Diese ganzen Dinge muss man dabei berücksichtigen. Deswegen können wir dem Antrag so auch überhaupt nicht zustimmen. Das ist leider, sage ich mal, so gar nicht möglich, sondern wir müssen diese verschiedenen Dinge einbeziehen. Ich würde sehr dafür werben, dass wir das gerne auch im Wirtschaftsausschuss noch mal diskutieren, weil wir tatsächlich zu einer Empfehlung aus Mecklenburg-Vorpommern heraus kommen sollten aus den genannten Gründen, weil wir am stärksten davon betroffen sind von allen Bundesländern. Wir sollten zu einer Empfehlung kommen nach Berlin. Ich glaube, das ist absolut in Ordnung und absolut richtig, wenn wir das machen. Nur wir müssen sauber ermitteln, inklusive der Arbeitergeber. – Danke schön.
Herr Wildt, es ist immer gut zu hören, wenn beide Seiten gehört werden sollen, aber das haben wir. Im Bund haben wir die Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber, Arbeitnehmer vertreten sind. Beide tarieren eben beide Interessen, denke ich mal, aus.
Herr Foerster, Sie hatten ja die Meinung der anderen Fraktionen schon vorher kundgetan. Dann will ich auch
das so bedienen, weil die Fakten eben Fakten bleiben und eben so sind, wie sie sind, anders als Ihre Position jetzt zum Mindestlohn. Da will ich mal beginnen mit der Wechselhaftigkeit. Das erste Mal, als wir hier im Landtag von Ihnen vom Mindestlohn hörten, war 2006/2007. Da ist aber noch keine Höhe benannt worden. Die Höhe von 8 Euro ist im Bund damals von den LINKEN benannt worden. Konkret wurde es dann hier im Landtag 2012 – ich habe die Dokumente angeguckt, deswegen will ich das so zitieren –, konkret wurde es 2012. Da haben Sie dann 10 Euro gefordert und heute liegt uns der Antrag vor mit 12 Euro.
Im Bundestag sind die LINKEN beim Mindestlohn jetzt bei der Forderung von 12,63. Also praktisch sind Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein wenig wirtschaftsfreundlicher.
Im Vergabegesetz haben Sie einen Mindestlohn, einen Vergabemindestlohn von 11,68 gefordert und in der Endversion Ihres Gesetzes waren Sie bei 10,09. Da waren Sie also unter der Forderung, die Sie heute erheben. Auch da sehen wir, dass Sie beliebig mit diesem Mindestlohn spielen. Ein Konzept daraus kann ich nicht erkennen. Da weiß scheinbar bei Ihnen, wenn ich den Bund und das Land anschaue, da weiß doch die Linke nicht was die Rechte tut. Überall herrschen andere Mindestlohnvorstellungen.
Wenn wir diese Ungereimtheiten auch noch mal beiseitelassen – viel wichtiger ist eine andere Feststellung, die ich treffen möchte. Herr Foerster, es gibt offenkundig – und da bediene ich jetzt das, was Sie vorhin schon gesagt haben, aber das muss auch gesagt werden –, es gibt ganz offenkundig einen linken Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn. Es ist ausschließlich politisch und nicht fachlich motiviert, und er führt dazu, dass die Mindestlohnforderungen der LINKEN in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren um 50 Prozent gestiegen sind. Nur mal zum Vergleich: Die Inflationsrate in Deutschland betrug von 2008 bis 2018 mit einigen Schwankungen im Mittel circa 1,5 Prozent pro Jahr. Das bedeutet dann aber, die Mindestlohnvorstellungen der LINKEN sind im Zeitraum von circa zehn Jahren fast dreieinhalbmal so
Meine Damen und Herren, dieser, denke ich mal, nicht ganz seriöse Umgang mit dem Mindestlohn, kommt nicht überraschend.
