(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das muss man ihm schon erklären, dass man sie nicht gewählt hat, und nicht ausgegrenzt.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte das auch gar nicht in die Länge ziehen.
Ich möchte nur, Herr Renz, noch mal eine Sache ganz klarstellen. Die Abgeordneten hier im Landtag haben ein freies Mandat, das ist kein imperatives Mandat. Und Sie vermischen da unzulässigerweise Partei und Fraktion. Das lässt tief blicken, muss ich sagen. Und an der Stelle weise ich dann einfach Ihre Vorwürfe zurück.
Allen anderen Argumenten kann man ja folgen. Also ich bin ja gar nicht der Meinung, dass man jetzt unbedingt unsere Auffassung teilen muss. So kennen Sie mich auch. Man kann über alles diskutieren, aber über das, was Sie gesagt haben, nicht. Das ist einfach verfehlt gewesen.
Deswegen, sagen wir mal so, kann jetzt jeder abstimmen, wie er will, wir werden unsere vier Stimmen kriegen, das war uns im Vorfeld klar.
Mir war noch mal sehr wichtig, Herr Schulte, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass es keinen Deal gab. Darüber habe ich mich auch ein klein bisschen geärgert,
weil das sehr abwertend gemeint war. Selbstverständlich gab es nie einen Deal, und das ist auch logisch so.
Ich glaube, ich habe das eben schon deutlich gemacht, für uns sind das einfach klare Regeln. Wir hätten es am liebsten so, dass man über die Präsidiumsbesetzung gar nicht lange diskutieren und nachdenken muss, sondern dass man klaren Regeln folgt. Die stärkste Fraktion stellt den Präsidenten, alle anderen haben einen Vizepräsidenten. Ich denke mal, diesen Ansatz habe ich deutlich gemacht.
Dem muss man nicht folgen. Es gibt auch Landtage – Frau Schlupp hat mich gerade darauf hingewiesen –, wo das auch nicht der Fall ist. Das ist selbstverständlich so. Es gibt aber viele Landtage, in denen es der Fall ist. Es gibt einen Bundestag, in dem die AfD zum Beispiel seit geraumer Zeit darum kämpft, einen Vizepräsidenten zu stellen. Auch dafür gibt es ja gute Gründe. Ich glaube, dass man eigentlich die Demokratie in unserem Land stärken würde, wenn man solche Personalfragen rausnimmt aus diesem täglichen Hickhack, was wir ansonsten erleben, denn das Landtagspräsidium sollte eben den gesamten Landtag repräsentieren, nicht mehr und nicht weniger. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3607. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. –
Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3607 bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV, ansonsten Ablehnung aller anderen Abgeordneten des Hauses einschließlich …, gut, aller Abgeordneten des Hauses, damit ist der Antrag abgelehnt. Okay.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Erhaltungsmanagement für Kreisstraßen nach einheitlichen Maßstäben, auf Drucksache 7/3585.
Antrag der Fraktion der AfD Erhaltungsmanagement für Kreisstraßen nach einheitlichen Maßstäben – Drucksache 7/3585 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Wir bringen als AfD-Fraktion nach einem Jahr erneut einen Antrag in das Plenum ein, der den Zustand der Kreisstraßen in Mecklenburg-Vorpommern zum Thema hat, wohl wissend, dass wir uns hier in einem Spannungsverhältnis auch zur kommunalen Selbstverwaltung befinden. Dabei kommt es uns nicht ausschließlich darauf an, über Zustände unserer Kreisstraßen zu debattieren, denn das haben wir bereits im letzten
Jahr im Plenum ausführlich getan, und es war durchaus Verständnis gegenüber der Problematik zu spüren. Nicht nur die Landesregierung hält es für wünschenswert, den Erhaltungszustand der Straßen im Land nach einheitlichen Maßstäben beziehungsweise Kriterien zu erfassen und zu bewerten, auch der Landesrechnungshof ist an diesem Thema seit 2013 dran.
Unsere Motivation, dieses Thema noch einmal anzugehen, liegt buchstäblich auf der Straße. Fahren wir durch unser wunderschönes Bundesland, so sehen wir den teilweise desaströsen Zustand auch der Kreisstraßen. Wir fragen uns: Warum dauert es so lange, den Forderungen des Landesrechnungshofes nachzukommen und messbare Ergebnisse zu liefern?
