Protocol of the Session on March 14, 2018

(Dr. Ralph Weber, AfD: Was heißt „unterschwellig“? Ganz offen!)

Ich darf an die lebhafte und in Teilen unsachlich geführte Debatte zur Fortsetzung des Landesprogrammes „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ aus dem Oktober des vergangenen Jahres erinnern. Damals hatte

Ihre Fraktion fälschlicherweise behauptet, das Landesprogramm sei einseitig auf rechtsextremistische Phänomenbereiche ausgerichtet.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ist es auch.)

Ohne an dieser Stelle den Debattenverlauf unnötig zu wiederholen, schauen Sie sich doch bitte den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und LINKE dazu noch einmal an! Meine Fraktion hat immer wieder bekräftigt, dass wir mit der Fortsetzung des Landesprogrammes die Auseinandersetzung mit jeglicher Form von Extremismus, Antisemitismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit fördern.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das ist doch prima. Da können Sie ja zustimmen!)

Uns war immer bewusst, welche Gewalt auch aus linksextremistischem Milieu hervorgehen kann. Aus diesem Grund scheint es mir nach wie vor sehr bedeutsam zu sein, dass wir den Fokus der politischen Präventionsarbeit und Bildung gleichermaßen auf die Bekämpfung von Extremismus jeglicher Art richten.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Der Unterton Ihres Antrages allerdings lässt stark durchblicken, dass Sie hier eine gewisse Einseitigkeit und eine mangelnde Sensibilität gegenüber linksextremistischen Tendenzen vermuten. Dem ist ganz sicher nicht so!

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nein, wir meinen islamistischen Terror!)

In Ihrem Antrag fordern Sie eine Demokratieerklärung von allen durch das Land geforderten Zuwendungsempfängern zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und eine Verpflichtung zu einer den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes förderlichen Arbeit.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Sehr geehrte AfD-Fraktion, mit starren und bürokratiefördernden Erklärungen bekämpft man extremistische Einstellungen nicht, sondern ausschließlich mit einer wirksamen demokratiefördernden politischen Bildung.

In der Antragsbegründung haben Sie die Veränderungen bei der Projektförderung mit Mitteln aus Bundesprogrammen selbst erwähnt, an denen sich auch das Land orientiert hat. 2011 hat die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eingeführt, dass Vereine, Initiativen und Stiftungen ein Bekenntnis zur Demokratie schriftlich erklären müssen, sofern sie öffentliche Fördermittel aus Programmen ihres Hauses erhalten möchten. Die Idee war gut, aus heutiger Sicht müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass sich diese Regelung in der Praxis in dieser Form nicht bewährt und den Bürokratieaufwand bei der Projektbewilligung zusätzlich erhöht hat. Daher,

(Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich bin noch nicht fertig, Herr Weber.

Daher haben die Innen- und Familienministerien in gemeinsamer Abstimmung die Form des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung 2014 neu aufgestellt. Die Form hat sich geändert, die inhaltliche Substanz blieb allerdings aus guten Gründen bestehen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nein!)

Die Zuwendungsbescheide enthalten seit 2014 Begleitschreiben, die fester Bestandteil und somit für den Zuwendungsempfänger vollumfänglich bindend sind. Projektträger müssen auch weiterhin sicherstellen, dass ihre Kooperationspartner, Mitarbeiter und Antragsteller nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder dies zu erwarten ist.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na siehste!)

Es ist also richtig, dass die ursprüngliche Demokratieerklärung abgeschafft wurde, die neue Regelung setzt die inhaltliche Bestimmung bei den drei betroffenen Bundesprogrammen dennoch fort.

Für mich steht bei der Förderung von Anti-ExtremismusInitiativen immer an erster Stelle, dass öffentliche Gelder nur an jene Projektträger gelangen dürfen, die unsere Ziele und demokratischen Werte teilen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Genau das wollen wir doch!)

Selbstverständlich muss dieser Umstand in der Förderpraxis lückenlos und konsequent berücksichtigt werden, auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

In Ihrem Antragstext fordern Sie dazu auf, dass von allen durch das Land geförderten Organisationen eine solche Einverständniserklärung zu verlangen sei.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ja.)

Darin einbegriffen wären sämtliche durch das Land geförderten juristischen Personen wie Vereine, Organisationen und Gesellschaften.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Genau.)

