Die Angler sind auch keine Tierquäler. Sie üben eine Tätigkeit aus, die es schon viele Tausend Jahre in der Menschheitsgeschichte gibt. Das muss man auch mal ganz klar feststellen.
Wir kennen unseren Landesanglerverband. Er ist für seine rund 45.000 Mitglieder sehr aktiv und setzt sich für seine Mitglieder ein. Sie führen zahlreiche Veranstaltungen durch, zu denen alle Fraktionen eingeladen werden, und sie pflegen auch, denke ich, immer einen sehr guten Kontakt zur Landespolitik.
Als ich den Gesetzentwurf in der Hand hielt, gab es gleich einen Kontakt mit dem Geschäftsführer des Landesanglerverbandes. Ich bin davon ausgegangen – Herr Borschke kann es ja nachher noch mal richtigstellen –, dass Sie das auch taten, aber das ist wohl nicht geschehen, sonst hätte es sicherlich diesen Antrag nicht gegeben. Wenn es aber doch so wäre, dann verstehe ich den Gesetzentwurf noch weniger. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich eindeutig um einen Vorschlag, der sich gegen die Angler richtet, wir haben es ja vom Minister vorhin gehört. Und dies wollen Sie wirklich auf Spiel setzen? Wenn Angler verantwortungsvoll und tierschutzgerecht angeln und sich an das Fischereigesetz halten, sind sie immer auf der sicheren Seite.
Mit der Erlaubnis der Präsidentin möchte ich aus dem Schreiben des LAV zitieren: „Der Landesanglerverband M-V e. V. spricht sich sehr entschieden gegen den Antrag der BMV auf Änderung des Landesfischereigesetzes
zum Gemeinschaftsfischen aus. Der Antrag schafft keine Rechtssicherheit, sondern es werden unnötige bürokratische Hürden aufgebaut, die in keinster Weise sicher stellen, vor Anzeigen von PETA geschützt zu sein.“ Wie der LAV kommt auch meine Fraktion zum gleichen Ergebnis. Warum bringt die BMV diesen Antrag heute hier ein? Die SPD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab. – Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Als Erstes finde ich es ganz toll, dass alle in der Wertschätzung unserer Angler übereinstimmen, und das fraktionsübergreifend. Das ist schon mal sehr schön.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Und Sie laufen trotzdem gegen die Wand, ja? Wir warnen Sie und trotzdem? – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Das zeichnet einen guten Abgeordneten aus, dass er zu seiner Meinung steht und seiner Verantwortung gerecht wird.
Aber ich beantrage natürlich, dass wir den Antrag in den Ausschuss überweisen. Dann können wir gerne darüber reden.
Ich möchte auch auf eines hinweisen: Diese ganzen Aktionen von PETA führen letztendlich dazu, dass in weiten Bevölkerungsteilen der Tierschutz gar nicht mehr ernst genommen wird und in einen schlechten Ruf kommt. Ich möchte auch darauf hinweisen – ich bin selber Angler –, PETA klagt nicht gegen diese Umweltfrevler, sie suchen sich immer rechtstreue Bürger aus. Ich habe mich so manches Mal geärgert, wenn ich am Rügendamm angeln war oder ich gehe an die Mole in Stralsund, was dort von den Anglern hinterlassen wird. Es sind dann aber meistens auch keine organisierten Angler, wenn man guckt, wer da ist. Ich habe oft ein Gespräch mit denen geführt und habe sie darauf hingewiesen. Aber gegen diese Leute wird PETA nicht aktiv. Das könnten sie ja auch mal machen. Also geht es ihnen gar nicht darum, die Fische oder den Naturschutz nach vorne zu bringen.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass das Gesetz eben doch Richtern die Möglichkeit bietet, aktiv zu werden. Letztendlich hat ein Richter gesagt, das wird unter den Verboten aufgeführt – das ist für mich entscheidend –, und das wird nicht aufgehoben durch den Grund der vernünftigen Nutzung. Ich denke, es ist wichtig, darüber zu reden. Deswegen ist es meiner Meinung nach wichtig, dass dieser Antrag in den Aus
Wir stimmen über die Überweisung ab, Herr Abgeordneter. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2154 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer für diesen Vorschlag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen von BMV, AfD, DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 un- serer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2017 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2017, auf Drucksache 7/1511, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2169.
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2017 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2017 – Drucksache 7/1511 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Dr. Jess von der Fraktion der AfD.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und liebe Gäste! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/2169 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Kommunalfinanzbericht 2017 des Landesrechnungshofes. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.
Die Präsidentin hatte diese Unterrichtung des Landesrechnungshofes im Benehmen mit dem Ältestenrat am 14. Dezember 2017 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat diese Vorlage sodann in insgesamt sechs Ausschusssitzungen mit Vertretern des Landesrechnungshofes, des Finanz- und des Innenministeriums sehr intensiv beraten und teils auch kontrovers diskutiert.
