Protocol of the Session on April 26, 2018

nächsten Jahres, also 2019, der Folgebericht zur Umsetzung der UN-Konvention in Genf eingereicht werden muss, ist für uns Eile geboten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verweise hinsichtlich der Begründung unseres dritten Punktes in dem Beschlussantrag auf den Redebeitrag meiner geschätzten Kollegin Karen Larisch. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es sehr gut, dass wir im Rahmen dieser Landtagssitzung über die Belange von Menschen mit Behinderungen sprechen und diskutieren können. Dieses Thema ist von enormer Bedeutung für unsere Gesellschaft. In der Behindertenpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird seit vielen Jahren das Ziel verfolgt, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen zu befördern. Die Landesregierung hat somit nicht erst mit der Ratifizierung der UNBehindertenrechtskonvention durch Deutschland begonnen, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, abzubauen und zu beseitigen.

Dabei denke ich insbesondere an den im Jahr 2000 geschaffenen Rat für Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, den sogenannten Integrationsförderrat, welcher auf Landesebene ein wichtiges Gremium ist, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dieser Integrationsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden der Menschen mit Behinderungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Sozialverbände, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem Landesfrauenrat, dem Bürgerbeauftragten und den Ressorts der Landesregierung. Der Integrationsförderrat ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu beseitigen und zu verhindern. Zudem kann er ihr entsprechende Empfehlungen geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Integrationsförderrat ist bundesweit das einzige bei einer Landesregierung angesiedelte Gremium seiner Art. Darauf können wir in Mecklenburg-Vorpommern stolz sein. Auch seit Inkrafttreten des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes im August 2016 wird den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt Rechnung getragen.

Um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention heute und in Zukunft gerecht zu werden, hat die Landesregierung bereits 2010 mit der Erarbeitung eines Maßnahmeplans begonnen. 2011 haben SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie die Umsetzung der Konvention unterstützen. Für die Landesregierung war und ist stets oberstes Gebot, die Umsetzung mit den Betroffenen gemeinsam zu gestalten. Deshalb wurden der Integrationsförderrat und die betroffenen Menschen selbst, die sie vertretenden Vereine und Verbände sowie staatliche und nicht staatliche Organisationen in den Prozess der Erarbeitung dieses Maßnahmeplans einbezogen. Alle Ressorts der Landesregierung waren daran beteiligt, weil Themenfelder aus allen Ressorts auch betroffen sind.

Der Integrationsförderrat wird nicht erst seit Verabschiedung des Maßnahmeplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Ressortanhörung an allen neu zu erlassenden und zu novellierenden Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungsvorschriften beteiligt. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention prüft er insbesondere, ob die Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention ausreichend beachtet sind.

Um Ihnen einmal den Umfang der geleisteten Arbeit zu verdeutlichen, möchte ich Zahlen sprechen lassen. Seit dem Jahr 2013 hat der Integrationsförderrat 67 Gesetze, 203 Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Erlasse, 9 Berichte und 19 Programme beziehungsweise Konzeptionen auf Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention hin geprüft und dazu auch Stellungnahmen abgegeben. Das sind – gute Kopfrechner haben rasch zusammengezählt – allein in fünf Jahren 298 Rechtssetzungs- und Verwaltungsvorschriften.

Vor diesem Hintergrund halte ich die im Antrag aufgestellte Forderung der Fraktion DIE LINKE, bis zum 31. Juli 2018 alle Richtlinien und Verordnungen, Landesgesetze und Programme dahin gehend zu prüfen, ob und inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt ist, für überflüssig. Mit dem Integrationsförderrat haben wir ein vorbildliches und bundesweit einmaliges Gremium, das diese Aufgabe seit 18 Jahren erfüllt. Ich habe überhaupt keine Zweifel an der Umsetzung dieser Aufgabe durch den Integrationsförderrat.

Sehr geehrte Damen und Herren, den Beschluss der Landesregierung, den Maßnahmeplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Jahr 2017 evaluieren zu lassen, haben wir selbstverständlich befolgt. Der Evaluierungsbericht der dazu beauftragten Prognos AG liegt uns vor. Derzeit wird die Stellungnahme der Landesregierung zu den Ergebnissen der Evaluation erarbeitet. Selbstverständlich werden wir den Evaluationsbericht und die Stellungnahme der Landesregierung dem Landtag umgehend zuleiten.

Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es nun, den Maßnahmeplan unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Evaluationsberichts und der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen in dieser Legislaturperiode fortzusetzen. Natürlich werden wir dabei den Integrationsförderrat und die betroffenen Menschen selbst, die sie vertretenden Vereine und Verbände sowie weitere staatliche und nicht staatliche Organisationen in den Prozess der Fortschreibung des Maßnahmeplans einbeziehen.

