Protocol of the Session on December 12, 2018

Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung aller Fraktionen des Hauses einstimmig angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Berichtspflicht, die durch den Landtagsbeschluss vom 18. Oktober 2007 auf Drucksache 5/904 herbeigeführt wurde, aufzuheben. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Antrag des Finanzministers auf Drucksache 7/1395 zuzustimmen und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Wer der Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und Freie Wähler/BMV und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

In Ziffer 4 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 7/2665 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2895 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2895 einstimmig angenommen.

In Ziffer 5 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Wer der Ziffer 5 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Damit ist die Ziffer 5 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2895 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Indexierung des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder, auf Drucksache 7/2151, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2938.

Antrag der Fraktion der BMV Indexierung des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder – Drucksache 7/2151 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/2938 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich der Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern für eine Indexierung des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder anzuschließen“, so war damals der Antrag der damaligen Fraktion der BMV. Mecklenburg-Vorpommern soll die Bundesratsinitiative auf der Bundesratsdrucksache 171/18 unterstützen. Hier heißt es in Artikel 1, ich darf mal zitieren: „Für ein nicht nach § 1 Absatz 1 oder 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind wird das Kindergeld gezahlt, soweit dies nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes notwendig und angemessen ist.“ Zitatende. Darin sollen das Einkommensteuergesetz und das Kindergeldgesetz dahin gehend geändert werden, dass das Kindergeld für nicht in Deutschland lebende Kinder von in Deutschland arbeitenden Eltern und Elternteilen nicht in derselben Höhe wie für in Deutschland lebende Kinder gezahlt wird. Es soll eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern geben. Aber was jetzt angemessen und notwendig ist, ich glaube, darüber kann man sich auch trefflich streiten. Wir werden ihn nämlich ablehnen, diesen Antrag, und der Beschlussempfehlung zustimmen.

Grund für unsere Ablehnung ist auch die Haltung, die dahintersteckt, im EU-Ausland lebende Kinder von in Deutschland wohnenden oder arbeitenden EU-Bürgern anders zu behandeln als in Deutschland lebende Kinder. Dies widerspricht diametral der Idee des EU-Binnenmarktes und der Arbeitnehmerfreizügigkeit, von der Deutschland aufgrund des großen Arbeitskräftebedarfes wirtschaftlich auch profitiert. Denn die Menschen arbeiten hier, sie bezahlen ihre Steuern und Sozialabgaben hier, aber sie sollen weniger Kindergeld kriegen, das ist einfach für uns nicht gerecht.

Der Staat beteiligt sich damit an der primär die Eltern treffenden Unterhaltungspflicht gegenüber ihrem Kind. Als tragendes Element der staatlichen Familienlasten wie Familienleistungsausgleich dient Kindergeld der sozialen Förderung der Eltern. Die abstrakte und pauschale Bemessung des Kindergeldes wahrt die Gleichbehandlung unter den anspruchsberechtigten Eltern. Diese einfache Struktur der Leistungen sichert die unkomplizierte Zuweisung des Kindergeldes.

Die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am 08.11.2018 hat ebenso wie das vorliegende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gezeigt, dass eine vom deutschen Gesetzgeber geschaffene, an den Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes anknüpfende Indexierung des Kindergeldes unzweifelhaft gegen europäisches Recht verstößt, konkret gegen Artikel 67 Verordnung EG 883/2004. Hier ist es auch so, dass die EU-Kommission – weil es ging auch um die Österreicher, die es in ihrem Gesetz verankert haben –, die EU-Kommission hat daraufhin angedroht, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und auch der Sozialausschuss der Europäischen Union hat diese Änderungsvorschläge eindeutig abgelehnt, also mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, das und auch die Ausführungen von Professor Eichenhofer im Ausschuss – in der

gewissen Anhörung, die ich schon benannt habe – haben uns dazu animiert zu sagen, wir lehnen das, was die Fraktion Freie Wähler/BMV möchte, grundsätzlich ab.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Wir lehnen auch den Vorstoß der Bayern ab, weil hier geht es nicht einfach, so, wie Sie es immer wollen, um die Indexierung, es geht vielmehr um den Missbrauch, der auch in der Öffentlichkeit immer wieder hochkocht und wo man sagt, das wollen wir nicht. Das wollen wir auch nicht, den Missbrauch, aber Herr Professor Eichenhofer hat ganz eindeutig was dazu gesagt. Das sind zwei getrennte Sachen, einmal ist es die Indexierung, einmal ist es der Missbrauch. Das haben wir auch in der Beschlussempfehlung verankert, indem wir sagen, der Missbrauch muss eher bekämpft werden, auch damit, wie auch immer, dass sich die einzelnen Behörden besser untereinander abstimmen, und wenn es eben zu Verwerfungen kommt, dann muss man halt auch bilaterale Abkommen treffen und auf Ministerebene mal klären, ob das nun alles so richtig ist, was da läuft.