Ich möchte an dieser Stelle nur auf zwei wesentliche Punkte aus unseren Beratungen etwas näher eingehen und im Übrigen auf meinen schriftlichen ausführlichen Bericht verweisen.
Erstens. In den Textzahlen 156 bis 190 des Kommunalfinanzberichtes wird, wie schon in den vergangenen Jah
resberichten regelmäßig geschehen, erneut auf den Bearbeitungsstand bei den Eröffnungsbilanzen und den Jahresabschlüssen nach Einführung der doppischen Buchhaltung eingegangen. Es ist positiv festzuhalten, dass die Eröffnungsbilanzen der Kommunen inzwischen im Wesentlichen auf- und auch festgestellt sind. Die offenbar unterschätzten Schwierigkeiten bei der Umstellung der Buchführung haben allerdings zu einem erheblichen Zeitverzug geführt, der zum Teil bis zu fünf Jahre betrug. Dies führte in der Folge wiederum zu einem entsprechenden Zeitverzug bei den Jahresabschlüssen der Kommunen.
Vor diesem Hintergrund hat der Landesrechnungshof gefordert, dass das Innenministerium in gravierenden Fällen auch rechtsaufsichtliche Maßnahmen ergreifen sollte, um die Rechtspflicht zur Feststellung der Jahresabschlüsse durchzusetzen. Das Innenministerium möchte hingegen auf entsprechende Anordnungen weiterhin verzichten, da, wie bereits erwähnt, eine Verbesserung eingetreten sei. Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht ferner kritisiert, dass einige der fertiggestellten Jahresabschlüsse in einer nicht prüffähigen Form vorgelegt worden seien.
Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Fraktion der AfD hinterfragt, ob ausgeschlossen werden könne, dass jene Gemeinden, die ihre Jahresabschlüsse schneller erstellt hätten, gegebenenfalls weniger gründlich vorgegangen seien. Hierzu hat der Landesrechnungshof erklärt, dass seine Einschätzung sich aus der Sichtung und Bewertung einer Vielzahl von Prüfprotokollen aus der Prüfung von Jahresabschlüssen durch die kommunalen Rechnungsprüfungsämter ergeben hätte. Diese ließen ihn bezweifeln, dass diese kommunalen Prüfungen gemäß dem Kommunalprüfungsgesetz korrekt erfolgt seien.
Der Finanzausschuss hat in der Folge beschlossen, sich im Rahmen eines Informationsbesuches – ich glaube, ich September 2018 wird es sein – bei zwei kommunalen Rechnungsprüfungsämtern einen eigenen Eindruck vom Bearbeitungsstand sowie den damit einhergehenden Herausforderungen und gegebenenfalls bestehenden Problemen zu verschaffen.
Zweitens. In den Textzahlen 258 bis 290 hat der Landesrechnungshof über einen aus seiner Sicht offensichtlich rechtswidrigen Immobilienkauf einer Gemeinde berichtet. Dabei bemängelte er folgende Punkte: Es gab weder eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für den Kauf, noch war die beabsichtigte Kreditteilfinanzierung in Höhe von 1,4 Millionen Euro im Haushalt abgesichert gewesen und ein belastbares Verkehrswertgutachten hatte nicht vorgelegen. Darüber hinaus hatte der Bürgermeister der Gemeinde den entsprechenden Kaufvertrag zudem notariell beglaubigen lassen, ohne den durch die Gemeindevertretung beschlossenen Vorbehalt der haushalterischen Absicherung mit aufzunehmen. Damit wurde der Kaufvertrag sofort für die Gemeinde wirksam und bindend.
Auf Antrag der SPD hat sich der Finanzausschuss mit diesem speziellen Fall in einer zweiten Ausschussberatung vertiefend auseinandergesetzt. Dabei wurde seitens der Fraktion der SPD betont, dass dieser Vorgang haarsträubend und auch geeignet sei, das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters als solches insgesamt zu beschädigen. Die Fraktion DIE LINKE hat zudem angemerkt, dass mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Bürgermeister bislang nicht ordnungsgemäß geprüft worden seien. Die Fraktion der BMV erklärte ihr Unver
ständnis darüber, dass der Verkehrswert der Immobilie vor dem Kauf nicht ermittelt worden sei. Sofern dieser geringer ausfallen würde als der gezahlte Kaufpreis, würde dies einen finanziellen Schaden für die Kommune darstellen.
Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hatte dem Finanzausschuss insgesamt 15 Vorschläge für die aus seiner Sicht wichtigsten Maßnahmen, das heißt potenzielle Entschließungsanträge des Ausschusses unterbreitet. Alle Fraktionen hatten eigene Bewertungen vorgenommen und dementsprechend zum Teil mehr oder weniger differierende Entschließungsanträge in den Ausschuss eingebracht. Angesichts des Umfangs der einzelnen Entschließungsanträge der im Ausschuss vertretenen Fraktionen möchte ich auf diese nicht im Detail eingehen und Sie auf meinen vorliegenden schriftlichen Bericht verweisen. Im Ergebnis legt Ihnen der Finanzausschuss einen Entschließungstext vor, mit dem in den Ziffern 2 und 3 auch die beiden von mir hervorgehobenen Fälle aufgegriffen werden.
