dass wir keine Zeit haben. Alle Länder um uns herum haben es eingeführt beziehungsweise führen es zum 1. August ein. Und deswegen möchte ich wirklich noch einmal die Koalition bitten, das jetzt hier nicht in Bausch und Bogen abzulehnen und wirklich zu versuchen, ob sich vor dem neuen Doppelhaushalt schon eine Möglichkeit findet,
meinetwegen auch mit einer Schrittfolge, dass man nicht alles auf einmal macht, wie andere Bundesländer auch, aber dass wir umgehend anfangen. Wir haben nicht die Zeit, auch nur einen Monat noch zu warten, und wir können kein weiteres Schuljahr, keine zwölf weiteren Monate die Lehrerinnen und Lehrer hinhalten. Die müssen gerecht vergütet werden! Wenn ich jetzt mir schon angucke, wir brauchen bis 2030 1.234 neue Lehrerinnen und Lehrer. Und die werden wir nicht finden in der Grundschule! Die werden wir nicht finden, wenn wir weiter hasenfüßig in der Vergütung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer unterwegs sind.
Wir brauchen eine gerechte Vergütung, um für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern so viel wie möglich gut und hervorragend ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zu haben. Das sind wir den Eltern schuldig, das sind wir den Kindern schuldig und das ist die Politik einfach der Gesellschaft schuldig. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3446. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3446 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Planungshoheit der Gemeinden bei Windenergieanlagen stärken, Drucksache 7/3605.
Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Planungshoheit der Gemeinden bei Windenergieanlagen stärken – Drucksache 7/3605 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 7. September des letzten Jahres genehmigte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die Errichtung von vier Windenergieanlagen in Battinsthal, einem Ortsteil der Gemeinde Krackow im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Gemeinde hatte versucht und versucht es immer noch, sich dagegen zu wehren – bislang allerdings ohne Erfolg, weil eine Vorschrift im Baugesetzbuch Windenergieanlagen privilegiert, und zwar im sogenannten Außenbereich, das heißt also in den Bereichen außerhalb von Bebauungsplänen oder in Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Die Anlagen sollen hier eben in einem Außenbereich der Gemeinde Krackow errichtet werden.
Nach dem Zweck des Gesetzes, also des Baugesetzbuches, soll der Außenbereich einer Gemeinde grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten bleiben. Er dient der landwirtschaftlichen Nutzung und der Erholung. Durch den Schutz des Außenbereichs soll eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden. Deshalb sind in der Regel nur die sogenannten privilegierten Vorhaben zulässig und hierzu gehören seit 1997 eben auch die Windenergieanlagen. Die Folge ist, dass Windenergieanlagen selbst dann errichtet werden können, wenn die betroffene Gemeinde, wie zum Beispiel in unserem Ausgangsfall Krackow, damit nicht einverstanden ist, denn die Privilegierung führt dazu, dass Einwände der Gemeinden in der Regel zurückstehen.
Der aktuelle Fall in Krackow setzt dem Ganzen aber die Krone auf und zeigt, zu welchen Absurditäten die Privilegierung führen kann, denn die vier Windenergieanlagen wurden in einem Gebiet errichtet, das ursprünglich als neues Windeignungsgebiet geplant war. Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat dieses Gebiet mit dem Namen „Battinsthal“ nunmehr gestrichen, und zwar, ich zitiere, „zur Vermeidung einer erheblich beeinträchtigenden Umfassung von Siedlungen“, Zitatende. Und genau in diesem Gebiet hat das Staatliche Amt für Umwelt und Landwirtschaft nunmehr die vier Windenergieanlagen genehmigt. Die eine staatliche Behörde streicht Windenergieanlagen in Battinsthal, die andere genehmigt sie.
Die Landesregierung hat bislang an einer Privilegierung der Nutzung von Windenergieanlagen festgehalten. Sie meint erstens, fiele die Privilegierung im Außenbereich weg, würden Windenergieanlagen im Innenbereich gebaut werden. Herr Minister Pegel sagte hierzu im Landtag im November letztes Jahres, ich zitiere: „Ich halte … die Wertentscheidung, Windkraftanlagen nicht ins Dorf zu stellen, sondern deutlich außerhalb zu machen, für eine kluge. Wenn man sagt, ich nehme die sogenannte baurechtliche Privilegierung weg, dann heißt das eigentlich, ich hätte die lieber in den Bebauungen“, Zitatende. Dieser Grund überzeugt nicht. Wenn die Privilegierung gestrichen wird, werden nicht automatisch die Innenbereiche mit Windenergieanlagen bebaut.
Ein Innenbereich liegt einmal vor, wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist. In dem Fall kommt eine Bebauung also nur in Betracht, wenn ein entsprechender Bebauungsplan von der Gemeinde aufgestellt wurde. Mit Innenbereich sind auch die zusammenhängend gebauten Ortsteile gemeint, für die kein Bebauungsplan besteht. Aber auch hier dürfen natürlich nicht beliebig Windenergieanlagen gebaut werden, sondern nur dann, wie es das Gesetz formuliert, wenn sie sich in die, Zitat, „Eigenart“ der „näheren Umgebung“, Zitatende, einfügen. Und das dürfte in aller Regel bei Windenergieanlagen nicht der Fall sein. Die Behauptung der Landesregierung, die Windenergieanlagen würden, Zitat, „in die Bebauung“, Zitatende, gebaut werden, ist also eine angstschürende Polemik.
