Protocol of the Session on May 22, 2019

(Franz-Robert Liskow, CDU: Der steht da gar nicht drin, im Entwurf, Ihr Strategierat!)

und einiges an Kritik.

Ist der raus?

(Dirk Stamer, SPD: Das ist doch da kein Thema mehr. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ach?! Na, das ist ja wunderbar!

Auch hier werden wir uns für Veränderungen einsetzen. Und wenn das schon dazu geführt hat, dass das raus ist, dann haben wir ja schon was gemeinsam geschafft. Das ist doch sehr schön.

(Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gäbe noch viele weitere Punkte anzusprechen, seien es Fragen zur Karriere, zu friedlicher Forschung, zu Transparenz bei Drittmitteln,

(Torsten Renz, CDU: Sie haben wohl noch den Referentenentwurf von 2017 vorliegen, was?!)

zur Regulierung von Privathochschulen, zur weiteren Demokratisierung und, und, und, aber dafür steht uns nach der öffentlichen Anhörung im Ausschuss ja noch ausreichend Zeit zur Verfügung, sodass sich hier jetzt einen Punkt setzen möchte.

(Torsten Renz, CDU: Da lass ich Ihnen auch die aktuelle Ausgabe zukommen.)

Eins ist klar: Auch wenn sich Herr Renz mit seinen Kollegen zusammen mit der SPD dafür einsetzt, dass wir immer wohlhabender werden, glaube ich, dass es uns in Zukunft ebenfalls schwerfallen würde, das wohlhabendste Bundesland zu sein. Was wir aber schaffen können, ist, das klügste Bundesland zu werden, nämlich, indem wir es schaffen, Hochschule und Politik am besten miteinander kommunizieren zu lassen, am besten gemeinsam Probleme lösen zu lassen, und ich glaube, das sollten wir gemeinsam angehen.

Meine Fraktion wird der Überweisung zustimmen. Ich möchte noch bitten, dass es zusätzlich in den Finanzausschuss überwiesen wird, weil es im Zuge der Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch um Fragen der Kooperationen geht, …

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Ist vorgesehen.)

Das ist vorgesehen, okay.

(Torsten Renz, CDU: Auch nicht richtig informiert.)

… und dann auch in den entsprechenden Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss, um die Fragen der Universitätsklinik, die ja noch offen sind,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

entsprechend fachlich bewerten zu können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Finanzausschuss machen wir auf alle Fälle.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wenn ihr jetzt noch mal gewechselt hättet, dann wäre es so weit.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulrechts vor. Aber zunächst einmal möchte ich dazu meine Ausführung machen, dass ich diesen Entwurf ausdrücklich begrüße

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach was?!)

und ihn auch für sehr gelungen halte. Das erst mal vorneweg.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das muss die SPD mal extra klarstellen! – Zurufe von Dr. Ralph Weber, AfD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, die schon skizzierten Prämissen dieses Entwurfes wie „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ und „Stärkung der Forschung und Lehre“ können mit dem Gesetzentwurf erreicht werden.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Lassen Sie mich aber zu einigen Punkten noch was sagen. Die Forschungsleistung einer Hochschule und damit ihre internationale Bedeutung und somit die Attraktivität auch für die Studierenden steht und fällt mit der Qualität des wissenschaftlichen Personals. In diesem Gesetzentwurf wurden wesentliche Schritte unternommen, um das zu stärken, um die besten Wissenschaftler an unsere Hochschulen binden zu können. Zum Beispiel bietet der neu geschaffene Tenure-Track der Juniorprofessur die Möglichkeit, Juniorprofessoren im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Qualifikation eine Anschlussprofessur der Wertigkeit W2 oder W3 anzubieten. Dadurch haben sie Perspektive. Das erhöht ganz deutlich das Angebot, das wir ihnen machen können.

Dies steigert die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber für Jungwissenschaftler enorm, denn wir konkurrieren hier mit anderen Hochschulen, die auch attraktive Angebote machen, und wir konkurrieren mit der freien Wirtschaft. Das haben wir jetzt hier noch nicht gehört. Das betrifft insbesondere Fachrichtungen, für die in der Wirtschaft promovierten Akademikern sehr attraktive Gehälter gezahlt werden, zum Beispiel naturwissenschaftliche oder ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche. Die werden hier ganz besonders profitieren.

(Christian Brade, SPD: Genau.)

In solchen Fachbereichen haben unsere Hochschulen seit geraumer Zeit immer wieder Schwierigkeiten, geeignete und auch interessierte Bewerber zu finden.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Das heißt zum einen Zuzug. Leute ins Land reinkriegen, ist wichtig. Wichtig ist aber auch, gute Professoren im Land halten zu können, wenn sie von anderen Hochschulen attraktive Abwerbeangebote erhalten. Hier hat unser Land nun bei den Bleibeverhandlungen deutlich bessere Spielräume und kann Abwanderung somit deutlich besser verhindern, ganz im Gegensatz zu Herrn Weber.

