Protocol of the Session on December 12, 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wir debattieren heute in Zweiter verbundener Lesung die Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Nachtragshaushalt 2019 und zum sich daraus ergebenden Haushaltsbegleitgesetz. Ich möchte gleich auf die finanziellen Kernpunkte zu sprechen kommen. Das Haushaltsjahr 2017 endete mit einem Überschuss von 72,8 Millionen Euro, die formal der Ausgleichsrücklage zuzuordnen sind. Die Regierung nimmt diesen Überschuss und die Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit Mehrkosten des Landes aufgrund der Migrationspolitik der Bundesregierung zum Anlass, einen Nachtragshaushalt aufzulegen, dessen Volumen mit insgesamt 592,1 Millionen Euro weit über den oben angesprochenen Überschuss des Jahres 2017 hinausgeht. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 519,3 Millionen Euro werden der Ausgleichsrücklage zusätzlich entnommen, die damit von etwa 1,6 Milliarden Euro nach meinem Wissen in 2016 auf circa die Hälfte schrumpfen dürfte.

Zusätzlich zu den aufgelegten Maßnahmenpaketen der Landesregierung für 2019 sollen mit dem Nachtragshaushalt auch grundsätzliche Regelungen verabschiedet werden, die es sich näher anzuschauen lohnt. Das betrifft die Übertragung ungenutzter Kreditermächtigungen in die Folgejahre nach Paragraf 2 in Höhe von fast 1,4 Milliarden Euro und die Änderungen im FAG in Zusammenhang mit der Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder für den Mehraufwand aufgrund der Migrationspolitik der Bundesregierung.

Doch gehen wir die einzelnen Punkte des Nachtragshaushaltsgesetzes einmal durch. In Paragraf 2 soll durch die Änderung des Haushaltsgesetzes 2018/2019 sichergestellt werden, dass nicht benötigte Kreditermächtigungen in das Folgejahr übertragen werden können. Das heißt, dass sich zum Jahresende 2017 ein Betrag von 1,376 Milliarden Euro als nicht genutzte, aber potenziell abrufbare Kreditermächtigungen aufsummiert hat. Der Haushalt eines Jahres des Landes MecklenburgVorpommern beträgt derzeit, betrachten wir einmal die Einnahmesituation, circa 7,6 Milliarden Euro. Damit entsprechen die oben genannten Kreditermächtigungen 18 Prozent der Landeshaushaltseinnahmen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bin schon erstaunt, dass sich hier ein Parlament seine Haushaltshoheit in derartigen Größenordnungen freiwillig aus der Hand nehmen lässt!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Aber das kennen wir in weitaus größeren Dimensionen ja auch aus dem Bundestag. Diese Kreditermächtigungen wurden für die Maßnahmen, für die sie ursprünglich eingerichtet wurden, nicht benötigt, weil die Finanzierungen über innere Kassenkredite beziehungsweise aus den liquiden Mitteln von Sondervermögen und Rücklagen beglichen wurden. Nun mögen auch Maßnahmen dabei sein, die im laufenden Jahr nicht realisiert werden konnten, was eine Übertragung ins Folgejahr sinnvoll erscheinen lässt, aber davon ist in den Unterlagen nicht die Rede. Auf das Problem des inneren Finanztransfers werde ich später noch einmal zurückkommen.

Es stellt sich schon die Frage, welche Maßnahmen oder Risiken sollen durch diese außerordentlich hohe jährliche Fortschreibung von Kreditermächtigungen zukünftig abgesichert werden? Dazu findet man in den Ausführungen kein deutliches Wort. Könnte es sein, dass sich die Landesregierung mit Ausblick auf die 2020 kommende Schuldenbremse ein Schlupfloch bewahren will? Es sieht ganz danach aus. Wir können diesem Punkt nicht zustimmen.