Mehr als nicht zielführende Symbolik hat ein solches Verfahren allerdings nicht. Auch bezweifle ich, dass Sie wirklich sämtliche Organisationen damit erfassen wollen. Ihre Antragsbegründung stellt ausschließlich auf Linksextremismus ab.

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Beschlossen würde aber der Antrag und nicht die Begründung. Entweder ist Ihr Antrag handwerklich einfach schlecht gemacht

(Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

oder Sie möchten tatsächlich jeglichen Organisationen zu mehr Bürokratie bei der Antragstellung verhelfen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Jegliche Organisation braucht einen Zuwendungsbescheid. Das ist ein Satz und eine Unterschrift!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für den weiteren Debattenverlauf ist ein Blick in die Förderbestimmungen der Landeszentrale für politische Bildung lohnenswert, um die es Ihnen eigentlich geht.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

In der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus dem Landesprogramm „Demokratie und Toleranz“ ist in Nummer 2.1 explizit benannt – Frau Hesse hat das eben auch schon gesagt –, dass der Träger der Maßnahme Gewähr dafür bieten muss, dass er auf Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet. Auch in den anderen Ausführungen zur Projektförderung von Maßnahmen zur politischen Bildung sind eindeutige bekennende Bezüge zur grundgesetzlichen Ordnung enthalten.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Aber der Unterschied zwischen Förderrichtlinie und Zuwendungs- bescheid ist Ihnen schon bekannt, oder?!)

Somit haben wir im Förderbereich der Landeszentrale für politische Bildung bereits vielfältige Förderbedingungen an die Ausrichtung des Grundgesetzes und an die Landesverfassung geknüpft. Diese sind nach meinem Dafürhalten ausreichend. Wichtiger ist es doch, dass wir uns darüber unterhalten, wie wir politischen Extremismus und dessen Gedankengut in diesem Land wirksam bekämpfen können – sicher nicht dadurch, dass mit Symbolpolitik potenzielle Antragsteller unter Generalverdacht gestellt werden und wir einen Bestandteil aus der Förderpraxis verschärfen, den wir durch bestehende Regelungen ohnehin hinreichend abgedeckt haben.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Weber?

Worauf kommt es denn bei der Extremismusprävention an, meine sehr verehrten Damen und Herren? Auch ich betrachte mit wachsender Sorge die populistischen und protektionistischen Tendenzen unserer Zeit, und dies nicht nur mit Blick über den Atlantik ins Weiße Haus. Mir ist es ein Anliegen, zu betonen, dass wir bei aller notwendigen Sensibilisierung für eine Auseinandersetzung mit jeglichen Formen von Extremismus, Antisemitismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit den Blick nicht nur auf eine bestimmte politische Richtung reduzieren. Die Auseinandersetzung gegen eine bestimmte Form von Extremismus, welcher Ausrichtung auch immer, richtet sich nur gegen ein Oberflächenphänomen. Diese Tatsache sollten auch Sie, verehrte AfD-Fraktion, berücksichtigen.

Uns allen sollte viel stärker am Herzen liegen, Demokratieförderung und Demokratieentwicklung per se in den Mittelpunkt unserer Anstrengungen zu rücken. Es ist sicher kein mecklenburg-vorpommersches Alleinstellungsmerkmal, dass das Wissen über Demokratie und demokratisch-parlamentarische Verfahren bisweilen unzureichend vorhanden ist. Auch erleben wir, dass komplexe Sachverhalte auf einfache Lösungsansätze und vermeintliche Wahrheiten reduziert werden, sogar hier im Landtag. Gerade jungen Menschen muss das Wissen über Parlamentarismus und Demokratie vermittelt werden, um sie für Ehrenämter und politische Beteiligungen

zu begeistern. Dazu gehört sicher auch ein sensibler Umgang mit digitalen Medien. Hassplattformen im Internet oder Fake News zu erkennen und entsprechend einzuschätzen, nicht darauf hereinzufallen, muss gelernt sein.

Demokratie lebt von mündigen Bürgerinnen und Bürgern, welche eine Vielfalt von Meinungen und Haltungen akzeptieren. Hierbei sollten wir Antworten auf die Frage finden, wie wir Demokratieentwicklung in den Verwaltungen, Kommunen, Vereinen oder Verbänden dauerhaft fördern und erweitern können. Bürokratische Einverständniserklärungen, die einen längst erfassten Regelungsbereich reformieren wollen und einen zweifelhaften Mehrwert schaffen, helfen uns nicht weiter, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.