Wenn Politik die Löhne festlegen würde, dann läge dem die Gefahr zugrunde, dass es beim Buhlen um die Wählergunst – Herr Minister Glawe hat das ja schon gesagt, insbesondere vor Wahlen –, dass es eben beim Buhlen um die Wählergunst genau zu einer solchen inflationären Mindestlohnforderung käme. Dieser Antrag ist ja auch der Beweis dazu.
Weil aber dieser politische Überbietungswettbewerb alles andere als überraschend ist, genau deswegen wurde ja durch das Bundesmindestlohngesetz eine Kommission geschaffen, die den Mindestlohn festlegt. Ihr gehören die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite sowie Vertreter der Wissenschaft an. In gewisser Weise wird damit auch der Tarifautonomie Rechnung getragen, die Sie wiederum mit Ihrem Antrag nicht beachten. Die Kommission gewährleistet, dass der Bezug zur Wirklichkeit, zur Realität, zum Machbaren bleibt. Sie gewährleistet damit auch, dass überbordende Mindestlohnforderungen nicht zu wirtschaftspolitischen Harakiriaktionen führen.
12 Euro Mindestlohn, also Lohnerhöhungen von über 30 Prozent gegenüber dem aktuell gültigen Mindestlohn, wäre ein sicheres Rezept für den Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dann haben Sie entgegnet, ja, die Befürchtungen sind nicht eingetreten. Das haben Sie vorhin gesagt, Herr Foerster.
Das ist scheinbar so, in der Tat, aber alle negativen Entwicklungen, die durchaus da waren, sind durch die positive Konjunktur mehr als aufgefangen worden.
Richtig ist natürlich – und da bin ich nicht weit weg von Ihnen, da bin ich überhaupt nicht weit weg von Ihnen –, dass ein Gesetz, wenn man ein Mindestlohngesetz hat, auch eingehalten werden muss. Das ist überhaupt keine Frage. Dafür gibt es diese Zollkontrollen und ich plädiere dringend dafür, bei den Kontrollen, auch außer den Zollkontrollen, außer dem, was Sie gesagt haben, innovative Wege zu gehen. Wir haben darüber schon mal gesprochen, ich habe es auch hier im Plenarsaal schon mal angesprochen: Die freiwillige Selbstkontrolle des Mindestlohns, wie sie beispielsweise in Hamburg bei den Gebäudereinigern der Fall ist, ist ein sehr, sehr gutes Instrument, was flankierend zu den Maßnahmen des Zolls schwarze Schafe auf der Arbeitgeberseite identifiziert, aufdeckt. Das funktioniert hervorragend.
Erstens. Er lässt nämlich erkennen, dass DIE LINKE gegen das Mindestlohngesetz agiert. Anders ist es in
meinen Augen auch nicht zu erklären, weswegen hier dazu aufgefordert wird, an der Mindestlohnkommission vorbeizuarbeiten.
Zweitens. Meine Fraktion steht zum Mindestlohngesetz und zu der Mindestlohnkommission. Wir werden uns am politisch motivierten Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn natürlich nicht beteiligen. Und läge man übrigens bei der Entwicklung Ihrer Mindestlohnforderung die letzten zehn Jahre für eine Zukunftsperspektive zugrunde, dann wären wir Mitte der 20er-Jahre bei einer Mindestlohnforderung von knapp 20 Euro angelangt. Das ist mit Sicherheit ein sicheres Rezept zur Förderung der Arbeitslosigkeit. Da setzen wir die Hoffnung auf das maßvolle Austarieren der Höhe des Mindestlohns in genau der Form, wie sie vom Mindestlohngesetz festgelegt ist. Das andere habe ich Ihnen schon gesagt – das hat der Minister auch gesagt –, dass die Tarifautonomie dabei wieder umgangen wird.