Kommen wir zu Paragraf 8. Er soll die Landesregierung ermächtigen, die zusätzlichen Stellen für Polizei und Justiz zu erhöhen und die Besoldung zu verbessern. Dem stimmen wir inhaltlich ausdrücklich zu, da sich die Sicherheitslage in unserem Land seit der Grenzöffnung anerkanntermaßen verschlechtert hat. Wir machen uns gleichzeitig aber auch die Forderung der Beamten aus den Justizvollzugsanstalten zu eigen, die eine Gleichbehandlung insbesondere bezüglich der Wechseldienstzulage und der sonstigen Vergütungsentwicklungen einfordern. Diese Forderung ist aus unserer Sicht berechtigt und ihre Umsetzung würde eine Gerechtigkeitslücke vermeiden.

Die Gegenargumentation, dass der Polizeidienst schwereren Herausforderungen gegenübersteht, ist bezüglich der Wechseldienstzulage nicht nachvollziehbar. Schichtdienst ist Schichtdienst und belastet den Einzelnen und dessen Familie in gleicher Weise. Unterschiede bezüglich der Schwere der Dienstausübung oder der Gefährlichkeit sind sinnvollerweise nicht über die Wechseldienstzulage, sondern über eine Gefahren- oder Erschwerniszulage und Ähnliches zu kompensieren. Klarheit und Wahrheit helfen auch bei der Transparenz der Vergütungssysteme. Wir halten diese Regelung in der jetzigen Form für unzureichend.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Personalaufstockung möchte ich eine weitere grundsätzliche Kritik formulieren. Die Landesregierung kommuniziert, dass die zusätzlichen Mittel für das Personal und für die Elternfreibeträge für Geschwisterkinder in den Betreuungsstätten aus dem oben genannten Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 72,8 Millionen Euro finanziert werden sollen. Meine Damen und Herren, wir nutzen einen einmaligen Jahresüberschuss und generieren dauerhafte, das heißt zukünftig jährlich anfallende Kosten. Das ist aus unserer Sicht keine solide Haushaltspolitik.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Entweder, Sie haben in den Vorjahren eine schlechte Haushaltsplanung vorgelegt, oder das Land verlässt jetzt seine solide Haushaltspolitik.

Herr Brodkorb, Sie sind doch ein Verfechter keynesianischer Globalsteuerung. Diese besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass ein Staat in Jahren konjunkturellen Aufschwungs und ausgeglichener Haushalte Rücklagen bilden sollte, die dann in Zeiten abflachender Konjunktur der Staat zur Konjunkturankurbelung einsetzen kann. Was hat Sie bewogen, die Rücklagen in Größenordnungen abzubauen und dann auch noch zugunsten dauerhafter, das heißt jährlicher Haushaltsbelastungen, wie zum Beispiel durch diesen Personalaufwuchs und Elternkostenfreistellung bei der Kinderbetreuung? Nun gut, ich gestehe zu, dass der größte Teil tatsächlich in Investitionen fließen soll, nämlich in den Breitbandausbau.

Kommen wir zu Paragraf 17: Dieser wird umfangreich neu geregelt. In dem Paragrafen 17a ermächtigt das Parlament den Finanzminister zur Entnahme aus der Ausgleichsrücklage für die sechs zusätzlich von der Regierung geplanten Maßnahmenpakete in 2019. Die Mittel aus dem Überschuss 2017 sind darin enthalten. Die Maßnahmenpakete beinhalten erstens für Digitalisierungsmaßnahmen 15 Millionen Euro. Über die vorliegende Maßnahmenliste könnte man trefflich streiten, vor allem, weil nur bedingt aus den Maßnahmenbezeichnungen hervorgeht, was sich dahinter konkret verbirgt. Ich hätte mir schon etwas mehr Substanz und Transparenz gewünscht. Darunter klingen die Maßnahmen im Rahmen der MV-Plattform und des MV-Service zumindest sinnvoll. Deren Umsetzung wird von uns interessiert verfolgt werden.