Lassen Sie mich dazu noch Folgendes feststellen: In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen schon einiges erreicht. Dabei ist der Integrationsförderrat stets ein konstruktiv-kritischer Wegbegleiter gewesen. Für diese Begleitung und Unterstützung möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Mit diesem Dank verbinde ich die Hoffnung, dass die Landesregierung auch künftig, gerade bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auf diese Unterstützung setzen kann. Wir haben ein gemeinsames Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Antrag der Linksfraktion findet sich unter II.3 aber noch eine Forderung. Der in der letzten Landtagssitzung zurückgezogene eigenständige Antrag hat nun etwas versteckt Eingang in diesen Antrag gefunden. Das ist gewitzt, ist uns aber natürlich aufgefallen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: He!)

Zunächst einmal:

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hätte ich der Landesregierung gar nicht zugetraut.)

Die Anregung, einmal pro Legislaturperiode ein Symposium mit Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durchzuführen, wird von mir sehr begrüßt, knüpft dies doch an den im Jahr 2010 stattgefundenen ersten Tag der Menschen mit Behinderungen an, zu dem Frau Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in den Landtag eingeladen hat, um mit ihnen unter Beisein der demokratischen Parteien ins Gespräch zu kommen.

Zur Verdeutlichung: In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 350.000 Menschen mit Handicap. Etwa 215.000 von ihnen sind schwerbehindert und circa 185.000 haben einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Das sind beeindruckende Zahlen, die verdeutlichen, wie viele Menschen ihr Leben mit Behinderung gestalten und oft mit den Tücken der Gesellschaft, die sich nicht an ihren Bedürfnissen orientiert, konfrontiert sind. Es ist richtig und wichtig, das Thema Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen immer wieder zu erörtern. Die Debatte dazu stärkt das Bewusstsein eines jeden von uns hier im Parlament, und gleichzeitig ist es gut, wenn dadurch auch die breite Öffentlichkeit weiter sensibilisiert wird.

Ich denke, die Politik gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen zu gestalten, ist uns allen ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist es der erklärte Wunsch und Wille der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen, mit den Abgeordneten der Parteien im Landtag direkt ins Gespräch zu kommen. Dieser kurze Draht, um auf Themen, Erfolge und Probleme hinzuweisen, wäre ein Gewinn für jeden Teilnehmer und jede Teilnehmerin und es wäre wie im Jahr 2010 auch ein Zeichen der Anerkennung des Landtags für die Menschen mit Behinderungen in unserem Land und deren gesellschaftliche Teilhabe.

Vor diesem Hintergrund fände ich es schade, wenn es zu keinem interfraktionellen Antrag zum Thema „Tag der Menschen mit Behinderungen dauerhaft einführen“ kommen würde. Vergeben Sie als Landtag nicht die Chance,

einen solchen Tag mindestens einmal in der Legislaturperiode durchzuführen! Mein Wunsch wäre, dass bei solch einem Tag der Menschen mit Behinderungen die Räumlichkeiten für alle Teilnehmenden barrierefrei zu erreichen und zu erleben sind. Das war beim ersten Tag der Menschen mit Behinderungen 2010 im Schweriner Schloss leider nicht der Fall. Warum sollte der nächste Tag der Menschen mit Behinderungen des Landtages nicht in der Region Vorpommern stattfinden? Die Menschen mit Behinderungen in Greifswald, Löcknitz oder Wolgast wären sicherlich dankbar für einen solchen Tag quasi vor der Haustür.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Nikolaus Kramer, AfD)

Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Punkt in Ihrem Antrag zurückstellen und noch einmal das Gespräch mit den anderen Fraktionen dazu suchen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ganz am Ende meiner Rede möchte ich ein Thema ansprechen, zu dem ich als Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht schweigen darf und nicht schweigen will. Es geht um eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag vom März 2018. Darin will die AfD wissen, wie sich die Zahl der Behinderten in Deutschland seit 2012 entwickelt hat, die, Zitat, „durch Heirat innerhalb der Familie“ entstanden sind, Zitatende. Daran schloss sich die Frage an, wie viele dieser Fälle einen Migrationshintergrund hätten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der suggerierten Verbindung zwischen Behinderung, Inzest und Migration ist eine Grenze überschritten worden. Gegen diese Menschenverachtung, gegen diese Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen, die an dunkelste Kapitel unserer Geschichte erinnern, verwahre ich mich auf das Schärfste.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Christel Weißig, BMV)

Hier wird die Würde von behinderten Menschen auf das Tiefste verletzt. Aber ich sage Ihnen, die Würde aller Menschen ist in Deutschland, ist in Mecklenburg-Vorpommern unantastbar.

