Mehr als ein Hauch, zumindest bei 2.000. Wenn Sie 2.000 gegenüberstellen, egal, wie viele Kinder Sie haben, die Sie bekommen sollen nach der Idee, ist ja die Frage, ob dieses Mehr tatsächlich eine Wirkung entfalten wird.
Wir haben bis 31.12.2018 in Mecklenburg-Vorpommern 1.368 Anträge gehabt, 1.368. Da die Einkommenshöhen ziemlich ähnlich dem sind, was Sie jetzt vorschlagen, ist das, glaube ich, eine vergleichbare Zahl. Das macht im Volumen circa 27 Millionen Euro aus, die im Lande, wenn alle Anträge dann am Ende begründet sind, circa 27 Millionen Euro, die damit ausgelöst werden.
Bundesweit, um eine Vergleichszahl zu geben, waren es nicht ganz 1,2 Milliarden Euro – 1,171, also 27 Millionen hier im Lande, fast 1,2 Milliarden Euro bundesweit. Es scheint, unterschiedliche Impulswirkungen zu haben, und die dürften nicht daran liegen, dass Menschen hier im Lande mit 12.000 Euro pro Kind weniger gut klarkommen, sondern möglicherweise liegt es daran, dass der Effekt hier im Lande oder das, was Menschen hindert, Wohneigentum zu bauen oder zu kaufen, möglicherweise größere Hemmschuhe sind als 12.000 Euro und dann erst recht ein größerer Hemmschuh als 2.000 Euro.
Wir haben eine relativ exzellente Zinssituation, sodass es daran nicht in erster Linie liegen kann, sondern es spricht vieles dafür, dass die Frage des Eigenkapitals/die Sicherungsfragen eine Riesenrolle spielen, und die scheinen nicht über die 12.000 Euro in Größenordnungen Menschen zu helfen, über diese Hemmschwelle hinwegzukommen. Deswegen habe ich große Bedenken, dass die 2.000 Euro es schaffen.
also das ist etwas, wo, glaube ich, breitere Einigkeit herzustellen wäre, zu sagen, Wohneigentum hilft uns, Men
schen in der Tat vor allen Dingen ins Alter hinein zu begleiten –, wenn man das ernsthafter angehen wollte, wäre mein Gefühl, dass man dann in einem Haushalt sagen müsste: Hier, liebe Landesregierung, hast du einen gewissen Betrag X, nicht, um ihn direkt auszugeben, sondern zu sagen, hole dir mal ein Gutachten ein und lass doch mal gucken, was sind eigentlich die echten Hemmnisgründe. Dann halte ich für möglich, dass Sie mit Bürgschaften oder Ähnlichem mehr Effekt erzielen, weil möglicherweise dieses Eigenkapital, die Sicherungsfrage, die bei Banken eine Riesenrolle spielt, dass da eine Menge Menschen nicht drüber hinwegkommen. Und dann hätte ich vom Bauchgefühl her Sorge, dass die 2.000 Euro nicht das sind, was uns originär hülfe, sondern bei den 2.000 hätten wir eher die mitbedient, die es auch jetzt schon schaffen.
Dann mag es helfen, wäre aber mehr der Mitnahmeeffekt. Ich glaube, dass wir an der Stelle dann eher genauer gucken müssten, wem hilft es oder wem hilft es momentan nicht und wie können wir helfen. Und da will ich mich der Diskussion im Ausschuss gerne stellen, zu sagen, wie kriegen wir das hin. Aber momentan, glaube ich an der Stelle zumindest, werden wir mit den 2.000 Euro nicht weiterkommen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche eine erfolgreiche Debatte beim Baukindergeld Plus. Ich habe zumindest jetzt gelernt, wie der Name zustande gekommen ist.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Egbert Liskow, CDU: Sehr gut! – Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Für mich war auch lehrreich, zu hören „Baukindergeld Plus“, was das im Einzelnen bedeutet. Die Ziele Eigenheimförderung und Familienstärkung sind für uns ohne Diskussion förderungswürdig und richtig, sodass wir schon mal sagen können, der Grundantrag geht in die richtige Richtung.
Aber – und es gibt ja böse Zungen, die sagen, alles, was vor dem Aber kommt, kann man vergessen –, aber dieser Antrag leidet auch an erheblichen Schwächen, die wir mal darstellen wollen. Sie sind ja sonst auch immer groß darin aufzuzählen, was man alles hätte besser machen können.
Das eine Hauptproblem hat Herr Minister Pegel schon benannt. 2.000 Euro soll man also dann bekommen, wenn man sich als Familie mit Kindern, mindestens einem Kind, dazu entscheidet, eine Wohnung zu kaufen oder ein Eigenheim zu bauen – 2.000 Euro.