Das zweite Maßnahmenpaket: Freistellung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung, 15 Millionen Euro. Diese Maßnahme unterstützen wir inhaltlich. Wir sind überzeugt, dass die Existenz und die diesbezügliche Programmatik der AfD wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Aber es bleiben mehrere Kritikpunkte, die zum Teil auch bei der öffentlichen Anhörung zum Nachtragshaushalt deutlich geworden sind.

Erstens, die Art der Finanzierung. Eine Finanzierung von dauerhaften, das heißt jährlichen Ausgaben über das einmalig zur Verfügung stehende Sonderprogramm ist, wie bereits an früherer Stelle erwähnt, ein schlechter Einstieg in das Programm. Wiederkehrende Verpflichtungen sind in den regulären Ausgaben eines Haushaltes darzustellen. Was macht die Landesregierung, wenn der Jahresabschluss 2019 keine Überschüsse ausweist? Trotz aller Beteuerungen der Landesregierung, die Folgefinanzierung ab 2020, das heißt, im nächsten Haushalt zu realisieren, ist dies auf keinen Fall gesichert.

Zweitens. Die Finanzierung der Kindertagesförderung wird von den Akteuren vor Ort bereits jetzt als nicht ausreichend beschrieben, um eine hinreichende Qualität sicherzustellen. Sie befürchten sogar eine Verschärfung der Situation, wenn die Kindertagesförderung nicht insgesamt finanziell besser ausgestattet wird.

Kommen wir zum dritten und vierten Maßnahmenpaket, die Finanzierung zusätzlicher Personalausgaben bei Landespolizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften und von Sach- und Ausstattungskosten. Insgesamt dürfen zu diesem Zweck bis zu 15,05 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Beide Maßnahmen unterstützen wir inhaltlich aus den bereits genannten Gründen, nämlich der Stärkung der inneren Sicherheit. Geradezu belustigend ist allerdings der Überbietungswettbewerb bei den Personalstellen der Justiz von Koalition, LINKE und Freie Wähler/BMV, die von den ursprünglich 23 Stellen dann bei den LINKEN auf 39 Stellen und bei der Fraktion Freie Wähler/BMV sogar auf 50 Stellen aufgestockt werden sollen. Wir werden uns in dieser Frage enthalten.

Kommen wir zum fünften Maßnahmenpaket, Ausdehnung des Pensionsfonds auf die Beamtenjahrgänge 2005 bis 2007. Dazu wird das Finanzministerium ermächtigt, 40,1 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage in das

Sondervermögen Versorgungsfonds Mecklenburg-Vorpommern zu überführen. Der Versorgungsfonds Mecklenburg-Vorpommern wurde geschaffen, um die Pensionsforderungen der Landesbeamten bei Eintritt des Anspruchs bedienen zu können. Dies unterstützen wir, weil wir das Prinzip, dass die heutige Regierung für die Ruhestandsversorgung der heutigen Beamten sorgen muss, für richtig halten. Wir stimmen dieser Gesetzesänderung und der Änderung des Versorgungsfondsgesetzes im Haushaltsbegleitgesetz Artikel 1 zu. Aber in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf Teil A ist dargelegt, dass, ich zitiere, mit der Einbeziehung weiterer Beamtenjahrgänge ein wichtiger „Beitrag zur Begrenzung der impliziten Verschuldung“ erbracht wird, Zitatende.

(Egbert Liskow, CDU: Ist so.)

Meines Erachtens erweckt die Überführung der 40,1 Millionen Euro in den Versorgungsfonds doch lediglich den Anschein echten Ansparens. Mit dem Haushaltsgesetz 2016/2017 wurde mit Paragraf 2 Absatz 9 meines Erachtens das Finanzministerium ermächtigt, unabhängig vom Kapitalmarktzinsniveau Kredite beim Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes MecklenburgVorpommern“ oder beim Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

mit einer festen Verzinsung von vier Prozent aufzunehmen.

