Protocol of the Session on April 26, 2018

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die große Überraschung kam.)

Manchmal kam dann auch die große Überraschung, das stimmt.

(Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU)

Aber ich glaube, aus Sicht der Schüler ist das jetzt nicht die wichtigste Maßnahme, die wir treffen sollten.

Zu Herrn Kröger möchte ich sagen, dass ich glaube, der Antrag kommt eher zu spät als zu früh. Wir haben von der Ministerin gehört, dass ja schon seit Längerem an dieser schulinternen Software gearbeitet wird. Da kann dies – Herr Wildt, ich will das gar nicht ausschließen – durchaus eine Maßnahme sein und vielleicht kommt man in der Diskussion dazu, dass man sich damit immer mehr anfreunden kann, denn es ist immer so, dass es auch mal was Neues an der Schule gibt, wir schreiben ja heute auch nicht mehr auf Schiefertafeln. Und so kann es dann vielleicht irgendwann mal eine digitale Schulnoteneinsicht geben. Es gibt freie Schulen, es gibt auch Hochschulen, die so was schon machen. Insofern will ich mich dem gar nicht verschließen. Wir hören aber, dass diese Prüfung längst läuft.

Ich glaube, wir haben zusammen zurzeit ein wichtigeres Thema: Das ist nicht nur die digitale Schulnoteneinsicht, das ist quasi der Digitalpakt Deutschland. Wie schaffen wir es, unsere Schulen an das schnelle Netz zu bringen? Wie schaffen wir es vor allem, die Schulen mit Tablets, mit WLAN, mit Smartboards et cetera auszurüsten? Das ist, glaube ich, zurzeit eine der wichtigsten Aufgaben, der sich die Koalition im Bund wie auch hier im Land gestellt haben.

Wir wollen mit dem Digitalpakt Deutschland – so will ich ihn hier heute mal nennen – dafür sorgen, dass innerhalb

der nächsten vier bis fünf Jahre ordentlich Geld zur Verfügung gestellt wird und wir auch die Schulen fit für das digitale Zeitalter machen. Sie sind alle herzlich eingeladen, da mitzumachen. Dann, glaube ich, kommen wir am Ende vielleicht auch dazu, bei den Schulnoten etwas digitaler zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Andreas Butzki, SPD, und Christoph Grimm, AfD – Minister Dr. Till Backhaus: Sehr gut!)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den 2. Schritt, den 7. oder den 123. Schritt vor dem 1. macht, dann stolpert man im besten Falle, es kann auch schlimmer ausgehen. Ich glaube, hier stolpert gerade die Fraktion der BMV. Wir würden mitstolpern, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden. Deswegen falle ich gleich mit der Tür ins Haus: Nicht mein Mann, sondern meine Fraktion wird diesen Antrag heute ablehnen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Beifall Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich möchte Ihnen vier Gründe nennen, warum das so ist.

Erstens. Das digitale Notensystem wird bereits heute schon von vielen Schulen verwendet, nicht nur von Schulen in freier Trägerschaft.

(Andreas Butzki, SPD: Genau.)

Es birgt ganz, ganz viele Gefahren in sich, die überhaupt nicht gebannt werden können. Dazu gibt es verschiedene Gründe, die ich Ihnen kurz erläutern möchte.

Der erste Grund für die Ablehnung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dieses Ministerium lässt derzeit nämlich eine eigene Lösung für die digitale Schule, die Bundescloud, entwickeln. Es wäre hier also wieder der neunte Schritt vor dem ersten, wenn wir die Ergebnisse des Bundesministeriums nicht abwarten würden und wir auch die Ergebnisse nicht abwarten würden, die gerade die Pilotschulen, die das Bundesministerium ausgesucht hat, zustande bekommen. Wenn wir das nicht abwarten würden, wäre das eine doppelte Arbeit.

Wenn wir jetzt also das Bildungsministerium des Landes dazu beauftragen würden, parallel zum Bund dieses Konzept zu entwickeln, wäre das vertane Zeit, dann wäre das auch doppelte Arbeit. Ich würde mir wünschen, dass das Bildungsministerium die gewonnene Zeit nimmt, die es jetzt nicht braucht, um vielleicht hin und wieder wenigstens eine Kleine Anfrage meiner Fraktion fristgerecht zu beantworten.

(Beifall und Heiterkeit bei Bernhard Wildt, BMV)

Deswegen würde ich es gut finden, wenn wir darauf verzichten würden.