Jetzt gibt es natürlich in Deutschland glücklicherweise keine Sippenhaft. Die AfD hier bei uns im Landtag ist nicht verantwortlich für die AfD im Bundestag.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Deshalb würde ich mir wünschen – und das sage ich mit tiefster Überzeugung –, deshalb würde ich mir wünschen, dass die AfD in der Debatte deutlich macht, dass sie ein anderes Menschenbild als ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin haben. Ich glaube, die 350.000 Menschen mit Handicap in unserem Land haben ein Recht darauf, von Ihnen, den Abgeordneten der AfD, zu erfahren, wie Sie zu der Kleinen Anfrage stehen. Ich wünsche mir also ein klares Bekenntnis der AfD-Fraktion hier im Landtag für die Menschlichkeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Christel Weißig, BMV)

Danke schön, Frau Ministerin.

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kollegen! Erst einmal vielen Dank an die Ministerin für die Ausführungen, die Sie bereits getätigt haben. Wir kommen ungefähr zu demselben Schluss.

Ich fange mal mit einem Zitat an, und zwar mit einer Rede von Raul Krauthausen vom 31.05.2016 bei der SPD-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit einer weiteren Regulierung durch das Teilhabegesetz, welches Sie in Ihrem Antrag nicht erwähnt haben: „Es wird argumentiert, dass wir geschützt und betreut werden müssen. Vor der bösen Umwelt. Und Niemand überfordert werden darf usw. Es gibt Fahrdienste, Werkstätten, Therapien und ganze Studiengänge, die sich über uns beschäftigen. Alle wissen, was gut für uns ist. Nur angeblich wir selber nicht. Ich nenne es ‚Die Schonraumfalle‘. Aber genau aus dieser Schonraumfalle führt die UN-BRK uns raus. Und das wissen Sie. Sonst würde ich nicht hier stehen und wir nicht über ein Bundesteilhabegesetz diskutieren. Leider wissen wir Menschen mit Behinderungen nicht, wo wir in dem Diskurs bei Ihnen, jenseits von Sonntagsreden, stehen. Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz liegt seit ein paar Wochen vor und Deutschland erlebt unter dem Motto ‚#NichtMeinGesetz‘ die größten Proteste der Behindertenbewegung seit Beginn der 80er. Menschen haben sich angekettet, haben die kalte Nacht an der Spree in der Nähe des Bundestages verbracht.“

Hier wird die Regulierungswut in unserem Land wieder sehr deutlich. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention schon deshalb mit als Erstes ratifiziert, weil wir all die Regelungen, die dort getroffen werden, schon in unserem Grundgesetz verankert haben. Ich kann das hier gerne noch mal in Auszügen vortragen.

Unter Artikel 1 „Grundrechte“: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und der Punkt 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hauptsache, Sie denken mal dran!)

Oder aus Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. … Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Oder Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Und: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und wieder kommt ein Antrag daher, der über die Belange der Behinderten entscheiden soll. Erst in den letzten

beiden Punkten wollen Sie mit Menschen mit Behinderungen reden und sie einbeziehen. Ich finde, das ist nicht die richtige Vorgehensweise. Wir haben circa 355.000 Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern, davon 218.000 Schwerbehinderte. All diese Menschen haben sich zur Landtagswahl beteiligt und mit ihrer Stimme haben sie sich eingebracht und wohl die Partei gewählt, die ihre Interessen am nächsten vertritt.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Also haben sie von ihrem grundgesetzlichen Recht auf Mitbestimmung Gebrauch gemacht, wie jeder andere im Übrigen auch. Wenn man Ihrer generellen Lesart des Grundgesetzes und anderer Vorgaben folgen will, die Sie als Grundlage zum Beispiel zu der Installation einer Frauenquote in Ihren Parteien veranlasst hat, dann frage ich mich, vor all dem Hintergrund, dass Menschen mit Behinderungen ein deutlich höheres Recht auf Schutz und politische Teilhabe innehaben, dann frage ich mich, wenn Sie selbst mal die UN-Behindertenrechtskonvention gelesen haben, wieso haben die SPD, DIE LINKE und die CDU keine Quote für Menschen mit Behinderungen?

(Karen Larisch, DIE LINKE: Haben wir.)

Vor diesem Hintergrund sind Ihre Frauenquote und dieser Antrag dann doch wohl nur Makulatur.