Meine Kleine Anfrage auf der Drucksache 7/2109 an die Landesregierung hat seinerzeit Folgendes ergeben: Nicht nur der schlechte Zustand der Kreisstraßen wurde dargelegt, sondern auch auf die Bewertung der Kreisstraßen nach unterschiedlichen Kriterien wurde hingewiesen. Gleiches gilt für die Qualifizierungsstufen und die Erfassung zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das Ergebnis ist, wir haben keinerlei einheitliche Maßstäbe für Kreisstraßen in unserem Land. Schon vor einem Jahr hat das Infrastrukturministerium eine einheitliche Bewertung nach gleichen Kriterien als fachlich wünschenswert betrachtet. Das Innenministerium schloss sich dieser Auffassung mittlerweile an. Näheres können Sie der jüngsten von mir dazu gestellten Anfrage auf der Drucksache 7/3443 entnehmen. Dann legen Sie doch langsam mal los und bringen Sie die Lösung auf den Weg!
Aber vielleicht verstecken Sie sich lieber hinter Argumenten und Problemen, die so ein Prozess mit sich bringt. Sie weisen auf die verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Einführung eines einheitlichen Zustands-, Erfassungs- und Bewertungssystems hin. Dort heißt es, ich zitiere aus der Antwort zur Kleinen Anfrage: „Grundsätzlich sollte die Einführung eines einheitlichen Erfassungssystems angestrebt werden. Allerdings stößt dies auf verfassungsrechtliche Grenzen.“ Zitatende.
Sehr geehrte Landesregierung, wenn Sie in dieser Anfrage mit verfassungsrechtlichen Bedenken aus der Landesverfassung argumentieren, dann lassen Sie mich kurz Folgendes ausführen: Unserem Verständnis nach greift die Einführung eines landeseinheitlichen Bewertungssystems lediglich in den Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung ein mit dem Ziel, die aus der kommunalen Selbstverwaltung resultierenden Aufgaben überhaupt erst vernünftig wahrnehmen zu können. Sie müssen sich also vor diesem rechtlichen Gedanken keinerlei Sorgen machen. Wir wollen selbstverständlich nicht in die Landesverfassung oder in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Für die Durchführung des Erhaltungsmanagements der Kreisstraßen bleiben weiterhin die Kreise selbst verantwortlich. Was wir aber als Land für die Kreise tun können, das haben wir auch schon letztes Jahr im Plenum dargelegt. Es geht uns vielmehr darum, als Land die Rahmenbedingungen zu setzen, um die Kreise zielgerichteter bei der Aufgabenerfüllung, die Straßen sachgerecht instand zu halten, zu unterstützen.
Entscheidend ist, wie die jüngste Anfrage es feststellt, dass die Kreise großes Interesse an einem Erfahrungsaustausch sowie an einer landesweit abgestimmten
und einheitlichen Vorgehensweise haben. So wird nun unter fachlicher Begleitung des Infrastrukturministeriums und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr im Juni 2019 ein Informationsaustausch mit den Vertretern der Kreise stattfinden.
Trotz dieser wohlwollenden Begründung gibt es offene Fragen, zu denen der Minister uns gegebenenfalls jetzt etwas berichten kann. Steht mittlerweile schon fest, wann und wo der Termin mit den Kreisen stattfinden wird? Werden sich alle Kreise daran beteiligen? Werden die Ergebnisse veröffentlicht? Warum sieht das Infrastrukturministerium die Finanzierung einer solchen Erfassung als problematisch an? Wir hoffen, es klären sich in diesen Gesprächen auch andere Problemfelder, die für die Kreise relevant sind. Welcher technische, personelle und finanzielle Aufwand fällt für die Kreise an, um ein einheitliches Erhaltungsmanagement für Kreisstraßen einzuführen? Wir werden auch hier zu gegebener Zeit wieder nachfragen.
Ein weiteres schlagfertiges Argument, dieses einheitliche Bewertungssystem einzuführen, liefert aus unserer Sicht der aktuelle Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes. Die Vorgehensweise der Kommunen, den Zustand ihrer Kreisstraßen zu erfassen und zu bewerten, wird hier detailliert dargelegt. Der Bericht liest sich mit Verlaub, was den Bewertungszustand anbelangt, teilweise wie Kraut und Rüben. Das können Sie auf den Seiten 149 bis 153 sehr gut nachlesen und bestimmt auch nachvollziehen.