Das ist das Problem, das ursächliche Problem, und nicht das Problem der Indexierung. Das wollen wir nicht, das haben wir auch ganz eindeutig schon in der Ersten Lesung gesagt und in der ersten Beratung gesagt, weil es auch gegen die Gerechtigkeitslücke, gegen die allgemeine Gerechtigkeit verstößt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab und ich kann Sie nur auffordern, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste!

(Andreas Butzki, SPD: Liebe leere Stühle!)

Zunächst mal möchte ich sagen, ich bin ziemlich verwundert, wenn eine Fraktion hier einen Antrag stellt und dann nicht in der Lage oder nicht bereit ist, ihren eigenen Antrag zu begründen. Ich verstehe diese Vorgehensweise nicht,

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das ist doch falsch.)

aber gut, dann ist es so.

(Thomas Krüger, SPD: Das war doch auch im Ausschuss.)

Das ist ja egal. Das ist nicht meine Aufgabe oder die Aufgabe der AfD, hier begründende Worte zu finden.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das verlangt ja auch keiner von euch.)

Ich will nur auf einen Punkt noch eingehen, weil das jetzt,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

weil das eben gesagt wurde mit der Gerechtigkeitsfrage und dass es ungerecht wäre, die Indexierung durchzuführen für die Kindergeldzahlung für im EU-Ausland lebende Kinder. Im Gegenteil, das wäre sehr gerecht, weil diese Kinder, die im Ausland, im EU-Ausland leben, nach den dortigen Wertverhältnissen und Zahlungsmaßstäben eben unterhalten werden, und dementsprechend kann man nicht sagen, das, was wir hier für in Deutschland lebende Kinder an Kindergeld zahlen, ist auch in allen anderen Ländern richtig. Das kann höher sein, beispielsweise in Großbritannien und in Belgien wären die Kosten für den Unterhalt eines Kindes höher,

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

sodass dann entsprechend mehr bezahlt werden müsste. In Rumänien, Bulgarien, auch in Polen und anderen EU-Staaten hingegen sind die Lebenshaltungskosten deutlich geringer, sodass es dann ein Gerechtigkeitswert wäre, diese Kindergeldzahlungen entsprechend anzupassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ansonsten würde man diese Kinder, gemessen an dem innerstaatlichen Lebenshaltungsstandard, deutlich besser ausstatten und alimentieren als einheimische Kinder. Für uns ist es also eine Gerechtigkeitsfrage, diese Indexierung durchzuführen.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Das wollte ich dazu sagen. Wir werden natürlich dem Antrag zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Eifler.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Nee, nee.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Kindergeldzahlung für im EUAusland lebende Kinder von in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Bürgern ist in meinen Augen ein Paradebeispiel – und eben gerade von der Fraktion der AfD bewiesen worden – für den Unterschied zwischen seriöser Sachpolitik und populistischer Stimmungsmache.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Und es beweist wieder einmal, dass Themen, bei denen vermeintlich der gerechte Volkszorn auflodert,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Volkszorn!)

auf den zweiten Blick häufig differenzierter zu beurteilen sind.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ja, klar!)

Wie bei der ersten Beratung des Antrages der BMV im Mai angekündigt, haben wir das Thema gründlich im Finanzausschuss beraten und die rechtlichen, sozialen, finanzpolitischen, wirtschaftlichen und europapolitischen

Aspekte in den Blick genommen. Eines hat die Anhörung im Finanzausschuss unzweifelhaft gezeigt – und hier möchte ich ausdrücklich den Sachverständigen Professor Eichenhofer erwähnen, der sowohl in seinen schriftlichen Stellungnahmen als auch in seinen mündlichen Ausführungen einerseits zur Entstehungsgeschichte des Kindergeldes insgesamt, aber auch zur rechtlichen Würdigung in Bezug auf den Europäischen Gerichtshof Ausführungen gemacht hat –: Danach verstößt eine vom deutschen Gesetzgeber geschaffene, an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes anknüpfende Indexierung des Kindergeldes unzweifelhaft gegen europäisches Recht. Der Hinweis der BMV auf die Begründung im bayerischen Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit mit EURecht ist somit rechtlich unhaltbar.