In der UN-Behindertenrechtskonvention steht schon in der Präambel unter Punkt o), „dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben sollen, aktiv an Entscheidungsprozessen über politische Konzepte und über Programme mitzuwirken, insbesondere wenn diese sie unmittelbar betreffen“.
gen, Landesgesetze und Programme dahingehend zu überprüfen, ob oder inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt ist …“
Extra dazu wurde mithilfe der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 34 ein Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen, und dieser setzt sich auch aus dieser Bevölkerungsgruppe zusammen, meine Damen und Herren.
In Artikel 35 ist genau geregelt, wer wann wem Berichte zur Umsetzung vorzulegen hat. Ich zitiere, „Berichte der Vertragsstaaten“:
„(1) Jeder Vertragsstaat legt dem Ausschuss über den Generalsekretär der Vereinten Nationen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens für den betreffenden Vertragsstaat einen umfassenden Bericht über die Maßnahmen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte vor.
(2) Danach legen die Vertragsstaaten mindestens alle vier Jahre und darüber hinaus jeweils auf Anforderung des Ausschusses Folgeberichte vor.“ Weiter geht es mit Artikel 36 „Prüfung der Berichte“. Unter (1) heißt es dort: „Der Ausschuss prüft jeden Bericht; er kann ihn mit den ihm geeignet erscheinenden Vorschlägen und allgemeinen Empfehlungen versehen und leitet diese dem betreffenden Vertragsstaat zu. Dieser kann dem Ausschuss hierauf jede Information übermitteln, die er zu geben wünscht. Der Ausschuss kann die Vertragsstaaten um weitere Angaben über die Durchführung dieses Übereinkommens ersuchen.
(2) Liegt ein Vertragsstaat mit der Vorlage eines Berichts in erheblichem Rückstand, so kann der Ausschuss dem betreffenden Vertragsstaat notifizieren, dass die Durchführung dieses Übereinkommens im betreffenden Vertragsstaat auf der Grundlage der dem Ausschuss zur Verfügung stehenden zuverlässigen Informationen geprüft werden muss, falls der Bericht nicht innerhalb von drei Monaten nach dieser Notifikation vorgelegt wird. Der Ausschuss fordert den betreffenden Vertragsstaat auf, bei dieser Prüfung mitzuwirken. Falls der Vertragsstaat daraufhin den Bericht vorlegt, findet Absatz 1 Anwendung.“ Unter Punkt (3) heißt es: „Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt die Berichte allen Vertragsstaaten zur Verfügung.“
Das, was die Linkspartei vermeintlich populistisch durchbringen möchte, meine Damen und Herren, wird längst erledigt, ist mindestens Bestandteil der in der UN-Behindertenrechtskonvention gängigen Praxis.
Unter Punkt I sollen wir darüber abstimmen, ob es die UNBehindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz gibt. Dem sollen wir quasi zustimmen. Das ist eine reine Feststellung, die unter Punkt I steht.
Ich habe jetzt überall gesucht, in allen Bestimmungen und Richtlinien, und habe dieses Datum nicht gefunden. Aber Sie haben ja vorhin schon ungefähr aufgeklärt, wo Sie diese Zahl herhaben. Sie haben sie einfach marginal festgelegt.
Unter Punkt II.2 schreiben Sie, „bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention die Verbände und Organisationen von behinderten Menschen generell einzubeziehen, wie den Integrationsförderrat, die Behindertenverbände und -beiräte und die Landes-AG Selbsthilfe e. V.“ Ja, meine Damen und Herren, das ist schon ausreichend und genauso in der Konvention geregelt. Wenn es hier Verstöße gibt – und davon habe ich heute nichts gehört –, bitte ich die Partei DIE LINKE, diese Verstöße zu benennen, dann können wir daran nämlich auch etwas ändern.
Zum nächsten Punkt: „3. gemeinsam mit dem Landtag mindestens einmal pro Legislatur ein Symposium mit Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durchzuführen“. Ja, meine Damen und Herren,
bei circa 355.000 Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und davon 218.000 Schwerbehinderten ist das eine gute Idee. Das führte auch schon die Sozialministerin aus. Allerdings steht auch hier wieder „Symposium mit Menschen mit Behinderungen“.
Menschen mit Behinderungen sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut organisiert. Eine echte Beteiligung wäre es, wenn diese Menschen ihr aktives Wahlrecht nutzen oder wenn wir bei jeder Ausschusssitzung aller Ausschüsse einen Vertreter aus dem Kreise von Menschen mit Behinderungen mit am Tisch sitzen haben und auf Augenhöhe jegliche Richtlinie und Gesetzesänderung dort besprechen können. Das würde ich begrüßen.