Der Landesrechnungshof sieht daher dringenden Handlungsbedarf bei den Kommunen, empfiehlt eine Zustandserfassung und Bewertung und ein hierauf aufbauendes Erhaltungsmanagement nach einheitlichen Standards und Maßstäben. Wir schließen uns dieser Forderung des Landesrechnungshofes an. Die Landesregierung muss hier endlich tätig werden. Wir erwarten bis zum Ende dieses Jahres ein mit den Kreisen abgestimmtes Konzept zur Umsetzung der Forderung des Landesrechnungshofes, damit die Sache vorangeht und endlich ein Fahrplan vorliegt. Im Haushalt 2020/2021 sind Mittel einzuplanen, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung des Erhaltungsmanagements sowie der daraufhin angepassten Sanierung der Kreisstraßen finanziell zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie darum, im Sinne des Landes und insbesondere der Kreise und seiner Straßen nun endlich geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und ein einheitliches Bewertungssystem für die Kreisstraßen in MecklenburgVorpommern auf den Weg zu bringen.
Mehr als ein Drittel der Kreisstraßen in MecklenburgVorpommern sind bekanntermaßen in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist dort mit rund 38 Prozent besonders betroffen und trauriger Spitzenreiter, gefolgt von den Straßen in den Kreisen Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Rügen, von denen sich jeweils 20 Prozent in einem sehr schlechten Zustand befinden. Dieses erfordert also ein sofortiges Handeln, das wir als Land und Fördermittelgeber indirekt steuern können. Bitte zögern Sie nicht länger! Ein Konzept als Fahrplan für ein strukturiertes Erhaltungsmanagement nach einheitlichen Maßstäben ist ein wichtiger erster Schritt, um den Instandhaltungsstau Stück für Stück abzubauen und die Gelder gerecht zu verteilen.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, auch im Interesse der vielen Straßennutzer in unserem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Pegel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin bei einigen Fragen jetzt überrascht. Wir stehen nicht das erste Mal gemeinsam an diesem Rednerpult zu diesem Thema. Ich habe beim vergangenen Mal deutlich versucht darzulegen, wie die Landesseite ihrerseits die Zustandserfassung vornimmt. Von daher ist die Frage, die Sie aufgeworfen haben, wie denn das so ginge und wie viel Personal man bräuchte, von mir beantwortet. Ich will das aber gern noch mal tun. Das mag dazu beitragen, einordnen zu können, woher mögliche Kosten kommen. Ich will aber auch deutlich sagen, dass das Momente sind, in denen ich verstehen kann, warum zuweilen die kommunale Seite so etwas wie einen Bundesrat auch auf Landesebene fordert, nämlich eine Kommunalkammer daneben. Das, was Sie hier fordern, ist ein elementar tiefer Eingriff in originäre Selbstverwaltungsrechte. Da kann man dreimal sagen, das ist ja bloß der Randbereich, ihr sagt ja bloß, wie sie ihre Statistiken erheben sollen, aber nicht, wie sie es konkret machen, wenn sie umbauen. Die kommunale Selbstverwaltung versteht sich auch an der Stelle als relativ unabhängig.
Ich glaube, dass wir in großem Maße acht darauf geben sollten, dass dieser Landtag nicht den Eindruck erweckt, die kommunale Szene seien kleine Kinder, die man zuweilen mal an die Hand nehmen müsste. Ich finde, dass der Grundtenor ein bisschen diesen Charakter haben kann. Wenn Sie sagen, Sie würden sich gerne anders verstanden fühlen, nehme ich das gerne auf. Ich warne nur davor, dass wir einer kommunalen Familie, die mindestens genauso viele hauptamtliche Kolleginnen und Kollegen hat, auch gerade in den Baubehörden, den Eindruck vermitteln, dass sie da rumdilettieren.
Meine Damen und Herren, vielleicht ein kurzes Gefühl, wie machen wir es als Land. In der Tat gibt es seitens des Landesrechnungshofes Hinweise, die bereits zweimal in entsprechenden Kommunalberichten gegeben wurden, indem der Hinweis erfolgt, dass man dieses System nicht von der Hand findet. Das System ist im Übrigen auch nicht in diesem Lande erfunden, sondern ist eines, das wir bundesweit anwenden, und zwar an den Stellen, wo wir mit Bundesstraßen in einer Auftragsverwaltung tätig sind, ist es entstanden. Es macht bundesweit Vergleichbarkeiten aus, weil das Bundesverkehrsministerium nachvollziehbarerweise beim Mitteleinsatz ein Stück weit neben einem Regionalproporz, der ohnehin immer gegeben ist, versucht zu steuern und zu controllen, wie gut wir unsere Aufgabe wahrnehmen in den Bundesländern, indem es eben vergleichbare Daten über Zustände braucht und an der Stelle im Zweifel Geld
steuert, aber auch ein Stück weit, wenn man unterstützen will, steuert, welche Landesverwaltung braucht mehr Hilfe bei der Auftragsverwaltung.
