger und auch für die Städte und Gemeinden gefunden. Ich danke Ihnen für die konstruktive und schnelle Beratung in den Ausschüssen und bitte jetzt um eine breite Zustimmung für den Gesetzentwurf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Liebe Landsleute! Die Anlieger von kommunalen Straßen werden keine Straßenbaubeiträge mehr entrichten müssen. Die Erhebungspflicht von Straßenbaubeiträgen wird abgeschafft. Dies ist sicherlich ein gutes Zeichen für viele Bürger in diesem Land. Es kann auch nicht oft genug betont werden, dass nun ein Gesetzentwurf dazu eingebracht wird, ist den Bürgerinitiativen im Land zu verdanken. Das Engagement so vieler Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ist gelebte Demokratie.

Wir haben zahlreiche Debatten über die Erhebungspflicht von Straßenbaubeiträgen in Ausschüssen, Expertenanhörungen und auch letztlich hier im Landtag kontrovers diskutiert. Nun stehen wir hier zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Wir könnten meinen, wir wären am Ziel. So könnte man meinen. Es bleiben aber viele Fragen.

Beginnen wir mit den Härtefällen. Das Innenministerium „sehe mit den Stundungsmöglichkeiten ausreichende Regelungen zum Auffangen von Härtefällen vor“, so aus der Drucksache 7/3752, Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses. Nun, das würden wir auch ganz gerne so sehen, aber so einfach geht es nicht. Sie haben uns keinerlei Auskunft über finanzielle Notlagen von Anliegern gegeben, die sich durch Erhebung von Straßenbaubeiträgen verschuldet haben könnten. Selbst wenn dies im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden konnte, so blieb darüber hinaus sehr viel Zeit, die notwendigen Informationen mittlerweile einzuholen. Es geht ja nicht darum, ein komplettes Lagebild zu erstellen, aber Sie haben anscheinend noch nicht einmal versucht, sich die Mühe zu machen, eine Abfrage zu starten. Das ist unverständlich, denn in einer von mir gestellten Anfrage zu den erzielten kommunalen Einnahmen durch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen haben wir viel Zahlenmaterial erhalten.

Lassen Sie es mich so formulieren: Ob es nun Stundungsmöglichkeiten gibt oder nicht, spielt für einkommensschwache Anlieger und Bürger mit einer geringen Rente, die mit hohen Beitragsforderungen konfrontiert werden, keine großartige Rolle. Selbst die Medien sprachen nicht nur von fünfstelligen, sondern auch von sechsstelligen Beitragsforderungen, siehe die „OstseeZeitung“ vom 10. November 2018. Aus unserer Sicht fehlt es dem Gesetzentwurf an einer wirklichen Härtefallregelung, denn in dem künftigen Paragrafen 7 Absatz 7 des Kommunalabgabengesetzes sprechen Sie lediglich von „Beiträgen“, nicht von „Straßenbaubeiträgen“.

Und jetzt wird es noch erklärungsbedürftiger. Die Kommunen können offenbar frei in ihren jeweiligen Satzungen bestimmen, ob, wie und in welcher Höhe Beiträge gestundet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hört sich das nicht nach der berühmtberüchtigten Kannregelung an, die Sie uns immer wieder bei jeder Gelegenheit vorgehalten haben? Umso wichtiger ist es doch, unbillige Härten für Anlieger, resultierend aus der Höhe von Beitragsbescheiden für Straßenbauprojekte, abzumildern. Wir forderten in unseren Stellungnahmen im Innen- und im Rechtsausschuss die Einrichtung einer Härtefallkommission, siehe auch unser Änderungsantrag. Diese sollte auf Antrag über Höhe und Bestand von Beitragsbescheiden befinden, welche für eine Straßenbaumaßnahme erlassen werden, deren Durchführung vor dem 1. Januar 2018 begonnen hat. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben die von uns vorgeschlagene Härtefallkommission, bei der eine objektive und fachkundige Entscheidung zu Beitragsbescheiden ergehen kann, abgelehnt.

Kommen wir zu einem weiteren Punkt, der anscheinend von Ihnen auch nicht bis zu Ende gedacht worden ist, die Gegenfinanzierung. Der Gesetzentwurf sieht hier Folgendes vor: Die Gemeinden erhalten zur Kompensation für den Wegfall der Straßenbaubeiträge eine pauschale Mittelzuweisung von jährlich 25 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2024 und ab 2025 mindestens 30 Millionen Euro. Weiter erstattet das Land die den Gemeinden konkret entstehenden Beitragsausfälle für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung in den Jahren 2018 und 2019 beginnt. Für gemeindliche Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 beginnt, wird eine Beitragserhebung ausgeschlossen. Anlieger, vor deren Haustür Straßenbaumaßnahmen vor dem Stichtag 1. Januar 2018 begonnen haben, zahlen weiterhin.

Als Gegenfinanzierung sieht das Land vor, die Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent zu erhöhen. Es wird mit sicheren jährlichen Mehreinnahmen von 30 Millionen Euro gerechnet. Das hört sich schön und auch vielversprechend an. Wir wollen jetzt auch nicht über Finanzierungsmodelle im Einzelnen sprechen, aber es gibt doch Anlass zu kritischen Fragen. In einer öffentlichen Anhörung dazu äußerten sich eingeladene Experten kritisch zur Gegenfinanzierung. Sie wird als nicht ausreichend erachtet. So kommt der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage eigener Berechnungen auf einen wesentlich höheren Kompensationsbedarf.

(Torsten Renz, CDU: Was haben die gesagt, wie viel?)

Gucke ich gern nach,

(Torsten Renz, CDU: 200 Millionen, glaube ich.)