und manche Bundesländer sogar gezielt um Gymnasiallehrer werben, um den Mangel an Grundschullehrern auszugleichen? Also können sich doch auch Gymnasiallehrer leicht in diese „hohe Kunst der Didaktik“ einarbeiten. Ein Einsatz von Grundschullehren an Gymnasien ist dagegen schwerer vorstellbar.
Die Ausbildung des Gymnasiallehrers ist eben im Sinne des humboldtschen Bildungsideals viel breiter aufgestellt. Hinzu kommen die schwierige Didaktik in manchen Fächern, wie zum Beispiel der höheren Mathematik, sowie die in der Pubertät auftretenden Probleme.
Summa summarum gibt es keine sachlichen Gründe, das Landesbesoldungsgesetz so zu ändern, dass die Tätigkeit von Grundschul- und weiterführenden Lehrkräften in einen Topf geworfen wird. Will man also die Grundschullehrer besser bezahlen, was wir ihnen durchaus gönnen würden, so müsste automatisch auch die Vergütung der Lehrämter an weiterführenden Schulen um eine Stufe angehoben werden. Und auch die Erzieherinnen in Kitas würden dann eine Höhergruppierung einfordern.
Ja, auch weitere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes könnten dann Angleichungen bisher abgestufter Vergütungen verlangen, mit der Begründung, dass sie alle eine ganz hervorragende Arbeit ableisten. Warum verlangen Sie dann nicht die Höhergruppierung der Polizeibeamten, die auf der Straße unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens mit ständig steigender Gewalt und Kriminalität konfrontiert sind?
Der vorliegende Antrag hat nur einen ernst zu nehmenden Grund, und das ist der bestehende Mangel an Grundschullehrern.
Es verwundert, dass gerade DIE LINKE hier die Mechanismen des Marktes von Angebot und Nachfrage in den öffentlichen Dienst einführen will. Will sie denn etwa die Bezüge der Lehrkräfte wieder absenken, wenn eines Tages das Angebot wieder die Nachfrage übersteigt oder wenn sich die Haushaltslage verschlechtert?
Um den Lehrkräftemangel zu beheben, gibt es durchaus vielfältige andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel Zulagen in Problemgebieten, Verbesserung der Rahmenbedingungen, Absenkung der Pflichtstundenzahl. Wir hatten hier schon verschiedene Maßnahmen beantragt, die aber alle auch mit den Stimmen der LINKEN abgelehnt wurden.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, weil sie alle Blödsinn sind.)
Es verwundert, dass inzwischen auch die Regierungsfraktionen dem Ansinnen der LINKEN wohlwollend gegenüberstehen, obwohl sowohl Frau Hesse als auch Herr Butzki noch vor einem Jahr betonten, dass das Abstandsgebot bewahrt werden müsse.
Auf eine gravierende Folge im Falle der Einkommensnivellierung hatten wir bereits im letzten Septemberplenum hingewiesen, ohne dass dies bisher Beachtung gefunden hätte, nämlich, in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet fast die Hälfte der Gymnasiallehrer in Teilzeit, während es an Grundschulen nur ein reichliches Viertel ist. Hauptgrund dürfte die besonders in den korrekturintensiven Fächern erheblich höhere Arbeitsbelastung sein. Dadurch muten sich viele Gymnasiallehrer keine volle Stelle zu, da sie schon in Teilzeit de facto Vollzeit oder noch mehr arbeiten, was bei Grundschullehrern in diesem Maße nicht gilt.
Vergleicht man die Zahl der Unterrichtsstunden mit den Gesamtarbeitsstunden, so sind die Gymnasiallehrer deutlich mehr belastet. Gleicht man nun die Gehälter an, so würden also die Grundschullehrer pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde eine höhere Vergütung als Gymnasiallehrer beziehen, und dies trotz höheren fachlichen Niveaus der Gymnasiallehrer. Wie kann man da noch den Titel des vorliegenden Antrags aufrechterhalten, der da lautet: „Gerechte Vergütung durchsetzen“?
Im Übrigen muss dann damit gerechnet werden, dass zahlreiche Gymnasiallehrer an Grundschulen wechseln werden, weil sie dort finanziell bessergestellt wären und ein in vielfacher Hinsicht leichteres Leben hätten. Damit würden Sie dann aber wiederum Lücken im Bereich der
Gymnasien reißen. Sie sehen, welche Probleme entstehen, wenn man in ein gut begründetes und einigermaßen bewährtes System eingreift. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir deshalb ab.
Und bei der Gelegenheit, Frau Bildungsministerin, die AfD stellt ja nicht ganz umsonst den Vorsitzenden des Bildungsausschusses, und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass Sie sich freuen, dass neben der Koalition auch DIE LINKE einbezogen wird in die Gespräche mit dem Bündnis für gute Schule, gibt es noch zwei weitere, ich sage mal, Oppositionsfraktionen.
(Andreas Butzki, SPD: Da hat die Ministerin nichts mit zu tun. Das macht das Bündnis, die Einladungen. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)
Und es gibt einen Ausschussvorsitzenden. Darüber sollten Sie vielleicht noch mal nachdenken. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Studierende der Universität Rostock. Herzlich willkommen!
Ich könnte es ja mit dem Landwirtschaftsminister sagen, das, glaube ich, hat er heute gesagt: Und täglich grüßt das Murmeltier. Diesen Antrag haben wir jetzt – wir haben es von Herrn Schneider gehört – ja fast wortgleich das dritte Mal auf der Tagesordnung. Ich könnte auch sagen „Hashtag ‚Meine Rede vom September 2019‘“ und damit die Ablehnung begründen. Ganz so leicht will ich es mir dann doch nicht machen.
Wir haben sowohl von der Bildungsministerin als auch von Frau Oldenburg inhaltlich dazu ja schon fast alles gehört. Am Ende ist es der Mangel an Grundschullehrern und auch die Debatten in anderen Ländern. In Berlin und Brandenburg hat man gerade einen Stufenplan zu dieser Gehaltserhöhung verabschiedet, der auch uns – und das habe ich, glaube ich, auch vor einem Jahr schon gesagt, wie auch richtig zitiert wurde – mittelfristig dazu zwingt, darüber nachzudenken, dass wir uns auch dieses Themas annehmen.
Deshalb werden wir darüber diskutieren. Da gibt es verschiedene Wege. Man kann das jetzt natürlich so machen wie die Fraktion DIE LINKE: Liebe Landesregierung, ich habe eine gute Idee,
setz das bitte um und kümmere dich alleine um die Finanzierung! Und das ist ja das dritte Mal jetzt so, dass man zwar sagt,
erleichtert da auch ein wenig die Rechtsfindung, dass nämlich solche Anträge dann auch untersetzt sind mit einer Finanzierung.