Ich glaube, das ist auch eine gute Nachricht nach außen, dass wir verstanden haben, dass da Nachholbedarf ist und dass diese Bevölkerungsgruppe
Wir sind auf dem Weg, weil diese sollen ja erst ab 2019 sozusagen zur Verfügung gestellt werden, so wie das gesamte Sicherheitspaket.
Wir haben ja gesagt, das ist auch angesprochen worden, dass wir die Gleichbehandlung da auch möchten.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hörte sich bis jetzt immer anders an. War alles in Ordnung im Strafvollzug.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind als Koalition natürlich bereit und sind auch in der Lage, andere Themen, die hier noch aufgerufen werden, im nächsten Doppelhaushalt zu lösen, und das werden wir auch machen. Aber heute geht es um den Nachtragshaushalt
Das muss man auch noch mal sagen, dass die Opposition sich da entsprechend eingebracht hat und auch diesen Zyklus in dieser Kürze mit bearbeitet hat, ist ja nicht selbstverständlich. Wir wollen ja, dass im Jahre 2019 diese Maßnahmen, die wir entsprechend auf den Weg gebracht haben, mit diesem Nachtragshaushalt umgesetzt werden können. Deswegen war es wichtig, dass wir jetzt noch im Dezember diesen Nachtragshaushalt verabschieden. Und ich denke mal, das ist auch ein gutes Weihnachtsgeschenk für unsere Sicherheitsleute im Land, für die Polizei, für die Justiz. Wir haben die Weichen gestellt. Das heißt noch nicht, dass die Personalstellen gleich am 01.01.2019 da sind, aber wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass diese dann auch da sein können. Dafür noch mal vielen Dank. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun, der Nachtragshaushalt ist und bleibt ein eher dürftiges Weihnachtsgeschenk für das Land und seine Menschen.
Aber was Sie hier aus dem Jutesack holen, ist eher eine Mogelpackung. Nicht 40 Millionen Euro kommen im nächsten Jahr, sondern nur etwa 10 Millionen Euro werden in die Digitalisierung fließen. Die restlichen Mittel sollen erst mit den Doppelhaushalten 2020/2021 und 2022/2023 veranschlagt werden.
Meine Damen und Herren, was liegt noch unter dem Weihnachtsbaum? Da finden wir die beitragsfreie Betreuung der Geschwisterkinder in der Kita. Sie nehmen das Geld aus dem Sonderprogramm des Bundes, das Gute-KiTa-Gesetz, verpacken es hübsch mit einer Schleife und überreichen es jungen Familien im Land. Doch damit sind mehr Probleme als gute Gaben verbunden, denn nicht alle Eltern profitieren.
Patchworkfamilien, die kein gemeinsames Kind im Kitaalter haben, gehen hier leer aus. Kinder in diesen Familien sind nach dem Gesetz keine Geschwister. Die Eltern müssen daher den vollen Betrag bezahlen, und das halten wir für ungerecht.
Insgesamt droht die Geschwisterkindregelung im Tohuwabohu zu versinken. Die Datengrundlage für die Berechnung der zu erwartenden Kosten war schon vage und heute sollen die Kitaträger quasi über Weihnachten anspruchsberechtigte Kinder aufspüren, erfassen, diese melden und bei wem auch immer die ersparten Kosten abrechnen. Nichts Genaues weiß man nicht. Und Träger und Kommunen, die ohnehin personell am Limit sind, sollen den Murks auch noch ausbaden. Wirklich gute und nützliche Gesetze sehen anders aus. Warum gehen Sie diesen Zwischenschritt, der ohnehin nur ein Jahr gelten soll?