Der Finanzausschuss hat der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei einer Gegenstimme der Fraktion der BMV sowie Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD und DIE LINKE insgesamt mehrheitlich zugestimmt.
Abschließend möchte ich Sie um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Mit der Vorlage der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Kommunalfinanzbericht 2018 liegen dem Parlament einige Punkte zur Abstimmung vor, mit denen wir die Landesregierung zum Handeln auffordern.
In der Landespressekonferenz am 24. Mai 2018 hat der Landesrechnungshof seinen Landesfinanzbericht 2018 vorgelegt. In dieser Pressekonferenz hat sich die Präsidentin des Landesrechnungshofes Frau Dr. Johannsen darüber beschwert, dass den Empfehlungen des Rechnungshofes sowohl vonseiten der Landesregierung als auch vonseiten der Parlamente nicht eins zu eins gefolgt wird. Liebe Frau Dr. Johannsen – leider ist sie jetzt noch nicht da –, sehen Sie es mir bitte nach, aber das ist keine Missachtung der Arbeit des Landesrechnungshofes, wenn wir nicht allen Empfehlungen folgen wollen. Das liegt an der politischen Auseinandersetzung und Sichtweise, wie wir damit umgehen. Aber wie Sie aus den Beratungen im Finanzausschuss wissen, denn Sie sind immer als beratendes Gremium dabei, befassen wir uns außerordentlich intensiv mit Ihren Berichten. Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich für die Arbeit beim Landesrechnungshof und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
In den Entschließungen zum vorliegenden Kommunalfinanzbericht finden sich nur einige der Empfehlungen des Landesrechnungshofes wieder sowie selbstverständlich auch einige Forderungen der Koalitionsfraktionen, die darüber hinausgehen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Mitglieder des Landtages ihre Beschlüsse aus den vorgelegten Berichten fassen und einige Schwerpunkte benennen. Gelegentlich sind Verfahrensfehler bereits während der Beratung erledigt oder in Angriff genommen worden. Schließlich passieren im täglichen Arbeitsprozess auch Fehler, die unabsichtlich oder aus Gründen von kleineren Organisationsmängeln leicht abzustellen sind. Allerdings hat auch meine Fraktion kein Verständnis dafür, wenn Verfahrensmängel oder gar Rechtsverstöße aufgedeckt werden und sich die entsprechende Verwaltungseinheit oder das kommunale Unternehmen nicht um die Mängelbeseitigung kümmert, selbst dann nicht, wenn der Landtag mit seinen Beschlüssen die Mängelbehebung fordert. Vielleicht liegt es auch daran, dass wir keine klaren Termine gesetzt haben. Danke für den Hinweis, Frau Dr. Johannsen, das werden wir in Zukunft restriktiver handhaben.
Ich möchte an dieser Stelle einige Punkte ansprechen, die sich in der vorliegenden Beschlussempfehlung finden und die uns besonders wichtig sind:
Erstens wird das Ministerium für Inneres und Europa gebeten, alle zielführenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Haushaltsabschlüsse bei den Landkreisen und Kommunen endlich wieder dem geforderten Zeitrahmen entsprechen, dem Finanzausschuss bis zum Jahresende 2018 einen Bericht vorzulegen, wie der Stand der Haushaltsabschlüsse bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und allen Gemeinden des Landes ist.
Das, sehr geehrter Herr Innenminister, meinen wir sehr ernst und werden es auch einfordern. Die Problematik der späten Haushaltsabschlüsse kann aus unserer Sicht nicht mehr mit der Einführung der Doppik begründet werden. Wir hatten die personelle Verstärkung der Kommunalabteilung aus dem Stellenplan des Innenministeriums bereits mehrfach als Koalition gefordert. Es ist wirklich eine Missachtung des Parlaments, wenn hier in den vergangenen Jahren absolut keine Bewegung in diese Problematik gekommen ist. Ganz klar kommt das Innenministerium zurzeit seinen Rechtsaufsichtpflichten hier nicht vollumfänglich nach. Sie kann den teilweise erheblichen und rechtswidrigen Zeitverzug hinsichtlich der Feststellung der Jahresabschlüsse der Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte nicht länger schleifen lassen. Jede Kommune hat ihren Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen. Nach dessen Prüfung ist der Jahresabschluss spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres festzustellen. Was sich sehr technisch anhört, ist für die kommunalen Haushalte von großer, ja sogar sehr großer Bedeutung, denn ohne einen festgestellten Jahresabschluss kann auch die fortlaufende Haushaltsplanung in Gefahr geraten.