Protocol of the Session on January 25, 2018

(Jörg Kröger, AfD: Korrekt!)

Gut. Dann schließe ich jetzt die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1579 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? –

(Horst Förster, AfD: Es geht hier nicht um die Sache.)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag zum Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1579 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, der BMV und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1579. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1579 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen, Drucksache 7/1584.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen – Drucksache 7/1584 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem Bericht der „Ostsee-Zeitung“ vom 24. April 2017 kündigte die Justizministerin Frau Hoffmeister ein neues Strafvollzugskonzept an. Anschließend fragte ich auf dem Wege einer Kleinen Anfrage nach, was es mit diesem Konzept auf sich habe und wann es vorläge. Die Zielrichtung, die das Konzept haben müsste, müsste sich nach den Zielen des Paragrafen 2 des Strafvollzugsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern richten, wo es unter „Ziel und Aufgabe des Vollzugs“ heißt: „Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.“ Zitatende. Das heißt, die Resozialisierung der Strafgefangenen und der Schutz der Allgemeinheit sind die höchste Priorität.

In der Antwort auf Drucksache 7/798 hieß es dann, ich zitiere: „Das Vollzugskonzept soll auch zukünftig einen effizienten Justizvollzug gewährleisten. Hierzu werden die bestehenden Strukturen und Kapazitäten der Justizvollzugsanstalten, insbesondere unter Berücksichtigung der Haftzahlen überprüft. Im Strafvollzug sowie in der Sicherungsverwahrung ist der vergleichsweise hohe Anteil von Gefangenen mit Suchtproblematiken, Persönlichkeitsauffälligkeiten, geringem Bildungsniveau und steigendem Durchschnittsalter erkennbar.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, als ich die Antwort erhielt, las ich nichts von Resozialisierung, nur von Effizienz. Wir meinen, wenn man den Resozialisierungsgedanken auf die oberste Priorität legt, müsste man eine Analyse haben. Nur, wenn es eine Analyse der Ausgangsbasis gibt, kann man daraus abgeleitet Maßnahmen vorsehen, die sich nicht nur nach der Effizienz der Justizvollzugsanstalten richten, sondern wo zuvorderst der Resozialisierungsgedanke der Strafgefangenen steht.

Dass man dann aufgrund der Erkenntnisse schaut, welche personellen, räumlichen oder sachlichen Kapazitäten vorgehalten werden müssen, um den Strafgefangenen mit Suchtproblematiken, Persönlichkeitsauffälligkeiten und dem steigenden Durchschnittsalter gerecht zu werden,

sieht man an den Fragen, die sich zum Beispiel stellen: Sind zukünftig Pflegedienste in Justizvollzugsanstalten notwendig? Wie viele Psychologen oder Sozialpädagogen müssen vorgehalten werden, damit die Gefangenen resozialisiert werden können?

Das alles waren meine Erwartungen. Am 27. November 2017, also insgesamt gut sieben Monate, nachdem uns das Konzept angekündigt wurde, stellte es uns die Justizministerin im Rechtsausschuss vor. Ich fasse es mal im Wesentlichen zusammen: Man hat anhand der 4. Bevölkerungsprognose festgestellt, dass wir künftig unwesentlich weniger Häftlinge haben werden, dass wir für diese zu viele Haftplätze haben und dass deshalb die JVA Neubrandenburg Ende 2018 geschlossen wird.

Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass dieses Konzept meine ursprünglichen Erwartungen nicht erfüllt hat. Effizienz und Häftlingszahlen stehen vor dem Resozialisierungsgedanken. Es gibt jedoch zwei positive Überlegungen an dem Konzept, die ich besonders hervorheben möchte: Zum einen ist das der offene Vollzug für Frauen. Dass es diesen bisher nicht gab, hat meine Fraktion seinerzeit schon im Gesetzgebungsverfahren zum Strafvollzugsgesetz kritisiert. Das Justizministerium bedenkt ihn ausdrücklich und das begrüßen wir. Zum Zweiten sollen zukünftig mehr junge Erwachsene in der Jugendanstalt Neustrelitz untergebracht werden. Diesen Punkt hatte ich bereits Anfang Juli letzten Jahres in einer Presseerklärung angeregt und er wurde offenbar auch berücksichtigt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Siehst du, links wirkt! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Auch das ist natürlich gut, da die Problemlagen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ähnlich sind und die Jugendanstalt Neustrelitz die entsprechenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten vorhält.

