Protocol of the Session on May 23, 2019

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Freie Wähler/BMV)

Sehen Sie, jetzt haben Sie mir schon den Faden abgeschnitten,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das war seine Absicht. Das war seine Absicht.)

aber ich finde ihn wieder.

Das war seine Absicht, genau. Ich finde ihn wieder.

Also wenn Sie davon ausgehen, dass der Regionale Planungsverband Vorpommern neben Westmecklenburg der Planungsverband ist, der keine festgestellte Regionalplanung, also keine gültige Regionalplanung im Bereich Wind hat, dann gilt für uns dieses Prinzip „verfestigte Planung“. In der dritten Auslegung, nein, in der zweiten, in der zweiten Auslegungsrunde, Öffentlichkeitsbeteil…

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz. – Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.)

Was?! Das war der falsche Knopf, okay. Ich war schon erschrocken.

Also dann finden Sie in der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung – da ist dieses Eignungsgebiet noch drin gewesen. So was hat ja auch einen Prozess und zumindest in dem Falle ist es dann rechtens, dass auch das StALU diese BImSch-Genehmigung erteilt hat. Ich finde es moralisch verwerflich, aber Sie wissen es ja ganz genau, Sie sind Jurist, „moralisch“ ist keine Kategorie im Rechtswesen. Insofern ist das rein rechtlich nicht zu beanstanden.

Ich würde gerne noch mal darauf hinweisen, obwohl das jetzt hier zu dem Antrag nicht direkt dazugehört, aber ich muss es trotzdem sagen, weil immer wieder darauf hingewiesen wird, dass Deutschland nur zwei Prozent des CO2-Ausstoßes der Welt hervorbringt: Wenn Sie das mal runterrechnen auf die Pro-Kopf-Zahl der Bevölkerung, dann kann ich Ihnen sagen, Deutschland stößt pro Jahr pro Kopf 8,88 Tonnen CO2 aus und China 6,57 Tonnen pro Kopf im Jahr.

(Zurufe von Horst Förster, AfD, Dirk Lerche, AfD, und Ralf Borschke, Freie Wähler/BMV)

Also wenn wir genauso viele Menschen hätten, wenn wir genauso viele Menschen hätten wie China, wo wäre dann die Welt?

(Bert Obereiner, AfD: Haben wir aber nicht.)

Gute Nacht!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD)

So, bitte schön, wenn Sie möchten.

Einen Moment bitte, Frau Schwenke! Gestatten Sie jetzt die Nachfrage?

(Der Abgeordnete Dr. Ralph Weber spricht an einem abgeschalteten Saalmikrofon. – Andreas Butzki, SPD: Frau Dr. Schwenke! So viel Zeit muss sein. – Zuruf aus dem Plenum: Mikro! Mikro!)

Nein, Doktores untereinander müssen den Titel nicht nennen, aber gern.

Frau Dr. Schwenke, Sie haben gesagt ein Argument gegen den Antrag, dass die Planungshoheit der Gemeinde ja vorhanden wäre durch die Zustimmung.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das hat sie überhaupt gar nicht gesagt.)

Ist Ihnen bekannt, dass diese Zustimmung sehr leicht von den oberen Behörden ersetzt werden kann und regelmäßig ersetzt wird und dass das bei dem, was der

Antrag der Freien Wähler/BMV mit sich bringt, so nicht möglich wäre?

Die Gemeinden müssen keine Zustimmung geben. Wir haben ja die Planung auf die Ebene der regionalen Planungsverbände gegeben und dort gibt es aufgrund der Privilegierung kein Zustimmungsrecht. Insofern kann das Einverständnis auch nicht ersetzt werden. Das wars. – Danke.

Vielen Dank.

Ums Wort gebeten hat jetzt der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Pegel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin jetzt schon bei 6 Minuten 57. Sie müssten mir einen Gefallen tun und einmal die Resettaste drücken.

Meine Damen und Herren, …

(Andreas Butzki, SPD: Das ist jetzt mal eine Zielvorgabe. – Peter Ritter, DIE LINKE: Aber Sie sollten es mal probieren. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINLKE)

Ach so, das war die Zielvorgabe. Ich arbeite mich da ran. Herzlichen Dank. Da müssen Sie die Uhr rückwärtslaufen lassen, dann kriege ich das stärker mit.