Ein letztes Argument noch dazu, was jetzt nicht primär damit zu tun hat, aber was Sie überhaupt noch nicht bedacht haben und was auch noch niemand gesagt hat: Bedenken Sie doch bitte immer auch einmal den Lohnabstand in einem Unternehmen, den Lohnabstand als solches! Es ist ja nicht nur so, dass diese Niedriglohnsequenzen angehoben werden, sondern auch aufgrund des sozialen Gefüges in einem Unternehmen sind Sie mehr oder weniger im Unternehmen gezwungen, auch das restliche Gehalts- und Lohngefüge anzupassen. Das bedeutet für Unternehmer nicht nur, diesen Mindestlohn anzupassen, sondern alles andere. Das sind gehörige Kosten. Also es muss immer machbar sein, es muss wirtschaftlich verträglich sein, damit wir die Wirtschaft nicht hemmen. In dem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich weiß nicht, wer noch hier in diesem Hause, aber ich selbst habe mal mehr als ein Jahr für den Mindestlohn gearbeitet. Ich weiß also, was das tatsächlich bedeutet, und zwar auf der anderen, auf der Arbeitnehmerseite. Deswegen bin ich auch durchaus dafür, dass der Mindestlohn in seiner bestehenden Form und Höhe erhalten und beibehalten wird. Eine Erhöhung auf 12 Euro oder noch mehr – da gibt es aus meiner Sicht durchaus einige Kritikpunkte, die dagegensprechen.
Ich kenne eine Reihe von Unternehmern, die mir gesagt haben, einen Mindestlohn von 12 Euro wären sie auf gar keinen Fall in der Lage zu zahlen, schon gar nicht, wenn das auch noch auf Auszubildende ausgeweitet werden würde. Insofern ist natürlich die Abschaffung von Ausnahmeregelungen folgerichtig, wenn man bedenkt, dass – würden diese beibehalten – dem Fachkräftemangel Vorschub geleistet werden würde, weil, und das befürchten viele Experten in diesem Fall dann auch, immer mehr junge Menschen sich gegen eine schlechter bezahlte Lehrausbildung entscheiden würden und stattdessen eine ungelernte Tätigkeit, aber mit Mindestlohn, wählen würden. Das wäre dann nicht gut angesichts des ja schon bestehenden Fachkräftemangels.
Des Weiteren ist auch ein Punkt, dass die Unternehmer, so sie dann vom Staat gezwungen werden würden, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben, diese Erhöhung auf die Preise aufschlagen. Das heißt, die Arbeitnehmer würden zwar auf der einen Seite mehr bekommen, aber das würde andererseits von den erhöhten Preisen und der Inflation zu einem großen Teil wieder aufgefressen. Das ist zum Beispiel auch ein Problem und nachgewiesen in den USA, gewissermaßen das Mutterland des Mindestlohns, den es dort seit 1938 gibt.
Ein anderer Punkt ist natürlich dann auch, die Tarifautonomie würde eingeschränkt durch die staatliche Verfügung von Mindesteinkommen. Das würde zu einer Schwächung der Gewerkschaften führen. Und auch das kann eigentlich nicht im Interesse der LINKEN sein.
Also am Ende sollte das Fazit lieber lauter: mehr Netto vom Brutto, geringere Steuern, geringere Kraftstoffkosten beispielsweise, eine Diskussion, die wir gerade in Europa haben, und geringere Stromkosten. Anstatt über solche Rezepte wie Mindestlohn zu diskutieren, wäre es vielleicht auch mal ganz interessant, unkonventionelle Dinge zu besprechen wie beispielsweise das bedingungslose Grundeinkommen an der Stelle. – Vielen Dank.
Herr Wildt, ich danke Ihnen für Ihren sachlichen Beitrag, auch wenn wir in der Sache durchaus unterschiedlicher Auffassung sind.
Zu Herrn Lerche möchte ich eigentlich gar nichts weiter sagen, außer, dass Ihre Auftritte hier mehr und mehr kabarettistischen Charakter tragen.