Ansonsten ist das Konzept aber aus unserer Sicht sehr ernüchternd. Es ist aus unserer Sicht ein Standortkonzept und kein Vollzugskonzept. Lassen Sie mich zur Verdeutlichung auf unseren Antragstext eingehen. Punkt I Ziffer 1 fasst im Grunde genommen den Lösungsvorschlag im Gesetzentwurf der Landesregierung zum Strafvollzugsgesetz aus der letzten Legislatur zusammen. Er ist also vom Landtag schon beschlossen und hat deshalb nur deklaratorischen Charakter. Dass wir ihn trotzdem hier noch mal aufführen, hat den Grund, dass wir dieses Haus daran erinnern wollen. Wir haben nämlich den Eindruck, dass das manchmal vergessen wird.

Resozialisierung im Vollzug setzt voraus, dass die nötigen Mittel und das nötige Personal bereitgestellt werden. Im Gesetzgebungsverfahren zum Strafvollzugsgesetz hat meine Fraktion seinerzeit gefordert, dass der Auftrag des Gesetzes und die festgeschriebenen Aufgaben schon im Gesetzestext personell untersetzt werden müssen, um das Geschriebene nicht zu reinen Worthülsen verkommen zu lassen. Das ist damals leider nicht geschehen. Im September letzten Jahres stellte ich zum Beispiel eine Kleine Anfrage zur Situation der Psychologen im Strafvollzug. Die Landesregierung antwortete mir, dass in diesem Bereich insgesamt vier Stellen nicht besetzt seien, zu dem Zeitpunkt eine bereits seit fast anderthalb Jahren nicht und es seit 2015 insgesamt 28 Bewerbungen auf fünf offene Stellen gegeben hat, aber trotzdem die Stellen nicht besetzt wurden.

Es ist also nicht so, dass man diese Stellen überhaupt nicht hätte besetzen können und vier freie Stellen für Psychologen vor sich hertragen muss. Ich denke auch, dass jeder hier im Saal weiß, wie wichtig Psychologen im Strafvollzug für die Resozialisierung sind, gerade mit Blick auf die zunehmenden Persönlichkeitsauffälligkeiten, die die Landesregierung selber festgestellt hat. Es stellt sich doch die Frage, inwieweit eine umfassende Behandlung der Gefangenen mit dem vorhandenen Bestand an Psychologen überhaupt möglich ist – deshalb diese Erinnerung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Punkt I Ziffer 2 unseres Antrags gibt eigentlich das wieder, was uns die Regierung in der eingangs erwähnten Kleinen Anfrage mitteilte: Die Klientel wird schwieriger. Wenn das die Regierung schon feststellt, sollte es auch Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, nicht schwerfallen. Punkt I Ziffer 3 beschreibt noch einmal die Wertung des Strafvollzugskonzeptes der Regierung. Den Inhalt habe ich bereits skizziert und auch, warum wir damit nicht einverstanden sind.

In Punkt II legen wir dar, was für uns in ein Strafvollzugskonzept gehört, das diesen Namen auch verdient. Dazu gehört natürlich, moderne Aspekte des Strafvollzugs bei der Ermittlung der Häftlingsprognosen einfließen zu lassen. Wenn also der Strafvollzug völlig auf die Resozialisierung ausgelegt wird, muss man fragen, ob in gewissen Fällen der Vollzug noch das richtige Mittel zur Erreichung dieses Zwecks ist. Ersatzfreiheitsstrafen sind schon lange umstritten, weil sie ungerecht und rechtsstaatlich äußerst problematisch sind. Was die Sanktionsmöglichkeiten angeht, hat man ja mittlerweile das Fahrverbot zu den Freiheits- und Geldstrafen hinzugefügt. Es muss überlegt werden, welche Möglichkeiten es darüber hinaus gibt. Ebenso muss der Jugendarrest aus unserer Sicht auf den Prüfstand. Es mag sein, dass das grundsätzlich Bundesthemen sind, aber erstens kann man auch hier mit Initiativen tätig werden und zweitens hat bei der Ausgestaltung dessen auch das Land Spielräume.

In Punkt II Ziffer 2 sagen wir, dass die Analyse, die ich bereits erwähnt habe, vorzulegen ist. Erst wenn das alles vorliegt, können wir wirklich sagen, welche personellen, räumlichen oder sächlichen Bedarfe wir haben. Das wäre dann die dritte Forderung, auf die ich bereits eingegangen bin. Last, but not least halten wir es für wichtig, bei den Standortentscheidungen immer die Belange der Bediensteten unter Beteiligung der entsprechenden Berufsverbände einfließen zu lassen.

Das alles sind unsere Forderungen in dem Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich zur ganzen Debatte um den Strafvollzug noch eins sagen: Raus aus dem Gefängnis kommen irgendwann alle Häftlinge, die Frage ist nur, wie wir es wollen, dass sie wieder rauskommen: So, wie sie reingekommen sind, oder bestmöglich resozialisiert? Das ist der Aspekt, unter dem der Strafvollzug betrachtet werden sollte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Justizministerin des Landes Frau Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE bezieht sich in der Begründung ihres Antrages auf die Vorstellung des Konzepts „Organisation, Justizvollzug 2020“ am 29. November im Rechtsausschuss.

