Herr Brodkorb, Sie haben freundlicherweise die Grundsätze der Haushaltspolitik der Landesregierung hier noch mal vorgestellt. Dabei haben Sie einen wichtigen Punkt vergessen. Es ist ja die Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern in der Form, dass 75 Prozent von etwaigen Haushaltsüberschüssen in die Schuldentilgung wandern, 25 Prozent in den Strategiefonds. Davon weichen Sie in diesem Jahr ab. Es gibt einen Nachtragshaushalt.
Diesen Nachtragshaushalt hatte ich angeregt und natürlich weise ich gerne noch mal bei dieser Gelegenheit darauf hin. Die Idee ist richtig, nicht ganz so viele Schulden zu tilgen, sondern etwas mehr zu investieren. Trotzdem bin ich mit dem vorliegenden Entwurf so in der Form oder, ja, in der Zweiten Lesung sind wir ja jetzt schon, nicht ganz einverstanden. Ich werde da auch noch mal ein paar Punkte aufgreifen.
Aber zuerst, Herr Gundlack, muss ich noch mal ganz energisch sagen: Also wenn Sie dem Herrn Kollegen Manthei Klientelpolitik unterstellen wollen, dann ist das natürlich vollkommen falsch. Es handelt sich um Sachverstand. Das haben Sie verwechselt.
Sachverstand ist etwas ganz anderes als Klientelpolitik. Herr Manthei kennt sich einfach in der Materie aus.
das sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Wir können nicht die Polizei auf die Straße schicken, sie sollen die Verbrecher fangen, und dann haben wir aber leider keine Richter, die sie aburteilen können. Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille, dafür machen wir ganz energisch Werbung und das mache ich jetzt hier gerne auch noch mal. Nehmen Sie das mal ein bisschen stärker in den Radar! Justizwesen ist immer ein Bereich, der als relativ kleiner Haushaltsposten etwas ins Hintertreffen gerät, aber für das Vertrauen der Bürger in den Staat ganz, ganz wichtig ist.
Wenn wir also dafür sorgen möchten, dass diese Missstimmung, die wir im Lande haben, verschwindet, dass die geringer wird, müssen wir die Justiz stärken, und dann sollte man nicht von „Klientelpolitik“ in dem Zusammenhang sprechen.
Dann greife ich noch zwei weitere Punkte auf, einmal die digitale Infrastruktur. Das ist das größte Investitionsprogramm, was das Land wahrscheinlich insgesamt überhaupt jemals so in dieser Form vorhatte. Dafür finde ich die Berichterstattung heute sehr schwach. Wir reden sehr viel über die Kita, immer wieder über die Kita. Ich wundere mich eigentlich, warum wir nicht mal einen ausgiebigen Bericht der Landesregierung bekommen, wie das Infrastrukturprogramm eigentlich läuft. Ist man da im Plan? Läuft das so, wie wir uns das vorstellen? Wird es eventuell teurer? Da tun sich sehr viele Fragezeichen auf und leider kommen dort überhaupt keine Antworten. Nur die Antworten von vorgestern, die reichen da an der Stelle nicht mehr aus, gerade dann nicht, wenn man noch mal 40 Millionen zusätzlich in diesen Bereich pumpen möchte.
Bei diesen 40 Millionen, ich hatte es schon in der Ersten Lesung gesagt, ist zum Teil unklar, ob es sich um Investitionen handelt, ob sie unbedingt so wichtig sind. Leider hat sich an dieser Sache auch nichts geändert, die Unklarheit ist immer noch vorhanden, und deswegen können wir auch an dieser Stelle dem Haushaltsentwurf oder dem Haushalt nicht zustimmen. – Danke.
Herr Brodkorb, ehe Sie Ihr Wort nehmen, möchte ich aber nicht versäumen, eine Besuchergruppe zu begrüßen. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt Neustrelitz-Land, wenn ich richtig informiert bin. Herzlich willkommen!