Als zweiten Grund für die Beibehaltung der Privilegierung hat die Landesregierung angegeben, dass die Steuerung durch die regionalen Planungsverbände wegfiele. Hierzu erklärt der Herr Minister Pegel ebenfalls hier am 21. November 2018: Der Planungsverband sei, ich zitiere, ein
„Zusammenschluss von Kommunen …, das ist originäre, kommunale“ Selbstverwaltung, „ausgeführt von ehrenamtlichen kommunalpolitischen Verantwortlichen“, Zitatende. Auch dieser Grund überzeugt nicht. Die Planungsverbände üben eben keine originäre kommunale Selbstverwaltung aus, sondern sind ein Instrument der Raumplanung, also der Planung auf Landesebene, nur, dass sie eben aufgeteilt nach Regionen ist.
Das Bauplanungsrecht unterscheidet grundlegend zwischen der Raumplanung auf Bundes- und Landesebene und der Bauleitplanung auf Gemeindeebene. Wenn ich mich also im Bereich der Raumplanung befinde, bin ich gerade nicht auf der gemeindlichen, sondern der überörtlichen Ebene. Die regionalen Planungsverbände sind auch kein, Zitat, „Zusammenschluss von Kommunen“, Zitatende, sie sind lediglich Zusammenschlüsse der Landkreise, kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte und der Mittelzentren.
Also die kleinen Kommunen – und um die geht es ja in der Regel beim Windkraftausbau – entsenden keine Vertreter in den Planungsverband. Mit anderen Worten: Vertreter der Städte entscheiden über die Planungsbelange der Dörfer.
(Martina Tegtmeier, SPD: Also im Kreistag sitzen doch ganz normale Gemeindebürger. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
Der Planungsverband handelt auch nicht durch ehrenamtliche Kommunalpolitiker. Er handelt durch die Verbandsversammlung und den Verbandsvorstand. In beiden befinden sich hauptamtliche Politiker, nämlich Landräte, die Oberbürgermeister der kreisfreien und der großen kreisangehörigen Städte und die Bürgermeister der Mittelzentren.
Zum dritten Punkt. Ich komme nun zum letzten Kritikpunkt an der Auffassung der Landesregierung, aber, wie ich meine, auch zum schwerwiegendsten. Die Landesregierung möchte an der Privilegierung der Windenergienutzung festhalten, weil sie der Meinung ist, die Kommunen sind unfähig, Bauleitpläne für die Windenergienutzung zu erstellen. Wörtlich sagte Herr Minister Pegel, hier wieder im November 2018, ich zitiere: „Die Gemeinden wären mit dieser Aufgabe überfordert“, Zitatende. Das Thema sei, Zitat, „hochkomplex“, Zitatende. Es sei in einem Planungsverband, Zitat, „wahrscheinlicher, dass ich hier ein positiveres Ergebnis erziele, als wenn ich jeder einzelnen Gemeinde sage, löst das Problem doch selbst“, Zitatende. Der Planungsverband werde von der Landesregierung und sogar von Anwaltskanzleien unterstützt. Er arbeitet, Zitat, „hoch professionell“, Zitatende.
In den Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen arbeiten qualifizierte Mitarbeiter, die sehr wohl in der Lage sind, Bauleitpläne zu erstellen. Das entspricht schon der Wertung unserer Verfassung. Die Planungshoheit einer Gemeinde ist wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.
Wenn die Landesregierung der Ansicht ist, die Kommunen seien unfähig, einen Bauleitplan für die Windenergienutzung zu erstellen, dann könnte sich die Landesregierung ja gleich für die Abschaffung der kommunalen Planungshoheit aussprechen. Oder ist die baurechtliche Planung anderer industrieller Anlagen weniger komplex? Im Übrigen zeigen Gemeinden, dass sie sehr wohl in der Lage sind, Bauleitpläne für die Nutzung der Windenergie zu erstellen. Unser Ausgangsbeispiel, was ich erwähnt habe, in der Gemeinde Krackow, hat sehr wohl einen entsprechenden Flächennutzungsplan mit den entsprechenden Konzentrationsflächen erstellt.
Die Landesregierung spricht hier mit zwei Zungen. Öffentlich lobt sie die Qualität der Planungsverbände. Und was passiert in Wahrheit? Damit bin ich wieder bei unserem Ausgangsfall in Krackow. Der Planungsverband Vorpommern stellt die Unzulässigkeit von Windenergieanlagen in Battinsthal fest.
Das zum Landwirtschaftsministerium gehörende Landesamt für Umwelt und Landwirtschaft genehmigt diese Windenergieanlagen. Die Wahrheit ist also, es interessiert die Landesregierung überhaupt nicht, was der Planungsverband sagt, wenn es gegen die herrschende Doktrin geht. Hier ging es um die Frage der Umzingelung. Es war ein Gutachten vorgelegt worden, dass hier eine Umzingelung oder, wie es jetzt euphemistisch heißt, Umfassung droht. Das haben wir gestern abgefragt. Die Landesregierung hat das überhaupt nicht interessiert. Es gab keine Prüfung.
Die Zersiedelung unserer wunderbaren Landschaft schreitet unablässig voran. Gerade das soll aber durch den baurechtlichen Außenbereich verhindert werden. Lassen Sie uns deshalb der Brandenburger Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Privilegierung beitreten!
Windkraftanlagen sollten in Zukunft nur innerhalb von Planungsgebieten errichtet werden können. Damit würde die Bevölkerung stärker einbezogen werden und die von
unserer Verfassung geschützte kommunale Planungshoheit der Gemeinden gestärkt werden, oder, um es mit den Worten des brandenburgischen Ministerpräsidenten Herrn Woidke zu sagen, ich zitiere: „Es sollte nicht über die Köpfe“ derer „hinweg entschieden werden, was sich anschließend über den Köpfen drehen“ soll, Zitatende.