Der zweite Grund, der gegen Ihr Digitalisierungskonzept spricht, ist, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht nur das Land der Kinder- und Altersarmut ist, sondern auch das

Land hinter dem Mond. Irgendwie spielen Breitbandausbau und digitales Notensystem zusammen. Wir haben derzeit überhaupt keine flächendeckende Möglichkeit, ein digitales Notensystem einzuführen, auf ein digitales Notensystem zurückzugreifen – weder die Eltern noch die Lehrkräfte. Solange in weiten Teilen von MecklenburgVorpommern das Schulhalbjahr schneller rum ist als die Internetverbindung steht, solange können wir eben auch kein digitales Notensystem einführen.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, zu den letzten beiden Punkten, die ich anführen möchte, um noch mal die Ablehnung des Antrages zu verdeutlichen, gehört auch die fehlende Computerausstattung an den Schulen. Das war das einzig Richtige, was hier vom Abgeordneten Kröger der AfD gesagt worden ist. Ansonsten muss ich sagen, Herr Kröger, bin ich doch sehr enttäuscht darüber, wie wenig Ahnung der Ausschussvorsitzende vom Bildungsausschuss von Bildung hat. Das erstaunt mich jedes Mal wieder. Da wünschte ich mir, dass Sie sich ein bisschen besser in die jeweilige Thematik einarbeiten, ansonsten ist das peinlich. Auf diese Peinlichkeit können wir wirklich verzichten.

(Zuruf von Christoph Grimm, AfD)

Das heißt, wir haben keine digitalen Geräte an den Schulen. Das heißt, dass die Lehrkräfte auf ihre eigenen, sogenannten mobilen Endgeräte zurückgreifen müssen, und das dürfen sie nicht,

(Andreas Butzki, SPD: Richtig!)

weil dann nämlich der Datenschutz und mit ihm auch der Datenschutzbeauftragte berechtigterweise um die Ecke kommen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Da möchte ich Ihnen aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften zitieren: „Die … Benutzung privater Datenverarbeitungsanlagen“ ist grundsätzlich nicht gestattet, „da die potentielle Gefahr besteht, dass im Rahmen der Nutzung von privaten Datenverarbeitungsanlagen bei der Datenverarbeitung nicht dauerhaft und flächenübergreifend die angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet werden kann“. Ende des Zitats. Dann haben wir noch weitere Handreichungen des Ministeriums und auch ein Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten an die Schulen. Das zeigt, dass Dutzende Seiten an Erklärungen, an Handlungsanweisungen überhaupt notwendig sind, damit Lehrkräfte – ich sage es jetzt mal ganz vorsichtig – nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Weiterhin sagen Sie in Ihrem Antrag, dass durch das digitale Notensystem ein zeitnaher und kontinuierlicher Überblick über den Leistungsstand erfolgen soll. Ich sage Ihnen mal, mein Sohn hat ein digitales Notensystem und es ist egal, wann ich da reinkomme, da steht auch nicht viel drin.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Sie haben natürlich recht damit, dass wir einen kontinuierlichen Überblick haben müssen – und jetzt klinge ich ein bisschen wie SPD und CDU –, aber ich muss Ihnen

sagen, das machen wir schon, hier sind wir längst auf dem Weg und es wird sogar schon umgesetzt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der

SPD, CDU, Peter Ritter, DIE LINKE,

und Bernhard Wildt, BMV –

Es ist ja nicht alles schlecht,

nein, es ist ja nicht alles schlecht. –

Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Das ist dann der vierte Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen.

Ich nenne jetzt mal exemplarisch zwei Verwaltungsvorschriften, die das tatsächlich schon umsetzen, was Sie fordern. Das ist die Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hier besagt Paragraf 3, ich zitiere: „Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf Auskunft über den erreichten Leistungsstand und die Lernentwicklung. Mindestens zur Mitte des ersten und des zweiten Schulhalbjahres werden die Erziehungsberechtigten mit einer Notenübersicht über die Leistungen der Schülerin oder des Schülers informiert.“ Ende des Zitats.

Dann haben wir noch die Verwaltungsvorschrift Umgang mit Klassenbüchern, Kurs- und Nachweisheften sowie Notenbüchern/-listen. Die ist ziemlich frisch. Da sieht Punkt 2 vor, dass, ich zitiere, „die Notenliste … die Grundlage“ bildet, um die „Erziehungsberechtigten bei Gefährdung der Versetzung“ zu informieren, und es „daher erforderlich (ist), dass die Übertragung aller erteilten Noten in das Notenbuch … durch die Fachlehrkräfte bis zum jeweiligen Monatsende erfolgt“. Ende des Zitats.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das fragen wir nächste Woche noch mal ab.)

Wir haben keine Computer, wir haben kein Breitband, wir haben keinen Datenschutz, deswegen können wir Ihrem Antrag heute nicht folgen, es wäre Aktionismus.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Butzki.

(Thomas Krüger, SPD: Der stellt das jetzt klar. – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, Peter Ritter, DIE LINKE, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Mal sehen, ob ich es schaffe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrter Herr Wildt, das ist so ein Antrag, auf den die Schulen sehnsüchtig gewartet haben. Nichts ist für die Schulen so sehr wichtig, als wenn man kluge Vorschläge aus dem Landtag bekommt, wie man Schule organisieren soll und vor allen Dingen, wie man Zensuren einträgt. Frau Oldenburg hat schon vieles gesagt, es ist jetzt schwierig für mich, die anderen Ablehnungsgründe hier noch mal darzustellen. Aber ich will versuchen, es möglichst kurz zu halten.