(allgemeine Heiterkeit)

Es ist darauf hingewiesen worden, wir haben den Antrag schon mal angeschaut, und Herr Dr. Manthei hat aus diesem oder jenen meiner Hinweise vom letzten Mal zitiert. Ich würde gern Ihre Argumentationsmuster aufgreifen und weiterhin für die Richtigkeit meiner Hinweise, für die überzeugendere Kraft meiner Hinweise werben.

Sie haben sehr positivistisch die Tatbestände aufgerufen und ein bisschen so getan, als ob das irgendwie drei unterschiedliche Schubladen seien, damit sei man durch. Genau das ist nicht der Fall, darauf habe ich hingewiesen im letzten November. Und ich habe darauf hingewiesen, dass es einen Zweck gibt im Paragrafen 35. Die eigentliche Frage – die haben Sie angesprochen im Übrigen – ist die bewusste Freihaltung des Außenbereiches von Bebauung. Selbst eine Bebauungsplanung in einen Außenbereich zu bekommen, und zwar nicht für Windräder, sondern auch für andere Dinge, ist eine außerordentlich hohe Hürde. Ich glaube, zu Recht.

Da gibt es gemeinsame Bestrebungen auch mit den Landwirtschafts- und Umweltkollegen, dass wir Versiegelungen zurückhalten, zu gut Deutsch: Der Außenbereich ist nach Möglichkeit freizuhalten. Dann sagt Paragraf 35, wofür er es aber anders sieht, und dann brauche ich in der Tat keinen Bebauungsplan, aber einige wenige Nutzungen sollen gerade dorthin. Damit haben Sie eine Wertentscheidung, eine Wertentscheidung, die das Gericht trifft, die das Gesetz trifft – Verzeihung –, welche Kategorie von Bebauung wo hin soll. Und genau die habe ich zugespitzt in der letzten Diskussion. Das mache ich auch dieses Mal.

Wenn Sie sagen, es sind Bebauungen, die in unserer Gesellschaft vorkommen sollen – und das ist mit der Energiewende zumindest die notwendige Folge –, wenn ich also Energieerzeugungsanlagen brauche und sage, der Außenbereich, der grundsätzlich freigehalten werden soll, der wird hier nicht erwähnt, dann ist es die Wertentscheidung des Gesetzes zu sagen, alles, was da nicht erwähnt ist und ausnahmsweise nach unseren Überzeugungen in den Außenbereich soll, soll typischerweise in die bebauten Lagen. Dann kann man lange darüber diskutieren, ob ein Bebauungsplan in eine Stadt wie Rostock eine 230-Meter-Anlage hineinbekommt bei all den Abwägungen, die man vornehmen muss, aber die Wertentscheidung bleibt unstreitig, die, die ich erwähnt habe.

Meine Damen und Herren, das, was Folge Ihres Hinweises wäre, ist, dass man sagt, bitte plant so etwas – selbst im Außenbereich – nur mit Bebauungsplänen und F-Plänen. Da machen Sie mir zum Vorwurf und sagen, ich hätte behauptet – und das ist nicht Zitat meiner Rede damals –, ich hätte behauptet, die gemeindlichen Tätigkeiten in Verwaltung seien unfähig. Von „Unfähigkeit“ habe ich nicht gesprochen. Sie haben dann dankenswerterweise zitiert, aber die Zuspitzung auf „unfähig“ – das müssen wir im politischen Auseinandersetzungskampf aushalten, alles keine Frage –, ich habe von „unfähig“ nie gesprochen, sondern ich habe auf das hingewiesen, worauf ich gern noch einmal hinweise.

Wenn Sie Abwägungen von Bebauungsplänen vornehmen, sind Sie als Verwaltungen in einem durch und durch hochjudizierten Bereich unterwegs. Und wenn Sie mal schauen, was auf den Insellagen passiert, dort, wo Sie teuerste Grundstückslagen auf Usedom, Rügen und so weiter finden, wie viele Anläufe Gemeinden bei – in Anführungszeichen – „profaneren alltäglicheren“ Bebauungen nehmen, zum Beispiel Hotels, und immer wieder vom Oberverwaltungsgericht kassiert werden aus verschiedensten Gründen, weil Sie in diesen Planungsprozessen unglaublich viele kleine Fallstellen haben, über die Sie stolpern können, dann wird das bei Windkraft nicht weniger sein, weil es im Zweifel noch einmal komplexer wird.

