Protocol of the Session on March 15, 2019

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung zu den Auslassungen von Herrn Grimm, etwas in die Verfassung zu schreiben, sollte den Gedanken entwerten.

Mein lieber Herr Grimm, das würde ja bedeuten, dass alle Gedanken, die im Grundgesetz drinstehen, entwertet worden sind, dadurch, dass sie ins Grundgesetz geraten sind. Also das haben Sie gesagt,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nein.)

es würde den Gedanken entwerten, wenn es in die Verfassung geschrieben werden würde. Und dagegen verwahre ich mich,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

an der Stelle möchte ich das Grundgesetz verteidigen, nicht als Erster, nicht als Letzter,

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

aber auf jeden Fall nehme ich es an und werde es eher vertreten, als eine solche Formulierung anzunehmen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: In „Wolfgang“ steckt das Wort „Wolf“.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

(allgemeine Unruhe)

Wir kommen zur Abstimmung und ich bitte Sie, etwas ruhiger zu werden.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Ziffern I, II.1 und 2 sowie die Ziffern III.1 und 2 einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer II.1 des Antrages.

Hier lasse ich zunächst über den von der Fraktion Freie Wähler/BMV mündlich vorgetragenen Änderungsantrag abstimmen, in Ziffer II.1 die Wörter „vornehmen und“ durch die Wörter „prüfen, um“ und das Wort „aufnehmen“ durch das Wort „aufzunehmen“ zu ersetzen. Wer dem von der Fraktion Freie Wähler/BMV mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag, der von der Fraktion Freie Wähler/BMV mündlich vorgetragene Änderungsantrag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer der Ziffer II.1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer der Ziffer II.2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer der Ziffer III.1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer III.1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer der Ziffer III.2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer III.2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3246 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/3245.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/3245 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir fordern mit dem heutigen Antrag die Einführung einer Hygieneampel, das heißt, dass, wenn ich in ein Restaurant gehe, ich dort sehe, wie dieses bei den letzten Lebensmittelkontrollen abgeschnitten hat, dass die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen transparent dargestellt werden. Es geht also um Transparenz, es geht um Verbraucherschutz und das ist nichts Neues in Europa. Denn egal, ob Sie am Montag durch das dänische Aarhus flanieren und das Nationalgericht Flæskesteg essen, ob es Sie am Dienstag zu den norwegischen Fjorden verschlägt und der Abend bei einem leckeren Nationalgericht Fårikål ausklingt, ob Sie am Mittwoch in Marseille nach einer Bootsfahrt noch einen Bordeaux trinken

(Zuruf von Christian Brade, SPD)

und eine klassische Bouillabaisse genießen, oder ob es am Donnerstag den Klassiker schlechthin, Fish and Chips im Pub vor dem Big Ben gibt – so unterschiedlich Land, Leute und Essen in den genannten Ländern sind, haben sie doch eine Gemeinsamkeit:

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Als Gast wissen Sie immer bescheid, wie es um die Hygiene in dem Restaurant meiner Wahl bestellt ist. Sie wissen genau, ob bei der letzten Kontrolle der Fisch für die Bouillabaisse ordnungsgemäß gelagert wurde und ob die Küche im Pub so aussieht, dass sie dort mit ruhigem Gewissen essen gehen können. Denn alle genannten Länder haben sich für mehr Transparenz entschieden, haben sich für das Wohl der Verbraucher entschieden und haben sich für mehr Qualität entschieden. Sie alle haben die Hygieneampel. Während die Dänen, die Franzosen, die Britten und die Norweger genau wissen, was in ihren Lebensmittelbetrieben los ist, wird über die Kontrollergebnisse in Deutschland der Mantel des Schweigens gehüllt. Nur mithilfe von Anträgen an die zuständigen Behörden kann ich als Verbraucher herausfinden, was denn bei der letzten Kontrolle herausgekommen ist. Das hat mit Transparenz und Verbraucherschutz aus unserer Sicht wirklich nichts zu tun. Das sahen 2011 auch alle Bundesländer außer Bayern so, denn in diesem Jahr haben sich die Verbraucherschutzminister auf ein einheitliches System geeinigt und die Bundesregierung beauftragt, eine bundesweite Regelung zu treffen.

Meine Damen und Herren, was soll ich sagen? Es ist acht Jahre her und es wird immer noch ein Geheimnis um die Kontrollergebnisse gemacht. Die Bundesländer rufen nach einer einheitlichen Lösung, der Bund verweist auf die Länderkompetenz, eigene Gesetze zu machen. So wandert der Schwarze Peter von einer Stelle zur anderen und die Geschichte wird zur Never-ending Story. Deshalb haben Sie heute einen entsprechenden Antrag vor sich liegen, damit wir dieses Rumgeeiere bei der Einführung einer Hygieneampel endlich beenden.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Rumgeeier ist das richtige Wort. – Glocke der Vizepräsidentin)

Ich weiß, dass sich gerade die CDU gerne schützend vor die Unternehmen wirft und lieber Unternehmerinte

ressen anstatt Verbraucherinteressen vertritt. Das hat die CDU in Nordrhein-Westfalen mit der Abschaffung der bereits eingeführten Hygieneampel eindeutig bewiesen. Doch warum wir gerade in Mecklenburg-Vorpommern vorangehen sollten, das möchte ich Ihnen gerne erklären.

