Steter Tropfen höhlt den Stein. Schon die alten Römer kannten dieses Sprichwort und auch die Fraktion DIE LINKE scheint sich dieses Prinzip zunutze machen zu wollen. Nach nur viereinhalb Monaten bringt sie die gleiche Forderung im Landtag ein, obwohl diese im AprilPlenum ausgiebig diskutiert und schließlich abgelehnt wurde. Begründet wird dieser neue Antrag mit nur zwei Zeilen – wohl ein Eingeständnis, dass DIE LINKE über keine weiteren Argumente verfügt. Die Sachlage hat sich ja seit April nicht grundlegend geändert, sodass wir uns diesen Tagesordnungspunkt eigentlich ersparen könnten. Es geht hier offenbar um eine weitere Selbstdarstellung der LINKEN als Anwältin einer bestimmten Berufsgruppe. Es geht um Lobbyismus, und dies unter dem Vorwand, man wolle den Lehrermangel beheben.
Dabei nutzt DIE LINKE den moralischen Zwiespalt, in den jeder bei der sachgerechten Erörterung dieses Themas gerät. Einerseits erkennen wir dankbar die großen Leistungen der Grundschullehrer an, die diese unter teils erschwerten Bedingungen erbringen, und auch wir plädieren für eine angemessene Vergütung dieser Lehrkräfte. Andererseits sprechen wir uns gegen die völlige An
gleichung der Lehrereinkommen aus. Den scheinbar moralischen Anspruch unterstreicht DIE LINKE in ihrem Antrag noch durch das Wort „gerecht“.
Doch wie sieht die Rechtslage aus? Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2017 festgestellt, ich zitiere: „Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber..., den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen“, Zitatende,
Das Abstandsgebot würde also nur dazu führen, dass mit der Höhergruppierung der Grundschullehrer auch die Gehälter der Gymnasiallehrer erhöht werden müssten, es sei denn, die Tätigkeitsmerkmale beider Gruppen würden so umdefiniert, dass sie die gleiche Vergütung rechtfertigten. Vergleichen wir also Ausbildungs- und Anforderungsprofil der Grundschullehrer mit denen der anderen Lehrämter, so lässt sich Folgendes feststellen:
Gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Lehrerbildungsgesetzes beträgt die Regelstudienzeit – das haben wir heute schon gehört – für das Lehramt an Grundschulen 9 Semester, für Regionalschul- und Gymnasiallehrer 10 Semester. Dies sei nochmals richtiggestellt, da uns im April-Plenum von einer anderen Fraktion vorgeworfen wurde, wir seien falsch informiert, und gleich zweimal fälschlich behauptet wurde, sie betrage auch für Regionalschullehrer nur 9 Semester, obwohl diese wie die Gymnasiallehrer vergütet würden. Darüber hinaus sind die fachlichen Anforderungen für angehende Regionalschul- und erst recht Gymnasiallehrer deutlich höher, was sich auch in höheren Studienabbruchquoten
und längeren realen Studienzeiten ausdrückt. Das Niveau der Studienfächer ist nun mal den Erfordernissen der jeweiligen Lehrpläne angepasst. Es genügt der Hinweis auf den Unterschied zwischen Grundschulmathematik und dem Fach Mathematik für Gymnasiallehrer. Wenn DIE LINKE behauptet, in der Grundschule sei mehr pädagogische Methodik als in den höheren Klassen nötig, so verkennt sie völlig die methodische Problemlage in den Sekundarstufen. Die in der Pubertät befindlichen Klassenstufen stellen den Lehrer vor ganz andere, ja, teilweise schwierigere Herausforderungen als bei Grundschülern und die Vermittlung höherer Mathematik verlangt wesentlich mehr Methodik als die alteingefahrenen Gleise der Vermittlung einfacherer Grundrechenarten.
Auch für das Erlernen des Lesens und Schreibens gibt es bewährte Verfahren, während die Interpretation anspruchsvollerer Literatur andere intellektuelle Ansprüche
stellt. Damit wollen wir die Leistungen der Grundschullehrer für die Zukunft unserer Kinder und damit unseres Landes in keiner Weise herabwürdigen, sondern lediglich unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale beschreiben, wie dies auch für andere Berufsgruppen mittels Einstufungsrichtlinien geschieht. Ein entscheidender Unterschied zwischen Grundschullehramt und weiterführenden Schulen besteht im enormen und anspruchsvollen Korrekturaufwand, besonders an den Gymnasien. Aber auch die Unterrichtsvorbereitungen und die abzunehmenden Prüfungen der Mittleren Reife und des Abiturs erfordern von den Lehrkräften ein hohes fachliches Wissen, verbunden mit großem Zeitaufwand.
Wenn die Anforderungen an Grundschullehrer in letzter Zeit gestiegen sind, so liegt dies vor allem an zwei Entwicklungen: der Inklusion und der Integration von Kindern, die Deutsch nicht als Muttersprache haben. Dieser Zusatzbelastung werden allerdings Lehrer in höheren Klassen noch stärker ausgesetzt sein, wenn diese Massenexperimente auch dort noch intensiver zum Tragen kommen. Die tatsächliche Arbeitszeit der Lehrer übersteigt oftmals ganz erheblich die tarifvertraglich festgelegte, ohne dass dafür Überstunden gezahlt würden. Dies gilt für Gymnasiallehrer noch stärker als für Grundschullehrer, wie man an folgenden Zahlen ablesen kann.