Und wenn Sie diese Komplexität anschauen, dann sage ich nicht, eine Gemeinde ist unfähig, sondern sie ist an der Stelle an der Grenze zur Überforderung, weil es eben nicht ihr täglich Brot ist, weil sie mit Verwaltungsbeamtinnen und -beamten arbeitet, die eine große Bandbreite an Aufgaben abbilden. Dann ist das eine hoch spezialisierte Aufgabe, die ja selbst für die Planungsverbände, die das für sehr viele in den Planungsprozessen tun, außerordentlich schwer ist. Wir haben zwei unserer Regionalpläne in den letzten Jahren durch Rechtsprechung verloren. Das zeigt, dass auch dort keine absolute Gewähr dafür besteht, dass wir durchdringen. Wir begleiten zwischenzeitlich – genau das Zitat haben Sie dankenswerterweise auch angesprochen –, wir begleiten zwischenzeitlich genau deshalb diese Regionalplanungsprozesse mit spezialisierten Anwaltskanzleien, um die Rechtssicherheit, die rechtlichen Möglichkeiten zu erhöhen.

Wir versuchen also, mit hoher Beratungsintensität von sehr spezialisierten Juristinnen und Juristen von außen zu arbeiten, weil – im Übrigen ist das ein Punkt, den ich mir erlaube, politisch, nicht juristisch, politisch zu kritisieren – das Bundesverwaltungsgericht und die Oberverwal

tungsgerichte diesen kurzen Satz in Paragraf 35 in einer Weise mit Rechtsprechung unterlegt haben, dass du selbst als Juristin oder als Jurist viel und anspruchsvolle Mühe walten lassen musst zu sagen, das lese ich da rein. Das kann man mit guter systematischer Auslegung alles hinkriegen, aber für den Otto Normalverbraucher, der dort in den Planungsverbänden sitzt, sind das böhmische Dörfer, wie Richter dazu kommen, in den einen Satz so viel reinzutun. Und es ist eigentlich kaum noch zu machen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja.)

Genau das habe ich angesprochen, das tue ich auch gerne wieder. Ich halte das in der Tat für eine Überforderung der gemeindlichen Bereiche. Wenn die in den Ämtern – typischerweise sind es sehr kleine Gemeinden, die von Amtsverwaltungen begleitet werden, die Amtsverwaltungen haben schnell zehn, zwölf, fünfzehn Gemeinden zu begleiten – solche hoch spezialisierten Prozesse machen müssen, wird es rechtlich nicht leichter. Davon bin ich überzeugt. Ich glaube deshalb weiterhin, dass wir sie an die Grenze der Überforderung führen. Das hat nichts mit Unfähigkeit zu tun, sondern mit der besonders spezialisierten und anspruchsvollen Tätigkeit, die dort erforderlich wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Manthei hatte dann Sorge und sagte, so richtig kommunale Selbstverwaltung ist das alles gar nicht. Es ist zumindest keine staatliche Tätigkeit, weil sie auch in Battinsthal immer die staatliche Behördenebene ansprachen, sondern es sind Körperschaften öffentlichen Rechts gebildet worden wie Zweckverbände. Für alle die Regelungen, die wir im Landesplanungsrecht nicht vorgesehen haben, gelten einfach die Regelungen für kommunale Zweckverbände aus der Kommunalverfassung, ganz klar angelehnt an eine abgeleitete kommunale Selbstverwaltung. Entscheiden tun eben nicht staatliche Organe, nicht das Energieministerium, wir sind nicht weisungsbefugt, sondern nur zur Rechtsaufsicht berechtigt. Es ist ganz klar, dass die Verbandsversammlung in ihren eigenen Entscheidungen im Rahmen der geltenden Bundesgesetze – das ist der Haken, der uns dann bei den Planungen richtig Probleme macht, richtig Arbeit macht, aber in der Sache selbst werden dort eigene planerische Entscheidungen getroffen.