Meine Damen und Herren, ich bin zwar nicht die tourismuspolitische Sprecherin meiner Fraktion, aber in der neu aufgelegten Tourismuskonzeption lese ich ständig von mehr Qualität und Qualitätssteigerungen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern brauchen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das hat doch damit nichts zu tun.)

Ist das also ein Mantra, dass die Landesregierung lediglich vor sich hertragen will, weil es verdammt gut klingt? Oder meint sie es damit wirklich ernst?

Wenn Sie mehr Qualität wollen, dann müssen Sie auch die Hygieneampel wollen. Die Einführung der Hygieneampel hat in den vorher benannten Ländern eindeutig bewiesen, wie sich die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse auf die Qualität auswirkt. Erhielten in Dänemark beispielsweise 2002 noch 70 Prozent der Betriebe das fröhlichste Smiley, waren es 2008 bereits 83 Prozent und 2015 sogar 85 Prozent. Der Anteil der Betriebe mit dem besten Smiley hat sich um 21 Prozent erhöht, die Quote der Betriebe mit Beanstandungen halbiert. Den Erfolg können Sie also nicht leugnen.

Ich möchte hier und heute auf keinen Fall suggerieren, dass der Besuch eines Lebensmittelbetriebes in Mecklenburg-Vorpommern gefährlich wäre – mitnichten. Aus dem Kontrollbericht 2017 geht hervor, dass 15,9 Prozent der Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Cafés ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben, 73,8 Prozent erhielten ein gutes Ergebnis, 10 Prozent erhielten ein Befriedigend und lediglich 0,4 ein Mangelhaft.

Ja, meine Damen und Herren, es sind gute Ergebnisse. Warum haben wir dann nicht den Mut und veröffentlichen diese Ergebnisse? Darauf können wir doch stolz sein. Aber wie überall gibt es auch hier noch schwarze Schafe und ich frage mich ernsthaft, warum Sie mit der Geheimniskrämerei die schwarzen Schafe schützen. Das muss aus unserer Sicht ein Ende haben. Warum sollte Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland mit dem Anspruch, die Qualität weiter zu steigern, nicht eine Hygieneampel einführen? Gerade auch weil ein sehr großer Teil der Betriebe sauber und ordentlich arbeitet, sollten wir das doch nutzen. Ja, wir sollten das vermarkten und unseren Einwohnern, aber auch unseren Gästen zeigen, seht her, wir bieten euch eine hohe Qualität, wir arbeiten sauber und ordentlich. Warum nicht?!

Die Gegenargumente der DEHOGA sind für mich nicht nachvollziehbar. Sie sagen, dass es schon ein schlechtes Ergebnis gibt, weil eine Fliese einen Riss hat. Aus unserer Sicht ist das, ehrlich gesagt, Quatsch: a) sollte man die Fliese dann einfach mal auswechseln und b) gibt es nur allein wegen einer kaputten Fliese kein schlechtes Ergebnis.

Ich kann Ihnen gerne mal sagen, wofür es Abzüge gibt. Ich zitiere aus dem Bericht der Lebensmittelkontrolle für die Kantine im Bundesministerium für Ernährung, der veröffentlicht wurde:

„nicht abgedeckte Lebensmittel von Fleisch und Tief

kühlprodukten im Kühlhaus

Verdreckte und korrodierte Einlegeroste im Kühl

Defektes Thermometer im Kühlschrank

Defektes Desinfektionsgerät

Keine erforderlichen Personalschulungen in Sachen

Lebensmittelhygiene“.

Meine Damen und Herren, da geht es also nicht um eine kaputte Fliese, sondern um handfeste Hygienemängel, die selbst in der Kantine des Bundesministeriums auftreten. Es sind keine Mängel, von denen heute oder morgen jemand tot umfällt, aber es sind Mängel, die es zwingend zu beseitigen gilt, denn nicht abgedeckte Lebensmittel, ein kaputtes Desinfektionsgerät und ein defektes Thermometer gehen einfach mal so gar nicht aus unserer Sicht. Die Verbraucher haben verdammt noch mal ein Recht darauf zu erfahren, dass es diese Mängel gab, um dann selber zu entscheiden, ob sie weiterhin diese Kantine besuchen.

Und, meine Damen und Herren, die Verbraucher interessieren sich dafür. Das belegen nicht nur wieder Ergebnisse aus Dänemark, wo das Smileysystem von 97 Prozent – ja, ich muss es noch mal sagen, von 97 Prozent! – befürwortet wird, nein, das belegen auch die Zahlen von foodwatch, der Initiative „Topf Secret“. Ich finde diese Initiative übrigens echt genial. Die Verbraucher haben auf der Internetseite von foodwatch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zusendung des letzten Prüfberichtes ihres Lieblingsrestaurants zu stellen. Alles ist so formalisiert, damit es lediglich ein paar Klicks sind, um diese Ergebnisse zu bekommen, foodwatch wird die Ergebnisse dann veröffentlichen. Und wissen Sie, wie viele Anfragen seit Anfang des Jahres hier gestellt wurden? Es sind sage und schreibe 19.000 Anfragen, so der Stand vor zwei Wochen. Die Verbraucher wollen also Transparenz, und meine Fraktion ist dafür, diese Transparenz herzustellen.