Protocol of the Session on January 25, 2019

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

und gleichzeitig das mit den von Ihnen genannten Boni oder Sondervergütungen für die Vorstände vermischt. Ich halte das für nicht gerechtfertigt, denn einerseits – natürlich, Sie haben recht – hat das Land Mecklenburg-Vorpommern eine gewaltige Aufgabe, wenn es zwei Universitätsmedizinen oder besser gesagt zwei Universitäten erhalten will, und dazu hat es sich bekannt. Das sind

Herausforderungen, die ganz klar auch unsere Universitäten belasten, denn sie haben eine deutlich geringere Ausstattung als Universitäten in anderen Ländern.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Sie kritisieren, dass das Land als Träger mit Vorstandsmitgliedern ergebnisorientierte variable Vergütungsanteile vertraglich vereinbart hat. Ich will dazu einige grundsätzliche Anmerkungen machen.

Erstens. Variable ergebnisabhängige Vergütungsanteile sind ein bewährtes Personalführungsinstrument. Im Gegensatz zu Ihnen bewerten wir eine solche Steuerungsfunktion für Vorstände der Universitätsmedizinen durchaus derzeit als sinnvoll. Ich sage bewusst „derzeit“, das heißt unter den heutigen Bedingungen. Diese Bedingungen sind auch durch einen Wettbewerb um führende Krankenhausmanager charakterisiert. Ich halte es nicht für schädlich, wenn Vorstände mit variablen Vergütungsanteilen, die an das Erreichen vorgegebener Ziele gekoppelt sind, an der Betriebsentwicklung beteiligt werden.

Zweitens. Ich bin aber davon überzeugt, das eigentliche Problem liegt in variablen Vergütungsanteilen außerhalb des Vorstandsbereiches. Das betrifft den Bereich der aktiv am Patienten tätigen Ärzte, insbesondere der Chefärzte. Es darf nicht sein, dass Therapie- und OPEntscheidungen der Ärzte durch finanzielle Anreizsysteme gesteuert werden sollen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir kennen aber auch Analysen der Kassen und anderer Institutionen, die zeigen, dass die Therapieempfehlungen der Ärzte den finanziellen Vergütungsentwicklungen des DRG-Systems folgten. Ich denke an die Mengenentwicklungen bei Herzkatheter-Untersuchungen, bei OPs an den Knien, Hüften oder am Rücken. Trotzdem hoffe ich und bin auch davon überzeugt, dass der größte Teil der Ärzte das ebenfalls so macht, dass nahezu alle Ärzte ihre Therapieempfehlungen nur medizinischen Gesichtspunkten unterwerfen. Wir wissen aber auch, dass der Mensch nicht unfehlbar ist. Deshalb halten wir umsatzabhängige Vergütungsanteile, die an Therapieentscheidungen gekoppelt sind, bei behandelnden Ärzten für falsch.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dieses Thema würde es zu diskutieren mehr lohnen. Das sollten wir uns demnächst vornehmen. Ich erwarte von der bereits angesprochenen Terpe-Kommission, dass gerade diese Themen dort auch eine Rolle spielen

(Ministerin Birgit Hesse: Ja.)

und wir davon ausgehen dürfen, dass wir einen guten Weg finden für die Universitätsmedizinen in Mecklenburg-Vorpommern, um Ihren Befürchtungen nicht zu entsprechen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete FranzRobert Liskow.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Sollen wir jetzt auch dauernd rumbrabbeln?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Der Dringlichkeitsantrag und die Berichterstattung in den Medien zeigen, dass es doch einige offene Fragen gibt. Die erste Frage ist: Hat der Vorstand eine Leistungs- und Erfolgsvergütung erhalten? Diese Frage lässt sich zweifelsfrei mit Ja beantworten. Die zweite Frage ist: Ist das rechtmäßig? Auch diese Frage lässt sich mit Ja beantworten. In der Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus dem August letzten Jahres wurde dies bereits ausführlich beantwortet. Auch unser Landeshochschulgesetz spricht von leistungsabhängigen Dienstverträgen, die mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließen sind. Insofern ist das Vorgehen im rechtlichen Rahmen.

Und schließlich ist die dritte Frage: Ist ein solches Vorgehen moralisch richtig? Es ist natürlich nicht verboten, dass ein Klinikum Gewinne macht. Es ist auch nicht verboten, dass der Geschäftsführer erfolgsabhängige Zahlungen erhält, wenn das Unternehmen wirtschaftlich läuft. Aber bei der Frage schwingt natürlich immer die Angst mit, dass der Patient sich nicht mehr auf eine optimale Behandlung für seine Gesundheit verlassen kann. Es steht dabei eine wahrgenommene Ökonomisierung der Medizin im Raum, die dann zu Therapieentscheidungen führen kann, die medizinisch gar nicht notwendig oder Erfolg versprechend sind und im schlimmsten Fall zu Nachteilen in der medizinischen Versorgung führen.