In der Wissenschaft ist es notwendig, dass angehende Professoren mehr als ihre eigene Hochschule von innen gesehen haben. Das haben Sie gerade ganz anders dargestellt. Es ist weiterhin notwendig, dass angehende Professoren mehrere Hochschulen gesehen haben.

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Sogenannte Hausberufungen sind nicht möglich. Aber uns sind viele gute Landeskinder verloren gegangen durch die Regelungen, wie sie bislang waren. Mehrjährige Tätigkeiten außerhalb der eigenen Hochschule blei

ben weiterhin Pflicht, aber die Änderung bezieht sich auf folgenden Passus: Diese Tätigkeit muss nun nicht mehr nach der Promotion erfolgen, sondern kann auch schon währenddessen erfolgen. Das ist sinnvoll, um Abwanderung zu verhindern.

Die Internationalisierung wiederum wird gestärkt durch die internationale Ausschreibung von Professuren oder die Aufhebung der Vorabquoten für ausländische Studieninteressierte. Somit können wir eine deutlich höhere Auslastung unserer Studiengänge ermöglichen. Auch dies betrifft insbesondere die naturwissenschaftlichen Fächer und die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge. Wissenschaft kennt keine nationalen Grenzen. Somit konkurrieren unsere Hochschulen direkt international um die besten Köpfe.

Auch die Position des akademischen Rates mit der Option auf eine Verbeamtung dürfte die Attraktivität im Mittelbau der Hochschulen steigern. Mir – ganz im Gegensatz zu Herrn Weber – liegt insbesondere die Regelung am Herzen, dass neue Arbeitsverträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden sollen, wenn sie eine Promotion zum Ziel haben. Dies schafft für die Promovierenden Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Promotion und auch ihrer Lebensplanung. Hier kann ich mir sehr gut einen positiven Effekt auf die Zufriedenheit und die Qualität vorstellen. Ich hoffe allerdings, dass es in diesem Punkt nicht zu spitzfindigen Ausnahmen kommen wird.

Herr Weber, Sie sprachen in dem Zusammenhang an, dass Verträge günstig seien von der Laufzeit von einem Jahr, um sich gegenseitig beschnuppern zu können. Das ist nach wie vor gegeben. Es gibt in diesen Verträgen selbstverständlich eine Probezeit. Dafür ist diese Probezeit da – zum Beschnuppern. Dafür muss man den Vertrag nicht von vornherein auf ein Jahr befristen.

Wissenschaftliche Mitarbeiter, die mit dem Ziel der Promotion angestellt sind, sollen einen fest vereinbarten Zeitraum ihrer wöchentlichen Arbeitszeit vertraglich vereinbart für die Promotion aufwenden können. Das halte ich auch für eine sehr gute Neuerung, da es leider häufiger der Fall ist, dass Doktoranden die Zeit für die eigene Promotion nicht finden, da andere Aufgaben des operativen Geschäfts sie daran hindern.

Ansprechen möchte ich hier ganz kurz auch die Neuregelung bezüglich der Lehrbeauftragten. Dies ist ausgesprochen sinnvoll und wichtig, um Missbrauch und Ausbeutung zu verhindern.

Alles in allem kann man sagen, dass die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber durch diesen Gesetzentwurf massiv gestärkt wird.

Ich begrüße es auch außerordentlich, dass zwischen Professoren und Doktoranden jetzt eine Qualifizierungsvereinbarung getroffen werden soll, die mindestens die Punkte Qualifizierungsziel, Schritte, um dieses zu erreichen, und Betreuungsleistung durch die Hochschule beinhalten muss. Eine Vielzahl von Promovenden fühlt sich im Laufe ihrer Promotion nicht ausreichend betreut und dies ist neben einer weiteren hohen Arbeitsbelastung ein Grund mit für den Abbruch einer Promotion. Und wer hier einwendet, dass dies eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Professoren darstellt, der muss einfach mal

zur Kenntnis nehmen, dass dies ohnehin eine selbstverständliche Aufgabe eines Professors ist, die angestellten Doktoranden zum wissenschaftlichen Abschluss zu führen. Ich freue mich, dass diese Selbstverständlichkeit nun hier gesetzlich verankert ist.

Um weitere gute Absolventen zur Promotion zu führen, wird die Zulassung zur Promotion gelockert. Bislang konnten Absolventen der Fachhochschulen nicht ohne Eignungsprüfung eine Promotion anstreben.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Die Gleichstellung des Abschlusses an der FH mit dem an der Uni soll dies nun ermöglichen. Hier bin ich allerdings etwas skeptisch, das muss ich zugeben.

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Es wird sich nun zeigen, ob die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte zwischen FH und Universität hier Probleme bereiten oder nicht. Ich bin aber sehr wohl bereit, dieses auszuprobieren, weil ich den Vorteil auf der Seite sehr stark sehe, dass wir kluge Köpfe hier im Land halten können.