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einer hier mehrfach geäußerten These noch mal entschieden entgegentreten: Hier ist die These in den Raum gestellt worden, dieses Gesetz, dieser Nachtragshaushalt würde mit seinen Artikeln irgendwie die kommunale Ebene quälen. Ich glaube, das darf ich auch im Namen der Koalition zurückweisen, diese Unterstellung.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Dürfen Sie. – Egbert Liskow, CDU: Jo.)
was passieren würde, wenn es das Gesetz nicht gäbe. Wenn die Änderungen, die Sie jetzt hier kritisiert haben, nicht greifen würden – ich als Finanzminister könnte sagen, ich brauche die nicht, die Änderungen im FAG, die können wir streichen, dann kaufe ich mir Popcorn und setze mich im Städte- und Gemeindetag in die letzte Reihe bei der nächsten Versammlung –, denn wenn diese Regelungen nicht kommen, passiert Folgendes: Die Mittel des Bundes werden dann nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz zu zwei Dritteln auf das Land gegeben, zu einem Drittel auf die Kommunen. Das ist ungefähr der Verteilungsmodus, auf den wir uns auch politisch 2017/2018 geeinigt hatten, nur mit einem Unterschied: dass die Mittel, die die kommunale Ebene bekommt, belastungsorientiert zugewiesen werden, nämlich dorthin, wo es Asylbewerber gibt oder Flüchtlinge, die man irgendwie versorgen muss.
Wenn wir das nach Gleichmäßigkeitsgrundsatz über die Steuerflüsse machen – wir können das machen –, dann landet das Geld bei völlig anderen. Deswegen hat die Landesregierung eigentlich diesen Vorschlag gemacht, das FAG zu ändern, damit diese völlige Schiefverteilung auf kommunaler Ebene nicht passiert. Auf die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen hat das keinen Einfluss oder keinen relevanten. Das ist der eigentliche Grund gewesen, warum wir überhaupt jetzt die Anpassung des FAG vorgeschlagen haben. Ich spreche jetzt immer auch ein bisschen für den Kollegen Caffier und ich hoffe, ich sage nichts Falsches. Aber so ist es.
Unabhängig von dieser Frage – und ich glaube, da müssten Sie alle die Hände heben, weil wenn das nicht beschlossen würde, würde ein Millionendefizit auf verschiedenen Ebenen entstehen auf der kommunalen Ebene –, unabhängig davon ist die Frage gestellt worden, ob die Belastungsverteilung überhaupt noch angemessen ist. Und da sage ich es noch mal, das müssten wir vernünftig, sachlich, partnerschaftlich miteinander besprechen.
Deswegen schlage ich vor, dass wir uns im Finanzausschuss mit dieser Frage noch einmal ausführlicher beschäftigen, denn die Logik, die hier in den Raum gestellt wurde, neun Zehntel der Flüchtlinge sind jetzt auf kommunaler Ebene nicht mehr in den Landeseinrichtungen – es ist die Schlussfolgerung nicht ausgesprochen worden, aber die könnte ja dahinterstecken, dass also auch neun Zehntel der Finanzströme den Flüchtlingen folgen müssten –, bei so einer Argumentation muss man auch mit in den Blick nehmen, was der Bund auf kommunaler Ebene macht. Ich darf darauf hinweisen, wenn die Flüchtlinge auf die kommunale Ebene kommen, gibt es die Kosten der Unterkunft, und die werden vom Bund zu 100 Prozent getragen. Das bekommt die kommunale Ebene erstattet. Und deswegen muss man schon mal nebeneinanderlegen, wer hat welche Be-, wer hat welche Entlastungen, und natürlich verliert auch das Land Geld dadurch, wenn es wieder mehr Flüchtlinge im Land gibt, vom Bund.
Deswegen ist mein Vorschlag, dass wir mal zwei Dinge tun, oder drei vielleicht. Der erste Schritt ist, wir stellen mal ganz transparent dar, welche Einnahmen hat wer und welche Ausgaben, Land wie kommunale Ebene – dazu brauchen wir aber die Hilfe der kommunalen Ebene –, und wie hat sich das im Laufe der Zeit verändert und hat sich das verändert. Legen wir das einfach mal hin!
Dann gehen wir im zweiten Schritt nach und gucken mal, ob denn das eingehalten wurde, was vereinbart wurde. Ich darf daran erinnern, in der Vereinbarung mit den Kommunen steht drin, das Betreuungsgeld soll verwendet werden, um einen Mehrbedarf in der Kita zu finanzieren. Ich kenne Kommunen oder Landkreise, die haben mit dem Betreuungsgeld was ganz anderes gemacht. Da wurde über das Anschaffen von iPads diskutiert, da wurde auch beschlossen, da wurden auch teilweise Elternbeiträge mit abgesenkt. Das kann man auch alles machen, es ist völlig in Ordnung, das ist kommunale Selbstverwaltung. Aber man kann das dann nicht zweimal in Rechnung stellen. Also darüber muss man reden.
