Deshalb bin ich ein bisschen irritiert, wenn der Abgeordnete Reuken von der AfD, der bekanntlich mal unten im Süden Vorpommerns angetreten war, sein Wahlkreisbüro immer noch in Greifswald hat und es ihm völlig egal ist, ob man sich hier für die Schwimmhalle in Anklam einsetzt oder nicht. Dann weiß er offensichtlich nicht, er kann es auch nicht wissen, weil er nun mal nicht von hier ist, aber ich weiß es nun mal, ich bin selbst in Vorpommern aufgewachsen, es ist sogar so, die Schulen um Anklam werden schon abgewiesen, aus Jarmen zum Beispiel. Da gibt es Schulen, die abgewiesen werden, die keinen Schwimmunterricht mehr machen können. Das hat eine extreme Bedeutung für die Schulen, für die gesamte Region. Es ist nicht so, dass es hier um ein kommunales Thema geht.
Dann zu Frau Rösler. Frau Rösler, ich habe, ehrlich gesagt, Ihren Einwand erwartet mit dem Zweck, warum hier einberufen wurde. Da muss ich ehrlich sagen, ich möchte mich ganz klar distanzieren zu dem Punkt.
Mit Respekt, Herr Dahlemann, aber dass Sie diese Debatte, wo es um die Bürger der Region geht, missbrauchen für Wahlkampf, das ärgert mich. Wenn ich gewusst hätte, dass Sie das hier für den Wahlkampf missbrauche, dann, muss ich sagen, hätte ich diese Aussprache nie beantragt. Hier geht es um die Schwimmhalle, um die, die die Schwimmhalle nutzen, und nicht um irgendwelche Bürgermeisterunterstützung. Das hat mich sehr geärgert.
Aber zu dem Zweck abschließend noch: Frau Rösler, Sie haben eine Aussprache zum Ikareum beantragt. Von daher war dieser Einwand heuchlerisch, muss ich mal so deutlich sagen.
(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Da ging es um ein ganz anderes Bekenntnis! Da ging es um das Bekenntnis des Landes.)
Letzter Satz: Hat Herr Galander Ihnen am Telefon auch gesagt, warum er zwei Schreiben nicht beantwortet, warum er mir nicht eine Antwort gibt? Ich hatte ihm am 03.01. und am 29.01. geschrieben, es gab keine Antwort.
Hat er Ihnen am Telefon das auch erzählt? Von daher, immer die ganze Wahrheit sagen und das hier nicht so einseitig darstellen!
Ich fasse zusammen: Immerhin, diese Aussprache hat Klarheit gebracht und sie beendet Spekulationen in der Region Anklam: dass es keinen Neubau geben wird, dass die Stadt Anklam bis Ende März für die Fortsetzung des Verfahrens sorgen wird und …
(Der Abgeordnete Dr. Matthias Manthei spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall Bernhard Wildt, BMV)
Herr Kollege, ich habe schon Zeit zugegeben, weil jetzt der Wirtschaftsminister noch mal um das Wort gebeten hat. Aber wenn die rote Lampe leuchtet, bitte ich Sie, zum Schluss zu kommen. Es war deutlich überzogen.
Wie gesagt, um das Wort hat noch einmal gebeten der Wirtschaftsminister. Herr Glawe, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schwimmhalle in Anklam hat eine Historie. Sie wissen, dass vor 50 Jahren der Neubau entstanden ist. Das war der Vorläufer der KJS und es war in einer Region im ländlichen Raum. Es ist die einzige Schwimmhalle, die noch in Funktion ist und in Funktion bleiben soll.
Wir hatten in den Jahren 2016 und 2015 schon die Diskussionen dazu. Damals haben das Wirtschaftsministerium und der Innenminister klar gesagt, wir würden eine 90-prozentige Förderung auf die jeweiligen Kosten, die entstehen würden, ausreichen. Die Stadt Anklam hatte zu Anfang gesagt, sie könnte mit 800.000 Euro dabei sein. Im Nachgang hat sich herausgestellt, dass die Leistungsfähigkeit der Kommune, so, wie es der Innenminister vorgetragen hat, nicht gegeben ist. Daraufhin hat das Land noch mal nachgelegt und den Antrag auf 4 Millionen Euro erhöht. Damit lag der Eigenanteil der Stadt bei 400.000 Euro.
Was aber im Nachgang noch gelaufen ist, war, dass die Stadt Anklam gesagt hat, liebe Rettungsschwimmer oder andere Nutzer der Schwimmhalle, was wünscht ihr euch noch. Da war eine Zeituhr dabei, da waren verschiedene andere Dinge dabei. Dadurch hat sich der Rahmen für die Sanierung der Schwimmhalle auf 5,4 Millionen Euro erhöht und damit ein deutlich höheres Minus. Der Innenminister hatte 1 Million Euro zugesagt aus dem Sonderbedarf, um die Leistungsfähigkeit, die bei der Stadt Anklam nicht so gegeben ist, abzufedern.
