denn die CDU-Landtagsfraktion lehnt es ab und weiß durch eine eigens in Auftrag gegebene Studie, dass zwei Drittel der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern das Wahlalter 16 ablehnen. Das hat auch Herr Renz das letzte Mal in der Ersten Lesung ausführlich verdeutlicht.
(Torsten Renz, CDU: Na, na, na, na! – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Der ist nie ausführlich.)
Die CDU verfolgt die Meinungsumfragen ganz genau. Herr Renz bezog sich auf die neueren Studien, beispielsweise auf den „Cicero“ aus dem Jahr 2017, wo nur
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Da haben Sie die Reden jetzt aufgearbeitet, was?! – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, was Sie zur Mittagspause gegessen haben,
Insofern ist die Verbindung der Frage nach der Einführung des Wahlalters 16 mit der Volksbefragung unredlich.
Wenn Sie das Wahlalter 16 wollen, liebe Kollegen der SPD, dann hätten Sie als stärkste Partei in dem Koalitionsvertrag ohne Wenn und Aber das vorsehen können, insofern ist es Ihrerseits Spiegelfechterei.
Zweitens meinte Herr Schulte, dass es gerade bei der Frage zum Wahlalter 16 geboten wäre, das Volk mitbestimmen zu lassen.
(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Der Herr Ritter hat das ja schon mal deutlich gemacht, wie das mit Koalitionsverträgen läuft.)
Konkret sagten Sie: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen bleibt es trotzdem wahr, dass wir als Koalitionsfraktion bei diesem Thema ,Wahlalter 16ʻ die Menschen in diesem Land, und zwar diejenigen, die schon das aktive Wahlrecht haben, als auch diejenigen, die es bekommen sollen, weil es die grundlegende verfassungsrechtliche Entscheidung ist, wer überhaupt sich an Parlamentswahlen beteiligen kann, dass wir die Menschen in diesem Land beteiligen wollen.“ Das waren Ihre Worte, Herr Schulte.
Erstens stehlen Sie sich aus der Verantwortung, weil Sie mit Ihrem Koalitionspartner hierzu im Streit sind. Sie wollen es, liebe Kollegen der SPD, haben aber keinen Arsch in der Hose, es durchzusetzen,
Zweitens. Wenn Sie meinen, bei der Frage des Wahlrechts die Menschen beteiligen zu wollen, warum machen Sie es erstens mit einer unverbindlichen Volksbefragung und zweitens, warum machen Sie Ihrer Meinung nach eine Beteiligung ersten und zweiten Grades auf? Sie wollen also bestimmen, wann das Volk mitreden darf und wann nicht, und genau das sind auch die Bedenken, die gegen die unverbindliche Volksbefragung bestehen.
Beim Wahlrecht darf die Bevölkerung mitbestimmen nach Ihrer Ansicht, Herr Schulte. Beim Theater, bei der Gerichtsstrukturreform aber nicht, oder warum haben Sie entsprechende Volksinitiativen alle abgelehnt? Nein, Herr Schulte, liebe SPD, das, was Sie betreiben, ist unredlich. Stehen Sie nun zum Wahlalter 16 oder nicht? Sie können heute Farbe bekennen.
Drittens. Herr Schulte, Sie stellten uns in der Ersten Lesung die Frage, ob wir die Menschen mitbestimmen lassen wollen, wenn es um das Wahlalter 16 geht. Erstens ist die SPD in Bremen, Hamburg, Brandenburg und Schleswig-Holstein da wohl anderer Meinung – das habe ich schon dargestellt, sie sah die Vorbehalte der Menschen und führte es dennoch ohne Wenn und Aber ein –, zweitens, wie gesagt, lehnt die Mehrheit der Bevölkerung das Wahlalter ab 16 ab.
In Besuchergruppen sehe auch ich die unterschiedlichen Meinungen. Jugendlichen wird am Anfang eines Diskussionsprozesses die Mitbestimmung nicht zugetraut. Erst in der Debatte, wenn in der Besuchergruppe gemerkt wird, wie weit Jugendliche sind, fällt die Entscheidung zum Wahlalter 16 anders aus.
Und da sehe ich die Gefahr. Bei einer reinen Volksbefragung, ohne vorherigen Diskussionsprozess, würde die Mehrheit das Wahlalter 16 ablehnen.
Erst durch einen intensiven Diskussionsprozess können Vorbehalte gelöst werden. Wie wollen Sie das durch die Volksbefragung durchführen? Durch einen Projekttag bei der betroffenen Gruppe der bis 18-Jährigen? Nein, liebe SPD, so gelingt das nicht.
Wie sagte Herr Renz dazu so schön in der Ersten Lesung: „Ich habe dann weitergeschaut, um aktuellere Dinge zu bekommen. 2017 haben wir im Bericht des ,Cicero‘ auch eine Umfrage ,Absenkung des Wahlalters‘, Mai 2017, große Überschrift ,Mehrheit der Deutschen gegen Wahlrecht ab 16‘. Jeder Dritte dafür! … Jetzt kann man natürlich sagen, diese 32,3 Prozent aus dem Jahre 2017, das sollte man noch differenzieren, alterstechnisch. Und dann ist es ja tatsächlich so, je älter sie sind, desto größer ist auch die Ablehnung in diesem Punkt.“ Das waren Ihre Worte, Herr Renz. Ja, so stimmt es.
Deshalb, Herr Renz, ist diese Frage eine politische, auch gegen die Mehrheit der Bevölkerung, und es ist unehrlich, wenn sich die SPD und CDU hier hinstellen und sich bei diesem Thema auf die Meinungsbefragung, Mehrheitsmeinung im Volk zurückbesinnen. Für Sie als SPD und CDU ist die Mehrheitsmeinung in anderen Bereichen dann doch nicht so wichtig und trotzdem halten Sie daran fest. Ich erinnere da an die Kriegseinsätze in Afghanistan.
Also stellen Sie sich hier nicht als Versteher hin und seien Sie ehrlich! Sie wollen das Wahlalter ab 16 nicht und wissen, dass das auch die Mehrheit der Bevölkerung vertritt. Deshalb ist die Volksbefragung für Sie als CDUFraktion hier ein Leichtes und auch die SPD kann sich darauf zurückbesinnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein Letztes zur vergangenen ersten Sitzung: Herr Renz blies in der ersten Sitzung in das Horn von Herrn Schulte und meinte, DIE LINKE sei nur verärgert, weil die SPD ihr das Thema weggenommen hat.
Herr Renz, logischerweise gibt es zwischen der SPD und der LINKEN viele Berührungspunkte, aber es geht nicht ums Wegnehmen.
Es geht hier um das Einfordern von Versprechen. Die SPD hat die kostenfreie Kita gefordert wie auch DIE LINKE.
Erst durch das konsequente Verlangen der LINKEN wird es die SPD nach zwölf Jahren schaffen, dieses Versprechen umzusetzen.
Meine Damen und Herren, SPD und LINKE haben in ihren Wahlprogrammen das Wahlalter 16 bei den Landtagswahlen gefordert. DIE LINKE fordert es eben nicht nur im Wahlprogramm, sondern auch hier im Landtag. Die SPD lehnt es hingegen ab. Wir sind das soziale Gewissen dieses Landtages.
Wir reden nicht nur, sondern handeln auch danach, was wir versprechen. Deshalb liegt Ihnen heute der Gesetzentwurf vor.
Wenn es Ihnen nur etwas mit Ihren eigenen Forderungen ernst ist, dann stimmen Sie zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.