Dann, finde ich, muss man darüber reden – das wäre mein Vorschlag –, ist es denn richtig, wie wir es im Moment machen bei der Verteilung der Mittel. Wir achten nicht darauf, ob zum Beispiel ein Landkreis im Defizit ist oder eine Stadt, unterscheiden also nicht, ob es jemandem gut geht oder nicht. Ich gucke jetzt mal Schwerin an.
Die zweite Frage, die wir nicht geklärt haben, ist die Dichte der Flüchtlinge in einem bestimmten Sozialraum. Hat das mehr Kosten, als wenn die eben überall verteilt sind? Auch das kann man, finde ich, sinnvoll diskutieren. Soziologisch spricht einiges dafür, diese Diskussion zu führen. Das kann man machen, dann sind wir aber immer noch nicht bei dem Kernthema, nämlich das Kernthema ist, wie wollen wir die Integration in diesem Lande in den nächsten Jahren gestalten, ganz unabhängig davon, wie es im Moment läuft.
Deswegen noch mal mein Plädoyer dafür, diese Diskussion in aller Sachlichkeit und Gründlichkeit zu führen. Der Finanzausschuss könnte dafür einen guten Auftakt bieten, aber die Unterstellung oder die Behauptung, dass hier irgendwie ein Gesetz gegen die Kommunen gemacht würde, weise ich wirklich entschieden zurück. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Wir versuchen zu verhindern, dass die Bundesmittel, die kommen, bei den Falschen landen, nämlich bei denen, die den Aufwand gar nicht haben, sondern sie müssen dorthin, wo es den Aufwand gibt. Und das stellt dieses FAG, die Änderung des FAG, im Rahmen des Nachtrages sicher. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung, gerade im Interesse der kommunalen Ebene. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Justiz, und das aus mindestens zwei Gründen, und zwar für alle Bereiche, nämlich sowohl für die Richter und Staatsanwaltschaften als auch für den Strafvollzug.
Zum einen: Ich kann mich nicht erinnern und Sie sich sicherlich auch nicht, wann das erste Mal in dieser Höhe Stellen – nämlich 23 – für Richter und Staatsanwälte in den Haushalt zusätzlich aufgenommen worden sind. Insofern ist das für die Richter und Staatsanwälte ein wichtiger Tag heute.
Und zweitens: Ich habe Ihnen bei meiner letzten Rede zum Vollzug, nämlich genau auf der letzten Landtagssitzung, angekündigt, dass wir 35 Prozent Anhebung vorhaben für den Anwärtergrundbetrag im Strafvollzug, und das haben wir erledigt, nämlich machen statt reden. Und genau so – machen, statt reden – tun wir es jetzt auch, nämlich mit dem entscheidenden zweiten Schritt. Den habe ich Ihnen angekündigt,
nur bin ich in der Regel diejenige, die, bevor ich erkläre, dass sie kommt, auch weiß, dass sie kommt. Deswegen kommt die Ankündigung nicht nur heute, sondern ich kann Ihnen sagen, es wird umgesetzt. Nämlich genauso wie bei der Polizei werden wir die Wechselschichtzulage im Vergleich zu heute faktisch verdreifachen. Und das ist das wichtige Signal an den Vollzug, nämlich die, die täglich im Vollzug 24 Stunden an 7 Tagen die Woche 365 Tage im Jahr dafür sorgen, dass unsere Vollzugsanstalten sicher sind, und sie sind sicher. Vielen Dank. Reden ja, machen auf jeden Fall, also machen statt reden. – Vielen Dank.
Herr Minister Brodkorb, ich schätze an Ihnen Ihr logischintellektuelles Herangehen an die Problemlösungen. Insofern fand ich Ihre Vorschläge heute sehr, sehr interessant und hilfreich. Was mich aber wundert, ist, dass genau der Städte- und Gemeindetag ausdrücklich in der Anhörung gesagt hat, wenn dieses FAG-Gesetz so bleiben würde, wie es ist, wäre es für uns nicht schlechter. Deshalb bin ich jetzt etwas irritiert von Ihren Ausführungen, dass es genau anders wäre. Also da scheint denn doch, ich sage mal, die Datenbasis unterschiedlich zu sein. Und ich würde es als hilfreich empfinden, wenn wir genau das, was Sie jetzt vorgeschlagen haben, dass wir mit einer vernünftigen Datenbasis das mal wirklich analysieren und dann eine entsprechende Lösung erarbeiten, wenn wir das mal machen. Aber das wird natürlich mit der Verabschiedung des heutigen Gesetzes dann nicht mehr möglich sein. Das heißt also …