Ich bin meinem Kollegen Herrn Pegel sehr dankbar, dass er noch mal vergleicht, was kostet ein Neubau im Ver
gleich zur Sanierung. Das ist richtig, denn am Ende muss es immer so sein, eine Sanierung darf sich nur auf 80 Prozent der Kosten belaufen, die ein Neubau zur Folge hätte. Von daher glaube ich, dass man virtuell noch mal gucken muss, was günstiger ist. Aber, die Zahl wurde hier genannt, 10 Millionen Euro fallen mindestens an. Wenn man das in die Relation setzt zu dem, was man zumindest bei den Vorplanungen gesehen hat, ist das eine deutliche Erhöhung.
Es gibt jetzt ein Beispiel des Mittelzentrums Bergen, das auch eine Schwimmhalle bauen will. Da liegen die geschätzten Kosten für einen Neubau bei 9,5 Millionen Euro. Bei der Entwicklung der Baupreise wissen wir, dass wir mit dieser Summe nicht auskommen würden, wenn wir fördern. Ich halte es trotzdem für richtig, dass in Anklam diese unter Denkmalschutz stehende Schwimmhalle der Öffentlichkeit erhalten bleibt, also den Bürgerinnen und Bürgern.
Die andere Frage ist, dass wir dort viele Vereine und Verbände haben. Wir wollen das Schulschwimmen unterstützen. Das ist eines der entscheidenden Themen, denn wir wissen, nur jedes dritte Kind kann bei der Einschulung schwimmen. Das muss deutlich besser werden. Von daher plädiere ich sehr dafür, dass wir diese Schwimmhalle sanieren und für die allgemeine Bevölkerung, für Senioren, für junge Leute, für alle, die sich dort erholen wollen und ein bisschen was für den Körper tun wollen, das ist richtig, erhalten. Wir lassen den Vereinen und Verbänden den Zugang, zumal es ein Einzelfall ist, dass nicht die Kommune der Betreiber ist, sondern ein Verein. Das ist schon mehr als lobenswert, meine Damen und Herren, das sollte man nicht unterschätzen.
Langer Rede kurzer Sinn, wir sollten dafür sorgen, dass die Schwimmhalle kommt. Wie sie kommt, wird das LFI zusammen mit Herrn Pegel, also im Verkehrs- und Bauministerium, entscheiden, aber gehen Sie davon aus, dass ich als ehemaliger Bauminister die Gespräche mit Herrn Pegel immer führe, sehr kollegial führe und wir dieses Thema nicht aus den Augen verlieren, zumal der Innenminister als Kommunalaufsicht mitwirkt. Ja, meine Herren, wir kriegen das hin.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Mitbestimmung stärken – Betriebsräte besser schützen, auf Drucksache 7/1828.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Mitbestimmung stärken – Betriebsräte besser schützen – Drucksache 7/1828 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch bis zum 31. Mai wählen Beschäftigte im ganzen Land ihre Betriebsräte. Die Wahlbeteiligung ist in der Regel hoch. 2014 gingen 76,9 Prozent an die Urne. Und warum? Das ist doch ziemlich klar: Erstens, es ist nicht egal, ob es überhaupt Betriebsräte gibt. Zweitens, es ist auch nicht egal, wen man in den Betriebsrat wählt.
Das gilt in diesem Jahr im besonderen Maße, Herr Professor Weber, denn rechte, sogenannte „unabhängige Listen“ treten verstärkt an, um die Vorherrschaft der aus ihrer Sicht Linken, gemeint sind die DGB-Gewerkschaften, zu brechen.
Unterstützung finden sie dabei unter anderem bei der AfD, das konnten wir diese Woche ja auch in der SVZ lesen. Das hat Herr de Jesus Fernandes genau dort, ich meine, mit einem Facebook-Post deutlich gemacht. Aufhänger für seinen Aufruf war ein Artikel, der auf Daten basierte, die sich aus einer Kleinen Anfrage von mir ergeben haben.
Deshalb sei zu Beginn noch einmal betont, Betriebsräte haben eine große Verantwortung. Sie sind kraft Gesetz Partei für die Beschäftigten, aber sie dürfen dennoch die Interessen des Betriebes nicht außer Acht lassen, denn die Generalklausel in Paragraf 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, Herr de Jesus Fernandes, schreibt vor, dass ihre Tätigkeit letztlich dem Wohle der Beschäftigten und dem Wohle des Betriebes gleichermaßen dienen soll. Das ist zugegebenermaßen mitunter schwierig zu handhaben, ganz klar. Dennoch sage ich Ihnen aus eigener jahrelanger Erfahrung, dass Sie mit Fundamentalopposition im Betrieb nicht weit kommen werden, denn echte Mitbestimmung haben Betriebsräte nur in sozialen Angelegenheiten. Bei vielen anderen für die Kolleginnen und Kollegen wichtigen Dingen müssen sie vor allen Dingen Überzeugungsarbeit leisten.