Ihr Antrag hilft unserer Meinung nach diesen Menschen nicht. Er erzeugt viel Papier, kostet viel Geld, ein direktes weiteres Mitbestimmungsrecht zum Beispiel ergibt sich daraus nicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das zentrale multilaterale Abkommen der letzten Jahre, welches die maßgebliche Richtschnur für die Ausgestaltung der Sozial- und insbesondere Behindertenpolitik bildet. Entstehungsgeschichtlich resultiert der völkerrechtliche Vertrag aus einem Defizit. Weltweit leben nach Zahlen des Behindertenbeauftragten des Bundes schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Angesichts der Tatsache, dass bis zur Ratifizierung des Abkommens in nur etwa 45 Staaten explizite Rechte für Menschen mit Behinderungen existierten, beschloss die UN-Vollversammlung 2001, ein weitreichendes internationales Vertragswerk für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln – ein wahrer Meilenstein.
2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen dann sowohl das Abkommen als auch das Zusatzprotokoll angenommen. Es schafft dabei keine neue internationale Form eines Spezialrechts, sondern konkretisiert und spezifiziert die universalen Menschenrechte aus dem Blickpunkt von Menschen mit Behinderungen und deren oftmals hürdenvollen Lebenslagen. Mit dem Abkommen wird manifestiert, dass die Teilhabe behinderter Menschen ein Menschenrecht ist, das es auch in Mecklenburg-Vorpommern bis auf die unterste staatliche Ebene umzusetzen gilt.
Deutschland hat die Behindertenrechtskonvention als einer der ersten Staaten bereits im März 2007 unterzeichnet. In Kraft getreten ist das Abkommen sodann zwei Jahre später, im März 2009. Administrativ hat die Konvention konkrete Vorgaben zur innerstaatlichen Um
setzung gestellt. Demnach ist die sogenannte staatliche Anlaufstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt, welche als zentrale Stelle für die Umsetzung des von der Bundesregierung entworfenen nationalen Aktionsplans fungiert. Ziel ist es hierbei, Handlungsbedarfe in der Anwendung der Gesetzeslage und der Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermitteln. Die unabhängige Stelle ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und dient der Überwachung der Einhaltung der Förderung des Abkommens. Als dritte Säule soll die Staatliche Koordinierungsstelle, angesiedelt bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, das Umsetzungsverfahren unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich seit Jahren für die Situation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, und das nicht erst seit dem Zustandekommen des UN-Behindertenrechtsabkommens der UN. Erst kürzlich haben wir hier im Landtag im Rahmen des 10. Tätigkeitsberichts des Integrationsförderrates über die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und die Notwendigkeit, diesen Weg trotz UN-Behindertenrechtskonvention, Landesbehindertengleichstellungsgesetz und Bundesteilhabegesetz fortzuführen, debattiert.
Auch heute bei der Diskussion zum Antrag der LINKEN geht es darum, wie es uns gelingt, die Integration von Menschen mit Handicap in den Arbeitsmarkt möglichst vollumfänglich zu organisieren und deren Potenziale zu nutzen, oder wie wir tatsächlich eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Teilhabe für die mehr als 350.000 in Mecklenburg-Vorpommern betroffenen Menschen steht dabei im Mittelpunkt der Überlegungen.
Ich freue mich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere bei dem Angebot an Berufs- und Arbeitsplatzmöglichkeiten für Menschen mit Handicap vergleichsweise gut aufgestellt sind. In 24 Werkstattverbünden mit etwa 70 Standorten in der Fläche gibt es über 7.000 Plätze im Arbeits- und Berufsbildungsbereich, in denen Jugendliche eine Berufsausbildung absolvieren können. Ich möchte, dass Menschen mit Behinderungen einen noch selbstverständlicheren Platz in unserer modernen und technologisierten Arbeits- und Lebenswelt einnehmen und dass die vermeintlich sozial Schwachen viel mehr als die sozial Starken betrachtet werden, weil sie ihr individuell herausforderungsvolles Leben tagtäglich neu bestreiten müssen. Damit verbunden ist auch verstärkte gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung für jene Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Auch wird die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes in Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu beitragen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Akteur mit herausragender Bedeutung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist hierzulande der vor 17 Jahren eingerichtete Integrationsförderrat des Landes, der sich zukünftig als Inklusionsrat für die Interessen behinderter Menschen in MecklenburgVorpommern einsetzt.
In Ziffer 2 Ihres Antrages beabsichtigen Sie, bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einschlä
gige Verbände und Organisationen einzubeziehen. Landesseitig haben wir genau dazu den Integrationsförderrat, der auf Basis des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes direkt an die Landesregierung angebunden ist. Dieses deutschlandweit einmalige Gremium wird frühzeitig bei Rechtssetzungsvorhaben eingebunden, angehört und kann selbst Vorschläge unterbreiten. Maßgeblich beteiligt sind in dem Rat unter anderem Vertreter und Vertreterinnen der Behindertenverbände des Landes.
