Die Bürger weiter belasten und als Alibi eine Entscheidungshilfe à la Brandenburg einführen oder auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen verzichten?
Hier verweisen Sie richtigerweise auf einige Bundesländer, die völlig auf die Erhebung verzichten. Darin sehen wir den richtigen Weg.
Baden-Württemberg hat das Kommunalabgabengesetz ganz abgeschafft. Wenn Sie wirklich eine schnelle und grundsätzliche Lösung gewollt hätten, hätten Sie doch einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 8 stellen können.
(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV – Torsten Renz, CDU: Wann denn? – Peter Ritter, DIE LINKE: Mit Dringlichkeit „morgen“. – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für viele Menschen ist der Kauf oder der Bau eines Hauses ein Lebensziel, das sich nicht ohne weitere Risiken erfüllen lässt. Der Paragraf 8 ist ein solch unberechenbares Risiko, das wir beseitigen müssen.
Sie wollen anscheinend, wie schon gesagt, nur Zeit schinden, um dann vielleicht vor der Wahl mit einem Antrag zu punkten.
Beweisen Sie uns also, dass Sie es wirklich ernst meinen mit der Entlastung der Bürger! Ansonsten muss es dabei bleiben: Das ist keine Politik fürs Volk, das ist Politik für die eigene Partei.
Das wird es mit uns nicht geben. Wir werden daher einen weitgehenden, grundsätzlich problemlösenden Antrag einbringen.
(Torsten Renz, CDU: Oha! Oha! Weitgehend und grundsätzlich. – Peter Ritter, DIE LINKE: Nach der Wahl!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Straßenausbaubeiträge bewegt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Volksinitiativen gründen sich und Unterschriften werden gesammelt. Dass dieses Thema nicht spurlos am Landtag vorbeigeht, liegt auf der Hand. Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass der Landtag bisher nicht nicht gehandelt hat. Wir haben uns bereits mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt: Der fachlich zuständige Innenausschuss hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt, wir Abgeordneten setzen uns in täglichen Gesprächen mit Bürgern, aber auch mit den Kommunen mit diesem Thema auseinander. Es sollte hier also niemand auf die Idee kommen zu sagen, wir würden uns dem Thema nicht widmen.
Aber was haben wir denn bisher für Erkenntnisse erhalten? Der Innenausschuss hat eine ausführliche Anhörung dazu gemacht mit Bürgervertretungen, den kommunalen Verbänden und auch mit juristischem Fachwissen. Eine Sache, die ganz deutlich dabei herauskam, war, dass eigentlich niemand – das wurde hier schon mehrfach gesagt – eine Kannregelung wollte. Das ist zumindest der Stand aus dem letzten Jahr. Und da bin ich bei dem Gesetzentwurf der AfD. Wenn das Thema nicht so ernst
Die AfD-Fraktion legt uns allen Ernstes den wortgleichen Gesetzentwurf vor wie vor einem Jahr, als hätte die Anhörung im letzten Jahr nicht stattgefunden und als hätte Ihr damaliger stellvertretender Fraktionsvorsitzender in der Anhörung nicht ganz deutlich gesagt, ich zitiere aus dem Wortprotokoll der Anhörung: „Wir sind für die vollständige Abschaffung …“ Jetzt haben wir jedoch wieder diesen Gesetzentwurf vorliegen. In diesem Gesetzentwurf ist von einer vollständigen Abschaffung nicht mehr die Rede.
Wer ist denn genau „wir“, den Herr Komning vor einem Jahr, damals noch im Namen der Landtagsfraktion, benannt hat? Was ist denn nun Fraktionsmeinung der AfD? Wo sind Ihre neuen Erkenntnisse aus der Anhörung, die in Ihren neuen alten Gesetzentwurf hätten einfließen können?
Ich habe mir auch noch einmal die Zweite Lesung des damaligen Gesetzentwurfes herausgesucht, als dort bei den beiden Redebeiträgen der AfD-Fraktion nicht einmal die Erkenntnisse aus der Expertenanhörung, die zwischenzeitlich stattgefunden hatte, eine Rolle spielten. Da frage ich mich schon, ob Sie tatsächlich an einer Lösung interessiert sind oder einfach nur als Trittbrettfahrer auf dieses Thema aufspringen. Offensichtlich haben Sie seinerzeit keine Erkenntnisse mitgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist schon eher an einer praktischen Lösung interessiert, auch wenn ich in Ihrem Antrag noch keine konkrete Entlastung für den Bürger erkennen kann. Für meine Fraktion gab es drei ganz klare Erkenntnisse aus der Anhörung im letzten Jahr:
Erstens. Die Härtefallregelungen sollten verbessert, möglicherweise sogar direkt ins Gesetz übernommen werden.
Diese drei Punkte, die sogar in weiten Teilen bereits jetzt in den Gemeinden durch Satzungsänderungen umsetzbar sind, hat meine Fraktion seinerzeit aufgenommen und mit der Bitte um Stellungnahme an die Stadt Schwerin und an das Innenministerium übersandt. Beide haben uns auch geantwortet: das Innenministerium mit dem Tenor, dass zunächst natürlich das gemeindliche Selbstverwaltungshandeln Vorrang vor gesetzlichen Regelungen hat, aber das Innenministerium hat auch geantwortet, dass unsere Anregungen aufgenommen und in die Beratungen zur möglichen Gesetzesänderung einfließen werden.
Straßenausbaubeiträge und die gefühlte Belastung der Bürger sind ein wichtiges Thema, aber es kann anderer
seits auch nicht in unserem Interesse liegen, dass die Qualität der Straßen in unseren Gemeinden allein von der Leistungsfähigkeit des Gemeindehaushaltes abhängt. Dieses Thema ist sehr komplex, es gibt nicht die einfache Lösung. Vor allen Dingen lässt sich dieses Thema nicht schnell im Plenum lösen. Meine Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, dass wir sowohl den Gesetzentwurf als auch den Antrag in die Fachausschüsse überweisen und dort darüber beraten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.