Meine Fraktion nimmt die Stimmung in der Belegschaft und in der Bevölkerung wahr, und sie beunruhigt uns, weil die Unimedizin in Deutschland einen ausgezeichneten Ruf hat. Und natürlich müssen wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass dieser Ruf dieser Klinik nicht weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. Natürlich ist ein Mediziner kein Manager. Die finanziellen Ressourcen, die wir als Land, aber auch der Bund und die Gesellschaft für das Gesundheitssystem einsetzen können, sind begrenzt. Deshalb können wir unser Gesundheitssystem nicht vollkommen abgekoppelt von den Finanzen und der Wirtschaftlichkeit eines Klinikums sehen. Deshalb ist mein Anspruch, der Anspruch meiner Fraktion und der Anspruch der Bürger, dass unser Gesundheitssystem wirtschaftlich, effektiv und effizient aufgestellt ist.

(Karen Larisch, DIE LINKE: Und solidarisch.)

Zum Patientenwohl: Die wirtschaftliche Führung eines Krankenhauses hat deshalb die Aufgabe, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten unter Ausnutzung der finanziellen Spielräume. Ich betone es aber noch einmal: im Interesse der Patienten.

Schlussendlich geht es um die Frage, ob das Bildungsministerium stets richtig informiert hat. Wir gehen davon aus, dass dies bislang immer der Fall war.

(Thomas Krüger, SPD: Wir auch.)

Frau Ministerin, warum Sie aber gerade der AfD Ihre Rede gegeben haben, das weiß ich nicht.

(Dr. Gunter Jess, AfD: Das habe ich gerade beantwortet.)

Wenn Sie mich persönlich gefragt hätten, ich hätte Ihnen dazu nicht geraten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Für die Fraktion Freie Wähler/BMV hat jetzt das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist in der privaten Wirtschaft selbstverständlich, absolut üblich, variable Gehaltsbestandteile für Führungskräfte zu vereinbaren. Es ist nicht nur üblich, es ist auch sehr sinnvoll, um eben eine Erfolgskomponente bei den Führungskräften einzubauen. Dabei muss es sich übrigens nicht immer um ein bilanzielles Ergebnis oder einen Gewinn handeln, sondern es sind auch sehr häufig qualitative Ziele vereinbart. Es geht immer darum, dass die Führungskräfte sich optimal einsetzen, um das Unternehmen nach vorne zu bringen. Wenn Sie dieser Logik folgen, dann ist es absolut sinnvoll, das auch bei Universitätskliniken zu tun, wenn es darum geht, die Betriebe wirtschaftlich, aber vor allen Dingen auch qualitativ auf sichere, verlässliche Beine zu stellen.

Üblicherweise geht man dabei so vor, dass erst mal eine Planung erstellt und verabschiedet wird, auch vom Gesellschafter, Aufsichtsrat abgenickt wird und dann vereinbart man für das folgende Jahr entsprechend eine Zielvereinbarung. Wenn diese Zielvereinbarung – und das haben wir mehrfach gehört – im Falle der Universitätsklinik Rostock die schwarze Null ist, dann muss das auch die schwarze Null sein

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

und nicht irgendeine andere Größe.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

Wenn dieses Ziel überschritten wird, dann muss genauso die rote Lampe angehen, wie wenn das Ziel unterschritten wird. Wenn das Ziel unterschritten wird, haben wir offensichtlich wirtschaftliche Probleme – eventuell zu viel Personal, zu teures Personal, falsche Maßnahmen, falsche Technik, es gibt Tausend Möglichkeiten –, dann muss das aufgeklärt werden. Wenn aber das Ergebnis deutlich überschritten wird, muss man ebenfalls eine Ursachenanalyse durchführen. Das ist nach meinen Begriffen noch nicht vollständig erfüllt. Ich möchte schon gerne mal eine genauere Aufklärung haben, warum ausgerechnet aus der Psychiatrischen Klinik ein erheblicher Anteil der Zielüberschreitung resultiert. Das ist der eine Punkt.

Dann beziehe ich mich, Frau Ministerin, auf Ihr Interview, was Sie der „Ostsee-Zeitung“ gegeben haben und was wir heute lesen konnten. Sie haben es auch gerade noch mal erläutert, 2017 gab es diese Besonderheit, als die Zielvereinbarung geschlossen wurde, war schon klar, dass das Ergebnis erreicht war, es war schon erreicht, die 3,6 Millionen Euro.

Das ist nun natürlich ein Punkt, den Sie in der freien Wirtschaft überhaupt nicht finden werden. Erstens können Sie eine Zielerreichung, die schon gegeben ist,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

nicht mehr vereinbaren als Zielerreichung,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

das ist ja schon da, das Ergebnis, und zweitens frage ich mich – Sie haben gerade erläutert, das war nach dem ersten Quartal, nach dem ersten Quartal stand das Ergebnis schon fest –: Wieso wird eine Zielerreichung für das Jahr 2017 erst im Jahr 2017 offensichtlich erst nach dem ersten Quartal unterschrieben? Eine Zielerreichung muss ja unterschrieben werden, bevor die Periode überhaupt begonnen hat, sonst ist es ja keine Zielvereinbarung mehr. Also es bleiben Fragen offen, und wenn Sie sagen, alles ist hinreichend beantwortet, ist das einfach nicht der Fall.