(Dr. Ralph Weber, AfD: In der Tat.)

Nun, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, sehr geehrte Frau Bernhardt, wenn sich für Sie daraus Fragen ergeben hätten, dann wäre es aus meiner Sicht sehr wünschenswert gewesen, Sie hätten diese im Rechtsausschuss gestellt, anstatt nun hier einen pauschalen Rundumschlag,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

einen Antrag zu präsentieren, der aus meiner Sicht nur auf Missverständnissen und unzutreffenden Annahmen beruhen kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Lassen Sie mich einige Punkte der Reihe nach ansprechen. Bei Ziffer 1 Ihres Feststellungsteils sind wir noch ganz einer Meinung. Dass ein auf Resozialisierung ausgerichteter Strafvollzug die besten Chancen bietet, Wiederholungstaten zu verhindern und somit zur Wahrung des Rechtsfriedens beizutragen, ist allerdings eine nahezu allseits geteilte Erkenntnis, deren Feststellung durch den Landtag aus meiner Sicht entbehrlich ist. Zu den Ziffern 2 und 3 komme ich im Rahmen Ihres Aufforderungsteils.

Meine Damen und Herren, da fordern Sie zunächst ein neues Konzept, in dessen Häftlingsprognosen moderne Aspekte des Strafvollzugs, wie etwa Haftvermeidungsprojekte oder alternative Sanktionsmöglichkeiten, einfließen.

Meine Damen und Herren, an der Haftvermeidung arbeiten wir bereits seit vielen Jahren, und das auch erfolgreich. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass es in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit gibt, dass Verurteilte, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können, diese im Rahmen von freier gemeinnütziger Arbeit ableisten. Dieses früher unter dem Namen „Schwitzen statt Sitzen“ geführte Projekte hat sich zwischenzeitlich zu einem fest etablierten Bestandteil der Arbeit mit Straffälligen entwickelt. Dabei kann ein Tagessatz der Geldstrafe durch sechs Stunden Arbeit abgeleistet werden, zum Beispiel in Form von Reparatur- und Aufräumarbeiten, beim Sportverein, bei einer Kirchgemeinde, einem Jugendklub oder in einer Suchtberatungsstelle.

Durch die gemeinnützige Arbeit kann der Täter besser die Verantwortung für seine Taten übernehmen und gleichzeitig einen Teil des entstandenen Schadens gegenüber der Gesellschaft wiedergutmachen. Häufig fehlt es den Verurteilten in der Tat an einer festen Tagesstruktur, an die sie über die gemeinnützige Arbeit wieder herangeführt werden können. Die sozialpädagogisch ausgebildeten Vermittlerinnen und Vermittler können darüber hinaus Hilfestellungen bei der Lösung sozialer und psy

chischer Probleme geben und damit die Gefahr erneuter Straffälligkeiten reduzieren. Allein im Jahr 2016 konnten durch diese freie gemeinnützige Arbeit rund 44.000 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und damit rund 1 Million Euro Haftkosten eingespart werden.

Im Weiteren werden wir uns für das Konzept allerdings mit denjenigen beschäftigen müssen, bei denen die Haft eben nicht vermeidbar ist. Diesbezüglich haben wir keine Anhaltspunkte dafür, dass unsere Prognosen nicht tragen würden. Auch aus Ihrem Antrag und Ihrer Einbringung ergibt sich dazu aus meiner Sicht nichts. Wenn Sie meinen, das vorliegende Konzept sei lediglich ein Standortkonzept, so liegen Sie falsch, denn Standortentscheidungen, wo machen wir was, sind ja kein Selbstzweck, dahinter stecken natürlich inhaltliche Überlegungen der Vollzugsgestaltung.

Lassen Sie mich dazu einige Beispiele nennen. So haben sich etwa in Bützow nach umfangreichen Baumaßnahmen die Voraussetzungen für eine sichere und behandlungsorientierte Vollzugsgestaltung in den letzten Jahren erheblich verbessert. Deswegen wird nicht nur der Langstrafenvollzug dorthin zurückkehren, sondern es wird auch dort neue spezielle Behandlungsangebote geben. So soll eine psychotherapeutische Abteilung für auffällige Gefangene mit diagnostizierten Störungen der psychischen Funktionsfähigkeit unter Einbindung von medizinischen Fachressourcen eingerichtet werden, außerdem wegen des Wandels in der Gefangenenstruktur eine geriatrische Abteilung und zusätzlich eine suchttherapeutische Abteilung mit dem Schwerpunkt „illegale Drogen“.