An dieser Stelle nur folgende Bemerkung: Die AfD war bei der Verabschiedung des Haushalts- und Begleitgesetzes 2016/2017 noch nicht dabei. Insofern haben wir an der damaligen Debatte nicht teilgenommen. Wir sehen aber in diesem Vorgehen einen Missbrauch, um nicht zu sagen eine Plünderung des Versorgungsfonds Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Aber dazu werde ich in anderem Zusammenhang weitere Ausführungen machen.

Kommen wir zum sechsten Maßnahmenpaket, Schaffung eines Sondervermögens für den Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern. Das Finanzministerium wird ermächtigt, aus der Ausgleichsrücklage 507 Millionen Euro an ein einzurichtendes Sondervermögen „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ zu überführen, ebenso Mittel aus Zuweisungen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern“. Befremdlich wirkt dabei, dass in Paragraf 4 Nummer 4 des HBG, also des Haushaltsbegleitgesetzes, das Sondervermögen aber schon wieder für Zugriffe aus anderen Bereichen des Haushaltes geöffnet wird. Offenbar liegt dem Haushaltsansatz keine wirkliche Planung zugrunde.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Trotzdem unterstützen wir diese Maßnahme ebenso wie die diesbezüglichen Regelungen im Haushaltsbegleitgesetz.

Ergänzend möchten wir als AfD-Fraktion auf unseren Änderungsantrag zu Paragraf 17a hinweisen. Wir schlagen vor, die Mittel für die Unterstützung von Familienerholungsmaßnahmen gemäß Richtlinie über die Gewäh

rung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen vom 23.05.2017 einmalig um bis zu 150.000 Euro aufzustocken. Die Mittel dafür sollen der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Dieser Vorschlag ergibt sich aus der Tatsache, dass die bisher zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 150.000 Euro bereits im Juni 2018 ausgeschöpft waren. Für diesen Änderungsantrag bitten wir um Ihre Unterstützung.

Kommen wir nun zum Paragrafen 17b des Nachtragshaushaltes. Dieser Paragraf ermächtigt das Finanzministerium, aus dem Sondervermögen Breitbandausbau Entnahmen vorzunehmen, eine folgerichtige Regelung des Gesetzeswerkes. Darüber hinaus wird ihm aber auch zugestanden, zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen auszubringen. Dieses lehnt die AfD-Fraktion eindeutig ab. Es ist nicht einzusehen, dass die Landesregierung über die 500 Millionen Euro für den Breitbandausbau hinaus eine zusätzliche Ermächtigung für darüber hinausgehende weitere Verpflichtungen zugestanden haben möchte, ohne dass die sachliche Notwendigkeit hinreichend belegt wird.

Kommen wir zum Paragrafen 17c, zusätzliche Umsatzsteuerbeträge. Diese Änderung des Haushaltsgesetzes kam recht unscheinbar daher, birgt aber doch eine beträchtliche Brisanz. Der Bund stellt den Ländern wegen der Mehrbelastungen durch die Migrationspolitik der Bundesregierung einen höheren Anteil aus den Umsatzsteuereinnahmen zur Verfügung. Das Land beabsichtigt nun, durch die Einstufung dieser Mittel als Drittmittel im Sinne des Paragrafen 37 Absatz 2c der Landeshaushaltsordnung diese aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz herauszuhalten. Damit werden die Mittel den Kreisen und Kommunen, die die Hauptlasten der Migrationspolitik zu tragen haben, in gewisser Weise entzogen und auf eine zentrale Mittelvergabe durch das Land auf Beantragung durch die Kommunen hin orientiert. Dagegen laufen Städte- und Gemeindetag und Landkreistag verständlicherweise Sturm. Derzeit liegen die Hauptlasten der Migrationspolitik in den Kommunen des Landes. Das Geld hat bei den Leistungserbringern anzukommen. Deshalb unterstützen wir die Forderung des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dies ist in dem vorliegenden Nachtragshaushalt und Haushaltsbegleitgesetz nicht hinreichend gewährleistet. Deshalb lehnen wir diesen Beschlussteil in beiden Gesetzentwürfen ab. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der jetzt vorgelegt wurde, würde eine gewisse Heilung verursachen, aber ich sage, diese Heilung soll ja erst ab 2021 kommen, also mit dem neuen FAG, und dann frage ich mich, warum wir heute darüber abstimmen müssen. Das sollten wir dann behandeln, wenn es so weit ist. Deshalb werden wir diesem Antrag auch heute nicht zustimmen können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes 2019 werden wir dem Artikel 1 grundsätzlich zustimmen, da wir die kapitalgedeckte Altersversorgung der Beamten unterstützen. Ebenso unterstützen wir Artikel 2, die Errichtung des Sondervermögens für den Breitbandausbau. Den inhaltlichen Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes im Artikel 3 können wir aus den genannten Gründen jedoch nicht zustimmen.