Und die Kreise, die Mitglieder in die verschiedenen Gremien entsenden, tun das mit Wahlen, und ich gehe fest davon aus, dass da genauso Menschen aus Städten dabei sind wie Menschen aus kleinen Gemeinden. Es soll die Bandbreite abbilden, weil im Übrigen die Planungsverbände nicht nur Windeignungsausbaugebietsausweisungsverbände sind, sondern die Regionalplanung hat viel, viel mehr Aufgaben. Wir konzentrieren uns zurzeit sehr stark auf die Wahrnehmung dieser einen Teilaufgabe. Das macht schon noch Sinn, dass diese ehrenamtlichen Gremien breiter besetzt sind. Das sind Mitglieder vor allen Dingen aus den Kreistagen entsendet. Von daher finden Sie alle Beteiligten mit an Bord.

(Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV: Kann sein! Kann sein!)

Jetzt ist Ihr Hinweis zu sagen, jetzt müsst ihr die kommunale Selbstverwaltung zwingen, wen sie schicken dürfen. Das wäre ja sozusagen der konsequente Umkehr

schluss. Das entscheiden in der Tat Kreistage. Und wenn Sie in die Zusammensetzung der Kreise hineinschauen, ist der ländliche Raum im Regelfall nicht schlechter repräsentiert als in den Kreistagen. Ich gehe davon aus, dass sie sich hinterher auch abbilden, wenn es um die entsendeten Mitglieder in die weiteren Gremien geht.

Meine Damen und Herren, ich werbe mal dafür, dass es Strukturen, und zwar Infrastrukturen gibt, die sinnvollerweise eben nicht in der kleinen gemeindlichen Grenze – und da bin ich Frau Dr. Schwenke für die gleichermaßen getätigten Hinweise sehr dankbar – sinnvoll sind, erstens, weil nicht wenige Windeignungsgebiete über die Grenze eines gemeindlichen Gebietes hinausreichen, zweitens, weil sie regelmäßig berührte Belange der Nachbargemeinde haben. Ich habe im Übrigen selbst zwei, drei Konflikte der Vergangenheit vor Augen, wo Gemeinden über Bebauungspläne oder über Flächennutzungspläne versucht haben auszuweisen, und dann kommst du nämlich auf einmal mit der Nachbargemeinde in Streit, die sagt, herzlichen Dank auch, dass ihr die eine gemeindliche Selbstverwaltung machen lasst, aber ich gar keinen direkten Einfluss darauf habe, sondern allenfalls als Nachbar beteiligt werde.

Der Konflikt ist also damit, dass der eine es machen kann in seinem eigenen Gemeindegebiet, nicht vom Tisch, sondern er verlagert sich. Das zeigt im Übrigen auch, diese Konflikte der Vergangenheit, dass die Abstimmung in den regionalen Planungsverbänden der richtige Ort ist, weil solche Planungen eben darüber hinausgehen. Und ich glaube im Übrigen, dass Energieerzeugungsinfrastruktur – und um nichts anderes geht es bei diesen Ausweisungen – gleichermaßen wie andere Infrastruktur auch in der größeren Fläche geplant sein muss, weil Sie nur dann sinnvolle Aufstellungen hinbekommen.

Deshalb planen wir im Übrigen auch Autobahnen nicht von Gemeinde zu Gemeinde. Ich werbe dafür auch immer gerne. Selbstverständlich könnten wir die A 20 mit Bebauungsplan für Bebauungsplan durch die Gemeinden ziehen. Da bin ich mir ziemlich sicher, wir hätten heute allenfalls fünf, sechs Kilometer, den Rest hätten wir nicht. Und wenn ich Ihr Argument konsequent zu Ende denke, dann müsste man sagen, schafft bitte im Verwaltungsverfahrensgesetz das Planfeststellungsverfahren ab – auch das ist eine Ebene, die von oben über Gemeindegrenzen hinweg Festlegungen trifft –, weil wir auch da glauben, dass es Anlagentypen gibt, dass es Infrastrukturen gibt, die du über mehrere Gemeindegrenzen hinweg nur gemeinsam sinnvoll planen kannst.