Wir im Lande haben uns das für die Landesstraßen zu eigen gemacht. Das macht es für die Kolleginnen und Kollegen leichter, wenn du nämlich Bundesstraßen nach einem gewissen Kriterienset einordnest und priorisierst, an welche musst du früher ran, an welche später. Das Gleiche gilt für Brückenbauwerke, auch die werden entsprechend untersucht und priorisiert. Dann macht es Sinn, das für Landesstraßen gleichermaßen zu tun, weil du einen gewissen Grundstil da durchziehen kannst und die Kolleginnen und Kollegen immer gleich arbeiten.
Was tun wir? Wir lassen dafür spezialisierte Ingenieurbüros mit von ihnen angeschafften Fahrzeugen, die mit Kamera und Lasertechnik ausgestattet sind, das gesamte Straßennetz abfahren mit einer ganz üblichen Regelgeschwindigkeit, jetzt vielleicht nicht mit der Höchstgeschwindigkeit, aber einer Regelgeschwindigkeit. Die blockieren nicht mal mehr den Verkehr. Das machen wir alle paar Jahre, und zwar in den Straßennetzen unterschiedlich, weil wir einen gewissen Arbeitsaufwand hinterher haben. Also wir die trennen die Bundesstraßenuntersuchung von der Landesstraßenuntersuchung, wir lassen Fahrzeuge darüberfahren. Diese Ingenieurbüros werten hinterher für uns diese Daten auch aus. Das tun sie mit großen Rechnersystemen.
Hintergrund ist, dass die aufgezeichneten Daten zum Teil in die Tiefe der Straße gehen. Mit diesen Daten kriegen sie hinterher zwei große Werte, die wir uns geben lassen. Das eine ist, sage ich mal ein bisschen salopp, der Substanzwert und das andere ist der Gebrauchswert. Aus diesen beiden nach physikalischen, ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnissen ermittelten Werten wird ein gemeinsamer Wert ermittelt, der Zustandsnoten ergibt, die zwischen den Noten „Eins“ und „Fünf“ – ein bisschen wie in der Schule – funktionieren. Da kann es auch Kommanoten geben, auch 1,5 oder 2,3, aber in dieser Range müssen Sie sich das vorstellen. „Eins“ ist die Spitzennote, „Fünf“ ist ein hohes Problempotenzial, das relativ schnelles Handeln erfordert.
Ich will aber eines deutlich sagen: Bei einem Brückenbauwerk können Sie sich auch mal schnell eine 4,2 einfangen und wenn Sie reingucken, ist es am Ende nur das Brückengeländer, was aber so brüchig ist, dass man sagt, ihr müsst sofort ran. Wenn nämlich jemand runterstürzt, ist ein Riesenschaden entstanden. Wenn Sie das Brückengeländer gemacht haben, können Sie durchaus wieder ein deutliches Stück besser in der Zustandsnote sein. Von daher ist auch eine schlechtere Zustandsnote nicht gleich dem Umstand geschuldet, dass alles rott ist, sondern es kann ein wesentliches Bauteil sein, das sicherheitsrelevant ist, was aber im überschaubaren Aufwand reparabel ist, um hinterher wieder eine längerfristige Nutzbarkeit herzustellen. Mit diesen Zustandsnoten gehen wir dann in Priorisierungsprozesse.
Noch mal: All das machen für uns Ingenieurbüros. Wir setzen erst ein, wenn die ausgewerteten Daten zu uns kommen. Diese ausgewerteten Daten haben einen Vorteil, sie können sie auch auf Karten in Farben abbilden lassen. Dann gibt es für die Noten „Eins“ bis „Fünf“ unterschiedliche Farbgebungen, und zwar an die Ampel angelehnt: Je röter der Ton, desto schwieriger ist die Konstellation, je grüner der Ton, desto beruhigter gucken
wir auf diesen Streckenabschnitt. Das erleichtert uns das Arbeiten. Aber – und das muss man deutlich sagen – Sie werden es selbst in der Verwaltung nicht gewährleisten können. Wir beauftragen damit spezialisierte Ingenieurbüros, die diese Fahrzeuge, die diese Software und die entsprechenden Fachleute haben, die das tun. Da wir nur alle drei bis fünf Jahre auf die Straße müssen, ist das auch vollkommen ausreichend.