Das ist keinesfalls eine Summe, die jemanden, der kalkuliert und rechnet, ob er kaufen oder bauen kann, in irgendeiner Weise beeinflusst, diese Entscheidung so zu treffen.
eigentlich hätte man gedacht und gewollt, das über einen Erlass von Grunderwerbssteuer zu finanzieren. Aber das geht nicht, hatten Sie gesagt, weil man ja nicht unterschiedliche Höhen für Familien mit und ohne Kindern und so weiter schaffen kann. Das ist richtig, aber zu kurz gegriffen. Natürlich können Sie nicht unterschiedliche Höhen bei der Grunderwerbssteuer schaffen, aber Sie können Freibeträge gewähren. 100.000 Euro Freibetrag pro Kind,
200.000 für eine Familie mit zwei Kindern bei jetzt sechs Prozent, das können Sie sich ja leicht ausrechnen, dann sind wir bei den 12.000 pro Kind, die das Baukindergeld des Bundes bringt, bei zwei Kindern 24.000 Euro Realersparnis bei der Grunderwerbssteuer. Das geht, das könnten wir auch hier im Land machen.
Was mir weiter nicht gefällt, ist, es sollen nur Familien bekommen, die schon Kinder haben. Was ist mit denen, die kaufen oder bauen wollen, um ihren Kindern dann auch eine bauliche Zukunft, ein eigenes Zimmer und so weiter gewähren zu können? Mit anderen Worten: Man kauft und plant Familienzuwachs und der kommt dann im nächsten oder im übernächsten Jahr.
Das wäre der Punkt Familienstärkung oder Familienförderung gewesen. Diejenigen, die schon Kinder haben, die soll man natürlich auch fördern, aber das ist kein Grund, diejenigen, die das Kind erst kurz nach dem Bau oder nach dem Kauf der Eigentumswohnung bekommen, auszuklammern.
Bei 2.000 Euro müssen wir uns eigentlich keine großen Gedanken machen, aber wenn das erhöht wäre und
wenn wir auch künftige Kinder berücksichtigen, dann könnte man das ja fördern, indem man beim Darlehen, das wir mal beantragt hatten, ein Darlehen für den Erwerb von Eigentumswohnungen, das man „abkindern“ könnte. Bei 2.000 Euro, wie gesagt, ist das sinnlos und bei Ihrem Finanzierungsvorschlag geht das auch nicht.
Aber wir würden uns vorstellen, dass man einen Anreiz einbaut in dieses Baukindergeld Plus, dass diejenigen, die in einer gewissen Laufzeit – fünf Jahre nach Erhalt oder was weiß ich –, dass man dann entweder nachlegen oder andere Formen der Förderung geltend machen kann. Wie gesagt, bei 2.000 Euro lohnt es sich gar nicht, sich so viele Gedanken zu machen.
Also wenn jemand spekulieren will, dann haben wir bei fünf Jahren steuerrechtliche Fristen. Wenn man unter dem verkauft, dann ist es vielleicht, wenn es die zweite oder dritte Wohnung ist, die man bei mehreren Umzügen erworben hat, dann schon gewerblich. Da sind fünf Jahre eventuell zu kurz. Und andererseits gibt es ja durchaus auch wichtige Gründe, dass man versetzt wird oder Ähnliches. Da sind die fünf Jahre zu lang. Das heißt, da hätte ich gerne eine flexiblere Lösung gesehen, die aufzeigt, dass das durchaus von der beruflichen Situation abhängig ist, Grundfrist zehn Jahre, aber bei beruflich oder privat dringend veranlassten Umzügen eben deutlich abkürzbar.
Und als Letztes: Die Share Deals als Finanzierung, ich hatte heute Morgen ja schon mal was dazu gesagt, grundsätzlich wunderbar, da sind wir sofort mit im Boot, aber erstens ist es Bundesrecht und zweitens ist es Zukunftsmusik. Und eine Finanzierungsform anzubieten, von der man noch überhaupt nicht weiß, ob das kommt und wenn, wie, das ist die Grenze des Unseriösen, würde ich sagen. Dann lassen Sie es doch weg! Es muss ja nicht unbedingt sein, dass man sagt, wie man es finanziert, aber das jedenfalls war kein tauglicher Vorschlag.
Alles in allem ein Antrag, der in die richtige Richtung geht, der aber stark verbesserungswürdig ist. Deswegen würden wir uns freuen, wenn der Antrag in den Finanzausschuss, vielleicht auch in noch andere Ausschüsse überwiesen würde,
würden aber, um zu zeigen, dass wir den Impuls verstanden haben, dem Antrag auch inhaltlich zustimmen, trotz all der geäußerten Bedenken. – Danke schön.