Protocol of the Session on April 25, 2018

(Zuruf von Christel Weißig, BMV)

Herr Kollege Liskow, zu Ihnen und zu dem, was Sie zur Debatte beigetragen haben – dieses Hin- und Herhopsen, er weiß nicht genau, was wir wollen, vollständige Abschaffung, dazu passt die Kannregelung nicht –, muss ich sagen, da hat der Kollege Lerche schon bei der Einbringung gesagt, natürlich wäre es unser Ziel, wenn man auf die Ausbaubeiträge verzichten kann. Das muss aber die entsprechende Kommune im Dialog mit den betroffenen Anliegern der Straßen, um die es geht, entscheiden. Das können wir nicht par ordre du mufti allen vorschreiben. Das ist auch das, was ich der Linksfraktion sagen würde. Natürlich haben wir eine Zielidentität. Es wäre das beste und brauchbarste Ziel für die Bürger, wenn Anliegerausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden müssten, aber das muss die Kommune selbst verantworten – deswegen diese Kannregelung, die in diesem Sinne wichtig ist.

Und, Herr Liskow, Ihnen und der ganzen CDU-Fraktion möchte ich noch sagen – das trifft aber auch die SPD in ähnlicher Weise –: Wenn Kommunen, die von ihren Bür

germeistern und ihren Gemeinderäten geführt werden, Beschlüsse fassen, dass sie eine Ausbausatzung erlassen oder beschließen, also Straßenanliegerausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden, dann sind die nach der derzeitigen Rechtslage schlichtweg rechtswidrig. Insofern war der Einwand richtig, das kommt gar nicht vor den Landtag, weil der Bürgermeister widersprechen wird. Solche Beschlüsse sind und bleiben rechtswidrig.

Wenn Sie das hier so ausführen, aber in den betroffenen Gemeinden für solche entsprechenden Änderungen reden, dann frage ich mich, was ist eigentlich in Ihrem Kopf los. Ist das eine Form von politischer Schizophrenie, die sich da bei Ihnen auswirkt, oder haben Sie einfach nicht verstanden, dass die Kannregelung, die wir beantragen, die notwendige erste Schwelle ist, damit überhaupt Kommunen solche Verzichte auf Ausbaubeiträge regeln können? Oder sind Sie unredlich und reden in den Kommunen mit einer anderen Zunge als hier im Landtag?

(Beifall Jörg Kröger, AfD)

Ich glaube, es kann offenbleiben, welcher der drei Gründe zutrifft. Ich möchte weder politisch Schizophrene noch möchte ich unredliche Politiker und intellektuell überforderte Politiker im Landtag haben. All das kommt bei mir zu dem Fazit: Sie machen sich mit dieser Haltung, mit dieser diametralen Lösung, in den Gemeinden reden wir dafür, dass wir auf solche Beiträge verzichten, und im Landtag sagen wir dann, ätsch, das ist alles rechtswidrig, nicht nur unglaubwürdig, sondern unwählbar in meinen Augen.

Frau Rösler, bei Ihrem Beitrag hat mich ziemlich erschreckt, dass Sie sagen, der demokratische Aspekt, den wir sehen wollen, der macht Ihnen Angst und Bange, der löst bei Ihnen erhebliche Zweifel aus. Es ist doch der naheliegendste Schritt überhaupt, bei Anliegerbeiträgen mit den Anliegern zu sprechen und wenn die Gemeinde sich rechtfertigen muss.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Gemeindeparlament, der Gemeinderat, der solche Anliegerbeiträge beschließt, weiß, dass er das vor dem Bürger vertreten muss. Dann spricht er mit den betroffenen Bürgern.

Es ist ja nicht so, dass jeder Bürger per se sagt, ich will dort gar nichts zahlen. Wenn die Schlaglöcher in der Anwohnerstraße so groß sind, dass ich mit dem Auto überhaupt nicht mehr mein Grundstück erreiche, sieht auch ein finanziell belasteter Bürger vielleicht ein, dass da was gemacht werden muss und dass er sich beteiligen muss. Aber diese Gespräche sind notwendig, die müssen geführt werden. Und dann kann jeder Wähler bei den Kommunalwahlen entscheiden, ob man ihm das ausreichend klargemacht hat oder nicht. Das ist gelebte Demokratie.

(Minister Harry Glawe, Das wird doch gemacht, Herr Professor.)

Warum einem das Angst und Bange machen sollte, Frau Rösler, das verstehe ich jetzt überhaupt nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Ich möchte noch mal sagen, das ist der eine tragende Punkt für unsere Kannregelung, und das ist kein Endziel, sondern ein Zwischenschritt, auf den man aufbauen kann, um dann im Dialog mit den Anliegern, mit denjenigen, die es bezahlen sollen, zu Lösungen zu kommen. Dazu ist das der erste notwendige Schritt,

(Minister Harry Glawe, Das wird doch gemacht, Herr Professor.)

um überhaupt solche Lösungen anstreben zu können. Das ist das eine.

Zum Zweiten. Sie tun ja immer so, als ob die Regelung, die wir jetzt haben, das Tischleindeckdich für die Gemeinden ist. Also ich hatte bisher sechs Fälle in meinem Wahlkreis in den letzten eineinhalb Jahren, wo es zum Streit über diese Anliegerbeiträge gekommen ist. In vier Fällen wurde eine Reduzierung des Beitrages ohne Gericht im Gespräch mit den Verwaltungen auf ein Sechstel beziehungsweise auf ein Fünftel erreicht, in zwei Fällen hat die Gemeinde auf die Anliegerbeiträge ganz verzichtet.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das geht aber.)