Eines sei vorweg auch noch gesagt: Betriebsräte haben kraft Gesetz gemeinsam mit dem Arbeitgeber darüber zu wachen, dass alle im Betrieb Tätigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden und insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse, wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft,
ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung, ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
Eigentlich ist das ganz normal, aber mit Blick auf Teile Ihrer Partei halte ich es für notwendig, dazu hier heute noch mal gesondert auszuführen.
Generell reicht die Bandbreite der zu bearbeitenden Themen von Arbeitsschutz über Arbeitszeit und Entlohnung bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Dabei sind Betriebsräte nachweislich erfolgreich. Der DGB Nord wies jüngst noch einmal darauf hin, was Stu
dien seit Langem belegen. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat verdienen im Durchschnitt 10 Prozent mehr, in Betrieben mit Betriebsrat ist die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen circa 10 Prozent kleiner, in Betrieben mit Betriebsrat kündigen 25 Prozent weniger Beschäftigte und in Betrieben mit Betriebsrat werden Weiterbildungsangebote häufiger durch den Arbeitgeber finanziert als in solchen ohne Betriebsrat.
Es gibt also viele Gründe, die dafürsprechen, erstmals einen Betriebsrat zu gründen oder in einem bestehenden Gremium mitzuarbeiten. Dennoch ist der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat mit 33 bis 38 Prozent bei uns im Land gering und nur 9 Prozent der Betriebe verfügen über eine gewählte Arbeitnehmervertretung.
Warum ist das so? Vielfach werden kleinteilige Unternehmensstrukturen angeführt. Das ist sicherlich ein Grund, aber das allein erklärt die Situation nicht, denn dort, wo es keinen Betriebsrat gibt, kann ja einer gewählt werden, und das auch schon ab fünf Beschäftigten. Woran liegt es dann also noch? Vermutlich wissen viel zu wenige Beschäftigte tatsächlich von der Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen, sie kennen ihre Rechte nicht. Oft ist mir in der Vergangenheit begegnet, dass sich Beschäftigte mit dem Thema auch erst dann befassen, wenn es akut wird und alle Versuche, individuell zu Verbesserungen zu kommen und diesbezüglich mit Arbeitgebern zu reden, gescheitert sind. Und natürlich scheuen viele auch die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber.
Was einem da blühen kann, das haben wir ja nun im Zusammenhang mit den Geschehnissen beim „Nordkurier“ erleben müssen. Auch dort war es übrigens so, dass die Beschäftigten vorher vergeblich versucht haben, Themen wie die Finanzierung von Dienstbekleidung, Schichtplanung oder die Abgeltung von Überstunden individuell zu regeln, und erst, als alle Anläufe diesbezüglich zu keinem Ergebnis geführt haben, haben sie sich entschieden, einen Betriebsrat zu gründen.
Deshalb erklärt auch der DGB Nord noch mal Folgendes ganz aktuell, ich zitiere das: „Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern, bei Problemen hilft die zuständige Gewerkschaft. Der DGB Nord warnt insbesondere Arbeitgeber in inhabergeführten Firmen, Kandidaten zur Betriebsratswahl einzuschüchtern und die Bestellung eines Wahlvorstands zu behindern. Jede sechste Betriebsratsgründung wird aktiv behindert – und jeder dritte Versuch war leider erfolgreich, ergab eine Befragung von 250 Gliederungen der Gewerkschaften IG Metall, IG BCE und NGG.“
Es gibt also offenkundig Handlungsbedarf und da ist Mecklenburg-Vorpommern auch keine Insel der Glückseligkeit, wenn wir über Fragen der Mitbestimmung reden. Aus unserer Sicht endet eben Demokratie nicht am Werkstor, und dennoch nehmen die Versuche von Arbeitgebern, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatoren einzuschüchtern, zu, und da bedienen sie sich zuweilen sogar spezialisierter Anwaltskanzleien, die dabei beraten, wie unerwünschte Beschäftigte aus dem Betrieb gedrängt und psychisch unter Druck gesetzt werden können. Da werden rechtliche Grauzonen ausgereizt und es wird gegen geltendes Recht verstoßen. Deswegen brauchen Beschäftigte hier Hilfe und Unterstützung, auch über das hinaus, was sie bei ihrer Ge