Sie weisen darauf hin, gerade im Finanzausschuss wäre alles hinreichend thematisiert worden. Dazu muss ich sagen, wir haben Vertraulichkeit vereinbart im Finanzausschuss. Ich habe mich daran gehalten und ich erwarte, dass das auch von der Ministerin so passiert. Dann kann man nicht sagen, wenn bei uns noch Fragen sind, können Sie nicht sagen, es ist alles hinreichend thematisiert. Das ist genauso eine Verletzung der Vertraulichkeit wie andersherum. Die hinreichende Beantwortung ist eben nicht gegeben, denn sonst hätten wir ja auch nicht beantragt, Einsicht in die Unterlagen zu bekommen. Das ist schon mal vollkommen offensichtlich, dass das nicht so ist. Und wir sind ja auch noch dabei, diese Unterlagen zu prüfen.

Für meine Begriffe kommt diese Aussprache heute noch … Na, ja, sie schadet nicht, aber wir werden dranbleiben. Ich glaube, es ist nicht das letzte Mal, dass wir darüber sprechen, denn es ist eben noch nicht alles aufgeklärt und wir werden uns die Unterlagen auch noch genauer zu Gemüte führen müssen. Für mich bleibt auf jeden Fall am Ende die Frage – ich weiß nicht, ob diese Kommission diese Frage klären kann –, welche Kriterien denn wirklich zur Zielerreichung für Krankenhäuser angemessen sind, insbesondere für die Uniklinik, die ja etwas Besonderes ist im Vergleich zu anderen Krankenhäusern. Diese Definitionsfrage muss geklärt werden. Es geht nicht darum, eine Komponente an sich zu haben, sondern, welches Ziel ist das richtige und was passiert bei Überschreitung und Unterschreitung.

Abschließend kann ich nur sagen, ganz offensichtlich wäre es besser, die Landesregierung folgt meiner eindringlichen Aufforderung, die Universitätskliniken dem Gesundheitsministerium anzugliedern, so, wie das in Nordrhein-Westfalen auch der Fall ist. Die Aussage war in der letzten Debatte dazu nicht richtig, dass das generell nicht üblich wäre, sondern in Nordrhein-Westfalen passiert das mit sehr großem Erfolg. Alle Krankenhäuser sind dort in einer Hand. Eine Schnittstelle zwischen Bildung und Klinikbetrieb haben Sie sowieso, das lässt sich gar nicht vermeiden. Die wird dann eben an der Stelle anders gezogen, aber in diesem Fall macht so eine Kommission auch richtig Sinn.

Dann spricht sie nämlich nicht nur für zwei Universitätskliniken, sondern – und das ist ja offensichtlich ihr Anspruch, jedenfalls habe ich das so dem Interview entnommen – dann kann sie sich auch mit den Grundsatzfragen im Gesundheitswesen beschäftigen. Denn das tun Sie ja, Sie schreiben oder sagen, wir müssen uns generell im Gesundheitswesen Gedanken machen, ob wir richtig aufgestellt sind, Fragen sollen beantwortet werden wie „Ökonomisierung versus Patientenwohl“. Gilt das nur für Unikliniken? Offensichtlich doch wohl nicht. Das müs

sen wir generell für das Gesundheitswesen beantworten. Ich denke, es ist nicht effizient, wenn in dieser Landesregierung in zwei Ministerien an der gleichen Fragestellung gearbeitet wird. – Danke schön.

(Zuruf aus dem Plenum: Hallo! – Dr. Ralph Weber, AfD: Ganz vereinsamt. – Heiterkeit bei Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Keiner da. – Heiterkeit bei Holger Kliewe, CDU – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da ist ja im Endeffekt heute eine Vielzahl von Themen angesprochen worden, und bei vielen dieser Themen habe ich den Eindruck, da ist viel heiße Luft produziert, um es mal freundlich auszudrücken. Ich will mich bemühen, die einzelnen Fragen hier mal abzuarbeiten.

Ich fange als Erstes, wenn Sie das gestatten, mit etwas an, was nicht mit dem Inhalt der heutigen Debatte zu tun hat, sondern mit der Aufregung, mit der künstlichen Aufregung der Fraktion DIE LINKE darüber, dass die Ministerin mit einem Abgeordneten dieses Landtages gesprochen hat

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nicht gesprochen hat, sondern ihm die Rede gegeben hat. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

und, Frau Kollegin Oldenburg, offensichtlich auch – ich habe es selber nicht erlebt,