Aufgrund der zukünftig deutlich verbesserten räumlichen Gegebenheiten und der personellen Ressourcen werden in der JVA Bützow neben modularen beruflichen auch abschlussorientierte schulische und berufliche Ausbildungen vorgehalten. Außerdem soll das landesweite Angebot an Arbeitstraining und Arbeitstherapie bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die JVA Stralsund wird neben dem Grundangebot ein spezielles Behandlungsangebot zur Rückfallprophylaxe bei Sexualstraftätern vorhalten, die nicht die Voraussetzungen für eine sozialtherapeutische Behandlung in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Waldeck haben.

Es ist richtig, dass die Anstalt, auch um die Kapazitäten in der Jugendanstalt Neustrelitz dauerhaft besser auslasten zu können, ab dem 1. September 2018 für den Vollzug an jungen erwachsenen Männern geöffnet wird, und zwar für erstinhaftierte männliche Gefangene, die jünger als 30 Jahre sind und deren voraussichtliche Haftdauer drei Jahre nicht übersteigt. Dabei – das sei extra noch mal betont – werden natürlich die Trennungsgrundsätze eingehalten. Die Voraussetzungen in Neustrelitz sind dafür gegeben. Auch dahinter stehen natürlich inhaltliche Überlegungen. Mit den Gefangenen können die ihnen bekannten guten Behandlungs- und Bildungsangebote in Neustrelitz aufrechterhalten und noch gesteigert werden. Gleichzeitig stehen diese dann auch den jungen Erwachsenen zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, die Klientel der Gefangenen muss auch nicht eigens neu und umfassend analysiert werden, wie der Antrag meint. Ebenso wenig bedarf es einer darauf aufbauenden Evaluierung der Vollzugsgesetze. Wir wissen, wen wir bei uns haben. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Jahr 2007 die Integrale

Straffälligenarbeit, vielleicht kennen Sie das, kurz InStar, eingeführt. Darunter verstehen wir eine gut verzahnte Kooperation zwischen Justizvollzug, Landesamt für Straffälligenarbeit und allen anderen am Prozess einer erfolgreichen Wiedereingliederung Verurteilter beteiligten Institutionen, insbesondere auch der Kommunen an erster Stelle.

Zunächst wurden die Abläufe in den Justizvollzugsanstalten und an den Schnittstellen zwischen Vollzug und Bewährungshilfe definiert und standardisiert. Im Laufe der Zeit wurden außerdem in Kooperation mit den Jugendgerichtshilfen, der Führungsaufsichtsstelle, der Polizei und der Forensischen Ambulanz die Wege und Strukturen geregelt. Letztlich bot InStar die Grundlage für ein elektronisch gestütztes Controlling der vollzuglichen Maßnahmen. Damit lassen sich effektiv erforderliche Behandlungsmaßnahmen planen und für die Steuerung erforderliche Daten erheben und natürlich auch auswerten. Aus alledem ergibt sich für uns ein Gesamtbild, auf das wir unsere Maßnahmen abstellen.

Meine Damen und Herren, in einigem, was ich Ihnen eben vorgestellt habe, liegen wir im Bundesvergleich weit vorn. Ich möchte nicht falsch verstanden werden, wir ruhen uns darauf nicht aus, sondern wir befinden uns in einem ständigen Prozess der Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung. Selbstverständlich haben wir für all dies auch in unseren Überlegungen den personellen und den räumlichen Bedarf berücksichtigt. Ich denke aber, das alles zeigt, dass unser Organisationskonzept nicht nur dem demografischen Wandel Rechnung trägt, sondern für einen modernen Strafvollzug steht, der die Aufgabe der Resozialisierung der Gefangenen durch Betreuung, Behandlung und Ausbildung uneingeschränkt ernst nimmt.

Und wenn Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, abschließend fordern, bei zukünftigen Standortentscheidungen die Belange der Bediensteten unter Beteiligung der entsprechenden Berufsverbände maßgeblich zu berücksichtigen, dann will ich Ihnen sagen, selbstverständlich berücksichtigen wir die Belange unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das haben wir getan und das werden wir auch zukünftig tun. Allerdings muss natürlich genauso klar sein, dass wir uns an inhaltlichen Überlegungen zu orientieren haben, und zwar ganz genau in dem Sinne, den Sie in Ihrem Antrag an anderer Stelle ansprechen, nämlich der Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Strafvollzug.

Im Übrigen zeichnet sich auch beim weitesten Blick nach vorne im Moment nicht am entferntesten Horizont die Notwendigkeit von neuen, darüber hinaus gehenden Standortentscheidungen ab. So ergibt es sich für mich insgesamt, Ihren vorliegenden Antrag braucht es nicht, er ist aus meiner Sicht abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.