In Mecklenburg-Vorpommern arbeiteten im Schuljahr 2016/2017 fast 50 Prozent der Gymnasiallehrer in Teilzeit, bei den Grundschullehrern waren es circa 28 Prozent, also in etwa halb so viele, bei Regionalschullehrern 37 Prozent. Gewiss mag es dafür auch noch andere Gründe geben, doch in erster Linie dürfte dies an der erheblichen Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrer liegen. Noch mehr Unterrichtsstunden als bisher würden viele Lehrkräfte dort einfach nicht verkraften. Dies gilt insbesondere für die korrekturintensiveren Fächer, liegt aber auch an der nötigen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Damit nehmen diese Teilzeit arbeitenden Gymnasiallehrer deutlich höhere Gehaltseinbußen hin als die Grundschullehrer.
Gleicht man nun die Gehälter in der von den LINKEN geforderten Weise an, so wäre das Gehalt der Grundschullehrer unter Berücksichtigung der Teilzeitverhältnisse im Durchschnitt höher als das der Gymnasiallehrer. Damit würden die Grundschullehrer de facto auch pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde eine höhere Vergütung als die Gymnasiallehrer beziehen. Bei der gegenwärtigen Eingruppierung in die Besoldungs- beziehungsweise Vergütungsgruppe A12/E12 liegen Grundschullehrer grob gerechnet etwa zehn Prozent unter dem Bruttogehalt von Regional- und Gymnasiallehrern, bei gleicher Erfahrungsstufe. Es wäre zu prüfen, ob ein Unterschied in dieser Höhe angemessen ist. Wir haben deshalb im April-Plenum für eine Überweisung des Antrages in den Bildungsausschuss gestimmt, was aber mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt wurde.
Das einzig ernst zu nehmende Argument der LINKEN ist der Lehrermangel, besonders bei den Grundschullehrern. Um diesen zu beheben, ist die Vergütung nur ein Mittel, und dieses kann auch durch Zulagen in Problemgebieten zur Anwendung kommen. Genauso wichtig sind die Rahmenbedingungen, die den Grundschullehrern geboten werden. Die Marktlage darf nicht zum allein bestimmenden Faktor für Eingriffe in das Besoldungssystem führen, zumal sich die Marktlage immer wieder verändert und schwieriger vorauszusehen ist. So sagt die letzte
Lehrerbedarfsprognose für Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2019/2020 sogar ein Absinken bedarfsdeckender Einstellungen von Grundschullehrern auf fast null voraus. Dies mag inzwischen überholt sein, aber da der gegenwärtig erhöhte Grundschullehrerbedarf zu einem großen Teil durch die Migration bedingt ist,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ohne diesen Schwachsinn kommen Sie ja nicht aus. – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)
Aufgrund der vorgebrachten Argumente lehnen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE in seiner gegenwärtigen Form ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im April, glaube ich, habe wir ja eben gehört, haben wir uns zu diesem Thema hier intensiv ausgetauscht. Ich habe dort schon für die CDU-Fraktion erklärt, dass wir uns mittelfristig diesen Schritt der A13 und E13 für Grundschullehrer vorstellen können. Dass die CDU-Fraktion als Motor der Bildungspolitik im Land wirkt,
zeigt ja mittlerweile, dass sich auch die Bildungsministerin und wahrscheinlich auch gleich Herr Butzki und die SPD-Fraktion dies zu eigen machen werden.
Es hat zwei inhaltliche Gründe. Einer ist natürlich die Anerkennung des Grundschullehrerberufs, Frau Oldenburg hat es schon erklärt, und es gibt natürlich auch einen weiteren gewichtigen Grund: Es gibt ja bereits mit Brandenburg und Berlin Länder, die das tun, und wir müssen als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hier auch wettbewerbsfähig sein. Deshalb glaube ich, dass wir mittelfristig diesen Schritt gehen werden.
Aber – und da ist es, Frau Oldenburg, doch etwas anders – es ist natürlich als Oppositionsfraktion leicht, diese Forderung aufzustellen mit zwei Zeilen Begründung, aber sich dann darüber totzuschweigen, wie wir diese 20 Millionen, die es wahrscheinlich kosten wird, finanzieren sollen. Da halte auch ich es für den richtigen Weg, mit dem nächsten Doppelhaushalt diese Frage erneut zu diskutieren und gemeinsam in der Koalition, wegen mir auch mit der Opposition, nach Wegen zu
suchen, ob sich dieses Geld im Haushalt abbilden lässt, weil das brauchen wir nicht nur einmalig, dieses Geld wird dann jährlich gebraucht und muss zur Verfügung stehen. Deshalb halte ich es auch für seriös, das heute nicht einfach zu beschließen und zu versprechen, sondern mit dem nächsten Doppelhaushalt hier in die entsprechende Diskussion zu gehen und zu gucken, ob wir diesen Wunsch, den ja scheinbar inhaltlich – außer der AfD-Fraktion, wie ich jetzt mitbekommen habe – alle teilen, ob wir den dann auch Realität werden lassen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag entspricht dem Antrag vom 27. April 2018. Die Fraktion der BMV hat diesem Antrag damals zugestimmt und sie wird ihm auch heute zustimmen.
Anmerken möchte ich nur folgende zwei Punkte: Wir haben heute mehrfach über Lehrermangel gesprochen, der auch die Grundschulen betrifft, und ich hätte dann doch gerne von der Landesregierung die Auskunft, wie die Landesregierung gedenkt, den Mangel an Grundschullehrern zu beheben, ohne diese besser zu bezahlen, und ob vergleichbare andere Bundesländer in ihren Überlegungen überhaupt eine Rolle spielen. Frau Hesse ist ja schon im Vorfeld ein bisschen darauf eingegangen. Also die spielen schon eine Rolle und Sie möchten die auch gerne...