Warum? – Weil die meisten kommunalen Beitragssatzungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden, Punkt eins, und zum Zweiten, weil die notwendigen Reparaturmaßnahmen über Jahrzehnte nicht durchgeführt worden sind, sodass die Kommunen ihrer Straßenbaulast nicht nachgekommen sind. Sie dürfen aber bei den Beiträgen nur das umrechnen, was wirklich werterhöhend ist. Die Beiträge, die für notwendige Reparaturen notwendig gewesen wären, sind abzuziehen. Dazu müssten Sie nachweisen, was wirklich erfolgt ist an Kostenausgaben für die konkrete Straße. Das misslingt.

Das heißt, wenn man ernsthaft solche Prozesse führen würde, dann gehe ich davon aus, dass mehr als die Hälfte der Prozesse zulasten der Gemeinde ausgehen würden. Es ist also kein Zustand, auf dem sich auch der Städte- und Gemeindetag ausruhen und sagen könnte, lasst mal alles so, wie es ist. Damit würde man, salopp formuliert, ganz ordentlich auf die Schnauze fallen in sehr vielen Fällen. Deswegen ist eine Neuregelung notwendig. Ich freue mich immerhin, dass das Grundproblem erkannt wird und dass wir in den Ausschüssen hoffentlich produktivere Beiträge hören als hier in der Debatte. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Renz.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle können ja kein Interesse haben, dass das hier so abläuft, wie es abläuft, sprich, die AfD spricht hier als Letzter und erklärt allen anderen Fraktionen, wie unfähig sie sind,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Wahrheit tut manchmal weh.)

nur Sie sind fähig und nur Sie haben die Interessen der Bürger im Auge. Insofern sind sicherlich noch zwei, drei

kleine Bemerkungen unbedingt notwendig. Da sollten wir uns dann an dem orientieren, was Sie von der AfD vorlegen, Herr Professor Weber, und Sie legen etwas vor, wo Sie selbst sagen, das ist ein erster Schritt.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ja.)

Dann hat Ihr erster Redner auf meinen Zwischenruf hin, wie der zweite Schritt aussieht, auf DIE LINKE verwiesen. Das wäre dann der Schritt. Das ist auch ein neues Verfahren: Sie legen Gesetzentwürfe vor, die sozusagen unvollständig sind, und verweisen auf mögliche andere Anträge, die den zweiten Schritt darstellen sollen, um das, was Sie vorlegen, zu heilen.

Jetzt habe ich natürlich in Ihren Ausführungen gehört, das ist ein Zwischenschritt. Das macht es nicht viel besser. Deswegen ist immer die Frage: Wie soll denn Ihr zweiter Schritt lauten? Da verweisen Sie einfach mal großzügig auf Schleswig-Holstein, die haben ja die Sollregelung in die Kannregelung umgewandelt, das stimmt, aber im Gegensatz zu Ihnen, Herr Professor Weber, …

(Der Abgeordnete Dr. Ralph Weber tritt an das Präsidium heran. – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein, nein, nein!)

Warten Sie ab, vielleicht klärt sich das auf!

… im Gegensatz zu Ihnen, Herr Professor Weber, haben die in Schleswig-Holstein alle gesagt, ja, das ist ein erster Schritt, wie werden aber definitiv mehr Geld ins System geben und das bei den Verhandlungen mit den Kommunen beim FAG 2020/2021 machen. So fair waren die wenigstens. Das habe ich von Ihnen hier vermisst. Das wäre nämlich eine konkrete Ansage gewesen.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Ein bisschen habe ich das Empfinden, dass Sie hier suggerieren wollen, es wird möglicherweise alles kostenlos sein.

(Zurufe von Bert Obereiner, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD)

Da will ich auf das eingehen, was in Ihrem Gesetzentwurf drinsteht,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie zwischen den Zeilen gelesen, ne?!)

dass das hier zum Abschluss noch mal deutlich gesagt wird, welches Ihre Position ist. Bei der Problembeschreibung schreiben Sie ganz deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren: „Bei Straßen in Wohngebieten erscheint es durchaus gerechtfertigt, wenn Anlieger, die zugleich Hauptnutzer dieser Straßen sind, finanziell von der Kommune beteiligt werden.“ Das sollten Sie dann auch deutlich hier kommunizieren und nicht durch Redebeiträge versuchen, der Öffentlichkeit anderes mitzuteilen.

Ich will diese Regelung, die Sie bei dem Problem beschreiben, nicht weiter werten, ob das gut oder schlecht ist. Aus Ihrer Sicht ist es ja ein gangbarer Weg, der auch

möglicherweise nachvollziehbar ist, aber dann müssen Sie, wenn wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmen sollen, von einer Sollregelung in eine Kannregelung zu gehen und gleichzeitig das nebenbei als Beipack auf den Weg zu bringen, sagen, dass Sie eine neue Sollregelung auf kommunaler Ebene geschaffen haben. Das sollten Sie den Bürgern ruhig sagen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Noch einmal ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Weber.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Er muss immer das letzte Wort haben, ne?!)

Liebe Bürger von MecklenburgVorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ich kann Sie trösten, Sie sehen, wir können das Spielchen hier hin und her spielen,

(Torsten Renz, CDU: Nee, ich bin raus. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

und das mit dem letzten Wort – wir haben ja noch Redezeit – können wir weitertreiben.

(Andreas Butzki, SPD: Wir haben die längste Redezeit.)

Aber darum geht es nicht primär. Mir geht es um zwei andere Aspekte. Zum einen: Wenn Sie sagen, es ist nur ein erster Schritt –

(Torsten Renz, CDU: Das haben Sie gesagt.)