Nummer 1 Ihres Antrages zielt darauf ab, bis zum 31. Juli 2018 jegliche Landesrechtsbestimmungen auf die Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention zu prüfen. So lobenswert diese Idee ist, wird auch dieser Antragspunkt in der Praxis der Rechtssetzung des Landes umgesetzt. Seit 2013 werden alle Vorhaben im Rahmen der Ressortanhörung hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem Behindertenrechtsabkommen überprüft. Eine rückwirkende Prüfung sämtlicher Gesetzesverfahren vor 2013 erscheint mehr als unrealistisch zu sein bis Juli 2018.
Die dritte Forderung Ihres Antrages, gemeinsam mit dem Landtag ein Symposium mit Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durchzuführen, ist weder ein wirklich neues Format noch eine neue Idee. Kurzfristig haben wir das auf der Tagesordnung des März-Landtages, glaube ich, gehabt, das wurde aber von der Tagesordnung genommen.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Da sagt Frau Larisch noch was dazu. Dafür gab es einen konkreten Grund.)
Meine Damen und Herren, im Oktober 2010 hat der Landtag bereits Erfahrungen mit einem Tag der Menschen mit Behinderungen gesammelt. Ob Sie nun ein Symposium oder einen Tag der Menschen mit Behinderungen durchführen, macht keinen Unterschied. Es geht um ein sehr vergleichbares Format und ich nehme an, auch ein Symposium, eine wissenschaftliche Konferenz, beabsichtigen Sie hier im Landtag durchführen zu wollen.
Dieser Tag wurde damals von nahezu allen Beteiligten als wichtiges politisches Signal bewertet, die besonderen Interessen von Menschen mit Behinderungen an den Sitz des Landtages und die Fraktionen zu tragen. In Anlehnung an das 1999 gegründete Altenparlament wurde mit großer Akribie und einem effektiven Organisationskomitee letztlich eine gelungene Veranstaltung initiiert, die schwerpunktartig im Lichte der damals gerade ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention vielfältige Themen behinderter Menschen diskutierte. Ohne Frage kann ich den Wunsch vieler Beteiligter und der antragstellenden Fraktion gut verstehen, dieses oder ein ähnliches Format zu verstetigen und künftig mindestens einmal in der Legislaturperiode durchzuführen. Trotz dieser grundsätzlichen Bereitschaft sollten wir eine offene und interfraktionelle Auseinandersetzung zu diesem Anliegen führen, da es sich ja um eine Grundsatzentscheidung handelt.
Bevor wir einen Antrag beschließen, müssen wir einen zustimmungswürdigen konzeptionellen und organisatorischen Rahmen erarbeiten, den ich bei Ihrem heutigen Antrag nicht erkennen kann. Ich finde es nicht so vorteilhaft, dem Landtag und der Landtagsverwaltung ein regelmäßig stattfindendes Veranstaltungsformat aufzuerle
gen, von dem wir nicht wissen, ob in diesem Hause überhaupt die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ich denke, mit einem Gebärdendolmetscher ist es da nicht getan. Vielen Dank daher auch an die uns heute unterstützenden Dolmetscherinnen Frau Szczuka und Frau Wyrostek.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD, Henning Foerster, DIE LINKE, und Christel Weißig, BMV)
Sicher kann ich gut nachvollziehen, dass sich die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und auch Ihre Fraktion, Frau Oldenburg, das Schloss und genauer den Plenarsaal als Tagungsort vorstellen. Die Landtagsverwaltung sollte also vor der Antragstellung rechtzeitig eingebunden werden, um die Machbarkeit zu gewährleisten. Neben organisatorischen Erwägungen sollten wir uns zudem über die inhaltliche Konzeptidee und vielleicht auch über die aus meiner Sicht ungeeignete Anlehnung an das Altenparlament des Landes – diese Idee hatten Sie ursprünglich – bewusst sein. Das turnusmäßig tagende Altenparlament hat sich ohne Zweifel bewährt und liefert Beschlussvorlagen, die Impulse für die Landes- und Sozialpolitik geben. Dennoch sind die Interessenlagen beider Gruppen aus meiner Sicht an nicht wenigen Stellen völlig unterschiedlich und verfolgen nur begrenzt vergleichbare Ziele. Behinderte Menschen und Senioren sind eben keine sozialen Randgruppen, sondern selbstbestimmte und eigenständig agierende gesellschaftliche Akteure