Zusammenfassend können wir aus den ausgeführten Gründen nur Teilbereichen der Gesetzentwürfe zustimmen.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Abstimmung des Gesetzeswerkes insgesamt werden wir uns deshalb enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Egbert Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon bei der Einbringungsrede gesagt, heute ist ein guter Tag für Mecklenburg-Vorpommern, und das möchte ich auch noch mal wiederholen, denn wir bringen einen Nachtragshaushalt auf den Weg, der zusätzliches Geld für Sicherheit, für Breitbandausbau und für viele weitere Maßnahmen bereitstellt durch den Landtag. Es ist nicht so, dass wir den Nachtragshaushalt machen müssen, weil wir irgendwo sparen müssen. Ich möchte vielleicht auch noch mal daran erinnern – und ich wollte am Anfang zuerst Cicero zitieren, der einmal gesagt hat, die Menschen verstehen nicht –, ich möchte einfach mal ergänzen, die Opposition versteht nicht, dass Sparsamkeit eine große Einnahmequelle ist, denn nur, wenn man spart, kann man auch später Geld ausgeben. Das hat die Koalition in den letzten Jahren gemacht und die konjunkturelle Lage hat dazu geführt, dass wir mehr Geld haben.

Jetzt hatten wir schon in der Einbringung darüber gesprochen, dass wir eine Anhörung durchführen möchten. Diese Anhörung hat auch stattgefunden und wir haben grundsätzlich sehr viel von den Anzuhörenden gehört – Kritik natürlich beim FAG, was zu erwarten war, wir haben viele Forderungen von der Opposition gehört, was man zusätzlich noch regeln möchte mit dem Nachtragshaushalt, auch von den LINKEN ganz speziell. Wir haben dazu heute auch viele Anträge vorliegen. Ich muss sagen, wir haben nächstes Jahr einen Doppelhaushalt, den wir ausgiebig beraten werden, und da werden wir diese Themen natürlich auch noch mal abwägen und werden das eine oder andere, was höchstwahrscheinlich auch gut gemeint ist, noch mal bearbeiten und besprechen müssen.

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist ja großzügig.)

Was, Herr Foerster, bei Ihrer Koalition ja auch ein großes Thema war, Sie haben sich der Justiz ganz speziell angenommen, und dazu hatten wir einen Anzuhörenden, der sich auch noch mal vehement dafür ausgesprochen hat, dass die Wechselschicht- und Schichtzulagen beim Strafvollzug genauso wie bei der Polizei erfolgen sollen. Ich kann Ihnen sagen und bin der Koalition insgesamt, aber auch der SPD-Fraktion dankbar, dass wir heute hier festhalten können, dass die Justizministerin in ihrem Haushalt 2019 diese Gelder zur Verfügung stellen wird und wir in dem nächsten Doppelhaushalt dieses Geld entsprechend einstellen werden für die Folgejahre, sodass es nicht nur für 2019 gesichert ist, sondern auch für die zukünftigen Jahre, und wir damit wieder eine Gleich

behandlung zwischen Polizei und Strafvollzug bei den Wechselschichtzulagen und Schichtzulagen erreichen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)